555_1991
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555. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 555. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1991_555_0 555. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
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Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch
Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der
Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987,
zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 453/1991, wird wie folgt geändert
1. Die Anlage 3 (Warenliste in der Einfuhr) wird wie folgt geändert
2. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert
Die Tarifnummern und Unternummern 7118 ex 90, 7201, 7203, 7204 und 7206 bis 7302 entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. November 1991 in Kraft.