555. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere
dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die
Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977, 103/1982,
479/1983, 148/1984, 138/1986, 414/1987 und
268/1989 wird wie folgt geändert
1. § 1 Z 2 lautet
„2. für Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und
der lederverarbeitenden Gewerbe, und zwar
für
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher
Anlage A/2/1
Hutmacher, Kappenmacher,
Modist: Anlage A/2/2
Ledergalanteriewarenerzeuger
und Taschner, Handschuhmacher,
Sattler und Riemer: Anlage A/2/3
Schuhmacher: Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Wäschenäher: Anlage A/2/6
Strickwarenerzeuger: Anlage A/'2/7
Miedererzeuger: Anlage A/2/8
Lederbekleidungserzeuger
(Säckler): Anlage A/2/9
Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/10
Gold-, Silber- und Perlensticker
Anlage A/2/11
Posamentierer: Anlage A/2/12
Maschinsticker, Großmaschinsticker
Anlage A/2/13
Oberteilherrichter: Anlage A/2/14
Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/15
Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/16
Weber: Anlage A/2/17"
2. § 1 Z 3 lautet
„3. für Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar
für
Chemielaborant: Anlage A/3/1
Chemiewerker: Anlage A/3/2
Vulkaniseur: Anlage A/3/3
Brauer und Mälzer, Destillateur
Anlage A/3/4
Chemischputzer: Anlage A/3/5
Leder- und Lederwarenfärber: Anlage A/3/6
Präparator: Anlage A/3/7
Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8
Rotgerber, Rauhwarenzurichter,
Weiß- und Sämischgerber: Anlage A/3/9
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Anlage A/3/10"
3. § 1 Z 9 lautet
„9. für Lehrberufe der Bereiche Handel und
Verkehr, und zwar für
Einzelhandelskaufmann, Waffen-
und Munitionshändler: Anlage A/9/1
Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2
Bürokaufmann: Anlage A/9/3
Industriekaufmann: Anlage A/9/4
Buchhändler: Anlage A/9/5
Drogist: Anlage A/9/6
Fotokaufmann: Anlage A/9/7
Musikalienhändler: Anlage A/9/8
Reisebüroassistent: Anlage A/9/9
Spediteur: Anlage A/9/10
Binnenschiffer: Anlage A/9/11
Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12"
4. § 1 Z 15 lautet
„15. für Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe),
und zwar für
Mechaniker: Anlage A/15/1
Büchsenmacher, Waffenmechaniker
Anlage A/15/2
Kraftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/3
Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/4
Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/5
Feinmechaniker, Waagenhersteller
Anlage A/15/6
Uhrmacher: Anlage A/15/7
Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/8
Chirurgieinstrumentenerzeuger
Anlage A/15/9
Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/10
Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/11
Textilmechaniker: Anlage A/15/12
Kühlmaschinenmechaniker: Anlage A/15/13
Büromaschinenmechaniker: Anlage A/15/14"
5. § 1 Z 16 lautet
„16. für die Lehrberufe der Bereiche Metallveredelung
und Schmuckherstellung, und zwar
für
Gold- und Silberschmied und
Juwelier, Diamantschleifer,
Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1
Metallschleifer und Galvaniseur
Anlage A/16/2
Graveur, Gürtler, Gold-, Silber-
und Metallschläger, Metalldrücker,
Ziseleur: Anlage A/16/3"
6. § 1 Z 18 lautet
„18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall
(Schmiedeberufe), und zwar für
Schmied, Fahrzeugfertiger,
Messerschmied: Anlage A/18/1"
7. § 1 Z 19 lautet
„19. für Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige
Berufe), und zwar für
Physiklaborant: Anlage A/19/1
Werkstoffprüfer: Anlage A/19/2
Universalhärter: Anlage A/19/3
Technischer Zeichner: Anlage A/19/4"
8. § 1 Z21 lautet
„21. für Lehrberufe der Bereiche Optik/Fotografie,
und zwar für
Fotograf: Anlage A/21/1
Optiker: Anlage A/21/2
Feinoptiker: Anlage A/21/3"
9. in § 3 wird nach dem Absatz 1 folgender
Absatz 1 a eingefügt
„(1a) Die Landesschulräte werden ermächtigt, in
lehrgangsmäßig und saisonmäßig geführten Berufsschulen,
bei denen in der ersten Klasse ein höheres
Stundenausmaß als in der zweiten Klasse vorgesehen
ist, die Aufteilung der Unterrichtsstunden der
ersten und zweiten Klasse zu ändern, jedoch darf
die Gesamtstundenzahl für die erste und zweite
Klasse zusammen nicht geändert werden und in
keiner dieser Klassen 360 Unterrichtsstunden unterschritten
werden."
