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557_1993 AT

557. Verordnung: Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 557. Verordnung: Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993

Auf Grund der §§ 10 Abs. 1 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten — verordnet

Die Verordnung über die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 — LMKV), BGBl. Nr. 72/1993, wird wie folgt geändert

1. § 13 wird als § 13 Abs. 1 bezeichnet.

2. Dem § 13 wird folgender Absatz 2 angefügt

„(2) Abs. 1 gilt nicht für die Bestimmungen des § 10, soweit Fleisch und Fleischwaren, Fische und Fischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte — ausgenommen Konserven — betroffen sind."

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