561. Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Botschaft der Föderativen Republik Brasilien in Wien betreffend Exporte von Baumwolltextilien
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN
GZl.: 29.647.1/13-II/9 a/87
Wien, 23. Oktober 1987
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER
DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT
TEXTILIEN Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974, das in Genf am 20. Dezember
1973 abgeschlossen wurde, auf das Protokoll
betreffend die Verlängerung des Abkommens vom
31. Juli 1986 Kundgemacht in BGBl. Nr. 476/1987, und die Vereinbarung zwischen
Österreich und Brasilien vom 27. Oktober
1982 Kundgemacht in BGBl. Nr. 534/1982 Bezug zu nehmen. Da die oben erwähnte
Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern
mit Ende Oktober 1987 ausläuft, bin ich erfreut,
Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß Österreich
nicht um Verlängerung des bestehenden Beschränkungsabkommens
ersuchen wird. Österreich
schlägt daher die folgende Vorgangsweise für die
Textilpositionen Baumwollgarne und Küchenwäsche
aus Baumwolle vor
1. Die üblichen Exportlizenzen, welche die
jeweils gültige österreichische Zolltarifbezeichnung
beinhalten, werden für die Positionen
Baumwollgewebe und Küchenwäsche aus
Baumwolle weiterhin ausgestellt.
Die Vorlage einer Kopie dieser Exportlizenzen
wird seitens der österreichischen Behörden
für die oben angeführten Produkte vom
Importeur verlangt.
2. Beide Vertragspartner stimmen überein, auf
Ersuchen jeder der beiden Vertragsteile jederzeit
zu einem im diplomatischen Wege zu vereinbarenden
Termin in Konsultationen einzutreten.
Ist dieser Vorschlag für Brasilien annehmbar,
werden diese Note und Ihre Bestätigungsnote im
Namen Brasiliens eine Vereinbarung zwischen
Österreich und Brasilien darstellen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Helmut Krehlik e. h.
Rat
S.E.
Herrn João Tabajara de Oliveira
Botschafter
Botschaft der Föderativen
Republik Brasilien
Lugeck 1/V/15
1010 Wien
BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN
REPUBLIK BRASILIEN
Nr. 34
Wien, 23. Oktober 1987
Sehr geehrter Herr Dr. Krehlik!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note,
Zl. 29 647 1/13-II/9a/87, deren Inhalt wie folgt
lautet, zu bestätigen
„Ich beehre mich, (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der österreichischen Note in
deutscher Sprache) Brasilien darstellen."
Ich bestätige hiermit, daß der Inhalt Ihrer Note
für die brasilianische Regierung annehmbar ist und
daß der Austausch der gegenständlichen Note mit
Ihrer Note gleichen Datums ein Abkommen zwischen
unseren beiden Ländern begründet.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Krehlik,
den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
João Tabajara de Oliveira e. h.
Botschafter der Föderativen
Republik Brasilien
Herrn
Dr. Helmut Krehlik
Rat
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten