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557_1995 AT

557. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstfachschule

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 557. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstfachschule

Auf Grund der §§ 121 Abs. 2, 123 Abs. 3 und 124 Abs. 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 970/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstfachschule, BGBl. Nr. 507/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 717/1994, wird wie folgt geändert

1. § 6 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von 13.14S."

2. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 6 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 557/1995 tritt mit 1. September 1995 in Kraft."

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