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557_1996 AT

557. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll und Fakultativprotokoll

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 557. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll und Fakultativprotokoll

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,

sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 an das Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei

samt Protokoll und Fakultativprotokoll (BGBl. Nr. 347/1931, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs

BGBl. Nr. 510/1982) gebunden zu erachten

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Kontinuitätserklärung

Slowakei

(Protokoll und Fakultativprotokoll) 28. Mai 1993

Tschechische Republik

(Protokoll) 9. Februar 1996

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