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559_1975 AT

559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 7 Brünner Straße und der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wilfersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 559. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteile der B 7 Brünner Straße und der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinde Wilfersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 7 Brünner Straße

und der B 47 Lundenburger Straße wird im

Bereich der Gemeinde Wilfersdorf wie folgt bestimmt

Die B 7 Brünner Straße wird, beginnend bei

km 41,033 auf die bereits hergestellte Straßentrasse,

welche die Marktgemeinde Wilfersdorf im

Osten umfährt, umgelegt.

Die B 47 Lundenburger Straße wird in einer

Länge von rund 400 m im Bereich der Einbindung

in die B 7 Brünner Straße auf eine bereits

fertiggestellte Trasse umgelegt.

Gleichzeitig werden die durch diese Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

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