55_1968
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55. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 55. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
1968_55_0 55. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten
dem Zollabkommen über die vorübergehende
Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge (BGBl.
Nr. 20/1958, letzte Kundmachung über den
Geltungsbereich BGBl. Nr. 283/1966) beigetreten
Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde
Portugal 8. Mai 1967
Finnland 23. Mai 1967
Irland 26. Juli 1967