560_1991
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560. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 560. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
1991_560_0 560. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die
Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter
und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl.
Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 452/1988) hinterlegt bzw.
erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit
an dieses Übereinkommen gebunden zu
erachten
Staaten
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
bzw. Kontinuitätserklärung
Antigua und Barbuda 25. Oktober 1988
Mongolei 6. Juni 1991