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558_1982 AT

558. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1982/83

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 558. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1982/83

Auf Grund des § 23 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 330/1971,

BGBl. Nr. 286/1972, BGBl. Nr. 335/1973, BGBl.

Nr. 182/1974, BGBl. Nr. 228/1977, BGBl.

Nr. 425/1979, BGBl. Nr. 333/1981, BGBl.

Nr. 114/1982 und BGBl. Nr. 323/1982 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Finanzen verordnet

Auf Grund statistischer Erhebungen über das

Studienjahr 1981/82 wird die Zahl der auf die

nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

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