558_2003
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558. Kundmachung: Name und Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 558. Kundmachung: Name und Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache
2003_558_2 558. Kundmachung: Name und Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und die Abkürzung der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich in spanischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes
für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen
sind.