559_1975
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559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 7 Brünner Straße und der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wilfersdorf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 7 Brünner Straße und der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wilfersdorf
1975_559_0 559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 7 Brünner Straße und der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wilfersdorf
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 7 Brünner Straße
und der B 47 Lundenburger Straße wird im
Bereich der Gemeinde Wilfersdorf wie folgt bestimmt
Die B 7 Brünner Straße wird, beginnend bei
km 41,033 auf die bereits hergestellte Straßentrasse,
welche die Marktgemeinde Wilfersdorf im
Osten umfährt, umgelegt.
Die B 47 Lundenburger Straße wird in einer
Länge von rund 400 m im Bereich der Einbindung
in die B 7 Brünner Straße auf eine bereits
fertiggestellte Trasse umgelegt.
Gleichzeitig werden die durch diese Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.