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560_1973 AT

560. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Patentgesetzes 1970 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 560. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Patentgesetzes 1970 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. Oktober 1973, G 18, 19/73,

— dem Bundeskanzleramt zugestellt am 6. November

1973 — die im § 146 Abs. 2 des Patentgesetzes

1970, BGBl. Nr. 259, enthaltenen Worte

„auch wenn er von Dritten gestellt wird" als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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