555_1996
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555. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 555. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs
1996_555_0 555. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt,
sich auch weiterhin an das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs (BGBl.
Nr. 429/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 289/1993) gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Bosnien und Herzegowina 6. März 1992
Slowakei 1. Jänner 1993
Tschechische Republik 1. Jänner 1993