10. in allen Anlagen (ausgenommen die Anlagen
A/2/17, A/3/10, A/4/1, A/4/2, A/4/3, A/4/4,
A/4/5, A/4/6, A/4/7, A/4/8, A/6/3, A/6/4,
A/6/9, A/9/1, A/9/2, A/9/3, A/9/4, A/9/5,
A/9/6, A/9/7, A/9/8, A/9/9, A/9/10, A/15/1,
A/15/2, A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6,
A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/15/11,
A/15/12, A/15/13, A/15/14, A/16/2, A/17/1,
A/17/2, A/17/3, A/17/4, A/17/5, A/17/6,
A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10, A/19/4 und
A/23/1) wird im Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
nach der Wendung „Fachunterricht" eingefügt
„Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III."
11. In der Anlage A (Allgemeines Bildungsziel,
allgemeine didaktische Grundsätze und gemeinsame
Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen),
Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen
Unterrichtsgegenstände), erhalten die Unterabschnitte
C und D die Bezeichnungen D und E
und wird als Unterabschnitt C eingefügt
„C. Berufsbezogene Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und
privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen
können. Er soll — erforderlichenfalls unter
Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches
— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken
sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
selbständig anwenden und weiterentwickeln können.
Der Schüler soll sich der Bedeutung von
Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung
seiner persönlichen und beruflichen Kommunikations-
und Handlungsfähigkeit bewußt sein.
Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften
und dessen Lebensweise achten.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
1. Klasse
das Wesentliche des Klassengespräches und das
Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte
verstehen und Einzelheiten heraushören können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Klasse
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer
Hörtexte verstehen und wichtige Details
heraushören und bearbeiten können;
das Wesentliche authentischer Lesetexte nach
gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen einfach und im wesentlichen
richtig ausdrücken und an Klassengesprächen
teilnehmen können;
Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte
als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache
Mitteilungen verfassen können.
3. Klasse (nur bei 3-, 3½ und 4jährigen
Lehrplänen bzw. bei 2½jährigen Lehrplänen im
Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" als Fortsetzung
des Pflichtgegenstandes „Berufsbezogene
Fremdsprache")
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
folgen und wichtige Details verstehen und
bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,
selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig
erschließen und bearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen
Gesprächen, im normalen Sprechtempo
äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen
können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen und einfache Briefe nach Mustern
verfassen können.
4. Klasse (nur bei 3½- und 4jährigen Lehrplänen
im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" als
Fortsetzung des Pflichtgegenstandes „Berufsbezogene
Fremdsprache")
Hörtexte detailliert bearbeiten können;
wichtige Informationen und Einzelheiten aus
längeren Lesetexten selbständig erschließen und
bearbeiten können;
Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen
teilnehmen können;
Briefe nach Mustern verfassen und Hör- und
Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen
im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe
mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Wirtschaft und Arbeitswelt
Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung.
Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche
Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und
Stellenbewerbung.
Alltag und Akutelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.
Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und
Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen,
Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale
und internationale Ereignisse.
Beruf (für die Lehrpläne der Anlage A/1/1 bis
A/1/14)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Baustoffe und Materialien.
Arbeitsvorgänge, Planung und Ablauf. Bau- und
Installationspläne.
Fachgespräche und Fachtexte.
Bau- und Sicherheitsvorschriften. Baubiologie
und Umweltschutz
Beruf (für die Lehrpläne der Anlage A/2/1 bis
A/2/17)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Größen, Materialien, Farben.
Kleidung, Funktion und Arten. Schnittzeichnungen.
Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und
Beratung, Maßnehmen und Anproben.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Lehrpläne der Anlagen A/3/1 bis
A/3/10, ausgenommen A/3/5)
Apparate und Geräte.
Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung.
Chemische Prozesse und Verfahren. Meßtechnik.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/3/5)
Anlagen und Geräte.
Materialien und Hilfsstoffe.
Verfahren, Mängel und Reklamationen.
Kundenkontakt und Beratung. Anzeigen und
Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/8)
Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und
Neuentwicklungen. Werkzeuge und Meßgeräte.
Anlagen, Baugruppen und Bauelemente.
Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (A/5/1 und A/5/2)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe.
Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe.
Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung.
Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/5/3)
Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Tiere, Arten und Haltung.
Verhalten und Gesundheit. Untersuchung und
Behandlung.
Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz. Ökologie.
Beruf (für die Anlage A/6/1)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Back- und Süßwaren.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelindustrie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/6/2)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Fleisch- und Wurstwaren.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/6/5)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Back- und Süßwaren.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/6/6)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/6/7)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Milch- und Käseprodukte.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/6/8)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Obst- und Gemüseprodukte.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.
Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.
Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit
und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/7/1 bis A/7/5)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Erzeugnisse, Farben und Materialien.
Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/8/1 bis A/8/9)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Werk- und Hilfsstoffe.
Formate, Farben, Drucktechniken.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/9/3 und A /9/4)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon,
Telekommunikation und Schriftverkehr.
Erzeugnisse und Waren (nur für die Anlage
A/9/4).
Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien.
Werbung, Anfragen, Angebote, Bestellungen,
Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.
Beruf (für die Anlage A/9/11)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Roh- und Hilfsstoffe.
Materialbearbeitung und Arbeitsvorgänge am
Schiff.
Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge.
Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Berufe (für die Anlage A/10/1 bis A/10/10)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Verfahren.
Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Berufe (für die Anlage A/11/1 bis A/11/5)
Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Werk- und Hilfsstoffe.
Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und
Reparaturen.
Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte
und Werkzeichnungen.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/12/1 bis A/12/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe.
Blechverarbeitung. Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fertigungszeichnungen.
Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/13/1 und A/13/2)
Sanitäre Anlagen und Geräte, Funktion und
Wirkung. Arbeitsbehelfe, Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Montagepläne.
Arbeitsvorgänge, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/14/1 bis A/14/2)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/1 bis A/15/14)
Werkzeuge, Maschinen. Bauteile.
Meß- und Prüfgeräte.
Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/2)
Meß- und Prüfgeräte.
Schußwaffen, Zieleinrichtungen, Munition.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/3 und A/15/4)
Meß- und Prüfgeräte.
Kraftfahrzeuge, Typen und Bauarten, Bauteile.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartung.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/5)
Meß- und Prüfgeräte.
Landmaschinen und Aggregate, Bauteile. Technische
Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz
Beruf (für die Anlage A/15/6)
Meß- und Prüfgeräte.
Waagen, Typen und Bauarten. Technische
Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/7)
Meß- und Prüftechnik.
Mechanische und elektronische Uhren, Systeme
und Bauteile. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/8)
Meß- und Prüfgeräte.
Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/9)
Chirurgische und medizinische Instrumente und
Geräte.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/10 und A/15/11)
Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung,
Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/12)
Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten.
Meß- und Prüfgeräte.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/15/13)
Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen
und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.
Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/16/1 bis A/16/3)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/17/1 bis A/17/10)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/18/1)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/19/1 und A/19/2)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Meß- und
Prüfgeräte.
Technische Zeichnungen.
Versuchsanordnungen und -verfahren.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/19/3 und A(19/4)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Meß- und Prüfgeräte.
Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Beratung Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/20/1)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.
Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.
Werkzeichnungen.
Arbeitsvorgänge.
Fachgespräche, Fachtexte.
Sicherheitsvorschriften.
Beruf (für die Anlage A/21/2 und A/21/3)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und
Prüfgeräte.
Optische Gläser, Instrumente und Geräte. Sehbehelfe
Fertigungszeichnungen.
Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge
und -verfahren.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/22/1 und A/22/2)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und
Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/23/2 — Fußpfleger)
Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe.
Präparate und Waren.
Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen. Haut-
und Körperpflege.
Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.
Fachtexte.
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/23/2 — Schönheitspfleger
(Kosmetiker) und A/23/3)
Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe.
Präparate und Waren.
Haut-, Haar- und Körperpflege.
Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.
Fachtexte.
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/24/1 bis A/24/6)
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung.
Design, Farben und Ästhetik.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Fachtexte.
Sicherheit und Umweltschutz.
Beruf (für die Anlage A/25/1)
Werkzeuge, Apparate und Maschinen.
Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien.
Materialien und Werkstoffe.
Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Fachtexte.
Hygiene und Gesundheit.
Beruf (für die Anlage A/25/2 und A/25/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.
Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und
Heilbehelfe bei Störungen, Lähmungen und Gliedmaßenverlust.
Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Prozesse.
Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.
Hygiene und Gesundheit.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe
zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den
Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der
Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen
von Schülern, die keine oder nur geringe
Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der
Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung
in den Hintergrund. Das Schwergewicht des
Unterrichts für diese Schüler liegt auf der
Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Auf die Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug
zu nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
weitgehende Verwendung der Fremdsprache als
Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten
auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon-
und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten,
gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,
zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen,
Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen,
Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern
nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt
auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.
Die besten Ergebnisse werden erzielt,
wenn die Freude an der Mitteilungsleistung
Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache
und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am
wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer
Texte und kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe (nur für
die Anlagen A/9/3 und A/9/4).
Stundenausmaß
Das Stundenausmaß im Pflichtgegenstandsbereich
beträgt für Lehrpläne mit zwei oder
zweieinhalb Schulstufen je 40 Unterrichtsstunden in
der ersten und zweiten Klasse, für Lehrpläne mit
drei, dreieinhalb oder vier Schulstufen je 40 Unterrichtsstunden
in der ersten, zweiten und dritten
Klasse.
12. Im Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen
gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) wird im
Unterabschnitt E (Lebende Fremdsprache) die
letzte Zeile der didaktischen Grundsätze gestrichen.
13. In der Anlage A/1 /1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Maurer, Schalungsbauer) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
14. In der Anlage A/1/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bautechnischer Zeichner) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
15. In der Anlage A/1/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Brunnenmacher) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
16. In der Anlage A/1/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Dachdecker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
17. In der Anlage A/1/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
18. In der Anlage A/1/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Hafner) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
19. In der Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Rauchfangkehrer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
20. In der Anlage A/1/8 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Steinmetz, Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger,
Terrazzomacher) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
21. In der Anlage A/1/9 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Zimmerer ) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
22. In der Anlage A/1/10 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Pflasterer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
23. In der Anlage A/1/11 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
24. In der Anlage A/1/12 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Steinholzleger und Spezialestrichhersteller)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
25. In der Anlage A/1/13 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Belagsverleger) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
26. In der Anlage A/1/14 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Stukkateur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
27. In der Anlage A/2/1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
28. In der Anlage A/2/2 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Hutmacher, Kappenmacher, Modist)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
29. In der Anlage A/2/3 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Ledergalanteriewarenerzeuger und
Taschner, Handschuhmacher, Sattler und Riemer)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
30. In der Anlage A/2/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Schuhmacher) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
31. In der Anlage A/2/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kürschner) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht).
32. In der Anlage A/2/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Wäschenäher) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
33. In der Anlage K/2/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Strickwarenerzeuger) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
34. In der Anlage A/2/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Miedererzeuger) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480; in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
35. In der Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Lederbekleidungserzeuger [Säckler]) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
.
36. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Wirkwarenerzeuger) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
37. In der Anlage A/2/11 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
38. In der Anlage A/2/12 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Posamentierer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
39. In der Anlage A/2/13 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Maschinsticker, Großmaschinsticker)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
40. In der Anlage A/2/14 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Oberteilherrichter) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
41. In der Anlage A/2/15 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
42. In der Anlage A/2/16 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Wäschewarenerzeuger) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
43. In der Anlage A/2/16 wird die Anlage
A/2/17 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf
Weber) angefügt
„Anlage A/2/17
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF WEBER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Werkstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Weberei verarbeiteten
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften
und Bedeutung für die Verarbeitung und die damit
verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Er soll über die in der Praxis des Fachgebietes
gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung
Bescheid wissen und Kenntnisse über die Nummernsysteme
haben.
Lehrstoff
1. Klasse
Natürliche Faserstoffe
Arten, Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung,
Fasererkennung.
Nummernsysteme
Nrn, NeB, den, TEX.
2. Klasse
Chemiefasern
Arten, Erzeugung, Eigenschaften, Verarbeitung,
Fasererkennung.
Mischungen
Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.
3. Klasse
Vorschriften und Normen
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Ausrüstung
Mechanische und chemische Methoden.
Erkennen der Gewebe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Stellenwert des Einsatzes der Faserstoffe in der
Textilproduktion. Der Einfluß der Fasereigenschaften
auf das textile Endprodukt erfordert besonders
die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften,
Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
Im Bereich Ausrüstung ist für die Lehrstoffauswahl
die Anwendbarkeit in der Praxis des
Lehrberufes, insbesondere die Wirtschaftlichkeit
maßgebend.
Das Wissen um die Nummernsysteme ist die
Grundlage für Fachrechnen, weshalb auf die
Querverbindung zu diesem Pflichtgegenstand Bedacht
zu nehmen ist.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Handhabung und dem
Einsatz der Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Maschinen
vertraut sein und sie unter Berücksichtigung der
Technik und Wirtschaftlichkeit auswählen können.
Er soll die gebräuchlichen Aufgabenstellungen,
Arbeitsverfahren und Sicherheitsbestimmungen bei
der Herstellung von gewebten textilen Flächen
kennen.
Er soll über die elektrotechnischen und elektronischen
Grundlagen, die für das Arbeiten in der
modernen Weberei vonnöten sind, Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen
Handhabung, Einsatz, Instandhaltung.
Herstellung textiler Flächen
Vorwerken (Kettspulen, Schußspulen) Arbeitsvorgänge
in der Weberei.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsvorgänge in der Weberei.
2. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Herstellen textiler Flächen
Vorwerken (Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen).
Bewegung der Kette. Fachbildung (Exzenter,
Schaftmaschinen).
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen).
3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Herstellen textiler Flächen
Bewegung des Schusses. Fachbildung (Jacquardmaschinen).
Schußeintragsysteme.
Elektrotechnik und Elektronik
Physikalische Grundkenntnisse. Antrieb, Schalt-,
Regel- und Steuertechnik der Textilmaschinen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fachbildung (Jacquardmaschinen). Schußeintragsysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des
Lehrberufes.
Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen
in anwendungstechnischer Hinsicht größeres Gewicht
zu als der technologischen Detailfunktion.
Der Unterricht hat in der Themenfolge in
Querverbindung zu den anderen Pflichtgegenständen
des Fachunterrichtes zu erfolgen; insbesondere
sind für die „Praktische Arbeit" die theoretischen
Vorkenntnisse rechtzeitig bereitzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften sind im Zusammenhang
mit den betroffenen Themenbereichen zu
vermitteln.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen richtig benützen
können.
Er soll sichere Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes
erforderlich sind, haben.
Lehrstoff
1. Klasse
Garne
Bedarfsberechnungen und Umrechnungen unter
den Nummernsystemen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
2. Klasse
Rechnungen zur Webereivorbereitung
Bandberechnung Schärmaschine. Fadenberechnung
für die Zettelmaschine. Kett- und Schußmaterial.
Einsprung, Einarbeitung, Verlust. Litzen- und
Webblatt. Wechselradberechnung.
3. Klasse
Rechnungen zur Weberei
Berechnung des Kett- und Schußmaterialbedarfs
mehrkettiger und mehrschüssiger Gewebe. Flächen-
und Gewichtsberechnungen für Fertigwaren.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb
die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes
die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind.
Sie gilt im besonderen bei der Berücksichtigung
der Vorkenntnisse bei den Numerierungssystemen.
Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt
das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang, durch das der
Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben
befähigt wird.
Schularbeiten: zwei je Klasse.
Fachzeichnen und Bindungslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf erforderlichen
Kenntnisse der Farbenlehre haben.
Er soll die in der Praxis des Fachgebietes
gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten
kennen und graphisch darstellen können. Er soll
insbesondere die Bindungen entwerfen, kolorieren
und ausfertigen können.
Er soll über die gebräuchlichen Möglichkeiten
des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung
bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern
Bescheid wissen.
Der Schüler soll vorgelegte Warenproben benennen
und deren fertigungstechnische Daten angeben
können.
Lehrstoff
1. Klasse
Kennenlernen der Zeichenmittel.
Darstellung von Webwaren
Die Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt,
Patrone.
Bindungen
Grundbindungen. Abgeleitete Bindungen.
Dekomposition einfacher Gewebe.
2. Klasse
Farbe
Farblehre. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben.
Schaftbindungen
Entwurf, Kolorieren und Ausfertigen.
Dekomposition ein- und mehrfacher Gewebe.
3. Klasse
Jacquardbindungen
Entwurf, Kolorieren und Ausfertigen.
Dekomposition von Jacquardgeweben.
Erstellen elektronischer Datenträger.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis jener Arbeiten, die einer
Planung durch Zeichnungen bedürfen. Das Anlegen
einer Mustersammlung mit den ausgearbeiteten
Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit
des Unterrichtes.
Auf die Schulung des Geschmacks und des
farbigen Sehens ist besonderer Wert zu legen.
Auf die Querverbindung zum Gegenstand
„Praktische Arbeit" ist Bedacht zu nehmen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe
und Maschinen nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen
Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.
Handhabung von Textilien
Fasern, Garne, Gewebe.
Weberei-Vorwerk
Spulen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.
Schaftweberei
Herstellen einfacher Gewebe. Einrichten der
Webmaschinen für einfache Bindungen. Weben
unter Berücksichtigung von Mustervarianten.
2. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Schaftwebmaschine
Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.
Umrüsten, Warenkontrolle einfacher Gewebe,
Fehlersuche bei Schaftkarten.
Weberei-Vorwerk
Herstellung von Kette und Schuß. Einziehen,
Anknüpfen.
Schaftweberei
Herstellen von glatten Geweben. Einstellen der
Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte.
3. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Vorwerk
Schären und Zetteln. Herstellen von Steuereinrichtungen
(Schaft- und Jacquardkarten).
Schaftweberei
Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei.
Jacquardwebmaschine
Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.
Gallieren, Warenkontrolle, Fehlersuche auf
Jacquardkarten.
Jacquardweberei
Herstellen von Jacquardgeweben.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der
beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung
der im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten sowie
die Vielseitigkeit der Aufgaben. Besonders wird auf
dem Stand der Technik angepaßte Werkzeuge,
Maschinen und Arbeitsmethoden zu achten sein.
Aufbau und Durchführung des Unterrichtes
hängen vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in
den fachtheoretischen Pflichtgegenständen ab.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken
sind zu vermeiden.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit
sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung
bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung
und Arbeitshygiene."
44. In der Anlage A/3/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Chemielaborant) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3Vi Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
45. In der Anlage A/3/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Chemiewerker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
46. In der Anlage A/3/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Vulkaniseur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
47. In der Anlage A/3/4 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Brauer und Mälzer, Destillateur) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
48. In der Anlage A/3/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Chemischputzer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
49. In der Anlage A/3/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Leder- und Lederwarenfärber) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440, und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
50. In der Anlage A/3/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Präparator) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
51. In der Anlage A/3/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Schädlingsbekämpfer) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
52. In der Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber,
Rauhwarenzurichter) lautet die Stundentafel A
„I. STUNDENTAFEL
A. FÜR ROTGERBER, WEISS- UND
SÄMISCHGERBER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
In der Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber,
Rauhwarenzurichter) lautet die Stundentafel B
„B. FÜR RAUHWARENZURICHTER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440, und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
53. Nach der Anlage A/3/9 wird die Anlage
A/3/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger) angefügt
„Anlage A/3/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF DENKMAL-, FASSADEN- UND
GEBÄUDEREINIGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2½ Schulstufen zu insgesamt
980 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Baustile
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Wesenszüge der Baustile
sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen
und typische Formelemente erfassen können.
Lehrstoff
3. Klasse
Stilepochen
Griechenland, Rom; Romanik, Gotik; Renaissance,
Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.
Stilelemente
Einteilung, Begriffe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der
Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge
sowie der Zusammenhänge der Baustile
untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die
Anschaulichkeit des" Unterrichtes. Das Verständnis
der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler
angefertigte Skizzen erhöht.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe
geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die
intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der
Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes.
Entsorgung und Umweltschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll umwelt- und gesundheitsschädliche
Faktoren erkennen und geeignete Maßnahmen
zu ihrer Beseitigung und Verhinderung kennen.
Lehrstoff
1. Klasse
Arbeitsmittel
Lagerung , Entsorgung, Umweltschutzvorschriften.
Gesundheitsgefährdung
Explosionen, Brände, Regeln für die Verhütung,
Sicherheitsbestimmungen bei Explosion und Bränden.
Hygienische Maßnahmen.
2. Klasse
Gesundheitsgefährdung
Keime, Strahlung, hygienische Maßnahmen,
Behandlung von Sonderabfallstoffen, Sicherheitsbestimmungen,
Schutzverordnungen.
Rechtsvorschriften bei Keimverseuchung und
Strahlung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag für das Verständnis komplexer Zusammenhänge
sowie die Aktualität.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Arten, die Funktionsweisen
und den Einsatz der Werkzeuge und
Arbeitshilfen Bescheid wissen.
Er soll berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen
und Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll über die zu behandelnden
Oberflächen sowie die dabei einzusetzenden Arbeitsmittel
und -verfahren unter Beachtung des
Denkmalschutzes Bescheid wissen.
Er soll Bauzeichnungen lesen sowie Skizzen nach
Naturaufnahmen von Gebäuden und Bauteilen
anfertigen und nach diesen erforderliche Arbeiten
planen können.
Der Schüler soll fachliche Berechnungen erstellen
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch Reinigungsabläufe bei
speziellen Räumen, Anlagen und in Betrieben
kennen.
Lehrstoff
1. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge und Geräte
Arten, Funktionsweisen, Handhabung, Einsatz,
Pflege.
Leitern
Arten, Funktionsweisen, Instandhaltung, Sicherheit.
Oberflächen von Boden, Wand und Decke, Möbeln
und Einrichtungsgegenständen
Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften,
Verunreinigungsarten. Reinigung, Bearbeitung
und Zustandsbeurteilung.
Arbeitsmittel für Boden, Wand und Decken, Möbel
und Einrichtungsgegenstände
Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.
Chemische Eigenschaften. Anwendung.
Berechnungen
Massenaufstellung und deren Berechnung für das
Reinigungs- und Pflegeverfahren.
Lehrstoff der Vertiefung
Reinigungsabläufe bei Verkehrsmitteln und im
Operationssaal.
