556_1991
AT
556. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 556. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr
Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 327/1987, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet
Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Einfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand haben,
unterliegen der Bewilligungspflicht nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984