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556_1996 AT

556. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 556. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,

sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 an die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der

Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 131/1993) gebunden zu erachten

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Kontinuitätserklärung

Slowakei 28. Mai 1993

Tschechische Republik 9. Februar 1996

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