558_1974
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558. Kundmachung: Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 558. Kundmachung: Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1974_558_0 558. Kundmachung: Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien ist die Deutsche Demokratische
Republik am 23. Juli 1974 dem Übereinkommen
über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.
Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 489/1972) beigetreten.