556_1989
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556. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1990 im Bereich der Schrottlenkung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 556. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1990 im Bereich der Schrottlenkung
1989_556_0 556. Verordnung: Festlegung von Globalquoten für das Jahr 1990 im Bereich der Schrottlenkung
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Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes
1985, BGBl. Nr. 428, geändert durch Bundesgesetz
BGBl. Nr. 338/1988, wird verordnet
§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott
wird im Jahre 1990 zwischen der Gruppe der
Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und
der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie
mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im
Verhältnis von 88,41 zu 11,59 aufgeteilt.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in
Kraft.