559. Verordnung: Änderung der Studienordnung Wirtschaftsinformatik
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Bundesgesetzes über sozial- und
wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen,
BGBl. Nr. 57/1983, in Verbindung mit dem
Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl.
Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch BGBl.
Nr. 2/1989, wird verordnet
Die Studienordnung Wirtschaftsinformatik,
BGBl. Nr. 176/1984, zuletzt geändert durch BGBl.
Nr. 463/1988, wird wie folgt geändert
Artikel I
1. § 1 Abs. 2 lautet
„(2) Der Studienzweig Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik
der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik
ist an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Wien gemeinsam
mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Technischen Universität Wien einzurichten."
2. Im § 3 Abs. 2 lauten die Z 2 bis 6
Artikel II
(1) Ordentliche Hörer, die an der Universität
Linz das Studium des Studienzweiges Wirtschafts- und
Verwaltungsinformatik der Studienrichtung
Wirtschaftsinformatik bereits begonnen haben, sind
berechtigt, dieses Studium an der Universität Linz
nach den bisher für sie geltenden Studienvorschriften
fortzusetzen und zu beenden, für den Fall, daß
sie in den Studienzweig Betriebsinformatik der
Studienrichtung Wirtschaftsinformatik wechseln,
sind ihnen bereits absolvierte Studien und Prüfungen
nach Maßgabe der Gleichwertigkeit anzurechnen
bzw. anzuerkennen.
(2) Für Studierende, die ihr Studium bereits vor
Inkrafttreten des im Hinblick auf diese Verordnung
zu ändernden Studienplanes begonnen haben,
gelten die Änderungen im Umfang der Prüfungsfächer
gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 für jene
Teilprüfungen, die sie bis zum Inkrafttreten des
geänderten Studienplanes noch nicht erfolgreich
abgelegt haben, nach Maßgabe der im Studienplan
festzulegenden Übergangsbestimmungen.