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559_1990 AT

559. Verordnung: Änderung der Studienordnung Wirtschaftsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 559. Verordnung: Änderung der Studienordnung Wirtschaftsinformatik

Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und

wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 57/1983, in Verbindung mit dem

Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl.

Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 2/1989, wird verordnet

Die Studienordnung Wirtschaftsinformatik,

BGBl. Nr. 176/1984, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 463/1988, wird wie folgt geändert

Artikel I

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Der Studienzweig Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik

der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik

ist an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fakultät der Universität Wien gemeinsam

mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen

Fakultät der Technischen Universität Wien einzurichten."

2. Im § 3 Abs. 2 lauten die Z 2 bis 6

Artikel II

(1) Ordentliche Hörer, die an der Universität

Linz das Studium des Studienzweiges Wirtschafts- und

Verwaltungsinformatik der Studienrichtung

Wirtschaftsinformatik bereits begonnen haben, sind

berechtigt, dieses Studium an der Universität Linz

nach den bisher für sie geltenden Studienvorschriften

fortzusetzen und zu beenden, für den Fall, daß

sie in den Studienzweig Betriebsinformatik der

Studienrichtung Wirtschaftsinformatik wechseln,

sind ihnen bereits absolvierte Studien und Prüfungen

nach Maßgabe der Gleichwertigkeit anzurechnen

bzw. anzuerkennen.

(2) Für Studierende, die ihr Studium bereits vor

Inkrafttreten des im Hinblick auf diese Verordnung

zu ändernden Studienplanes begonnen haben,

gelten die Änderungen im Umfang der Prüfungsfächer

gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 für jene

Teilprüfungen, die sie bis zum Inkrafttreten des

geänderten Studienplanes noch nicht erfolgreich

abgelegt haben, nach Maßgabe der im Studienplan

festzulegenden Übergangsbestimmungen.

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