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559_1979 AT

559. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank und Leistung eines weiteren Beitrages zum Fonds für Sondergeschäfte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 559. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank und Leistung eines weiteren Beitrages zum Fonds für Sondergeschäfte

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von

ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt,

namens der Republik Österreich bei

der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 816

zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je

12063,43 US-Dollar zu zeichnen und zum Fonds

für Sondergeschäfte einen Beitrag in Höhe von

5900000 US-Dollar zu leisten.

(2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung

trifft der Bundesminister für Finanzen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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