560_1975
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560. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Krumbach
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 560. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Krumbach
1975_560_0 560. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Krumbach
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 55 Kirchschlager
Straße wird im Bereich der Gemeinde Krumbach
wie folgt bestimmt
Die B 55 Kirchschlager Straße wird von Projekts-
km 13,520 bis km 16,327 auf eine bereits
fertiggestellte Straßentrasse umgelegt.
Die durch die Umlegung für den Durchzugsverkehr
entbehrlich gewordenen Straßenteile
werden als Bundesstraße aufgelassen.