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557_1983 AT

557. Verordnung: 1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 557. Verordnung: 1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz

Auf Grund der §§ 7 und 17 des Bundesgesetzes

vom 2. März 1983, BGBl. Nr. 187, über die Studien

an den Hochschulen künstlerischer Richtung wird

verordnet

Einrichtung von Studienrichtungen

§ 1. An der Akademie der bildenden Künste in

Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet

Malerei und Graphik; Bildhauerei; Medailleurkunst

und Kleinplastik; Restaurierung und

Konservierung; Bühnengestaltung.

§ 2. An der Hochschule für angewandte Kunst in

Wien werden folgende Studienrichtungen eingerichtet

1. An der Abteilung Architektur die Studienrichtung

Innenarchitektur.

2. An der Abteilung Plastische Gestaltung und

Design die Studienrichtungen: Industrial

Design; Produktgestaltung; Mode; Textil.

3. An der Abteilung Visuelle Kommunikation

die Studienrichtungen: Visuelle Mediengestaltung;

Bühnengestaltung.

4. An der Abteilung Bildende Kunst die Studienrichtungen

Malerei und Graphik; Bildhauerei;

Restaurierung und Konservierung.

§ 3. An der Hochschule für künstlerische und

industrielle Gestaltung in Linz werden folgende

Studienrichtungen eingerichtet

1. An der Abteilung Allgemeine Kunstlehre und

Kunsterziehung die Studienrichtungen: Malerei

und Graphik; Bildhauerei; Textil; Metall.

2. An der Abteilung Umweltgestaltung die Studienrichtungen

: Innenarchitektur; Industrial

Design.

3. An der Abteilung Angewandte Graphik und

Kunsthandwerk die Studienrichtungen: Visuelle

Mediengestaltung; Keramik.

§ 4. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst in Wien werden folgende Studienrichtungen

eingerichtet

1. An der Abteilung Komposition, Musiktheorie

und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen

: Komposition und Musiktheorie (mit den

Studienzweigen: Komposition; Musiktheorie);

Musikleitung (mit den Studienzweigen

Orchesterdirigieren; Chordirigieren; Korrepetition).

2. An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen

Klavier; Orgel; Cembalo;

Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung.

3. An der Abteilung Streichinstrumente und

andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen

Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;

Gitarre; Harfe.

4. An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente

die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte;

Oboe; Klarinette; Fagott; Horn; Trompete;

Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.

5. An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtungen

: Instrumental(Gesangs)pädagogik;

Musik- und Bewegungserziehung.

6. An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen

Katholische Kirchenmusik (mit

den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung;

Orgel); Evangelische Kirchenmusik

(mit den Studienzweigen: Chorleitung

und Kantorenausbildung; Orgel).

7. An der Abteilung Sologesang und musikdramatische

Darstellung die Studienrichtungen

Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und

Oratorium; Musikdramatische Darstellung;

Chor); Musiktheaterregie.

8. An der Abteilung Schauspiel und Regie

(„Max Reinhardt-Seminar") die Studienrichtung

Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen

Schauspiel; Regie).

9. An der Abteilung Film und Fernsehen die Studienrichtungen

Bildtechnik und Kamera;

Buch und Dramaturgie; Produktion; Regie;

Schnitt.

§ 5. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst „Mozarteum" in Salzburg werden folgende

Studienrichtungen eingerichtet

1. An der Abteilung Komposition, Musiktheorie

und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen

Komposition und Musiktheorie (Studienzweig

Komposition); Musikleitung (mit

den Studienzweigen: Orchesterdirigieren;

Chordirigieren).

2. An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen

Klavier; Orgel; Cembalo;

Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung.

3. An der Abteilung Streichinstrumente und

andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen

Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;

Gitarre; Harfe.

4. An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente

die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte;

Oboe; Klarinette; Fagott; Saxophon;

Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.

5. An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtung

Instrumental(Gesangs)pädagogik.

6. An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen

Katholische Kirchenmusik (mit

den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung;

Orgel); Evangelische Kirchenmusik

(mit den Studienzweigen: Chorleitung

und Kantorenausbildung; Orgel).

7. An der Abteilung Sologesang und musikdramatische

Darstellung die Studienrichtung

Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und

Oratorium; Musikdramatische Darstellung).

8. An der Abteilung Darstellende Kunst die Studienrichtungen

Darstellende Kunst (mit den

Studienzweigen: Schauspiel; Regie); Bühnengestaltung.

9. An der Sonder-Abteilung „Orff-Institut" die

Studienrichtung Musik- und Bewegungserziehung.

§ 6. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst in Graz werden folgende Studienrichtungen

eingerichtet

1. An der Abteilung Komposition, Musiktheorie

und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen

Komposition und Musiktheorie (Studienzweig

Komposition); Musikleitung (mit

den Studienzweigen: Orchesterdirigieren;

Chordirigieren).

2. An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen

Klavier; Orgel; Cembalo;

Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung.

3. An der Abteilung Streichinstrumente und

andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen

Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;

Gitarre; Harfe.

4. An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente

die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte;

Oboe; Klarinette; Fagott; Saxophon;

Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.

5. An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtung

Instrumental(Gesangs)pädagogik.

6. An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen

Katholische Kirchenmusik (mit

den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung;

Orgel); Evangelische Kirchenmusik

(mit den Studienzweigen: Chorleitung

und Kantorenausbildung; Orgel).

7. An der Abteilung Gesang, Chorleitung und

darstellende Kunst die Studienrichtungen

Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und

Oratorium; Musikdramatische Darstellung;

Chor); Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen

Schauspiel; Regie); Bühnengestaltung.

8. An der Abteilung Jazz die Studienrichtung

Jazz.

Einrichtung von Kurzstudien

§ 7. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst in Wien werden folgende Kurzstudien

eingerichtet

1. An der Abteilung Musikpädagogik das Kurzstudium

Musiktherapie.

2. An der Abteilung Kirchenmusik die Kurzstudien

Katholische Kirchenmusik; Evangelische

Kirchenmusik.

3. An der Abteilung Sologesang und musikdramatische

Darstellung die Kurzstudien

Musikdramatische Darstellung; Lied und

Oratorium.

§ 8. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst „Mozarteum" in Salzburg werden folgende

Kurzstudien eingerichtet

1. An der Abteilung Kirchenmusik die Kurzstudien

Katholische Kirchenmusik; Evangelische

Kirchenmusik.

2. An der Abteilung Sologesang und musikdramatische

Darstellung die Kurzstudien

Musikdramatische Darstellung; Lied und

Oratorium.

§ 9. An der Hochschule für Musik und darstellende

Kunst in Graz werden folgende Kurzstudien

eingerichtet

1. An der Abteilung Kirchenmusik die Kurzstudien

Katholische Kirchenmusik; Evangelische

Kirchenmusik.

2. An der Abteilung Gesang, Chorleitung und

darstellende Kunst die Kurzstudien: Musikdramatische

Darstellung; Lied und Oratorium.

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