559_1991
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559. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 559. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1991_559_0 559. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
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Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 372/1986, 289/1987 und 298/1988 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur
Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates,
BGBl. Nr. 142/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 587/1989 wird wie folgt geändert
1. In Australien, China, Italien, Uruguay und USA sind folgende Untersuchungsanstalten zur
Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt
2. In Frankreich und Portugal sind zusätzlich zu den bereits anerkannten Untersuchungsanstalten
folgende Untersuchungsanstalten zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt