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556_1991 AT

556. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 556. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 327/1987, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Einfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand haben,

unterliegen der Bewilligungspflicht nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984

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