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560_1975 AT

560. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Krumbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 560. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Krumbach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 55 Kirchschlager

Straße wird im Bereich der Gemeinde Krumbach

wie folgt bestimmt

Die B 55 Kirchschlager Straße wird von Projekts-

km 13,520 bis km 16,327 auf eine bereits

fertiggestellte Straßentrasse umgelegt.

Die durch die Umlegung für den Durchzugsverkehr

entbehrlich gewordenen Straßenteile

werden als Bundesstraße aufgelassen.

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