55. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitslosenversicherungesetzes 1977
Gesetzestext (3 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/
1998, wird wie folgt geändert
Im § 79 Abs. 40 wird der Ausdruck „1. Jänner 2000“ durch den Ausdruck „1. April 1998“ und der
Ausdruck „31. Dezember 1999“ jeweils durch den Ausdruck „31. März 1998“ ersetzt.
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und das Siegel der Multilateralen
Investitionen Garantie Agentur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für
jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen
sind.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre
Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 74/1989, letzte Kundmachung des
Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 21/1997) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Kroatien 11. Oktober 1997
die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 6. Juni 1997
Moldova 2. Oktober 1997
Ukraine 5. Mai 1997