561. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt und in der Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter österreichischer Rechtsvorschriften
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
und des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,
BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien
vom 10. November 1953, BGBl.
Nr. 183, betreffend den Beitritt Österreichs zu
der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken
der Literatur und der Kunst in der in Brüssel
am 26. Juni 1948 geänderten Fassung wird
wie folgt berichtigt
a) Im Art. 6 bis Abs. 1 des französischen Textes
hat es statt „atteint" richtig „atteinte" zu lauten;
b) im Art. 8 des französischen Textes hat es
statt „protégés" richtig „protégées" zu lauten;
c) im Art. 18 Abs. 3 des französischen Textes
hat der Beistrich nach den Worten „les modalités"
zu entfallen;
d) im Art. 24 Abs. 2 des französischen Textes
hat es statt „dans le Pays de l'Union" richtig
„dans les Pays de l'Union" zu lauten;
e) im Art. 31 erster Absatz des französischen
Textes hat es statt „des dits Actes" richtig
„desdits Actes" zu lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministers für
soziale Verwaltung vom 17. Oktober 1972, BGBl.
Nr. 400, über die Feststellung der Aufwertungsfaktoren,
der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage
und die Rentenanpassung in der
Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1973 wird
wie folgt berichtigt
Im Art. III hat es statt „BGBl. Nr. 387/1972"
richtig „BGBl. Nr. 387/1971" zu lauten.
3. Das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 460/1972, wird
wie folgt berichtigt
a) Im § 12 Abs. 1 Z. 2 hat es statt „besteht und
gegründet" richtig „besteht oder gegründet" zu
lauten;
b) im § 24 Abs. 1 Z. 4 lit. b hat es statt „die
mit dem kartellierten" richtig „die mit den kartellierten"
zu lauten;
c) in der Anlage hat es bei der Zolltarif-
Nr. 31.01 statt „ntürliche" richtig „natürliche"
zu lauten.
4. Die Kundmachung der Bundesregierung vom
19. Dezember 1972, BGBl. Nr. 79/1973 und
ASlg. Nr. 2/1973, über die Wiederverlautbarung
des Volksabstimmungsgesetzes wird wie folgt berichtigt
In der Anlage hat es im § 9 Abs. 7 statt
„Abs. 5" richtig „Abs. 6" zu lauten.
5. Das Bundesgesetz vom 20. März 1973, BGBl.
Nr. 174, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert
wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 13 hat es im § 15 Z. 3 lit. b
statt „in Z. 6 lit. b und in Z. 7" richtig „in Z. 5
lit. b und in Z. 7 lit. b" zu lauten.
6. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
11. April 1973, BGBl. Nr. 193, betreffend die
Genehmigung der Europäischen Sozialcharta
durch Frankreich wird wie folgt berichtigt
Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 460/
1970" richtig „BGBl. Nr. 460/1969" zu lauten.
7. Die 21. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle,
BGBl. Nr. 319/1973, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z. 1 hat es statt „1. auf Personen"
richtig „1) auf Personen" zu lauten.
8. Die Verordnung des Bundesministers für
Bauten und Technik vom 5. Juli 1973, BGBl.
Nr. 348, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes
der A 14 Rheintal Autobahn im Bereich
der Gemeinden Frastanz, Satteins, Nenzing,
Schlins, Bludesch und Nüziders wird wie folgt
berichtigt
Im 3. Absatz haben die 4. bis 8. Zeile statt
„den Ill bei Fluß-km 11,35, führt sodann parallel
zu diesem am orographisch rechten Ufer des Ill
bis zur neuerlichen Querung desselben bei
Fluß-km 19,49 und sodann weiter dem orographisch
linken Ufer des Ill entlang bis zur An-"
richtig „die Ill bei Fluß-km 11,35, führt sodann
parallel zu dieser am orographisch rechten Ufer
der Ill bis zur neuerlichen Querung derselben bei
Fluß-km 19,49 und sodann weiter dem orographisch
linken Ufer der Ill entlang bis zur An-"
zu lauten.
9. Die Berner Übereinkunft zum Schutz von
Werken der Literatur und Kunst, BGBl. Nr. 398/
1973, wird wie folgt berichtigt
Im Art. 8 des französischen Textes hat es statt
„protégés" richtig „protégées" zu lauten.
10. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 7. September 1973, BGBl. Nr. 469,
mit der die Verordnung über die Festsetzung
eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I hat die Z. 2 auf Seite 2341 zu entfallen.