555. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1993, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 326/1988 und BGBl. Nr. 420/1990, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird — hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler — verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 146/1993, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I entfällt § 2.
2. Im Artikel II wird die Zitierung „BGBl. Nr. 551/1984" durch die Zitierung „BGBl. Nr. 256/1993" ersetzt und entfällt die Wendung „und dem Bundesminister für Finanzen".
3. Artikel III § 2 lautet
„§ 2. Die Aufhebung des Artikel I § 2, Artikel II und die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 555/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft."
4. In Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) wird Z 1 (Art und Gliederung des Lehrplans) angefügt
„In diesem Zusammenhang wird auf Z 5 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) hingewiesen."
5. In Anlage A erster Teil Z 2 (Unterrichtsprinzipien) wird im zweiten Absatz nach dem die Politische Bildung betreffenden Halbsatz eingefügt
„— Interkulturelles Lernen mit dem Schwerpunkt in Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebender Fremdsprache, Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sowie Leibesübungen."
6. In Anlage A erster Teil wird nach Z 4 (Unterrichtsplanung) angefügt
„5. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Freiräume im Bereich der autonomen Stundentafel bieten einzelnen Klassen oder Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot unter Beibehaltung des Bildungszieles der allgemeinbildenden höheren Schule und des Konzeptes der Allgemeinbildung ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessens- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Er-
gänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.
Darüber hinaus können im Rahmen einer mehrjährigen Abfolge von Schuljahren Klassen mit besonderer Berücksichtigung eines besonderen Schwerpunktes eingerichtet werden, sofern der Zugang zu Klassen ohne Schwerpunktbildung (Parallelklassen oder nahegelegene Schule ohne Schwerpunktbildung) gewährleistet ist. Derartige Schwerpunkte sind durch besondere Ausprägung der Profilbildung sowie zusätzlich durch eine spezielle Ausrichtung des Angebotes an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen charakterisiert. Mögliche Schwerpunktbildungen können zB sein
— Fremdsprachenschwerpunkte,
— musisch-kreative Schwerpunkte,
— naturkundlich-technische Schwerpunkte,
— ökologische Schwerpunkte,
— Informatikschwerpunkte,
— gesellschafts- und wirtschaftskundliche Schwerpunkte,
— interkulturelle Schwerpunkte,
— Schwerpunkte zur Gesundheit und Ernährung.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen erlassen werden.
Bei der Erstellung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breitgefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen und eine zu hohe Organisationsvielfalt vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus.
Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule, auf deren Berechtigungen sowie auf Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
5. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
6. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote in das Konzept der Allgemeinbildung und der Unterordnung unter das Bildungsziel der allgemeinbildenden höheren Schule besondere Bedeutung zu."
7. In Anlage A zweiter Teil (Allgemeines Bildungsziel) wird im 4. Absatz vor dem Halbsatz „zur Bereitschaft zu kritischer Toleranz und zur Verständigung" eingefügt
„zu interkultureller Bildung mit den Dimensionen Lernbereitschaft, Verständnis und Achtung für kulturelle, sprachliche und ethnische Vielfalt; all dies gilt sowohl für das Verhältnis der österreichischen Mehrheitsbevölkerung zu den österreichischen Volksgruppen, den Arbeitsmigranten, den Flüchtlingen, den Gästen usw. als auch im Verhältnis der einzelnen Gruppen zueinander; zu kritischer Auseinandersetzung mit Ethno- und Eurozentrismus, Vorurteilen und Rassismus; zur Festigung seiner sprachlichen, kulturellen und ethnischen Identität;
zu gesteigertem Interesse für fremde Kulturen sowie zur Auseinandersetzung mit Formen des Nebeneinander, Miteinander und der Mischung von Kulturen;".
8. In Anlage A vierter Teil (Stundentafeln) lautet der Abschnitt 1 (Unterstufe)
„1. Unterstufe Unterstufe des Gymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie Z 2, wobei durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden abweichend von Z 2 auch in anderen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht angeboten werden kann, und dieser Förderunterricht in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert werden kann, in jeder Klasse jährlich insgesamt 72 Unterrichtsstunden vorgesehen werden dürfen und eine Schülerin bzw. ein Schüler in einem Höchstausmaß von 48 Unterrichtsstunden je Schuljahr gefördert werden darf.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Unterstufe des Realgymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie Z 2, wobei durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden abweichend von Z 2 auch in anderen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht angeboten werden kann und dieser Förderunterricht in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert werden kann, in jeder Klasse jährlich insgesamt 72 Unterrichtsstunden vorgesehen werden dürfen und eine Schülerin bzw. ein Schüler in einem Höchstausmaß von 48 Unterrichtsstunden je Schuljahr gefördert werden darf.2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie Z 2, wobei durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden abweichend von Z 2 auch in anderen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht angeboten werden kann und dieser Förderunterricht in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert werden kann, in jeder Klasse jährlich insgesamt 72 Unterrichtsstunden vorgesehen werden dürfen und eine Schülerin bzw. ein Schüler in einem Höchstausmaß von 48 Unterrichtsstunden je Schuljahr gefördert werden darf.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
9. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird in der Überschrift des Unterabschnittes b (Freigegenstände) vor dem Fußnotenhinweis „1)" eingefügt
„*)".
10. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 lautet in der Stundentafel unter lit. b in sublit. aa) die den Freigegenstand Instrumentalunterricht betreffende Zeile
„Instrumentalunterricht. . (2) (2) (2) (2) 83) IV"
11. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 entfallen in der Stundentafel unter lit. b in sublit. aa) die den Freigegenstand „Aktuelle Fachgebiete" betreffende Zeile und die Fußnote „7)".
12. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt b folgende Fußnote angefügt
„*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden und dürfen zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen vorgesehen werden."
13. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird in der Überschrift im Unterabschnitt c vor dem Fußnotenhinweis „1)" eingefügt: „*)".
14. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt c folgende Fußnote angefügt
„*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden und dürfen zusätzliche unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen vorgesehen werden."
15. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird in der Überschrift im Unterabschnitt d vor dem Fußnotenhinweis „1)" eingefügt: „*)".
16. In Anlage A vierter Teil Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt d folgende Fußnote angefügt
„*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden abweichend von den angeführten Unterrichtsgegenständen auch in anderen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht angeboten werden und dieser Förderunterricht in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert werden, wobei in jeder Klasse jährlich insgesamt 72 Unterrichtsstunden vorgesehen werden dürfen und eine Schülerin bzw. ein Schüler in einem Höchstausmaß von 48 Unterrichtsstunden je Schuljahr gefördert werden darf."
17. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt 1 (Unterstufe) lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Bildungs- und Lehraufgabe
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im Anschluß an die Lernerfahrungen der Volksschule in ihrer Handlungs-, Kommunikations- und Denkfähigkeit durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
— ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten,
— ihren Erfahrungshorizont erweitern und Kenntnisse über Erscheinungsformen und Anwendungsbereiche von Sprache erwerben.
Dadurch sollen sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefördert und zum Eintritt ins Berufsleben bzw. zum Besuch weiterführender Schulen sowie zum selbständigen Bildungserwerb befähigt werden.
Der Deutschunterricht ist in folgende gleichwertige Lernbereiche gegliedert
— Sprechen,
— Schreiben,
— Lesen und Textbetrachtung,
— Sprachbetrachtung und Sprachübung.
Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler sollen als Sprechende und Hörende die Sprache der Situation, der
Absicht und dem Sachverhalt gemäß partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen können. Sie sollen imstande sein, die emotionale Ebene von Gesprächssituationen zu erkennen und auf sie einzuwirken. Auf die Bedeutung der Beziehungsebene ist im Sprechverlauf ebenso einzugehen wie auf die Inhaltsebene.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
— eigene Interessen zu erkennen und zu vertreten,
— dem Partner bzw. der Partnerin eine offene und vorurteilslose Einstellung entgegenzubringen,
— berechtigte Interessen zu unterstützen,
— den Wahrheitsgehalt und die Verbindlichkeit von Aussagen abzuwägen,
— Manipulationen zu durchschauen und abzuwehren,
— die Wirkung des Gesprächsverhaltens zu berücksichtigen,
— die Standardsprache als die überregionale Sprachform, die in Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortschatz geregelt ist, zu gebrauchen.
Schreiben
Der Lernbereich gliedert sich in drei Teilbereiche
a) Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
— Sachverhalte gegenstands-, situations- und leserbezogen zu formulieren,
— Gefühle, Meinungen und Absichten für sich und andere schriftlich darzustellen,
— Verhaltensweisen und Standpunkte schriftlich zu begründen,
— mit Sprache spielerisch und kreativ umzugehen,
— die Wirkungen sprachlicher Mittel zu erproben und einzuschätzen.
Das sach- und zweckbezogene Schreiben soll genauso geübt werden wie das Schreiben für sich und für andere sowie der phantasieerfüllte, spielerisch-schöpferische Sprachgebrauch.
Die Formen des Schreibens werden als eine Verbindung von Textsorte und Schreibabsicht verstanden. Daher ist es beim Schreiben eines Textes wichtig, die Schreibabsicht mit der Textsorte in Beziehung zu setzen. So kann zB ein Werbetext appellieren, informieren, beschreiben und unterhalten.
b) Übungen zur Textgestaltung
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Texte durch angemessene Formulierung und sinnvollen Textaufbau für die Lesenden einsichtig zu machen. Sie sollen lernen, durch konkrete Übungen ihren Wortschatz planmäßig zu erweitern,
Wörter und Sätze im Text sinnvoll miteinander zu verknüpfen und Texte gedanklich einsichtig zu gliedern.
c) Rechtschreiben
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Funktion der Rechtschreibung vertraut gemacht werden, weil Rechtschreiben ein wichtiges Kriterium der Sprachbeherrschung ist. Sie sollen aber auch erkennen, daß sich Rechtschreibnormen verändern können. Den Schülerinnen und Schülern soll ein so großes Maß an Sicherheit in diesem Lernbereich vermittelt werden, daß sie in ihrem Alltag mögliche Schreibsituationen bewältigen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches eingeführt werden und ein orthographisches Problembewußtsein entwickeln. Durch regelmäßige Verwendung des Wörterbuches (auch bei Schularbeiten) sollen sie Zweifelsfälle klären lernen.
Lesen und Textbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu Bereitschaft und Interesse für den Umgang mit Texten aller Art angeregt werden und Einsicht in Strukturen und Wirkungen gewinnen, sodaß sie Freude an der Beschäftigung mit Literatur haben. Sie sollen befähigt werden,
— Texte verständlich und sinnerfassend zu lesen,
— Gelesenes und durch Hörfunk, Fernsehen, Film und ähnliche Medien Vermitteltes zu verstehen und dazu Stellung zu nehmen,
— dichterische Texte in ihren vielfältigen Wirkungsmöglichkeiten zu erfahren und Verständnis dafür zu gewinnen, ua. durch darstellendes Spiel.
Die Texte sind so auszuwählen, daß die Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung ihrer Erlebnisfähigkeit und ihres Erfahrungshorizonts sowie eine Sensibilisierung für zwischenmenschliche Beziehungen und Probleme der Umwelt erfahren. Bei der Auswahl der Texte ist auf die Interessenlage und den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Auch mundartliche und umgangssprachliche Texte sollen behandelt werden. Besondere Beachtung ist der ständigen Übung von Aufnahme- und Analysetechniken, von Lesefertigkeit und Lesefähigkeit zu schenken. Besonders durch die Arbeit an Sachtexten schaffen der Leseunterricht und die Textbetrachtung auch elementare Voraussetzungen für das Lernen in anderen Unterrichtsgegenständen.
Die Benützung von Bibliotheken und der Erwerb von geeigneten Büchern sind besonders anzuregen.
Sprachbetrachtung und Sprachübung Der Bereich gliedert sich in
— Sprache im Verwendungszusammenhang (Pragmatik),
— Bedeutung sprachlicher Zeichen (Semantik),
— Wort-, Satz- und Textgrammatik (Morphologie, Syntax, Textgrammatik),
— Sprachübung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen übliche Sprachstrategien in entsprechenden Situationen erkennen.
Durch planmäßige Erweiterung des Wortschatzes sollen sie in die Lage versetzt werden, Situationen sprachlich besser zu bewältigen.
Sie sollen Einblicke in den Bau der Sprache gewinnen und in enger Bindung an sprachliches Handeln sowie an Texten Funktion und Leistung der Sprache erkennen, um über Sprache sprechen zu können.
Sie sollen Unterschiede zwischen ihrer Umgangssprache/Mundart und der Standardsprache erkennen und den Gebrauch der Standardsprache durch Übung sichern.
In diesem Zusammenhang soll — insbesondere in der 3. und 4. Klasse — auch eine Einführung in die sinnvolle und kritische Nutzung von neuen Informations- und Kommunikationstechniken vor allem zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung sowie zur Textverarbeitung erfolgen."
18. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse
„1. Klasse Sprechen
a) Sprachliche Handlungsfähigkeit in realen und gespielten Situationen fördern
Sich in die Gemeinschaft einbringen und gemeinsames Handeln ermöglichen
Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Sich vorstellen; über sich selbst, seine Vorlieben und Abneigungen sprechen; Gefühle benennen; eigene Meinungen und Handlungen begründen; zum Mittun auffordern; Hilfe anbieten und erbitten. Sich für Benachteiligte einsetzen; Kritik äußern und begründen
siehe auch Schreiben, Sprachbetrachtung
Erzählen, unterhalten und informieren Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Erlebtes und Erfundenes erzählen; Gehörtes und Gelesenes wiedergeben. Einfache Erzähltechniken (wie Spannung, Höhepunkt, Pointe, Raffung)
erproben. Verständlich erklären lernen, zB Wörter, Spielregeln, einfache Sachverhalte aus Natur und Technik, Gebrauch und Funktion von Geräten.
siehe auch Schreiben, Sprachbetrachtung
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten erproben und üben
Gesprächsverhalten üben
Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen, sich auf einen Vorredner beziehen, beim Thema bleiben.
Den unterschiedlichen Gebrauch von Standard- und Herkunftssprache in entsprechenden Situationen erproben und üben. Ausdrucksvolles Sprechen üben und Verständlichkeit anstreben (Sprechtechnik).
siehe auch Lesen, Sprachbetrachtung
Verschiedene Gesprächsformen erproben Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräch; Rollen- und andere Spiele; Sprechen vor anderen (sowohl spontan als auch vorbereitet).
Schreiben
a) Verfassen von Texten Erzählen/Spielen mit Sprache
Schreiben über sich und den persönlichen Lebensbereich.
siehe auch Sprechen
Schreiben nach Vorgaben
Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Bilderfolgen, Reizwörter, Erzählkerne, Geschichten und anderes. Mit Lauten, Wörtern, Sätzen spielen; einfache Gedichte schreiben und umformen . . .
siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung
Informieren/Erklären/Argumentieren Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Gedanken und Informationen schriftlich festhalten und ordnen; Sachverhalte für andere verständlich darstellen; Skizzen als Erklärungs- und Veranschaulichungshilfe erstellen; Vorschläge für Problemlösungen erarbeiten . . .
siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung
Appellieren
In kurzen Texten zu Handlungen auffordern Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Werben, einladen, sich entschuldigen, sich bedanken . . .
siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung
b) Übungen zur Textgestaltung
Aus Einzelsätzen und Notizen Kurztexte entwickeln; Bilder und Gedankenfolgen ordnen; Sätze
und Texte verknappen, erweitern und umstellen.
siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung
c) Rechtschreiben
Rechtschreibbewußtsein entwickeln; erkennen, daß nicht jeder Laut einem Buchstaben entspricht.
Einen altersgemäßen Gebrauchswortschatz orthographisch sichern, dabei optische, akustische, schreib- und sprechmotorische Lernhilfen anwenden.
In der Klasse oder Gruppe auftretende Problembereiche laufend durch Übungen gezielt bearbeiten.
Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und gezielt durch regelmäßige Übungen abbauen (zB Fehlerkartei) ; Methoden für Selbsttraining erarbeiten und üben.
Regelmäßige Arbeit mit dem Wörterbuch (Alphabetisieren, Stichwörter erkennen, Grenzwörter benutzen lernen ...).
siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung
Lesen und Textbetrachtung
a) Lesetechniken
Individuelle Lesefertigkeit im Anschluß an die Grundschule weiterentwickeln.
Entwickeln von Lesetechniken zum rascheren Erfassen der Wortbilder und zum besseren Sinnerfassen beim Still- und Lautlesen.
Vorlesen in natürlichen Situationen mit entsprechender Vorbereitung.
Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Überschriften, Bilder und graphische Gestaltung eines Textes wahrnehmen lernen; Wörter unterstreichen, Pausen erkennen . . .
siehe auch Sprechen, Sprachbetrachtung
b) Texte und Textverständnis
Eine Vielfalt an dichterischen und nichtdichterischen Texten, Kinder- und Jugendliteratur lesen, um sich zu unterhalten, Spannung zu erleben, sich anregen zu lassen und selbständig schöpferisch damit umzugehen.
Hilfen zum besseren Verständnis erarbeiten. Beispiele zur Auswahl und Gewichtung
Nacherzählen, Spielen, Umerzählen, Illustrieren, Herausarbeiten und Ordnen von Grundgedanken . . .
Schulbüchereien und öffentliche Bibliotheken benützen. In geeigneten Lexika und Sachbüchern gezielt Informationen suchen.
siehe auch Sprechen, Schreiben
c) Medienerziehung / Umgang mit Massenmedien
Die eigene Erfahrung der Schülerinnen und Schüler mit den Massenkommunikationsmitteln thematisieren; besprechen, aus welchen Gründen sie genutzt oder nicht genutzt werden.
Unterschiedliche Möglichkeiten und Aussagewirkungen der modernen Medien erkennen lernen (Film, Fernsehen, Rundfunk, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Comics, Computer, Videospiele ...). siehe auch Sprechen, Sprachbetrachtung
Sprachbetrachtung und Sprachübung
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Leistungen sprachlicher und nichtsprachlicher Zeichen unterscheiden; Möglichkeiten des Mißverstehens und Nichtverstehens erörtern; den Sprachgebrauch in verschiedenen Kommunikationssituationen vergleichen. Den Vorrat an sprachlichen Mitteln für verschiedene Sprech- und Schreibanlässe systematisch erweitern.
siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Wortschatz (in Sachkreisen) planvoll erweitern und dabei Möglichkeiten der Wortbildung erörtern.
Mit Bedeutungen spielen; Bedeutungsumfang von Wörtern im Wörterbuch und im jeweiligen Textzusammenhang untersuchen.
siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Den Textzusammenhang untersuchen: Leitwörter (Themawörter) in Texten feststellen, daraus Thema erschließen.
Redeabsichten (Informieren, Fragen, Auffordern, Wünschen . . .) und adäquate grammatische Bauformen der (Haupt-)Sätze untersuchen und üben.
Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz grammatisch richtig bauen, das Umstellen und Austauschen von Satzgliedern entsprechend der Rede- oder Schreibabsicht üben (Verschiebeprobe, Ersatzprobe).
Finite Verbform (Personalform) erkennen und Übereinstimmung mit Subjekt üben.
Das Nomen, seine Begleiter und wichtigsten Stellvertreter erkennen und in Geschlecht, Zahl und Fall grammatisch richtig bilden und anwenden lernen.
Das Adjektiv in seiner Funktion erkennen und sinnvoll einsetzen.
Natürliche Zeitstufen und grammatische Zeitformen unterscheiden, Aufgaben der gebräuchlichsten Zeitformen besprechen und in Sprech- und Schreibzusammenhängen üben.
Individuelle und regionale Problembereiche in der Sprachverwendung erkennen und gezielt an deren Behebung arbeiten.
siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."
19. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
„Didaktische Grundsätze
Der Lehrplan gliedert die Inhalte des Deutschunterrichts in vier gleichwertige Lernbereiche. Der Unterricht soll jedoch immer wieder ein bereichsübergreifendes Lernen in Handlungszusammenhängen ermöglichen.
Lernen im Deutschunterricht soll nach Möglichkeit an Themen erfolgen, die für die einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und die aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist unter anderem folgenden fächerübergreifenden Aufgabenbereichen Rechnung zu tragen: Persönlichkeitsbildung, politische Bildung, Friedenserziehung, Medienerziehung, Umwelt- und Konsumentenerziehung, Berufsorientierung.
Ein kommunikations- und handlungsorientierter Deutschunterricht soll in entsprechenden Kommunikations- und Sozialformen erfolgen, insbesondere in Gruppen- und Partnerarbeit sowie in bestimmten Gesprächsformen (zB Rundgespräch, Diskussion).
Sprachverwendung in Handlungszusammenhängen soll nach Möglichkeit im projektorientierten Unterricht und in Projekten (sowohl innerhalb des Faches als auch fächerübergreifend) durchgeführt werden.
Einen wesentlichen Aspekt in der Auseinandersetzung mit Sprache stellen spielerische und entdeckende Verfahren dar.
Der Deutschunterricht zielt in keinem Lernbereich auf vordergründiges Begriffswissen ab, er hat jedoch erarbeitete Kenntnisse und Fertigkeiten durch wiederholendes Üben zu sichern.
Die im Lehrplan verwendeten Fachausdrücke gelten als verbindliche Terminologie. Es sind jedoch nur diejenigen Begriffe an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben, die in altersadäquater Weise im Unterricht verwendet werden können.
Zureichende Sicherheit im Gebrauch der Standardsprache ist anzustreben. In manchen Situationen jedoch (zB Diskussionen, Konfliktaufarbeitung) kann sich die Herkunftssprache als angemessene Sprachform erweisen und soll in diesem Fall ohne Wertung zugelassen werden.
Bei der Leistungsbeurteilung sollen alle vier Lernbereiche berücksichtigt werden. Dabei sollen kreatives Sprechen und Schreiben als besondere Leistung anerkannt und in die Beurteilung einbezogen werden. Auf die „Besonderen Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen" (§ 15 der Leistungsbeurteilungsverördnung, BGBl. Nr. 371/1974 in der jeweils geltenden Fassung) wird hingewiesen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages und zur Vorbereitung auf den weiteren Unterricht sind nach Bedarf mündliche und schriftliche Hausübungen zu geben.
Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken
Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes „Deutsch" besteht vor allem in der Förderung des Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen am Computer, besonders beim Zurechtkommen mit Informations- und Ordnungssystemen sowie mit Standardanwendungen zur Textverarbeitung, Textgestaltung und zum Schriftverkehr.
Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Computern mit ein. Der Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen gemacht bzw. verwendet wird, also auch von Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund gestellt werden."
20. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Bildungs- und Lehraufgabe
Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, dh. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich
mündlich und schriftlich richtig auszudrücken. Weiters soll durch den Erwerb einer Fremdsprache und von Kenntnissen aus Landes- und Kulturkunde eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise entwickelt und das Wertbewußtsein entfaltet werden.
Da der Erwerb und der Gebrauch einer Fremdsprache eng mit der Gesamtpersönlichkeit und dem sozialen Verhalten eines Menschen verbunden sind, sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl ihre Interessen und Bedürfnisse ausdrücken können als auch in ihrer Bereitschaft zum Zuhören, zum Gespräch, zur Zusammenarbeit und zur Verantwortung in der Gemeinschaft gefördert werden.
Schließlich sollen sie zu einer positiven Einstellung zum Fremdsprachenerwerb im allgemeinen hingeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch motiviert und angeleitet werden, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig anzuwenden und weiterzuentwickeln, und so auf die Fortsetzung des Bilungsganges an der Oberstufe (bzw. an einer berufsbildenden Schule) einer weiterführenden Schule vorbereitet werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch Einsichten in das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation gewinnen. Sie sollen die Beziehungen der sprachlichen Äußerungen zueinander und deren Gebundenheit an bestimmte Situationen verstehen sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen und darauf entsprechend zu reagieren.
Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig zu machen sowie zeitgemäße und zukunftsorientierte Lerntechniken zu vermitteln, die den selbständigen Fremdsprachenerwerb unterstützen.
Nur für Englisch
Dabei soll auch eine sinnvolle und kritische Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechniken zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung, zur gezielten Lernunterstützung sowie zum Arbeiten mit Texten (wie Textkonstruktion, Textmanipulation, Textverarbeitung) erfolgen.
Für alle Fremdsprachen: Hörverstehen
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein, gesprochene Sprache in direktem Kontakt oder über Medien zu verstehen. Diese Anforderung bezieht sich auf die Standardaussprachen mit nur geringen regionalen und soziokulturellen Varianten sowie durchschnittliche Sprechgeschwindigkeit.
Mündliche Kommunikation
Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, in der Fremdsprache einerseits am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen und die in der Klassensituation auftretenden Sprechanlässe zu bewältigen, andererseits auch in den wichtigsten Alltagssituationen außerhalb der Schule sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein, den Sinn fremdsprachlicher Texte selbständig zu erfassen. Darüber hinaus soll die Freude am Umgang mit altersgemäßer fremdsprachlicher Lektüre geweckt werden.
Schriftliche Kommunikation
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen schriftlich auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind bzw. Kreativität erfordern."
21. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Englisch" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse
„1. Klasse: Hörverstehen
Die Schulung des Hörverstehens erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der in der Volksschule grundgelegten Kenntnisse der englischen Sprache. Es sind Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind und authentischen Vorbildern nahekommen. (Textsorten siehe Didaktische Grundsätze).
Die Schülerinnen und Schüler sollen
— einfache Äußerungen und das Klassengespräch (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerin bzw. des Lehrers) verstehen
— kurze Texte verstehen, die aus bekannten Elementen bestehen
— themenbezogene Hörtexte verstehen, die einige unbekannte Elemente (ohne Schlüsselfunktion) enthalten.
Mündliche Kommunikation
Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit bildet einen Schwerpunkt des Unterrichts der
1. Klasse. Je nach Ausgangslage sollen dabei Vorkenntnisse aus der Volksschule entsprechend berücksichtigt und weitergeführt werden. Die Sprechanlässe sind auf die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Im Vordergrund steht die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
— sich am Klassengespräch beteiligen
— einfache Reime und Sprüche aufsagen
— kurze Spielszenen aufführen
— in Zusammenhang mit erarbeiteten Texten und Themen Informationen geben und erfragen
— in gelenkter Form kurze zusammenhängende Äußerungen machen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe von vier Jahren eine Aussprache und Intonation erwerben, die sie dazu befähigt, im internationalen Kontakt möglichst gut verstanden zu werden. Die wichtigsten Symbole der internationalen Lautschrift sollen allmählich als Hilfe zur Aussprache genutzt werden. (Aussprache und Intonation siehe Didaktische Grundsätze)
Schwerpunkte
— stimmhafte/stimmlose Konsonanten
— Stark- und Schwachtonformen
— bedeutungsunterscheidende Phoneme
— Intonationsmuster
Leseverstehen
Ziel für die 1. Klasse ist die Grundlegung des stillen, sinnerfassenden Lesens. (Textsorten, lautes Lesen siehe Didaktische Grundsätze)
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Textsorten verstehen
— kurze Gebrauchstexte und Mitteilungen
— einfache Briefe persönlichen Inhalts
— dialogische Texte als Basis für die Entwicklung des Sprechens
— einfache fiktionale Texte
— Reime, Gedichte und Lieder
Schriftliche Kommunikation
Das Schreiben hat in der 1. Klasse zunächst vorwiegend lernunterstützende Funktion. Erst allmählich ist es zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln, wobei die Altersgemäßheit entsprechend zu beachten ist. Wie beim Sprechen ist auch hier die kommunikative Leistung vorrangig.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
— erarbeitete Texte umgestalten
— einfache Äußerungen und Mitteilungen abfassen
— einfache Briefe persönlichen Inhalts verfassen.
Rechtschreibung (für alle vier Klassen): Die Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe des Lehrgangs jene Wörter soweit wie möglich fehlerfrei schreiben lernen, die für die schriftliche Produktion wichtig sind.
Themen und Wortschatz
Die Auseinandersetzung mit den Themen soll persönlichkeitsbildend sein, den Schülerinnen und Schülern Vergnügen bereiten und von konkreten Kommunikationsanlässen ausgehen. Anzustreben ist zunächst ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen und Situationen unter Beachtung der Kriterien der Häufigkeit, Verwendbarkeit und Erlernbarkeit ergibt. Für die 1. Klasse sind Themen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler mit folgenden Schwerpunkten zu wählen
— das Kind, seine Familie und Freunde
— der Alltag des Kindes
— Interessen und Erlebniswelt.
Grammatik
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Grammatik soll der Sicherstellung der Kommunikation dienen. Regelerarbeitung und Grammatikübungen sollen aus Kommunikationssituationen erwachsen und auf diese bezogen sein. Die Auswahl der Formen und Strukturen richtet sich daher nach den Erfordernissen der Themen und Fertigkeitsbereiche.
Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden
Sentence pattern: Fragen, Antworten, Verneinung, Imperativ (Anweisung, Verbote); Wortstellung, einfache Satzverknüpfungen.
Verb: Daily routines, facts (Present simple) Present activity (Present progressive) Past events (Past simple) : Verstehen im Kontext, Verwendung einiger wichtiger Formen Intention (going to)
Erlaubnis, Fähigkeit, Möglichkeit, Verpflichtung (can, may, must)
Wünsche erfragen, Bitten, Bereitschaft äußern (Would you like .. .? I'd like ... I'll...)
Noun, article: Pluralbildung, 's-Genitiv (Zugehörigkeit ausdrücken), bestimmter und unbestimmter Artikel.
Pronouns, quantifiers: persönliche, hinweisende Pronomen; Fragewörter; einige Mengenangaben (some, many . . .)
Possessive adjective: my, your . . .
Numerals: Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter (zB Datumsangaben)
Prepositions: einige wichtige Orts- und Zeitangaben
Sprachfunktionen (für alle vier Klassen)
Sprachfunktionen stehen im untrennbaren Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen, die sich im Klassengespräch oder in Anlehnung an die erarbeiteten Themen ergeben. Eine auf einzelne Schulstufen bezogene Festlegung ist, nicht möglich. Der Lernfortschritt im Laufe der vier Jahre zeigt sich an der Zunahme der Geläufigkeit, der schnelleren Verfügbarkeit, der Länge und der Komplexität des sprachlichen Ausdrucks.
Bereiche
Soziale Kontakte, zB
— eine Person ansprechen, grüßen
— eine Person/sich vorstellen
— Einladungen aussprechen/annehmen/ablehnen
— Entschuldigung/Dank aussprechen
— Wünsche und Bitten äußern
Beziehungen regeln, zB
— Erlaubnis erbitten/erteilen/verweigern
— Ratschläge und Warnungen erteilen
— Lob und Tadel ausdrücken
— Hilfe anbieten/erbitten
Kommunikation, zB
— Nichtverstehen/Nichtwissen äußern
— um Wiederholung/langsameres Sprechen ersuchen
Stellungnahmen, zB
— Zustimmung/Ablehnung ausdrücken
— widersprechen/verneinen/bezweifeln/vermuten
— Begründungen geben/erfragen
— Vergleiche anstellen
— Erwartungen/Absichten zum Ausdruck bringen
Gefühle und Meinungen erfragen bzw. ausdrücken, zB
— Gefallen, Interesse und deren Gegenteil ausdrücken
— Zuneigung, Freude und deren Gegenteil ausdrücken
Handlungen steuern, zB
— Vorschläge machen/annehmen/ablehnen
— Anordnungen/Verbote erteilen
Informationen geben und erfragen, zB
— berichten/erzählen/erklären/benennen
— Zustände, Eigenschaften, Aussehen beschreiben
— Besitzverhältnisse angeben
— örtliche und zeitliche Angaben machen
— Mengenangaben geben
— über Gehörtes/Gelesenes berichten
— Fähigkeit/Unfähigkeit ausdrücken
— Bedingungen und deren Folgen ausdrücken
Lernen lernen (für alle vier Klassen)
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Erwerb der englischen Sprache grundlegende Fertigkeiten erlernen, die auch den späteren Erwerb weiterer Fremdsprachen unterstützen.
Daher ist auf die Vermittlung von Techniken und Lernstrategien abzuzielen, die den Schülerinnen und Schülern helfen
— Schwächen und Hemmnisse im Spracherwerb zu überwinden,
— die eigenen fremdsprachlichen Leistungen in den Fertigkeitsbereichen und in anderen wichtigen Teilbereichen (zB beim Vokabellernen) zu verbessern,
— den eigenen Sprachlernprozeß zu reflektieren und diesen selbständig zu steuern.
Schriftliche Arbeiten Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester (nicht vor Ende November)."
22. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Englisch" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
„Didaktische Grundsätze
1. Allgemeines
Einstiegsphasen: Ziel der ersten Unterrichtswochen ist es, ausgehend von den unterschiedlichen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Dabei ist von den Unterrichts- und Arbeitsformen auszugehen, die den Schülerinnen und Schülern von der Grundschule her vertraut sind.
Einsprachigkeit: Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben. In Einzelfällen kann von diesem Grundsatz gelegentlich abgewichen werden (Erklärungen von Strukturen usw.).
Methodenvielfalt: Die Wahl der Unterrichtsmethoden steht den Lehrerinnen und Lehrern grundsätzlich frei; auf den neuesten Stand der Wissenschaft sowie auf die spezifischen Bedürfnisse der Klassen ist Bedacht zu nehmen. Der Methodenvielfalt ist gegenüber jeder einseitigen Vorgangsweise der Vorzug zu geben.
Bei Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schülerinnen und Schüler zu möglichst großer Selbsttätigkeit anzuleiten, wofür sich soziale Arbeitsformen (zB Partner- und Gruppenarbeit) besonders eignen.
Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovi-
suelle Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie, Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video, Tonträger, Wort- und Bildkarten) sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer, sollen lernzielbewußt und schülerorientiert eingesetzt werden.
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Englischunterricht große Bedeutung zu. Reime, Lieder und Spiele (Rollenspiele, Ratespiele, Denkspiele usw.) sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es der Lehrerin bzw. dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus auch grundlegende Redemittel in einer die Schülerinnen und Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden. Zu beachten ist, daß das Nachspielen von Lehrbuchdialogen nicht zum Selbstzweck wird.
Neue Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer, bieten zusätzliche Alternativen und Möglichkeiten in der Unterrichtsgestaltung und sollen daher unter Nutzung geeigneter, benutzungsfreundlicher Software eingesetzt werden.
Themen: Bei der Auswahl und Gewichtung der vorgesehenen Themen ist auf die individuellen Bedürfnisse der Klasse einzugehen. Landes- und kulturkundliche Informationen sollen mit den übrigen Themen sinnvoll verbunden werden. Das Vermitteln und Abprüfen von isolierten Informationen ist zu vermeiden.
Es sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen herzustellen. Größere Themengebiete zB aus Bereichen der Umwelt, Arbeitswelt und zwischenmenschlichen Beziehungen sollen gelegentlich als Projekte — auch in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Gegenstände — erarbeitet werden.
Sprachrichtigkeit: Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben. Andererseits ist den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses Gelegenheit zu geben, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu „erproben", auch wenn dabei Fehler gemacht werden. Das Hinweisen auf Fehler soll die Schülerinnen und Schüler zum richtigen Sprachgebrauch und längerfristig zu einer Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenz führen. Korrekturen sind so vorzunehmen, daß das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler nicht beeinträchtigt wird: Beim Sprechen sollen die natürliche Sprechsituation und Kommunikation durch Korrekturen möglichst wenig gestört werden. Dies bedingt aber regelmäßige Diagnose mit zielgerichteten Übungen in späteren Phasen.
Sicherung des Unterrichtsertrags: Gezielten, abwechslungsreichen Wiederholungen ist genügend Zeit zu widmen.
Leistungsfeststellung: Grundsätzlich ist zu beachten, daß die Maßnahmen zur Leistungsfeststellung alle vier Fertigkeitsbereiche in gleichem Maße erfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, daß sie sich an den Zielen für die Fertigkeitsbereiche orientieren; sie sollen evaluieren helfen, ob diese Ziele erreicht wurden. Grundlage der Bewertung sind positive Aspekte rezeptiver und produktiver fremdsprachlicher Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der formalen Fehler ist nur ein Kriterium und kann nicht alleine ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung sein.
Schularbeiten sollen auf mündlichem und schriftlichem Üben aufbauen; die Aufgabenstellungen müssen im Rahmen der schriftlichen Übungsformen bleiben, die in der Unterrichtsarbeit verwendet wurden. Schularbeiten können kleinere, isolierte und ganzheitliche, fertigkeitsorientierte Aufgabengruppen umfassen, wobei mit zunehmendem Lernfortschritt längere, geschlossene Aufgabenstellungen (zB Kurzdialoge, Briefe, Aufgaben zum Hör- und Leseverstehen) überwiegen sollen.
2. Erwerb der vier Fertigkeiten
Zum Erwerb der Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache sind rezeptive (Hören, Lesen) und produktive Fertigkeiten (Sprechen, Schreiben) gleichermaßen notwendig. Diese vier Fertigkeiten können in der Regel nicht isoliert voneinander unterrichtet werden, da Sprachhandeln meist mehrere Fertigkeiten umfaßt. Die Schülerinnen und Schüler werden mit einer Vielzahl von Situationen und Texten in verschiedenen thematischen Zusammenhängen konfrontiert. Sie sollen sich mit ihnen auseinandersetzen, auf sie reagieren und eigene sprachliche Äußerungen bzw. Texte produzieren.
Übungen sind dann sinnvoll, wenn erkennbar ist, daß sie Voraussetzung für das Gelingen von Kommunikation sind. Auch beim Üben von Teilfertigkeiten (zB Üben sprachlicher Formen) soll deren Wert für eine spätere kommunikative Aufgabe ersichtlich sein. Wenn nötig, soll sprachliche und situative Vorentlastung geboten werden.
Hörverstehen
Regelmäßige Hörübungen (Medieneinsatz!) haben als Ziel
— das Erfassen des inhaltlich Wesentlichen (listening for gist)
— das Erfassen bestimmter Einzelheiten (listening for detail)
— das Erschließen von unbekanntem Sprachmaterial aus dem Zusammenhang.
Außerdem leisten sie einen Beitrag
— zur Verbesserung der Aussprache und der Intonation
— zur Erweiterung und Festigung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen
— zur Sachinformation
— zur Gesprächsmotivation
Als Textsorten kommen vor allem in Frage
— Gespräche, Interviews, kurze Spielszenen, Lieder
— einfache Sachtexte, Erzählungen, Fabeln, Märchen, Beschreibungen, Berichte.
Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders
— Aufträge ausführen (zB Zeichnungen anfertigen bzw. vervollständigen)
— Aussagen als richtig oder falsch erkennen
— Auswahlantworten
— Aussagen in eine dem Text entsprechende Reihenfolge bringen
— Informationen in einen Raster eintragen (Zeit-, Ortsangaben, Eigenschaften usw.)
— Notizen machen, Zusammenfassungen erstellen
— mündlich oder schriftlich Stellung nehmen.
Leseverstehen
Der Schwerpunkt des Lesens liegt auf dem stillen, sinnerfassenden Lesen. Dieses zielt darauf ab,
— Freude am Lesen zu fördern
— das Wesentliche eines Textes zu erfassen (extensives Lesen, reading for gist)
— einem Text Einzelinformationen zu entnehmen (intensives Lesen, reading for detail)
— unbekanntes Sprachmaterial aus dem Zusammenhang zu erschließen
Außerdem leistet es einen Beitrag
— zur Erweiterung und Festigung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen
— zur Gesprächsmotivation
Als Textsorten kommen vor allem in Frage
— verschiedene Aufschriften, Briefe, Sachtexte
— erzählende Texte
— Berichte und Beschreibungen
— Reime, Gedichte
Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders
— Aussagen als richtig oder falsch erkennen
— Auswahlantworten
— Textteile in der richtigen Reihenfolge anordnen
— Informationen in einen Raster eintragen
— Notizen machen
— Zusammenfassungen erstellen
— in geeigneter Form mündlich oder schriftlich Stellung nehmen.
Die Art der Darbietung und Auswertung von Texten richtet sich nach der Textsorte und dem Unterrichtsziel. Beim extensiven Lesen werden längere Texte mit dem Ziel gelesen, den Inhalt im
allgemeinen zu verstehen und auch die Freude am Lesen zu wecken. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, selbständig zu lesen; die dafür verwendeten Texte sollen die Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in den sinntragenden Teilen möglichst nicht übersteigen. Das Abprüfen unwesentlicher Einzelheiten kann diese Zielsetzung zunichte machen.
Beim intensiven Lesen steht das Detailverstehen im Vordergrund. An die inhaltliche Auswertung der Texte kann eine sprachliche angeschlossen werden (zB Unterstreichen bestimmter Formen).
Lautes Lesen dient der Mitteilung (Hausübung, Ergebnis einer Gruppenarbeit usw.) und der Vorbereitung auf szenische Darstellung. Darüber hinaus erfüllt es eine wichtige Aufgabe bei der Schulung der Aussprache und Intonation sowie beim Einprägen der Beziehung Schriftbild — Aussprache. In der Regel sollen nur erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden. Leseverstehen wird durch lautes Lesen nicht erreicht.
Mündliche Kommunikation
Im Unterricht soll möglichst viel gesprochen werden, wobei Themenvielfalt und größtmögliche Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler anzustreben sind. Von Beginn ist auf ein natürliches Sprechtempo zu achten. Das Mitteilungsbedürfnis und die Sprechfreudigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen genützt und gefördert werden. Dafür eignen sich
— Themen, die die Schülerinnen und Schüler interessieren
— natürliche Gesprächssituationen in der Klasse
— Sprechanreize zB durch Bilder, Texte
— der Einsatz von Austauschassistenten und -assistentinnen oder englischsprachigen Gästen.
Als Übungs- und Überprüfungsformen des Sprechens bzw. des Gesprächs eignen sich besonders
— Nachsprechen, Wiedergeben von Auswendiggelerntem
— Antworten auf Fragen der Lehrkraft sowie von Schülerinnen und Schülern
— kurze Dialoge, Partnergespräche, Rollenspiele, Interviews
— Gruppengespräch, Klassengespräch
— Spiele, Aufführen von Spielszenen, Singen, Reime, Sprüche
— Berichte, Beschreibungen, Sprechen über Bilder, freie Wiedergabe des Inhalts von Gelesenem und Gehörtem, Stellungnahme.
Eine Auswahl der Schwerpunktsetzung ist entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff zu treffen. Innerhalb der Vielfalt der Übungsformen sind zwei grundlegende Vorgangsweisen zu unterscheiden,
deren Einsatz vom jeweiligen Übungszweck abhängt
Redemittel werden erarbeitet bzw. vorgegeben; davon ausgehend erbringen die Schülerinnen und Schüler in gelenkter Form oder in freiem Transfer eigene Leistungen.
Die Schülerinnen und Schüler versuchen eine Sprechsituation ohne gezielte Vorbereitung zu bewältigen; die Lehrerin bzw. der Lehrer hilft unaufdringlich und ohne Zeitdruck zu erzeugen weiter, damit einerseits das Gespräch nicht versiegt, andererseits ein Übersetzen aus der Muttersprache vermieden wird.
Aussprache und Intonation: Die dem Deutschen fremden Laute, die bedeutungsunterscheidenden Phoneme, die Schwachtonformen, die Intonation und der englische Sprechrhythmus müssen vor allem imitativ eingeübt und wiederholt werden. Die Zeichen der internationalen Lautschrift dienen den Schülerinnen und Schülern nur als Hilfe. Es ist unzulässig, von den Schülerinnen und Schülern die Übertragung von Sätzen oder Texten in die Lautschrift zu verlangen.
Schriftliche Kommunikation
Zu unterscheiden sind Übungen, die der Fertigkeit des produktiven Schreibens dienen und Übungen, die lernunterstützende Funktion haben. Übungen zur Schulung der schriftlichen Kommunikationsfertigkeit sollen
— organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen
— in einem zeitlich angemessenen Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen
— kontextualisierbar sein
— die kommunikative Leistung betonen
— in der Regel mündlich vorbereitet werden
— die Kreativität und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fordern.
Geeignete Übungs- und Überprüfungsformen, die der Vorbereitung und Entwicklung schriftlicher Kommunikation dienen, sind vor allem
— Einsetz- und Zuordnungsübungen
— Fragen stellen und beantworten
— Diktate (Lückendiktate)
— schriftliche Spiele und Rätsel
— Notizen machen (note taking und note making)
— Sammeln von Aussagen zu einem Thema
— Abfassen persönlicher Briefe, Berichte, Beschreibungen, Zusammenfassungen und kurzer Erzählungen
— Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern, Impulswörtern, Impulstexten (zB: Erzählkern, open-ended story uä.).
Eine Auswahl und Schwerpunktsetzung ist entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff zu treffen.
Für das Abfassen eigener Texte sind den Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit Muster zur Verfügung zu stellen; mit zunehmendem Lernfortschritt ist die Unabhängigkeit von vorgegebenen Hilfen anzustreben.
3. Übersetzungen
Es sollen nur kurze Texte von praktischem Wert (Aufschriften, Arbeits- und Bedienungsanleitungen, . . .) zum gelegentlichen Üben dieser Fertigkeit herangezogen werden. In Ausnahmefällen können Übersetzungen als lernunterstützende Maßnahme zur Verdeutlichung von Eigentümlichkeiten des Englischen sinnvoll sein. Übersetzungen dürfen keinesfalls Gegenstand von Leistungsfeststellungen sein.
4. Grammatik
Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Gebiet hat der Sicherstellung der Kommunikation zu dienen. Daraus ergibt sich der Vorrang des funktionalen Aspekts der Grammatik gegenüber dem formalen Aspekt.
Auch in einem kommunikativen Englischunterricht bildet das Üben grammatischer Formen einen wichtigen Bestandteil des Lernprozesses. Sie sollen aber nicht losgelöst von Redeabsicht und Situationsbezug geübt werden, da die bloße Beachtung formaler Regeln noch keine sinnvolle Äußerung gewährleistet.
Der Begriff „Schwerpunkt" im Lehrstoff bezieht sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Grammatik, deren produktive Beherrschung auf der jeweiligen Schulstufe angestrebt werden soll. Grammatikstoffe für den vorwiegend rezeptiven Gebrauch (dh. für die Bedeutungserfassung) orientieren sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Lernsituation. Zu beachten ist, daß die Fähigkeit zum Verstehen einer Struktur schneller entwickelt werden kann als deren produktive Anwendung.
Gebiete der Grammatik werden nicht in all ihren Erscheinungen in einem einzigen Arbeitsgang vermittelt, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg erarbeitet und wiederholt. Dabei ist auf sinnvolle kommunikative Zusammenhänge zu achten. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Lehrerinnen und Lehrer, wie intensiv die Beschreibung und Benennung eines Teilbereichs der Grammatik vorgenommen wird. Der Kenntnisstand und das Abstraktionsvermögen der Schülerinnen und Schüler sind aber entsprechend zu berücksichtigen.
Eine lückenlose Darstellung (auch von Teilbereichen) ist in der Erarbeitungsphase nicht vorzunehmen, etwaige Zusammenfassungen und Übersichten dienen lediglich der Verdeutlichung, besserem Einprägen und vertieftem Verstehen.
5. Wortschatz
Im Bereich des Wortschatzes muß rezeptiv und produktiv beherrschtes Wortmaterial unterschieden werden. Der rezeptive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung des sinnerfassenden Hörens und Lesens große Bedeutung. Wörter sollen im allgemeinen in sinnvollen Kontexten vermittelt, eingeübt und überprüft werden. Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist nicht die Zahl isoliert gelernter Wörter, sondern ihre Verfügbarkeit. Unerläßliche Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials, wobei alle Sinne angesprochen werden sollen.
6. Lernunterstützende Maßnahmen
Die Schülerinnen und Schüler sind von Beginn an zu ökonomischem und selbständigem Lernen anzuleiten. Sie sollen in fertigkeitsorientierten Arbeits- und Lerntechniken wiederholt geschult werden: zB Lesetechniken, Notizenmachen, Wichtiges unterstreichen, Arten des Vokabellernens, Gebrauch von Wörterbüchern.
Schriftliche bzw. mündliche Hausübungen sind regelmäßig und in angemessenem Umfang zu geben und in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Förderunterricht."
23. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 entfällt im Abschnitt „Lehrstoff" bei den Pflichtgegenständen „Französisch", „Italienisch" und „Russisch" in der 1. Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck „(5 Wochenstunden)".
24. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde setzt sich mit Raum und Wirtschaft, vor allem mit den Aktivitäten des Menschen darin auseinander. Dabei wird neben der bewußten Wahrnehmung die Beschreibung, Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns in den beiden eng verflochtenen Bereichen Raum und Wirtschaft angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll den Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich später verantwortungsbewußt und tolerant zu urteilen und zu handeln. Damit leistet der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur politischen Bildung.
Im einzelnen sind in der 1. bis 4. Klasse nachstehende Ziele anzustreben
Grundlegende Kenntnisse und Einsichten erwerben, die zum Verständnis räumlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte und Zusammenhänge erforderlich sind.
Geographisch-wirtschaftskundliche Orientierungs- und Bezugssysteme aufbauen und einen weltweiten topographischen Raster sichern, um erworbene Kenntnisse und Informationen einordnen zu können.
Befähigung entwickeln, fachspezifische Arbeitsmittel und Arbeitstechniken zu handhaben, um selbständig Informationen erwerben, bewerten und umsetzen zu können.
Ausgewählte naturräumliche Gegebenheiten und Vorgänge in ihrer Gesetzlichkeit und ihrer Bedeutung für den Menschen erkennen, um Verantwortungsbewußtsein gegenüber der natürlichen Umwelt aufzubauen.
Hinführen zum bewußten Erleben von Landschaften, um ihre Bedeutung als Lebensraum zu erfassen.
Erfassen, daß der Mensch wirtschaftet, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und daß Erzeugung und Verbrauch auf der Erde unterschiedlich sind.
Einsichten in die Kräfte und Veränderungen der Raumentwicklung durch den wirtschaftenden Menschen gewinnen, um den Zusammenhang zwischen Ökonomie und Ökologie auch unter dem Aspekt der Raumordnung zu verstehen.
Erkennen und verstehen, wie sich aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen von Einzelpersonen und Gruppen Konfliktsituationen ergeben. Bereitschaft fördern, an Konfliktbewältigungen mitzuwirken.
Die Bedeutung des Konsumverhaltens für die einzelnen und die Gesamtwirtschaft erkennen, um als Verbraucher verantwortungsbewußt zu handeln.
Gegebenheiten und Wandlungen, Möglichkeiten und Schwierigkeiten in der Arbeitswelt erfassen, um auf die Berufswirklichkeit vorbereitet zu sein.
Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um bereit zu sein, sich mit politischen Fragen der Gegenwart und Zukunft auseinanderzusetzen und bewußt demokratisch und tolerant zu handeln.
Fähigkeiten entwickeln, auch Kenntnisse und Einsichten aus anderen Bereichen heranzuziehen, um das geographisch-wirtschaftskundliche Wissen zu erweitern und zu vertiefen."
25. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse
„1. Klasse
Der Mensch in ländlichen Räumen
Einfache Darstellung von Einzelbildern menschlichen Lebens und Wirtschaftens unter besonderer Berücksichtigung von Naturgegebenheiten und des primären Sektors. Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden.
Verteilung der Raumbeispiele auf die 1. und 2. Klasse
Österreich und Europa sowohl in der 1. und 2. Klasse,
außereuropäische Erdteile wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.
Jedes Beispiel ist räumlich einzuordnen, um ein geschlossenes topographisches Weltbild aufzubauen. Zusätzlich sollen auch Regionen mit ähnlichen Natur- und Wirtschaftsbedingungen sowie Schauplätze aktueller Ereignisse lokalisiert werden.
Ein Blick auf die Erde Lernziele
Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten und Bildern.
Erkennen, daß Karten mit unterschiedlichen Maßstäben unterschiedliche Informationen enthalten.
Lerninhalte
Kugelähnliche Gestalt der Erde, Globus (Äquator, Pole)
Abbildungen der Erde, Bilder aus dem Weltraum, Luftbilder
Karten (Erdkarte, Europakarte, Österreichkarte)
Arbeit mit der Maßstabsleiste und dem Suchgitter sowie dem Register
Topographisches Grundgerüst (Weltmeere, Kontinente, Europa, Österreich)
Wie Menschen in unterschiedlichen geographischen Räumen leben
Lernziele
Einsicht in die Auseinandersetzung mit räumlichen Gegebenheiten.
Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.
Erkennen, wie Temperatur, Niederschlag und Relief Klima und Vegetation bestimmen.
Erfassen, daß es auf der Erde eine Regelmäßigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.
Lerninhalte
Einige Beispiele aus Räumen mit unterschiedlichen natürlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen.
Einfache Gliederung der Erde in Klima- und Vegetationszonen; Gebirge, Küste.
Bedrohung des Menschen durch Naturvorgänge, gezeigt an ausgewählten aktuellen Beispielen.
Wie Menschen den Boden landwirtschaftlich nutzen
Lernziele
Erkennen, wie agrarische Wirtschaftsformen von Naturbedingungen und Produktionsweisen beeinflußt werden.
Erfassen, daß der Mensch unterschiedliche Techniken in der Landwirtschaft einsetzt.
Lerninhalte
Einige landwirtschaftliche Betriebs- und Produktionsformen. Zum Beispiel: Tropische Plantagenwirtschaft, Bewässerungsfeldbau, mechanisierter großflächiger Ackerbau, großflächig betriebene Viehwirtschaft, biologischer Landbau.
Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen
Lernziele
Erkennen, wie Rohstoffe und Energie gewonnen und zum Verbraucher gebracht werden.
Einsicht, daß Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind, und wie ihre Gewinnung und Nutzung die Umwelt beeinflussen und belasten.
Lerninhalte
Einige Rohstoffe und Energieträger. Zum Beispiel: Erz, Erdöl, Kohle, Holz, Wasserkraft, alternative Energien."
26. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
„Didaktische Grundsätze
Aufbauend auf den Sachunterricht der Volksschule und der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler, wird von einfachen zu schwierigen Beispielen, von Einzelbildern zur Zusammenschau vorgegangen.
Dabei sollen geographische und wirtschaftskundliche Inhalte im Unterricht in starkem Maße miteinander verflochten werden.
In der 1. und 2. Klasse wird der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewußt werden.
In der 3. und 4. Klasse erfolgen die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen. Es werden grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt.
Der Lehrplan sieht für jede Klasse ein Jahresthema vor. Dieses ist in mehrere Themenkreise gegliedert, die durch Zielstellungen und Hinweise auf geeignete Inhalte näher bestimmt werden. Für den Unterricht kommt den Zielstellungen vorrangige Bedeutung zu. Der Rahmencharakter des Lehrplans verlangt in folgenden Punkten eine verantwortungsvolle Entscheidung der Lehrerin bzw. des Lehrers
a) Reihenfolge der Themenkreise und Zielstellungen
b) Auswahl und Gewichtung oder Ergänzung der Lerninhalte.
Lückenlosigkeit im Hinblick auf die Lerninhalte ist keinesfalls anzustreben.
Topographisches Arbeiten durchzieht alle vier Schulstufen und erfolgt durch die regionale Einordnung der Lerninhalte. Beim Einordnen der Unterrichtsbeispiele ist anhand topographischer Übungen eine großräumige Übersicht über die jeweils betreffende Region der Erde anzustreben, um den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts sicherzustellen.
Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht vorerst weitgehend angeleitet und beraten werden, allmählich sollen sie selbständiger und eigenverantwortlicher handeln. Dabei sind unterschiedliche Sozialformen, Arbeitsweisen und Arbeitsmittel gezielt und abwechselnd einzusetzen, um den Unterricht motivierend zu gestalten.
Besondere Bedeutung kommt dem projektorientierten Unterricht, fächerübergreifenden Veranstaltungen sowie didaktischen Spielen zu.
Vermehrt muß sich der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde der erreichbaren Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Lehrwanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen und Probleme beobachten und erleben.
Auch Besuche von Fachleuten und in den Klassenraum mitgebrachte Objekte können den Bezug zur Wirklichkeit herstellen.
Im Rahmen einer Projektwoche sollte jede Schulklasse im ländlichen Bereich eine Woche im städtischen, eine Klasse aus dem städtischen Lebensraum eine Woche im ländlichen Raum verbringen.
Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung und Beobachtung nicht zugänglich, deshalb ist der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung von Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Betrachtung der Lerninhalte und dienen der Objektivierung und Zuordnung von Einzelbeobachtungen. Die Medienauswahl soll so erfolgen, daß individuelles und soziales Lernen und Üben möglich sind.
Die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler soll durch Heranziehen von Zeitschriften, Zeitungen und anderen Druckwerken besonders für das aktuelle Geschehen, durch Anfertigung einfacher Skizzen, Profile, Diagramme sowie einfacher, kurzer schriftlicher Zusammenfassungen ihren Ausdruck finden.
Die Verwendung elektronischer Medien, besonders aber der Einsatz des Computers soll zu arbeitsorientierter Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern.
Um in der Lernarbeit häufig Medien einbauen zu können, empfiehlt sich die Einrichtung von Fachräumen für Geographie und Wirtschaftskunde. Dort sollten alle Arbeitsmittel für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler jederzeit erreichbar sein."
27. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Mathematik" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Bildungs- und Lehraufgabe
Der Mathematikunterricht soll beitragen, daß die Schüler und Schülerinnen dazu geführt werden,
— sorgfältig, konzentriert, planmäßig und überlegt zu arbeiten,
— mit rationalen Denkweisen Situationen zu untersuchen und Probleme zu bearbeiten, dabei aber Grenzen des Anwendens solcher Denkweisen zu erkennen,
— kritisches Denken zu entwickeln und Offenheit gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen zu gewinnen,
— ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln,
— sowohl selbständig als auch kooperativ zu arbeiten,
— Freunde an kreativem Verhalten und intellektuellen Leistungen zu gewinnen,
— Verständnis für Denk- und Arbeitsweisen bei der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechniken anzubahnen.
Dabei soll der Mathematikunterricht Beiträge zu allgemeinen Unterrichtsprinzipien, im besonderen Maße zu den Prinzipien „Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt", „Wirtschaftserziehung einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung" und „Politische Bildung" sowie in der 3. und 4. Klasse Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der „Informations- und Kommunikationstechniken" und „Umwelterziehung" liefern.
Der Mathematikunterricht soll Qualifikationen für Berufsausbildung und weiterführende Schulen vermitteln.
Um diesen allgemeinen Aufgaben gerecht zu werden, sind folgende fachspezifische Ziele anzustreben
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Anwendung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.
Im Bereich der Arithmetik sollen sie mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen und elektronische Taschenrechner benützen können sowie Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
Auf dem Gebiet der elementaren Algebra sollen die Schülerinnen und Schüler Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; sie sollen algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
Im Bereich der Geometrie sollen die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden geometrischen Begriffen und mit Beziehungen zwischen diesen Begriffen vertraut werden, sorgfältig zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und elementare Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können. Sie sollen ferner geeignete Sachverhalte geometrisch veranschaulichen und umgekehrt solche Veranschaulichungen deuten können.
In allen Bereichen der Mathematik sollen die erarbeiteten Begriffe ebenso wie das Operieren mit diesen Begriffen mit möglichst vielfältigen Vorstellungen verbunden werden, damit die Mathematik als beziehungsreicher und nicht isolierter Tätigkeitsbereich erscheint.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr mathematisches Wissen und Können in verschiedenen Bereichen, insbesondere in solchen, die zu ihrer Erlebnis- und Wissenswelt Bezug haben, anwenden. Dabei sollen sie Einsichten in Probleme des Anwendens von Mathematik — wie Probleme des Bildens von mathematischen Modellen oder der Grenzen der Anwendbarkeit von Mathematik — gewinnen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über ihr mathematisches Wissen und Handeln reflektieren und dabei auch Beziehungen und Abgrenzungen zu anderen Erlebens- und Wissensbereichen herstellen.
Den Schülerinnen und Schülern soll bewußt werden, daß Mathematik verantwortungsvoll und nicht mißbräuchlich verwendet werden soll.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb mathematischer Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten, mit der Erarbeitung mathematischer Methoden und Denkweisen, mit deren Anwendung in außermathematischen Bereichen und mit der Reflexion über das Arbeiten in der Mathematik sollen die Schülerinnen und Schüler die folgenden mathematischen Grundtätigkeiten durchführen und damit entsprechende Lernziele anstreben
Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren in Anwendungssituationen oder in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewußter Verwendung von Regeln; Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlußweisen; Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen; Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegungen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten; geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.
Zur Persönlichkeits- und Sozialentwicklung soll der Mathematikunterricht folgende Beiträge liefern
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbständig mathematisches Wissen zu erwerben, vor allem auch durch Auseinandersetzen mit mathematischen Texten, selbständig Aufgaben zu bearbeiten und Probleme zu lösen, und zwar sowohl in Einzelarbeit als auch im Rahmen von Partner/innen- und Gruppenarbeit. Sie sollen die Vorteile der verschiedenen Arbeitsformen erfahren.
Durch das Arbeiten im Mathematikunterricht sollen die Schüler und Schülerinnen Freude und Interesse an diesem Gegenstand gewinnen.
Zum Erwerb von informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung soll die Mathematik insbesondere das Verständnis für Arbeits- und Anwendungsweise von Computern, vor allem hinsichtlich des Algorithmierens, Formalisierens und Symbolisierens, aber auch des Veranschaulichens sowie des Kennenlernens verschiedener Arbeitserleichterungen entwickeln. In diesem Zusammenhang können unter Anleitung des Lehrers auch einige einfache Programme erstellt und am Computer angewendet werden."
28. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 entfällt im Pflichtgegenstand „Mathematik" im Abschnitt „Lehrstoff" die Überschrift „1. Klasse:" und wird nach der Überschrift „Lehrstoff" eingefügt
„Die Reihenfolge, in der die einzelnen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler angegeben sind, ist für den Unterricht nicht verbindlich. Wünschenswert ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener Tätigkeiten und Aspekte. Entsprechend dem Rahmencharakter des Lehrplanes obliegen die Auswahl und die Schwerpunktsetzung den Lehrern und Lehrerinnen. Das Ausmaß, in dem die verschiedenen Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden, ist altersgemäß entsprechend ihrem Beitrag zu allgemeinen Lernzielen sowie entsprechend den Didaktischen Grundsätzen des Lehrplans vom Lehrer/von der Lehrerin im Rahmen des § 17 des Schulunterrichtsgesetzes festzulegen."
29. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Abschnitt „Lehrstoff" der 2. Absatz
„1. Klasse
1. Natürliche Zahlen
Die natürlichen Zahlen sind von besonderer Bedeutung für den Aufbau der weiteren Stoffgebiete. Ausgehend von den in der Grundschule erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Einsichten im Umgehen mit natürlichen Zahlen soll eine Festigung, Erweiterung und Vertiefung erfolgen; das Kopfrechnen soll regelmäßig geübt werden. Das Zahlenverständnis ist durch Veranschaulichungen und Vorstellungen aus Sachsituationen sowie durch formales Operieren mit Zahlen zu schulen und zu festigen. Dem Abschätzen kommt eine besondere Bedeutung zu für die vorstellungsmäßige Einordnung und für die Prüfung von Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung elektronischer Hilfen. Sachprobleme, die aus der Erfahrungs- und Vorstellungswelt der Schüler und Schülerinnen stammen, sollen strukturiert und bearbeitet werden.
1.1 Veranschaulichen und Vergleichen
Graphisches Darstellen, Wählen geeigneter Einheiten; Ablesen und Eintragen von Skalenwerten. Mit großen Zahlen — auch über 1 Million hinausgehend — Vorstellungen verbinden.
Kennen von Eigenschaften des dezimalen Stellenwertsystems. Lesen von römischen Zahldarstellungen. Erkennen der Zeiteinheiten als nichtdezimales System.
Beschreiben von Beziehungen zwischen Zahlen durch Ungleichungen, als Vielfache, als Teiler; Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen; zweckmäßiges Vergleichen von Zahlen etwa durch Betrachten ihrer Differenz oder ihres Verhältnisses (Quotienten).
1.2 Deuten von Rechenoperationen und ihrer Ergebnisse in Verbindung mit anschaulichen Vorstellungen
Verbinden von Rechenoperationen mit anschaulichen Vorstellungen. Geometrisches Veranschaulichen und vielfältiges Deuten der vier Grundrechenoperationen.
Erläutern der vier Grundrechenoperationen auf verschiedene Weise durch konkrete Beispiele in Sachsituationen; dazu Formulieren entsprechender Textaufgaben.
1.3 Durchführen von Rechenverfahren
Die vier Grundrechenoperationen geläufig und sicher mit einfachen Zahlen im Kopf durchführen. Die vier Grundrechenoperationen geläufig und sicher schriftlich durchführen, beschränkt auf
Zahlen, wie sie in Anwendungssituationen auftreten.
Abschätzen von Rechenergebnissen, etwa durch Rechnen mit Näherungswerten, Ermitteln von Schranken.
Erkennen, wie sich Änderungen einer Rechengröße auf das Ergebnis auswirken.
1.4 Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen etwa aus den Bereichen: Familie, Arbeits- und Berufswelt, Freizeit, Umwelt, Haushaltsbudget, Konsumgüter, Verkehr (Fahrplan), Sport, Geographie
Erkennen von Rechenstrukturen (möglichen Rechenoperationen und deren Abfolge) in Sachsituationen, die durch Texte, durch Datenmaterial (Tabellen) oder graphisch gegeben sein können; Beschreiben solcher Rechenstrukturen auch mit Variablen; Überführen einer gegebenen Darstellungsart von Sachsituationen in eine andere.
Umwandeln von Größen, beschränkt auf sinnvolle Sachzusammenhänge. Finden von Problemen in Sachsituationen; Lösen von Problemen in Sachsituationen, fallweise durch verschiedene Lösungsstrategien; Beschreiben von Lösungswegen mit Variablen oder verbal; Begründen von Lösungswegen.
Kritisches Betrachten von Ergebnissen und der Genauigkeit der Ergebnisse; Untersuchen, für welche Werte eine funktionale Beziehung zwischen Größen gültig sein kann.
1.5 Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken
Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen.
Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen.
Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrische Deutungen und in Sachsituationen. Begründen von Rechenverfahren. Umkehren von Rechenoperationen.
1.6 Spielerisches Umgehen mit Zahlen
Beispielsweise Lösen von Denksportaufgaben, einfachen Zahlenrätseln, auch durch Lösen von einfachen Gleichungen und Ungleichungen.
2. Brüche bzw. Dezimalzahlen (Positive rationale Zahlen)
Aufbauend auf Vorerfahrungen und auf anschaulichen Vorstellungen sollen die positiven rationalen Zahlen erarbeitet werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl mit der Darstellung in Bruchschreibweise als auch mit der Darstellung in endlicher Dezimalschreibweise vertraut werden.
Die Schüler und Schülerinnen sollen mit Dezimalzahlen an einfachen Beispielen die vier Grundrechnungsarten auf Grund von Deutungen und Veranschaulichungen durchführen können. Darüber hinaus sollen sie Rechenverfahren für endliche Dezimalzahlen lernen. Dabei sollen nur solche Aufgaben gestellt werden, deren Ergebnisse abschätzbar sind.
Entsprechend kann mit Brüchen gearbeitet werden, ohne die formalen Rechenverfahren der 2. Klasse vorwegzunehmen. Eine Erweiterung und Festigung der Rechenfertigkeit ist für die 2. Klasse vorgesehen. Vor allem durch das Rechnen mit Dezimalzahlen sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um Sachprobleme, die aus der Erfahrungs- und Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler stammen, bearbeiten zu können.
2.1 Veranschaulichen, Darstellen und Vergleichen von Brüchen und Dezimalzahlen
Anwenden zum Beschreiben von Teilen von Objekten und Größen. Deuten von Brüchen als Teile von Objekten und Größen, als Größenverhältnisse, als Quotienten; Darstellen auf dem Zahlenstrahl.
In einfachen Fällen Dezimalzahlen in Brüche überführen und umgekehrt.
Vergleichen von positiven rationalen Zahlen; Erkennen von Größenbeziehungen, Beschreiben unter Verwendung entsprechender Symbole; Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen.
2.2 Deuten von Rechenoperationen mit Brüchen und Dezimalzahlen in Verbindung mit anschaulichen Vorstellungen
Geometrisches Veranschaulichen und vielfältiges Deuten der vier Grundrechenoperationen.
2.3 Durchführen von Rechenverfahren mit Dezimalzahlen
Die vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen im Kopf durchführen; schriftlich durchführen, eingeschränkt auf Rechnungen, die zu einem leicht abschätzbaren Ergebnis führen. Weitere Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.3
2.4 Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen
Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.4
2.5 Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken
Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.5
2.6 Spielerisches Umgehen mit Bruchzahlen
Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.6
3. Gleichungen
Das Beschreiben von Zahlenbeziehungen, Rechenstrukturen, geometrischen Beziehungen und anderen Sachsituationen mit Variablen führt zu Gleichungen bzw. Formeln. Durch das Arbeiten mit solchen Gleichungen sollen die Schüler und Schülerinnen ein Mittel zum Lösen von Problemen kennenlernen.
3.1 Lösen von einfachen Gleichungen mit einer Variablen
Lösen durch systematisches Probieren; durch geometrisches Veranschaulichen; durch Umkehren von Rechenoperationen. Anwenden in Sachsituationen; zu vorgegebenen Texten Gleichungen aufstellen; zu vorgegebenen Gleichungen Texte finden.
3.2 Arbeiten mit einfachen Formeln, die mehrere Variablen enthalten
Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) in der Geometrie und in Sachsituationen.
Umformen dieser Formeln durch Umkehren von Rechenoperationen; gegebenenfalls unter Zuhilfenahme geometrischer Veranschaulichungen.
Aus einer Formel eine Größe berechnen, wenn alle anderen Größen gegeben sind.
4. Geometrie
Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauend auf Vorkenntnisse aus der Grundschule Fähigkeiten erwerben, um geometrische Lage- und Maßbeziehungen in ihrer Umwelt erfassen und bearbeiten zu können. Von Objekten der Umwelt und von Zeichnungen ausgehend sollen durch Abstraktion und Idealisierung grundlegende geometrische Begriffe erarbeitet werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen lernen, Zeichengeräte zu gebrauchen und geometrische Konstruktionen genau und sorgfältig auszuführen.
4.1 Untersuchen und Beschreiben von Quadern und von Körpern, die aus Quadern bestehen
Hantieren mit Quadern, Betrachten und Anfertigen von Modellen und Skizzen. Beschreiben von Quadern mit Hilfe von geometrischen Begriffen.
Erkennen von Eigenschaften von Quadern und Körpern, die aus Quadern bestehen, anhand von vorgegebenen Zeichnungen, nach Möglichkeit in Verbindung mit Modellen.
Untersuchen von geometrischen Eigenschaften von Gebrauchsgegenständen im Hinblick auf deren Verwendungszweck.
4.2 Bestimmen von Längen; Darstellen von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen
Vergleichen, Messen und Schätzen von Längen unter Verwendung geeigneter Längenmaße; Umrechnen von Längenmaßen, beschränkt auf Umrechnungen von praktischer Bedeutung; mit vorgegebenen Längenmaßen Vorstellungen verbinden.
Skizzenhaftes Zeichnen und Konstruieren von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken aufgebaut sind, in unterschiedlichen Lagen.
Maßstäbliches Zeichnen, beschränkt auf Aufgaben mit einfachen Umrechnungen; Wählen von geeigneten Maßstäben; Bestimmen von Längen aus maßstäblichen Zeichnungen.
Berechnen der Länge von Streckenzügen, insbesondere von Umfangen; Lösen von Umkehraufgaben; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen).
Anfertigen von Quadernetzen; Erkennen, ob vorgegebene Kombinationen von Rechtecken Netze eines Quaders sein können.
4.3 Spielerisches Umgehen mit Flächen und Körpern
Beispielsweise Zusammensetzen von Teilen zu einer Gesamtfigur bzw. zu einem Gesamtkörper, Lösen von Parkettierungsproblemen, Betrachten und Herstellen von symmetrischen Figuren, Durchführen von Planspielen (Festlegen und Suchen von Objekten in gerasterten Plänen), Überlegungen an Spielwürfeln.
4.4 Arbeiten mit Flächeninhalten von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen
Bestimmen von Flächeninhalten von Rechtecken.
Kennen von Flächenmaßen; Herstellen und Begründen von Beziehungen zwischen verschiedenen Flächenmaßen, soweit sie von praktischer Bedeutung sind.
Anwenden der Formel für den Flächeninhalt des Rechtecks; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) zur Berechnung von Flächeninhalten, auch von Oberflächeninhalten; Lösen von Umkehraufgaben.
Zu vorgegebenen Flächeninhalten Beispiele angeben.
4.5 Arbeiten mit Rauminhalten von Quadern und von Körpern, die aus Quadern bestehen
Bestimmen des Inhalts von Quadern.
Kennen von Raummaßen; Herstellen und Begründen von Beziehungen zwischen verschiedenen Raummaßen, soweit sie von praktischer Bedeutung sind.
Kennen von Möglichkeiten von Volumsvergleichen (etwa durch Umfüllen, Verdrängen von Flüssigkeiten).
Anwenden der Formel für das Volumen des Quaders; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) zur Berechnung von Rauminhalten; Lösen von Umkehraufgaben.
Zu vorgegebenen Rauminhalten Beispiele angeben.
Arbeiten mit grundlegenden geometrischen Begriffen
Kennen von Begriffen (Punkt, Gerade, Strecke, Ebene) und ihren Beziehungen zueinander (Lagebeziehungen in Ebene und Raum).
Darstellen solcher idealisierter Begriffe und ihrer Lagebeziehungen durch konkrete Gegenstände, vor allem zeichnerisches Darstellen von Begriffen und Lagebeziehungen in der Ebene.
Kennen von Abstandsbegriffen bei Punkten, Geraden und Ebenen; Lösen entsprechender Aufgaben, vor allem konstruktives Lösen von Aufgaben in der Ebene. Beschreiben von Abstandsbeziehungen durch Ungleichungen.
Kennen, Beschreiben und zeichnerisches Darstellen von Kreis (Kreislinie, Kreisfläche) und von Kreisteilen. Untersuchen von Lagebeziehungen; Lösen von einfachen Konstruktionsaufgaben.
Untersuchen von geometrischen Eigenschaften von Gebrauchsgegenständen (auch von zylindrischen und kugelförmigen Körpern) im Hinblick auf deren Verwendungszweck. Untersuchen von kreisförmigen Körperschnitten zur Entwicklung des räumlichen Vorstellungsvermögens (zB Breiten- und Längenkreise auf der Erdkugel).
4.7 Reflektieren über geometrische Begriffe
Unterscheiden zwischen idealisierten Begriffen und deren Konkretisierungen (etwa in Zeichnungen); Gegenüberstellen von Begriffen (etwa Strecke — Länge der Strecke, Fläche — Inhalt der Fläche); Differenzieren von Begriffen (etwa Rechteck als Streckenzug, als Fläche).
4.8 Anwenden der erworbenen Fähigkeiten zur Bearbeitung von Problemen aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler bzw. in fächerverbindenden Vorhaben
Beispielsweise mit Plänen und Landkarten arbeiten, Untersuchen und Vergleichen von Flächen im Zusammenhang mit dem Nutzungszweck, Untersuchen von Objekten der Umwelt nach der Zweckmäßigkeit von geometrischen Formen und Maßen. Kritisches Betrachten von Rechen- und Meßergebnissen.
5. Statistik
Die Schüler und Schülerinnen sollen lernen, mit Daten und Informationen aus ihrem Lebensbereich umzugehen. Dabei sollen sie eine unmittelbare Anwendbarkeit ihrer im Unterricht erworbenen Kenntnisse erleben. Aufgaben zur Statistik sollen im Unterricht breit gestreut werden.
5.1 Informationen (Daten) erheben und ordnen
Daten aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sammeln, nach verschiedenen Gesichtspunkten auswählen und ordnen. Absolute Häufigkeiten feststellen.
5.2 Daten darstellen und aus verschiedenen Darstellungsformen ablesen
Daten (Größen) in Form von Tabellen und geeigneten Graphiken darstellen.
Aus Tabellen und graphischen Darstellungen Daten ablesen, in Beziehung setzen und gegebenenfalls Folgerungen ziehen.
5.3 Arbeiten mit dem arithmetischen Mittel
Das arithmetische Mittel berechnen; Abweichungen untersuchen.
Projektorientierter Unterricht
Bearbeiten mindestens eines Problems aus der Umwelt der Schüler und Schülerinnen in projektartiger Form (nach Möglichkeit fächerverbindend).
Schriftliche Arbeiten
Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."
30. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Mathematik" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
„Didaktische Grundsätze
a) Hinweise zur Unterrichtsgestaltung
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Ziele des Mathematikunterrichts sind planmäßig und in ausgewogenem Maße anzustreben. Dazu ist notwendig, daß die Schülerinnen und Schüler zu einer aktiven Auseinandersetzung mit mathematischen Inhalten geführt werden, daß sie lernen, mathematisches Können und Wissen selbständig zu entwickeln, zu rekonstruieren und zu reproduzieren, und daß sie durch passende Aufgabenstellungen zu Tätigkeiten geführt werden, die den allgemeinen Lernzielen entsprechen.
1. Unterrichtsformen
Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit fördern selbständige Aktivitäten der Schüler und Schülerinnen. Dabei sollen Hilfen oder Informationen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden.
Das schriftliche Vorführen von Lösungswegen — allenfalls auch in Verbindung mit Zwischenfragen an einzelne Schüler und Schülerinnen — sollte daher nicht die vorherrschende Unterrichtsform sein. Vielmehr sollen schriftliche Darstellungen von Lösungswegen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe — zumindest teilweise — auseinandergesetzt haben. Die Schüler und Schülerinnen sollen auch planmäßig dazu angeleitet werden, Texte zu ihrer Information und Hilfe zu verwenden.
Für selbständiges und produktives Arbeiten muß den Schülerinnen und Schülern Zeit für Überlegungen zur Verfügung stehen, es muß ein Klima des Vertrauens geschaffen werden, das sie ihre Probleme artikulieren läßt, und es muß auf ihre Fehler und Mißverständnisse eingegangen werden, vor allem müssen deren Ursachen geklärt werden. Solche Klärungen können durch die Lehrer und Lehrerinnen, aber auch durch Mitschüler und Mitschülerinnen erfolgen.
