560_1979
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560. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 560. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
1979_560_0 560. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich
beim Internationalen Währungsfonds wird um
165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen
Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag
ist spätestens am 1. Dezember
1980 einzuzahlen.
(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm
hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,
namens der Republik Österreich dem Internationalen
Währungsfonds gegenüber die Erhöhung
der österreichischen Quote zu notifizieren.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen betraut.