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558_1974 AT

558. Kundmachung: Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 558. Kundmachung: Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist die Deutsche Demokratische

Republik am 23. Juli 1974 dem Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger

Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.

Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 489/1972) beigetreten.

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