556_1996
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556. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 556. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
1996_556_0 556. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,
sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 an die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der
Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.
Nr. 131/1993) gebunden zu erachten
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Kontinuitätserklärung
Slowakei 28. Mai 1993
Tschechische Republik 9. Februar 1996