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560_1979 AT

560. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 560. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich

beim Internationalen Währungsfonds wird um

165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen

Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag

ist spätestens am 1. Dezember

1980 einzuzahlen.

(2) Der Bundespräsident oder ein von ihm

hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich dem Internationalen

Währungsfonds gegenüber die Erhöhung

der österreichischen Quote zu notifizieren.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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