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555_1996 AT

555. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 555. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,

sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs (BGBl.

Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 289/1993) gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Bosnien und Herzegowina 6. März 1992

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

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