558. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989,
BGBl. Nr. 343, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. XXXIV lautet es statt „BGBl.
Nr. 645/1987" richtig „BGBl. Nr. 646/1987".
b) Im Art. XXXVII Z 3 lautet es im § 45 Abs. 4
stau „nach Abs. 1, 2 oder 4" richtig „nach
Abs. 1, 2 oder 3".
2. Das Börsegesetz 1989, BGBl. Nr. 555, wird wie
folgt berichtigt
Im § 64 Abs. 5 lautet es im ersten Satz statt
„gemäß Abs. 2" richtig „gemäß Abs. 4".
3. Die Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung,
BGBl. Nr. 599/1989, wird wie folgt berichtigt
Im § 10 Abs. 3 lautet es statt „§ 2 Abs. 2 und
Abs. 3" richtig „§ 3 Abs. 2 und Abs. 3".
4. Die Kundmachung des Protokolls Nr. 8 zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 64/1990, wird wie folgt
berichtigt
Die Einleitung lautet
„Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages,
der verfassungsändernd ist, wird genehmigt."
5. Die Kundmachung des Abkommens zwischen
der Republik Österreich und dem Fürstentum
Liechtenstein über die Gleichwertigkeit von Studien,
Prüfungen und akademischen Graden, BGBl.
Nr. 131/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. 4 lautet es statt „Zahlungsvoraussetzungen"
richtig „Zulassungsvoraussetzungen".
6. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 1990, BGBl.
Nr. 148, wird wie folgt berichtigt
Im Art. IV lautet es in der Einleitung statt „in der
Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 561/1978
und 232/1982" richtig „in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 232/1982 und der
Kundmachung BGBl. Nr. 561/1973".
7. Das Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz
1980 geändert wird, BGBl.
Nr. 149/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 14 lautet es im § 10 Abs. 4 statt
„gemäß Art. 1 lit. c" richtig „gemäß Abs. 1 lit. c".
8. Die Verordnung des Bundesministers für
Arbeit und Soziales, mit der die Arbeitsruhegesetz-
Verordnung geändert wird, BGBl. Nr. 171/1990,
wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „270/1989"
richtig „240/1989".
9. Das Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz
1969, das Grenzkontrollgesetz 1969, das Fremdenpolizeigesetz
und das Bundesgesetz vom 7. März
1968, BGBl. Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung
von Flüchtlingen im Sinne der Konvention
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.
Nr. 55/1955, in der Fassung BGBl. Nr. 796/1984
geändert werden, BGBl. Nr. 190/1990, wird wie
folgt berichtigt
Im Titel lautet es statt „BGBl. Nr. 796/1984"
richtig „BGBl. Nr. 796/1974".
10. Die Verordnung des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung
über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der
Bundeskellereiinspektion geändert wird, BGBl.
Nr. 223/1990, wird wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „Weingesetzes
1975" richtig „Weingesetzes 1985".
11. Im 128. Stück des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 1990, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach
dem Titel der BGBl. Nr. 299 statt „RV 1284" richtig
„RV 1282".
12. Das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, BGBl.
Nr. 408/1990, wird wie folgt berichtigt
Im Art. XV Z 2 lautet es statt „§ 173 Abs. 2 Z 1"
richtig „§ 175 Abs. 2 Z 1".
13. Im 189. Stück des Bundesgesetzblattes,
Jahrgang 1990, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach
dem Titel der BGBl. Nr. 467, 468 und 469 jeweils
statt „S. 148." richtig „S. 149.".