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556_1994 AT

556. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 556. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet.

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