In allen Bereichen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Auswahl der Aufgaben und die Anforderungen im Hinblick auf die Ziele des Mathematikunterrichts genau zu überlegen. Solche Überlegungen sollen sich auch auf Möglichkeiten einer inneren Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts beziehen. Allgemein sollten
vielseitig anwendbare Lösungsstrategien bevorzugt und die Komplexität der Aufgaben reduziert werden.
Projektorientierter Unterricht ist eine Form des Lernens, bei der eine intensive Auseinandersetzung mit praxisbezogenen Sachverhalten möglich ist und gleichzeitig die Verwirklichung allgemeiner Lernziele erreicht werden kann. Projektorientierter Unterricht sollte nach Möglichkeit fächerverbindend betrieben werden, doch ist auch eine Beschränkung auf das Fach Mathematik möglich. Um eine erfolgreiche Durchführung sicherzustellen, ist dieser sorgfältig zu planen.
2. Motivierung der Schüler und Schülerinnen
Eine Möglichkeit, Vorerfahrungen und Interessen festzustellen, sind Gespräche mit Schülerinnen und Schülern oder Befragungen. Weitere Motivierungsmöglichkeiten können sein: Problemstellungen, die Neugier erwecken; Selbsttätigkeit der Schüler und Schülerinnen; Gespräche über die Ziele des Mathematikunterrichts und über den Sinn einzelner Geschehnisse im Mathematikunterricht; Erfolgserlebnisse. Den Schülerinnen und Schülern soll aber auch klarwerden, daß Erfolge im Mathematikunterricht Anstrengungen erfordern.
Auch mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schüler und Schülerinnen entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren.
3. Entwicklung von mathematischem Wissen und Können
Aktives Lernen soll an die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen anschließen. Wenn möglich, sollen beim Lernen von Neuem vertraute Methoden und Kenntnisse angewendet werden. Mathematik soll nicht als ein Fertigprodukt angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen möglichst selbständig erarbeiten und lernen, mathematisches Wissen zu rekonstruieren (zB Formeln herleiten).
4. Lernen in Phasen
Wichtige mathematische Inhalte sollen im allgemeinen nicht in einem Zug, also ohne Unterbrechung, in der vollen (vorgesehenen) Komplexität abgehandelt werden. Sie sollen vielmehr in einer ersten Phase nur nach einigen Gesichtspunkten und in einfachen Anwendungen behandelt werden. Nach Beschäftigung mit anderen Themen kann man
die ursprünglichen Inhalte festigen und durch Einbindung weiterer Gesichtspunkte und Anwendungen vertiefen und ergänzen. Analog können weitere Phasen der Vertiefung erfolgen.
5. Sicherung des Unterrichtsertrages
Die Sicherung des Unterrichtsertrages soll in jeder Lernphase mitbedacht werden. Die Schüler und Schülerinnen sind in zielführende Lerntechniken (wie etwa Unterstreichen, Herausheben, Gliedern, übersichtsartiges Darstellen, Veranschaulichen, Verwenden von Einprägehilfen) einzuführen.
Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Aufgaben zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten (produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren) gestellt werden.
Eine Festigung von Gelerntem tritt auch durch dessen Anwendung in verschiedenen, teils neuartigen Zusammenhängen ein. Anwenden hat aber auch das Ziel, Gelerntes flexibel zu handhaben und damit für weitere Anwendungen und Übertragungen verfügbar zu machen. Durch Wahl interessanter Anwendungen soll eine zusätzliche Motivation zum Üben gegeben werden.
Die Schüler und Schülerinnen sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren und auch zu begründen.
Zusammenfassen, Einordnen in Bekanntes, Herstellen von Beziehungsnetzen, Untersuchen der Anwendbarkeit und überblicksartiges Betrachten sollen bei möglichst hoher Aktivität der Schülerinnen und Schüler zur Festigung und Vertiefung führen. Wiederholungen zum gleichen Thema sind möglichst häufig durchzuführen und über einen längeren Zeitraum zu verteilen.
b) Hinweise zu mathematischen Grundtätigkeiten
1. Produktives geistiges Arbeiten
Probleme sollen im allgemeinen so beschaffen sein, daß zu ihrer Lösung grundlegendes Wissen und Können ausreicht. Begriffe, Verfahren, Formeln, die die Schülerinnen und Schüler lernen müssen, sollen in inner- und außermathematischen Bereichen vielfältig angewendet werden; die Zahl der Begriffe, Verfahren und Formeln soll aber klein gehalten werden.
Die Schüler und Schülerinnen sollen sich nach Möglichkeit mit mehreren Lösungswegen eines Problems auseinandersetzen, ein Festlegen auf einen bestimmten Lösungsweg soll nicht immer angestrebt werden.
Aufgaben, die nur deshalb gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler lernen, produktiv zu arbeiten, verlieren ihren Sinn, wenn ihre Lösung nach einem festen eingeübten Schema erfolgt. Die Schüler und Schülerinnen sollen jedoch mit mathematischen Problemlösestrategien vertraut werden.
Zur Schulung des Problemlösens können auch Aufgaben gestellt werden, bei denen die Schülerinnen und Schüler nur den Lösungsweg beschreiben.
Mathematische Begriffe (einschließlich ihrer Beziehungen und des Operierens mit ihnen) sollen im allgemeinen von Inhalten, die den Schülern und Schülerinnen vertraut sind, oder von Veranschaulichungen ausgehend erarbeitet und abstrahiert werden. Umgekehrt sollen Begriffe immer wieder vielfältig inhaltlich gedeutet oder anschaulich dargestellt werden. Das Wechselspiel von Abstraktion und Interpretation sollen die Schüler und Schülerinnen möglichst oft durchführen. Interpretationen können von verschiedenen Schülerinnen und Schülern unterschiedlich aufgenommen werden. Eine Häufung verschiedener Interpretationen in einem kurzen Zeitraum kann verwirrend wirken.
Die Schüler und Schülerinnen sollen Gelegenheit haben, zu experimentieren, Vermutungen anzustellen und Gesetzmäßigkeiten zu erkennen. Gesetzmäßigkeiten sollten aber nicht nur auf Grund einer Reihe von Einzelbeispielen vermutet und dann durch weitere Beispiele überprüft werden. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten (Regeln) Überlegungen durchführen, die auf alle Objekte, für die die Gesetzmäßigkeit gilt, übertragbar und daher auch mit Variablen durchführbar sind. Durch passende Aufgaben sollen die Schüler und Schülerinnen Regeln weitgehend selbständig erarbeiten können. Sie sollen angeleitet werden, Regeln zu rekonstruieren und zu begründen. Allerdings ist die Herleitung einer Regel von deren Anwendung im allgemeinen zu trennen: Das Benützen einer Regel soll gerade von den Denkarbeiten befreien, die zum Erkennender Regel führen.
2. Darstellen
Das Darstellen mathematischer Sachverhalte — durch geometrisches Veranschaulichen, mit Hilfe von Variablen und anderen Symbolen oder auch mit Worten- kann ein Mittel zum besseren Erfassen und Verstehen sein, besonders dann, wenn es von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt wird. Eine Beschreibung durch die Schüler und
Schülerinnen setzt voraus, daß sie mit dem Sachverhalt schon vertraut sind. Vielfach wird man Begriffe erst dann definieren, wenn man mit ihnen schon gearbeitet hat. Da das Darstellen von Sachverhalten ein Lernziel ist, sind entsprechende Lern- und Übungsaufgaben zu stellen.
Ein Wechsel der Darstellungsart kann eine Hilfe zum Erfassen einer Situation sein und soll auch von den Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen angeleitet werden, den gleichen Sachverhalt mit verschiedenen Bezeichnungen darzustellen, und sie sollen Aufgaben zu sprachlichen Präzisierungen bearbeiten.
Der unterschiedliche Gebrauch gewisser Wörter in der mathematischen Fachsprache und in der Umgangssprache soll behandelt werden.
Gebräuchliche mathematische und auch logische Symbole sind jeweils dann einzuführen, wenn sie eine zweckmäßige und übersichtliche Darstellung ermöglichen.
3. Argumentieren
Im Rahmen von Partner-, Gruppen- und Klassenarbeit und durch entsprechende Aufgabenstellungen, die auch in Einzelarbeit schriftlich zu bearbeiten sind, soll eine Schulung im Argumentieren erfolgen. Verschiedene Begründungsmöglichkeiten sollen einander gegenübergestellt, Mängel in Argumentationen sollen erkannt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit einer vorgegebenen Argumentationsbasis begründen können.
Argumentationen in der Mathematik können Argumentationen in anderen Lebens- und Wissensbereichen gegenübergestellt werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen erfahren, daß das Auseinandersetzen mit Argumentationen anderer sowie rationales Argumentieren Mittel zum Lösen von Konflikten sein können.
c) Hinweise zur Behandlung einzelner Themen 1. Umgang mit Zahlen
In allen Schulstufen soll das Kopfrechnen regelmäßig geübt werden, sodaß die Schülerinnen und Schüler einfache Rechnungen im Kopf rascher als mit dem Taschenrechner ausführen können und auf diesen dabei verzichten. Ebenso ist das Abschätzen von Rechenergebnissen sowohl vor als auch bei der Verwendung des Taschenrechners ständig zu schulen. Der Taschenrechner selbst bietet die Möglichkeit, Zahlenangaben (etwa beim Einsetzen in Formeln) zu variieren und so das Gefühl für Zahlenbeziehungen weiterzuentwickeln und Probleme der Rechengenauigkeit und Fehlerauswirkungen zu behandeln. Er ermöglicht ferner die Bearbeitung von Problemen mit größerem Rechenaufwand. Möglichkeiten, mathematische Sachverhalte mit Hilfe von Computern zu verdeutlichen, können ab der ersten Klasse genützt werden.
Das Rechnen mit Dezimalzahlen ist für Anwendungen wichtig, das Rechnen mit Brüchen hat Bedeutung im Hinblick auf die Algebra und sollte deshalb auf einfache Zahlen beschränkt bleiben. Brüche können vielfältig zur Beschreibung von Beziehungen (etwa Größenverhältnissen) verwendet werden. Die Deutung von Brüchen als relativer Anteil und ihre Darstellung in Prozentschreibweise ermöglichen eine einfache Behandlung der Prozentrechnung. Beim Rechnen mit Dezimalzahlen sollte das Bestimmen des Stellenwertes von Rechenergebnissen auch durch Abschätzen erfolgen.
2. Umgang mit Variablen
Durch vielseitige Verwendung von Variablen beim Beschreiben von Sachverhalten sollen die Schüler und Schülerinnen erfahren, daß Variablen ein Mittel sind, um Beziehungen zwischen Größen, Rechenstrukturen, Rechenregeln ua. übersichtlich darzustellen und mathematische Zusammenhänge deutlich zu machen. Solche Beschreibungen, insbesondere das Aufstellen von Formeln, sollen in allen Schulstufen von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Umgekehrt sollen auch Aufgaben gestellt werden, solche Darstellungen (Formeln) zu interpretieren, etwa durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Veranschaulichen oder durch Deuten in Sachsituationen, sodaß die Schüler und Schülerinnen mit Variablen Vorstellungen verbinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse in zunehmendem Maße mit verschiedenen Aspekten des Funktionsbegriffes vertraut werden.
Das Arbeiten mit Darstellungen, insbesondere das Umformen von Formeln und das Lösen von Gleichungen, soll in erster Linie ein Hilfsmittel sein, um Probleme der Mathematik und Probleme in Sachsituationen zu lösen. Dazu ist notwendig, daß die Schüler und Schülerinnen Sicherheit im Umformen von einfachen Termen und Formeln bzw. Gleichungen erlangen. Es ist wünschenswert, daß die Schülerinnen und Schüler die den Umformungen zugrundeliegenden Regeln angeben können.
Der Übergang zur Umformung von komplexeren Termen und Formeln bzw. Gleichungen ist sehr behutsam (in Phasen) vorzunehmen. Dabei ist zu überlegen, welches Maß an Komplexität noch sinnvoll ist. Zum Arbeiten mit komplexeren Ausdrücken ist notwendig, daß die Schüler und Schülerinnen das Erkennen von Termstrukturen üben, um die jeweils richtigen Rechen- bzw. Umformungsregeln anwenden zu können.
3. Geometrie
Beim Erwerb grundlegender geometrischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen in allen Schulstufen die folgenden Aspekte beachtet werden
Geometrie ist ein Mittel zur Umwelterschließung; geometrische Begriffe und deren Eigenschaften sowie Maßbeziehungen an geometrischen Objekten sollen möglichst oft mit Objekten unserer Umwelt in Beziehung gebracht werden; die Schülerinnen und Schüler sollen besonders mit zeichnerischen Darstellungen von solchen Objekten vertraut werden; ihr räumliches Vorstellungsvermögen soll geschult werden. Geometrie ist ein Bereich, in dem beim Konstruieren zur Sorgfalt und Genauigkeit erzogen werden kann. Die Schüler und Schülerinnen sollen aber auch skizzenhaftes Zeichnen üben. In der Geometrie sind vielfältige Problemstellungen möglich, die produktives Denken fördern können; dafür sind insbesondere Aufgaben nützlich, die verschiedene Lösungsmöglichkeiten bieten; auch das selbständige Entwerfen von Zeichnungen kann dazu dienen. Das Begründen geometrischer Beziehungen ist eine Gelegenheit, das Argumentieren zu üben, die häufig benützt werden soll. Geometrisch anschauliche Darstellungen und deren Interpretation sind ein wichtiges Mittel zum besseren Erfassen mancher mathematischer Inhalte. Die Geometrie bietet viele Möglichkeiten für Übungen im Aufstellen und Umformen von Formeln.
4. Verwenden von Begriffen und Symbolen aus der Mengenlehre
Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen aus der Mengenlehre können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden.
Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit dieser Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen. Damit kann in allen Klassen ein Beitrag zum allgemeinen Lernziel „Darstellen" geleistet werden.
An Beispielen aus verschiedenen Bereichen — wie etwa bei Textaufgaben über Mengenbeziehungen, bei geometrischen Lagebeziehungen und -beschreibungen, zur Darstellung der Lösungen von Ungleichungen, in der Statistik als Strukturierungsmittel von Daten — können die Schülerinnen und Schüler die Nützlichkeit von Beschreibungsmitteln wie zB Durchschnitt, Vereinigung, Teilmenge erfahren.
5. Anwenden von Mathematik in Sachsituationen
Probleme aus verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen können Ausgangspunkt für die
Entwicklung mathematischen Wissens und Könnens sein; umgekehrt soll dieses Wissen und Können in solchen Bereichen vielseitig angewendet und damit vertieft werden. Dabei sollen die unmittelbare Erlebenswelt der Schüler und Schülerinnen (zB Familie, Haushalt, Freizeit, Verkehr, Sport), Probleme der Umwelt, die Arbeits- und Berufswelt, Fragen der Wirtschaft und der Landwirtschaft, aktuelle Probleme auf der Erde (zB Ernährungsprobleme, Rohstoff- und Energieprobleme), Fragen aus den Naturwissenschaften, der Technik und der Geographie Beachtung finden.
Beim Arbeiten in Sachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler nicht nur vorgegebene Fragen beantworten, sondern sie sollen auch selbst versuchen, Fragestellungen zu finden. Um Sachsituationen erfolgreich bearbeiten zu können, müssen die Schüler und Schülerinnen mit der Situation und passenden mathematischen Strukturen (Modellen) vertraut werden. Sie sollen deshalb angeleitet werden, notwendige Informationen einzuholen, insbesondere auch durch Stellen von Fragen. Auch knappe übersichtliche oder anschauliche Darstellungen können hilfreich sein. Überlegungen, welche Folgerungen aus den vorliegenden Daten gezogen werden können, und ein experimentierendes Umgehen mit den Angaben können helfen, mathematische Strukturen zu erkennen. Falls es überhaupt möglich ist, kann das Erfassen einer solchen Struktur durch eine Formel hilfreich sein.
Die durch mathematische Verfahren und Überlegungen gefundenen Ergebnisse sollen kritisch betrachtet werden, etwa im Hinblick auf ihre Genauigkeit oder ob sie sinnvoll sind. Ferner kann untersucht werden, wie genau eine mathematische Struktur die Wirklichkeit beschreibt, in welchen Bereichen sie sinnvoll angewendet werden kann und welche Vernachlässigungen und Vereinfachungen beim Beschreiben mit mathematischen Mitteln vorgenommen wurden. Schließlich können auch die gegebenen Daten kritisch betrachtet und durch ihre Variation weitere Erkenntnisse gewonnen werden.
Die für die Bearbeitung von Sachsituationen nötigen Kenntnisse über Maßeinheiten und Beziehungen von Maßeinheiten werden größtenteils schon in der Volksschule vermittelt und teilweise auch im Geometrieunterricht der 1. Klasse behandelt. Im Bedarfsfall sollen solche Kenntnisse wiederholt oder entsprechende Informationen gegeben werden. Bei einem verständnisvollen Anwenden dieser Kenntnisse werden sie im allgemeinen ausreichen, um die bei praktischen Aufgaben nötigen Umrechnungen vornehmen zu können; ein Mechanisieren des Umrechnens von Maßeinheiten soll nicht angestrebt werden. Lediglich das Rechnen mit Zeitunterschieden (etwa beim Arbeiten mit Fahrplänen) bedarf einiger Übung."
31. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Bildungs- und Lehraufgabe
Mit den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klasse sind Kenntnisse über charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches insbesondere der Heimat und unter Beachtung jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu erarbeiten. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich ist zu wecken und ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen im Rahmen ihrer Umwelt zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen und Verantwortung für ihre Umwelt entwickeln.
In der 1. und 2. Klasse sind an Hand von monographischen Betrachtungen allgemeinbiologische und ökologische Einsichten zu gewinnen. In der 3. Klasse stehen ökologische Überblicke, in der 4. Klasse der Mensch im Mittelpunkt.
Die Erziehung zum verantwortungsbewußten Verhalten wird in zunehmendem Maße zur zentralen Aufgabe eines auf den Menschen und die Umwelt bezogenen Unterrichts. Die Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur soll Umweltbewußtsein fördern, das sich praktisch in Natur- und Landschaftsschutz und im Streben nach Erforschung der Natur zeigt.
Die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte im Hinblick auf die Erarbeitung der Lernziele stehen dem Lehrer bzw. der Lehrerin frei und werden sich nach den regionalen, jahreszeitlichen sowie schulinternen Gegebenheiten richten. Die Schüler und Schülerinnen müssen mit Problemen und Fakten aus der ökologischen, humanbiologischen und sozialen Wirklichkeit konfrontiert werden. Dabei ist eine auf Einsicht und Wissen begründete verantwortungsbewußte Haltung anzustreben.
Biologie und Umweltkunde hat in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag für eine Umwelterziehung zu leisten, die über eine reine Wissensvermittlung hinausgeht und die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen soll, verantwortungsbewußt und wirksam am Erkennen und Lösen von Umweltproblemen teilzuhaben, Umweltschutzmaßnahmen als überlebensnotwendig und daher vorrangig zu erkennen und auch diese im Bewußtsein der Mitmenschen zu fördern."
32. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse
„1. Klasse: Der Mensch Lernziele
Die Schüler und Schülerinnen sollen in Grundzügen Aufbau und Funktionsweisen ihres Körpers erfassen. Sie sollen die Grundregeln und die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und Verständnis dafür entwickeln. Sie sollen die Veränderungen während der Pubertät verstehen.
Aus der Einsicht in die Eingebundenheit des Menschen in die Natur sollen die Schülerinnen und Schüler Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln entwickeln.
Lerninhalte
Aufbau und Organsysteme des menschlichen Körpers.
Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Pubertätserscheinungen. Hinweise auf gesunde Ernährung und sinnvolle Körperbetätigung. Erste Hilfe.
Gefahr durch Sucht- und Genußmittel. Auswirkungen verschiedener Umwelteinflüsse (Lärm).
Wirbeltiere Lernziele
Die Schüler und Schülerinnen sollen an exemplarisch ausgewählten Wirbeltieren grundlegende Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt erfassen.
Sie sollen sich eine dem Alter entsprechende Formenkenntnis aneignen. Durch das Herstellen von verwandtschaftlichen Beziehungen sollen sie Verständnis für das natürliche System entwickeln.
Durch Aufzeigen der Abhängigkeiten der Lebewesen untereinander sollen die Schülerinnen und Schüler ökologische Zusammenhänge erkennen und die Bereitschaft zum Arten-, Biotop- und Umweltschutz entwickeln.
Lerninhalte
Säuger, Vögel, Kriechtiere, Lurche, Fische: Kennzeichen der einzelnen Wirbeltierklassen am Beispiel ausgewählter Vertreter unter besonderer Berücksichtigung heimischer Arten.
Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt.
Gefährdete Arten und Maßnahmen zu deren Schutz.
Bedecktsamige Pflanzen Lernziele
Die Schüler und Schülerinnen sollen an exemplarisch ausgewählten, einfach gebauten Vertretern der Bedecktsamigen Pflanzen Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebenserscheinungen und Umwelt erfassen.
Sie sollen die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde begreifen.
Sie sollen die Bedrohung bestimmter Arten als Folgen intensiver Eingriffe durch den Menschen erkennen und die Bereitschaft zu deren Schutz entwickeln.
Lerninhalte
Bau und Funktion der Organe einer Samenpflanze. Bestäubung und Bestäubungsanpassungen in Wechselwirkung mit Blütenbesuchern. Fruchtbildung, Samenverbreitung, Keimung.
Wild-, Nutz- und Zierpflanzen. Geschützte Pflanzen. Biotopschutz."
33. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"
„Didaktische Grundsätze
Zum Abschnitt „Der Mensch"
Bei der Erarbeitung aller Problemkreise sollte stets in altersadäquater Weise von der persönlichen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Ebenso wichtig ist im Hinblick auf eine kontinuierliche Motivation der Schüler und Schülerinnen die ständige Herstellung praktischer Bezüge und beispielhafter Vergleiche unter Berücksichtigung der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Keinesfalls sollte in dieser Altersstufe versucht werden, eine umfassende Somatologie zu vermitteln; dies bleibt einer späteren Schulstufe vorbehalten.
Das Wissen um den Bau und die Funktionsweise des Körpers ist eine grundlegende Voraussetzung für den Aufbau eines positiven Körperverständnisses und kann helfen, mögliche physische und psychische Probleme während der Pubertät besser zu verstehen und zu bewältigen.
Über die Grundlagen zum Verständnis des eigenen Körpers hinaus werden die Grundlagen für die Erarbeitung des Verständnisses des Wirbeltierkörpers gelegt. Der Einblick in einfache Funktionszusammenhänge innerhalb eines Organismus sowie die Einsicht in Wechselbeziehungen zwischen Organismen und ihrer Umwelt sind die Voraussetzungen für das Begreifen der Verantwortlichkeit für sich selbst und anderen gegenüber.
Zum Abschnitt „Wirbeltiere"
Ausgehend von der Erfahrungswelt und den Vorkenntnissen der Schüler und Schülerinnen sind ausgewählte Vertreter der Wirbeltiere unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zum Lebensraum, ihres Verhaltens und ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu erarbeiten. Praktische Bezüge sind herzustellen. Dabei sollen möglichst viele Wahrnehmungsebenen der Kinder angesprochen werden. Haustiere, Terrarien, Aquarien, Tiergärten, Märkte, Futterplätze, Freiland und dgl. sollen dabei die Möglichkeit zu direktem Kontakt mit Tieren schaffen.
Allgemein biologische Erkenntnisse sind altersgemäß an Beispielen einzelner typischer Vertreter aus verschiedenen systematischen Gruppen zu erarbeiten. Bei deren Auswahl sollen neben den biologischen Kriterien wie Verbreitung, Anpassung, Lebensweise, Verhalten auch regionale Gegebenheiten, wirtschaftliche Bedeutung und Aktualitätsprinzipien berücksichtigt werden.
Die Systematik soll keinesfalls Schwerpunkt des Unterrichts sein. Systematische Ordnungsprinzipien sollten in dem Ausmaß Verwendung finden, als sie einem besseren Verstehen und einem klaren Überblick dienen. Eine ausgewählte Formenkenntnis dient als Hilfe für das Erfassen einfacher ökologischer Zusammenhänge.
Im Sinne der Umwelterziehung soll auf Arten- und Biotopschutz eingegangen werden. Gefährdungen von Wirbeltieren und Maßnahmen zu deren Schutz sollen aufgezeigt werden. (zB artgerechte Nutztierhaltung, Amphibienschutz).
Zum Abschnitt „Bedecktsamige Pflanzen"
Bei der Auswahl der zu bearbeitenden Samenpflanzen ist von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Für die praktischen Arbeiten mit lebenden Objekten sind die entsprechenden Naturschutzbestimmungen zu beachten. Das Arbeiten mit einfachen Geräten (Pinzette, Lupe, Stereolupe) soll geübt, das Betreuen von Pflanzen angeregt werden.
Beim Erwerb der Formenkenntnis ist auf Altersgemäßheit und regionale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Die Bedeutung der Photosynthese (Pflanzen als Sauerstoff- und Nahrungslieferanten) für die
Existenz tierischer Organismen und des Menschen soll in einfacher Form vermittelt werden."
34. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 entfällt bei den Pflichtgegenständen „Musikerziehung" und „Bildnerische Erziehung" in der Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck.
35. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 tritt an die Stelle des Lehrplanes für „Werkerziehung" „Technisches Werken" und „Textiles Werken"
„TECHNISCHES WERKEN Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung sollen
Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten, Technologien, in Zusammenhänge von Funktion — Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge von Mensch — Maschine — Produktion — Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke in die Arbeitswelt gewonnen werden, Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden, zum planenden Organisieren und zum kritischen Konsumverhalten entwickelt werden, Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen und Maschinen erworben werden, Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur technischen Bildung sowie zur Berufsorientierung geleistet werden.
Dadurch sollen die Schüler und Schülerinnen befähigt werden, sich mit Problemen der Umweltgestaltung und denen einer weitgehend technisierten Welt auseinanderzusetzen, und versuchen, einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.
Lehrstoff
1. Klasse
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen bei Massiv- und Gerüstbau (zB Mauerverband, Überdeckung, Bogen, Gewölbe, Auskragungen ua.). Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen und Größenbezüge.
Begriffe
Massiv-, Gerüstbau (zB Druck, Zug, Schub, Balken, Auflager, Bogen, Gewölbe, Mauerverband),
Raumfunktion (zB Haupt- und Nebenräume, Verkehrsflächen, Umraum).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gewinnen von Einsichten in einfache Mechanismen an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen (zB Kurbel, Welle, Achse, Lager, Sperr- und Bremsmechanismen).
Begriffe
Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel, Achse, Welle, Lager Bremsen, Reibung.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Entwicklung einfacher Werkzeuge und Geräte unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff, Herstellen einfacher Gefäße aus leicht formbaren Werkstoffen.
Begriffe
Gerät, Gefäß, Werkzeug, Gebrauchsgut, Keramik.
2. Klasse
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gewinnen von elementaren Einsichten in statische Sachverhalte beim Bau von Modellen (zB durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen). Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt (zB offene und geschlossene Verbauung), Anbahnen des Verständnisses für Funktion und Form von Bauten (zB Wohnbau, Kommunalbau, Sakralbau, Industriebau, Verkehrswege).
Begriffe
Tragwerk, Fachwerk (zB Knoten, Strebe, Stütze), Skelettbau, Tragkraft; Häuserzeile, Straße, Platz; Funktion von Bauten (zB Wohnbau, Kommunalbau, Industriebau, Sakralbau, Verkehrsbauten).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegungen (zB Erkundung von Übersetzungen ins Langsame und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen ua.
Begriffe
Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung, Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Anbahnen formal-ästhetischer und funktionaler Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern (zB an Objekten der Aufbaukeramik). Verständnis gewinnen für die Oberflächengestaltung, Erarbeiten elementarer Kriterien für die Beurteilung von Gebrauchsgütern.
Begriffe
Aufbaukeramik, Ton, Schlicker, Rohbrand, Glasurbrand, Dekor.
3. Klasse
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Herstellen und Erproben von Konstruktionen mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien in Natur und Technik (zB Form, Funktion, Werkstoff und Ökonomie).
Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung anhand von Beispielen aus verschiedenen Epochen.
Begriffe
Konstruktion (zB Zug — Druck — Spannung, Biegebelastung, Torsionsbelastung, Fertigteilbau), Baukörper, Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (zB Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und ins
Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen ua.
Begriffe
Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung, Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Produkten in Serienanfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen Verfahren (zB Gießen, Laminieren, Tiefziehen ua.).
Begriffe
Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen, Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.
4. Klasse
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesenlernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen zB von Form — Funktion — Werkstoff, Wohnwert und Kosten). Artikulation von Wohnbedürfnissen. Erschließen des Verständnisses für Umweltschutz (zB Zersiedelung, Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz).
Begriffe
Flächenwidmungsplan, Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis, Zersiedelung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen nach vorangegangener Produktanalyse.
Entwickeln eines Problembewußtseins für ein konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut (zB durch Unterscheidenlernen von Design, Industrial Design als Produktgestaltung und Styling als Modetrend).
Erarbeiten einfacher Produktanalysen (zB von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen). Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichem Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine — Industrie — Wirtschaft — Umwelt.
Begriffe
Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse, Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis, Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität, Anmutung, Kitsch).
Erweiterungsstoff
Maschinentechnik
Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen.
Begriffe
Schaltung, Licht- und Tonschranken, Thermowächter.
Didaktische Grundsätze
Die Gliederung in die Bereiche Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-funktionalen Denkens sind gleichbedeutende Ziele.
Zur Durchführung des Unterrichtes ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung verwirklicht werden, daher sind die in den einzelnen Klassen angegebenen Teilziele auch in den Unterricht der folgenden Klassen einzubeziehen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen werden empfohlen. Bei Projekten werden Koordinierungsgespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern der angrenzenden Unterrichtsgegenstände (wie Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung) empfohlen.
Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen ist anzustreben.
Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten (zB die räumlichen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen.
In der 1. und 2. Klasse sind verschiedene Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand zu bevorzugen. Die Schüler und Schülerinnen sollen das Grundwerkzeug sachgerecht verwenden lernen. In der 3. und 4. Klasse sind Werkstoffe mit erhöhtem Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.
Zur praktischen Arbeit
Der Gegenstand „Technisches Werken" soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.
Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken. Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien zu fördern, dies schließt auch das Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen ein.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen soll das Finden persönlicher Lösungen durch die Schülerinnen und Schüler gefördert werden.
Unterrichtsformen, welche Schematisches Nachbauen nach vorgegebenen Modellplänen festlegen, sind unzulässig.
Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit der Schüler und Schülerinnen Rechnung tragen und Motivationscharakter haben.
Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.
Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung als Mittel der Information zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise Werkzeichnungen). Die Beschriftung von Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.
Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der Bauteile erfordern (Zahnräder, Fassungen und ähnliches), ist auf Elemente aus Baukastensystemen oder ähnliches auszuweichen.
Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist in allen Klassen Rechnung zu tragen.
Einfache Kosten-Nutzen-Rechnungen sollen vor allem in der 3. und 4. Klasse zu elementarem wirtschaftlichen Denken führen.
Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung besondere Beachtung zu schenken.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Kreissägen und Hobelmaschinen arbeiten.
Die Elektro-Bohrmaschine soll nur aufgeständert und unter Beaufsichtigung des Lehrers bzw. der Lehrerin von Schülern und Schülerinnen bedient werden.
Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen zu tragen.
Zur theoretischen Auseinandersetzung
Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft und Industrie führen. Die theoretische Auseinandersetzung schließt in allem das Besprechen der Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ein.
Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse führen.
Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt besonders von österreichischen Erfindungsleistungen ist gegebenenfalls Rechnung zu tragen.
Neben allen ökonomischen und kognitiven Zielstellungen ist der emotionelle Anteil des Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei Planung und Werkbetrachtung zu beachten.
Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln — Herstellen — Beurteilen — Erkennen — Verbessern zu reflektieren sein.
Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit der Schüler und Schülerinnen berücksichtigt werden.
Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie auch bei der theoretischen Auseinandersetzung erarbeitet werden.
TEXTILES WERKEN Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.
Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Techniken sollen die Freude am selbständigen Schaffen geweckt, die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten gefördert werden.
Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von Funktion, Material, Form sowie Struktur und Farbe erfaßt werden.
Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse sollen aktuelle sein, Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sind dabei zu berücksichtigen.
Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu vermitteln, Fertigkeiten zur Handhabung und Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.
Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen von körperlichräumlichen Objekten sind das Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfähigkeit zu schulen.
Das Vermitteln elementarer Einsichten in Wohnprobleme soll die Schüler und Schülerinnen auf die Bewältigung ihrer eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.
Durch Auseinandersetzung mit Problemen der Umwelt sollen positives Verhalten gefördert und künftige Initiativen angeregt werden.
Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen Arbeiten und zum kritischen Konsumverhalten sind zu entwickeln.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Kleidung, Mode, Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung und Freizeitbewältigung geleistet werden.
Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben, Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen materielle Werte, die sie durch ihre Arbeit schaffen, abschätzen können, aber auch ideelle Werte erfassen lernen.
Lehrstoff
1. Klasse
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben unter Beachtung von Material, Verfahren, Struktur, Form und Farbe: Erweiterung der Kenntnisse und Steigern der Fertigkeiten in den
bereits erlernten Techniken; Stricken, Sticken (Zierstiche), Webe (Bildwebe). Wiederholen und Anwenden der Strick- und Häkelschrift.
Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung von Bekleidung
Sichern und Erweitern der Kenntnisse im Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen einfacher Nähte und Anwenden an einem Werkstück.
Einführen in fachgebundenes Zeichnen
Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer Schnittform für das gewählte Werkstück. Anbahnen des Planzeichnens; Einzelraum mit Einrichtung (zB mit selbsterfundenen Planzeichen).
Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.
Grundlagen der Materialienkunde
Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften verwendeter Werkstoffe. Vermitteln von Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung der Werkstücke.
Wirtschaftliches Verhalten
Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für die im Unterricht hergestellten Objekte.
Erweiterungsstoff
Gestalten mit verschiedenen Materialien in den entsprechenden Techniken (Strohflechten, Binden, Bastweben, Häkeln usw.).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen der Unterschiede von Ausführung und Gestaltung durch Gegenüberstellung und Besprechung der Arbeiten von Schülerinnen und Schülern.
Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften und Büchern sowie Diapositiven, die mit der praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Begriffe
Verfahren, Strukturen, Planzeichen, Mode, Bildwebe, Musterwebe.
2. Klasse
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit: Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben
Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen einfacher Verfahrensanleitungen.
Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei oder fadengebunden) oder Applizieren. Befähigen zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.
Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung, Anbahnen des Modebewußtseins
Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen. Erwerben weiterer nähtechnischer Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
Fachgebundenes Zeichnen
Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen.
Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch einer Anordnung von Wohnräumen zu einer Wohneinheit, nach funktioneilen Gesichtspunkten, unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.
Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen plastischer Objekte aus textilen oder anderen geeigneten Materialien (zB Span, Folie ua.).
Materialkunde
Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften von Textilien und anderen Werkstoffen und der Möglichkeit ihres Einsatzes.
Wirtschaftliches Verhalten
Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses für Unterschiede zwischen industriell hergestellten und selbstgefertigten Gegenständen.
Erweiterungsstoff
Anwenden der bereits bekannten Techniken mit erhöhten Anforderungen: zB Weben.
Fadenlegen auf textilem Grund.
Teilziele der Werkbetrachtung
Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen Gestaltungen mit ausgeführten Tech-
niken durch Betrachtung und Besprechung der eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch Zeigen erlesener Handarbeit aus Gegenwart und Vergangenheit.
Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten zur Anbahnung des Planlesens und zur Vermittlung von elementaren Einsichten in Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.
Begriffe
Ornament, Funktion, Objekt, Folie, applizieren, dekorativ, kombinieren.
Am Gymnasium und Realgymnasium außerdem: Fachgebundenes Zeichnen
Anbahnen des Planzeichnens; Einzelraum mit Einrichtung (zB mit selbsterfundenen Planzeichen) oder Planzeichnung nach einem Maßstab.
3. Klasse
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Fördern kreativen Verhaltens durch Anwendung und Kombinieren unterschiedlicher Materialien unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes
Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen Techniken durch höhere Anforderungen an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit. Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe, experimentelles Weben), Knüpfen.
Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder selbstgefertigten Linolschnitten).
(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium außerdem: allenfalls Stickerei; Durchbruch- oder Kreuzstich- oder Tüllstickerei ua.).
Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten
Lernen weiterer nähtechnischer Details zur Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder Kleidungsstückes.
(Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium : Anfertigung von zwei Wäsche- und zwei Kleidungsstücken).
Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastisch-räumlicher Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung
Entwicklung eines Schnittes von der Fläche zur Form für das geplante Werkstück.
Anfertigen eines Verständigungsmodells nach Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung mit dreidimensionalen Elementen.
Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit nichttextilen Materialien (Papier, Karton ua.) und den entsprechenden Werkzeugen.
Materialienkunde
Erkennen der gebräuchlisten Bindungs- und Stoffarten.
Wirtschaftliches Verhalten
Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts- und Preisvergleiche.
Erweiterungsstoff
Gestalten von Objekten für den persönlichen Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr ua.).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen des Zusammenhanges von Material, Form, Farbe und Funktion, erläutert an praktischen Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich der Mode.
Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.
An ausgewählten Beispielen die Abhängigkeit der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen.
Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur Wohnatmosphäre.
Begriffe
Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell, dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.
4. Klasse
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich und richtiger Zuordnung zur Kleidung
Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik, Sticken, Stricken, Häkeln ua. Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik oder Batik).
Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes mit schwierigeren nähtechnischen Details.
Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher Vorstellung
Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten Paßform.
Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.
Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten (in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).
Materialkunde
Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten Materialien und deren sinnvoller Einsatz.
Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften verstehen und anwenden. Kennenlernen und Auswerten internationaler Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken.
Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.
Wirtschaftliches Verhalten
Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.
Erweiterungsstoff
Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien (Leder, Metall ua.).
Teilziele der Werkbetrachtung
Ausgehend von der praktischen Arbeit und durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung sollen die Schüler und Schülerinnen befähigt werden, das Zusammenwirken der Persönlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der Mode zu erkennen und zu beurteilen.
Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße, Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege, Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und Wohnkosten.
Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung und Umweltschutz.
Begriffe
Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz.
Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.
Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik, Batik.
Arn Wirtschaftskundlichen Realgymnasium hat der Absatz „Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheitem bei der Herstellung von Kleidung": zu lauten
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden und Nähen. Zwei Kleidungsstücke mit schwierigeren schnitt- und nähtechnischen Details. Vertiefen der Kenntnisse und Steigern der Fertigkeiten in Hinblick auf kompliziertere Schnittformen der aktuellen Mode.
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand Textiles Werken soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.
Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen und den individuellen Neigungen ist durch Differenzierung Rechnung zu tragen.
Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb einer Klasse bleiben dem Lehrer bzw. der Lehrerin überlassen, ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet sein.
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen Einsatz technischer Hilfsmittel, ist Bedacht zu nehmen.
Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind zu vermeiden. Auf den Unterschied zwischen handwerklicher Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.
Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung, soll angestrebt werden.
Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur
bis zur Beherrschung der Arbeitsweise durchzuführen.
Die Ausführung der Planzeichnung und die Anfertigung von Wohnmodellen dienen vornehmlich der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung von lebenspraktischen Problemen. Die werktechnischen Anforderungen sollen daher nicht zu hoch angesetzt werden. Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben und das kreative Verhalten sind zu fördern.
Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen dekorativer Art ist daher auszuschließen (ausgenommen Volkskunstmuster).
Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten, dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen.
In allen Klassen ist das wirtschaftliche Denken in Form von Kostenberechnungen zu den Werkstücken zu fördern.
Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.
Die Werkbetrachtung soll möglichst in Zusammenhang mit praktischer Arbeit stehen. Sie kann an Arbeiten von Schülern und Schülerinnen, Journalen für Mode und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.
Das Betrachten von Originalen kann durch gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie Industriebesuche ermöglicht werden.
Das Sammeln von Reproduktionen aus dem Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen.
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist der Näharbeit verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen, um eine entsprechende Grundlage für die Lehrinhalte der Oberstufe zu schaffen.
Das einsetzende Interesse an selbstgenähten Kleidungsstücken ist durch Vermittlung eines sicheren Könnens und durch Teilnahme am aktuellen Modegeschehen zu fördern.
Das Zeichnen von Schnitten nach allgemeinen und persönlichen Maßen ist an dieser Schulform verpflichtend.
Im Hinblick auf den zukünftigen Wohnbereich sind Grundkenntnisse im Hinblick auf Funktion und Gestaltung, Anordnung von Einrichtungen und Einplanung von Textilien sowie den damit verbundenen Kosten wesentlich. Eine besondere Vertiefung in dieses Gebiet ist daher geboten."
36. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A Unterabschnitt 1 entfällt beim Pflichtgegenstand „Leibesübungen" in der Zeile „1. Klasse" sowie in der Zeile „2. Klasse" jeweils der Klammerausdruck „(5 Wochenstunden)".
37. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B (Freigegenstände) entfällt in allen Freigegenständen in den Abschnitten „Lehrstoff" überall jeweils der Klammerausdruck betreffend die Wochenstundenzahl.
38. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B tritt an die Stelle des Freigegenstands „Werkerziehung" (in der 3. und 4. Klasse des Gymnasiums)
„TECHNISCHES WERKEN/TEXTILES WERKEN
wie die alternativen Pflichtgegenstände „Technisches Werken" oder „Textiles Werken" am Realgymnasium."
39. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt C (unverbindliche Übungen) entfällt in allen unverbindlichen Übungen in den Abschnitten „Lehrstoff" jeweils der Klammerausdruck betreffend die Wochenstundenzahl.
40. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt D (Förderunterricht) lautet der 1. Absatz
„Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen."
41. In Anlage A/i (Lehrplan der höheren Internatsschule) vierter Teil (Stundentafeln) lautet der Unterabschnitt a (Unterstufe)
,,a) Unterstufe
aa) bei Führung als Gymnasium
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Im übrigen wie Anlage A für das Gymnasium.
Unverbindliche Übungen Wie Anlage A.
Förderunterricht Wie Anlage A für das Gymnasium.
bb) Bei Führung als Realgymnasium
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Im übrigen wie Anlage A für das Realgymnasium.
Unverbindliche Übungen Wie Anlage A.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit folgender Einfügung nach der Zeile „Erste lebende Fremdsprache"
„Zweite lebende Fremdsprache.............. — — (2) (2) (I)"
cc) Bei Führung als Wirtschaftskundliches Realgymnasium: 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Im übrigen wie Anlage A für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium.
Unverbindliche Übungen Wie Anlage A.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium mit folgender Einfügung nach der Zeile „Erste lebende Fremdsprache"
„Zweite lebende Fremdsprache.............. — — (2) (2) (I)"
dd) Bei Führung als Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (siehe Anlage A/m2)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände
Wie Anlage A für das Realgymnasium; der Freigegenstand Instrumentalunterricht jedoch nur, sofern das betreffende Instrument nicht Pflichtgegenstand der Schülerin bzw. des Schülers ist.
Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
ee) Bei Führung als Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (siehe Anlage A/sp)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände
Wie Anlage A für das Realgymnasium; der Freigegenstand Werkerziehung jedoch wie am Gymnasium.
Unverbindliche Übungen
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich."
42. In Anlage A/i (Lehrplan der höheren Internatsschle) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) entfällt beim Pflichtgegenstand „Fremdsprachliche Konversation" in der Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck betreffend die Wochenstundenzahl.
43. In Anlage A/i (Lehrplan der höheren Internatsschle) sechster Teil Abschnitt A lauten beim Pflichtgegenstand „Werkerziehung" die Überschrift und der erste Absatz
„TECHNISCHES WERKEN TEXTILES WERKEN
Bei Führung als Gymnasium und als Realgymnasium wie Anlage A für das Realgymnasium, bei Führung als Wirtschaftskundliches Realgymnasium wie Anlage A für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium."
44. In Anlage A/w vierter Teil (Stundentafeln) lautet der Abschnitt 1 (Unterstufe)
„1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonome Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A."
45. In Anlage A/w sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet beim Pflichtgegenstand „Werkerziehung" die Überschrift
„TECHNISCHES WERKEN TEXTILES WERKEN"
und entfällt in der Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck."
46. In Anlage A/ml vierter Teil (Stundentafel) lautet der Abschnitt Unterstufe
„Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne die Freigegenstände Technisches Werken und Textiles Werken.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
Wie Anlage A für das Gymnasium."
47. In Anlage A/ml (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) vierter Teil (Stundentafel) Abschnitt Oberstufe lautet die erste Zeile im Unterabschnitt b (Freigegenstände)
„Wie Anlage A; soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen, mit folgenden Abweichungen unter lit. a:"
48. In Anlage A/ml (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfallen bei den Pflichtgegenständen „Musikerziehung", „Chor" und „Orchester" jeweils für die Unterstufe die Klammerausdrücke betreffend die Wochenstundenzahl.
49. In Anlage A/ml (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfällt der Unterabschnitt „Werkerziehung".
50. In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) vierter Teil (Stundentafel) lautet der Abschnitt Unterstufe
„Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände, unverbindliche
Übungen, Förderunterricht
Wie Anlage A."
51. In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfällt beim Pflichtgegenstand „Musikerziehung" in der Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck betreffend die Wochenstundenzahl.
52. In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet beim Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht" im Unterabschnitt „Unterstufe" die Einleitung
„Wie für den Freigegenstand Instrumentalunterricht am Gymnasium, Anlage A, jedoch mit folgender Ergänzung der Bildungs- und Lehraufgabe:"
53. In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet beim Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung" im Unterabschnitt „Unterstufe" der erste Absatz
„1. und 2. Klasse (wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A; darüber hinaus) :"
54. In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) vierter Teil (Stundentafel) lautet der Abschnitt Unterstufe
„Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A."
55. In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) vierter Teil (Stundentafel) lautet der Abschnitt Unterstufe
„Unterstufe
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände, unverbindliche
Übungen
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Förderunterricht
Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich."
56. In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfällt beim Pflichtgegenstand „Leibesübungen" im Unterabschnitt „Unterstufe" in der Zeile „1. und 2. Klasse" der Klammerausdruck.
57. In Anlage A/sl (Bundesgymnasium für Slowenen) vierter Teil (Stundentafeln) lautet der Abschnitt Unterstufe
„Unterstufe
(Gymnasium und Realgymnasium)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Freigegenstände
Wie Anlage A, jedoch ohne Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch.
Unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.
58. In Anlage A/sl (Bundesgymnasium für Slowenen) sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) entfällt beim Pflichtgegenstand „Slowenisch" im Unterabschnitt „Unterstufe" in der Zeile „1. Klasse" der Klammerausdruck betreffend die Wochenstundenzahl.
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht
In Anlage A („Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schule") lautet im fünften Teil („Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums") in lit. b („Evangelischer Religionsunterricht") sub.lit. aa („Pflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht") der die Unterstufe betreffende Abschnitt
„Unterstufe
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 492/1993."