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558_1990 AT

558. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 558. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989,

BGBl. Nr. 343, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. XXXIV lautet es statt „BGBl.

Nr. 645/1987" richtig „BGBl. Nr. 646/1987".

b) Im Art. XXXVII Z 3 lautet es im § 45 Abs. 4

stau „nach Abs. 1, 2 oder 4" richtig „nach

Abs. 1, 2 oder 3".

2. Das Börsegesetz 1989, BGBl. Nr. 555, wird wie

folgt berichtigt

Im § 64 Abs. 5 lautet es im ersten Satz statt

„gemäß Abs. 2" richtig „gemäß Abs. 4".

3. Die Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung,

BGBl. Nr. 599/1989, wird wie folgt berichtigt

Im § 10 Abs. 3 lautet es statt „§ 2 Abs. 2 und

Abs. 3" richtig „§ 3 Abs. 2 und Abs. 3".

4. Die Kundmachung des Protokolls Nr. 8 zur

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 64/1990, wird wie folgt

berichtigt

Die Einleitung lautet

„Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages,

der verfassungsändernd ist, wird genehmigt."

5. Die Kundmachung des Abkommens zwischen

der Republik Österreich und dem Fürstentum

Liechtenstein über die Gleichwertigkeit von Studien,

Prüfungen und akademischen Graden, BGBl.

Nr. 131/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. 4 lautet es statt „Zahlungsvoraussetzungen"

richtig „Zulassungsvoraussetzungen".

6. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 1990, BGBl.

Nr. 148, wird wie folgt berichtigt

Im Art. IV lautet es in der Einleitung statt „in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 561/1978

und 232/1982" richtig „in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 232/1982 und der

Kundmachung BGBl. Nr. 561/1973".

7. Das Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz

1980 geändert wird, BGBl.

Nr. 149/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 14 lautet es im § 10 Abs. 4 statt

„gemäß Art. 1 lit. c" richtig „gemäß Abs. 1 lit. c".

8. Die Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales, mit der die Arbeitsruhegesetz-

Verordnung geändert wird, BGBl. Nr. 171/1990,

wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „270/1989"

richtig „240/1989".

9. Das Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz

1969, das Grenzkontrollgesetz 1969, das Fremdenpolizeigesetz

und das Bundesgesetz vom 7. März

1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung

von Flüchtlingen im Sinne der Konvention

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.

Nr. 55/1955, in der Fassung BGBl. Nr. 796/1984

geändert werden, BGBl. Nr. 190/1990, wird wie

folgt berichtigt

Im Titel lautet es statt „BGBl. Nr. 796/1984"

richtig „BGBl. Nr. 796/1974".

10. Die Verordnung des Bundesministers für

Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung

über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der

Bundeskellereiinspektion geändert wird, BGBl.

Nr. 223/1990, wird wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „Weingesetzes

1975" richtig „Weingesetzes 1985".

11. Im 128. Stück des Bundesgesetzblattes,

Jahrgang 1990, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach

dem Titel der BGBl. Nr. 299 statt „RV 1284" richtig

„RV 1282".

12. Das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, BGBl.

Nr. 408/1990, wird wie folgt berichtigt

Im Art. XV Z 2 lautet es statt „§ 173 Abs. 2 Z 1"

richtig „§ 175 Abs. 2 Z 1".

13. Im 189. Stück des Bundesgesetzblattes,

Jahrgang 1990, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach

dem Titel der BGBl. Nr. 467, 468 und 469 jeweils

statt „S. 148." richtig „S. 149.".

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