556_1994
AT
556. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 556. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet.