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559_1991 AT

559. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 559. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates

Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 372/1986, 289/1987 und 298/1988 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur

Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates,

BGBl. Nr. 142/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 587/1989 wird wie folgt geändert

1. In Australien, China, Italien, Uruguay und USA sind folgende Untersuchungsanstalten zur

Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt

2. In Frankreich und Portugal sind zusätzlich zu den bereits anerkannten Untersuchungsanstalten

folgende Untersuchungsanstalten zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt

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