2. Klasse
Maschinen
Arten, Funktionsweisen, Handhabung, Einsatz,
Pflege.
Einfache Gerüstungen und Fassadenbefahranlagen
Arten, Funktionsweisen, Errichten, Instandhaltung,
ÖNORM, Bauarbeiterschutzverordnung.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Oberflächen von Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereichen
Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.
Verunreinigungsarten. Reinigung, Bearbeitung,
Zustandsbeurteilung.
Arbeitsmittel für Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereiche
Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.
Chemische Eigenschaften. Anwendung.
Bauzeichnungen
Grundlagen des Lesens, Bemaßung, Maßstäbe,
Erstellen von einfachen Abrechnungen.
Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereiche
Reinigungs- und Pflegeverfahren. Reinigungsabläufe.
Lehrstoff der Vertiefung
Reinigungsabläufe bei technischen Anlagen.
3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Oberflächen von Anlagen und Maschinen
Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften,
Verunreinigungsarten, Reinigung, Bearbeitung,
Zustandsbeurteilung.
Arbeitsmittel für Anlagen und Maschinenoberflächen
Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.
Chemische Eigenschaften. Anwendung.
Bauphysik
Feuchtigkeit, Schall, Wärme. Grundlagen, Auswirkungen
auf die Praxis.
Skizzen von Naturaufnahmen.
Berechnungen
Abrechnung, Leistungsverzeichnis.
Reinigungspläne.
Denkmalschutz und Pflege
Vorschriften, Richtlinien.
Lehrstoff der Vertiefung
Erstellen und Koordination von Reinigungsabläufen
bei schwierigen Betriebsabläufen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes
soll das Verständnis für alle wichtigsten Arbeiten
des Berufes sein.
Beim Themenbereich „Denkmalschutz- und
-pflege" empfiehlt sich die Querverbindung zum
Pflichtgegenstand „Baustile".
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 3. Klasse.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe.
Der Schüler soll physikalische und chemische
Eigenschaften von Oberflächen und Arbeitsmitteln
beurteilen können.
Er soll die den verschiedenen Oberflächen und
deren Verschmutzung entsprechenden Arbeitsmittel
einsetzen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Sicherheitsbestimmungen. Erste Hilfe
Oberflächen
Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.
Aufgliederung und Versuchsreihe.
Arbeitsmittel
Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.
Durchführung von Basisversuchen.
3. Klasse
Sicherheitsbestimmungen. Erste Hilfe.
Versuchsreihen
Oberflächenverunreinigungen, Einsatz diverser
Arbeitsmittel unter Beachtung physikalischer und
chemischer Eigenschaften.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen
Praxis sowie die Vielseitigkeit.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
ist die Abstimmung mit den Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Arbeitshilfen
und -mittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften
einsetzen können.
Er soll über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Der Schüler soll verunreinigte Stoffe in Verwahrung
nehmen und deren fachgerechte Entsorgung
veranlassen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge und Geräte
Handhabung, Einsatz, Pflege, Instandhaltung.
Leitern
Handhabung, Instandhaltung, Sicherheit, Verwendungsvorschriften.
Einfache Gerüstungen
Einsatz von einfachen Gerüsten, Ausstellungsvorschriften,
Handhabung, Instandhaltung.
2. Klasse
Sicherheitsvorschriften. Erste Hilfe.
Maschinen
Handhabung, Einsatz, Pflege, Instandhaltung.
Einfache Gerüstungen
Aufbau von Schutzgerüsten, Vorschriften, Handhabung,
Instandhaltung.
Reinigungs- und Pflegeverfahren
Durchführung, Anwendung von Arbeitsvorgängen.
Anwendung von Rechtsvorschriften
Umweltschutz und Vorschriften zum Schutz der
Gesundheit und des Lebens.
Didaktische Grundsätze
Beim Einsatz von Arbeitsmitteln ist aus ökonomischen
und ökologischen Gründen besonders auf die
Dosierung zu achten.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit
sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung
bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz.
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
herzustellen."
54. Die Anlage A/4/1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Elektroinstallateur, Betriebselektriker,
Starkströmmonteur) lautet
„Anlage A/4/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE ELEKTROINSTALLATEUR,
BETRIEBSELEKTRIKER,
STARKSTROMMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Grundlagen der Elektrotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen
der Elektrotechnik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die
weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall,
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Arbeit und Leistung,
Wirkungsgrad.
Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkung im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundbegriffe der Wechselstromtechnik.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen
(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung
und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen
(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung
und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und durch entsprechende Demonstrationen und
Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht
ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen
anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische
Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.
Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger
Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
zu behandeln, damit die Zusammenhänge
klarer verstanden werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,
sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen
in jeder Klasse bzw. eine Schularbeit in der 4. Klasse
vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Geräte, Maschinen und Anlagen sowie mit
zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoff- und Materialkunde
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe.
Handelsübliches Elektromaterial
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Installationskunde
Unfallschutz. Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bewegliche und ortsfeste Leitungen je nach Art
der Räume.
Installationsschalter und ihre Anwendung.
Installationen in Gebäuden und im Freien,
Freileitungen und Erdkabel.
Bemessung der Leitungen und Leitungsschutz.
Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung
nach ÖVE.
Überprüfung elektrischer Anlagen.
Schutzarten elektrischer Betriebsmittel.
Hausanschlüsse, Verteiler, Meß- und Schalteinrichtungen.
Installationen in Räumen besonderer Art.
Baustellenanlagen.
Energieerzeugung und Energieverteilung.
Blitzschutzanlagen.
Licht- und Wärmetechnik
Grundlagen der Lichttechnik.
Lichttechnische Grundgrößen und ihre Einheiten.
Lichtquellen: Aufbau, Eigenschaften, Schaltungen
und Verwendung.
Beleuchtungsanlagen.
Grundlagen der Wärmetechnik. Wärmebedarf.
Wärmequellen.
Grundlagen der Kältetechnik.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Maschinen- und Gerätekunde
Einphasentransformatoren, Sondertransformatoren.
Dreiphasen-Wechselstromtransformatoren.
Stromrichter und deren Schaltung in der
Energietechnik.
Synchronmaschinen, Asynchronmaschinen, Einphasenmotoren,
Universalmotor.
Motorschutz.
Gleichstrommaschinen.
Schalten, Betreiben, Verhalten und Einsatz
elektrischer Maschinen.
Sondermaschinen.
Schaltgeräte.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Steuer- und Regeltechnik
Grundlagen der Halbleitertechnik.
Spannungsquellen.
Stromrichtertechnik.
Aktive und passive Bauelemente und deren
Anwendung.
Signal-, Ruf- und Sprechanlagen.
Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.
Grundlagen Speicherprogrammierbarer Steuerungen.
Alarm- und Meldeanlagen.
Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Spannungs- und Strommessung.
Meßbereichserweiterung.
Widerstands-, Isolations- und Erdungsmessung.
Leistung- und Arbeitsmessung.
Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung
nach ÖVE. Überprüfung elektrischer
Anlagen.
Beleuchtungsanlagen.
Schalten, Betreiben, Verhalten und Einsatz
elektrischer Maschinen.
Widerstands-, Isolations- und Erdungsmessung.
Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.
Aktive und passive Bauelemente und deren
Anwendung.
Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu
erfolgen.
Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten
der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den
Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht
zu nehmen. Bei jeder sich bietenden
Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und
Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.
In den Fachklassen für Betriebselektriker ist bei
der Vermittlung des Lehrstoffes vermehrt auf die
Bedeutung der facheinschlägigen Reparaturarbeiten
einzugehen.
In den Fachklassen für Starkstrommonteure ist
der Schwerpunkt auf die Großanlagen zu legen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.
Beispiele aus „Fachkunde".
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.
Beispiele aus „Fachkunde".
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"
zu führen. Die Übungsbeispiele sind den
Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von
Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie an Hand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür
notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von ein- und mehrlinigen
Schaltplänen elektrischer Einrichtungen unter
Verwendung der genormten Schaltzeichen, mit
Entwicklung der dazugehörenden Stromlaufpläne.
Einfache Installationspläne mit Materialzusammenstellungen.
Leseübungen von Bau- und Schaltplänen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen
und Erfassen der Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Einfache Schaltübungen mit Lampen, Widerständen
und Installationsschaltern.
Schaltübungen mit in der Installationstechnik
verwendeten Geräten.
Messungen an galvanischen Elementen und
Akkumulatoren.
Grundversuche zum Magnetismus.
Grundversuche und Übungen zum Dreiphasen-
Wechselstrom.
Versuche und Übungen an Induktivitäten und
Kapazitäten.
Schaltübungen und Messungen an elektrischen
Maschinen, Transformatoren und Stromrichtern
sowie licht- und wärmetechnischen Geräten.
Fehlersuche.
Schaltübungen mit in der Installationstechnik
verwendeten Geräten.
Ausführung und Überprüfung elektrischer Anlagen.
Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.
Schaltungen zur Steuer- und Regeltechnik.
Grundversuche und Übungen zu Speicherprogrammierbaren
Steuerungen.
Grundversuche und Übungen zur Analog- und
Digitaltechnik.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Der
Unterricht hat stets auf den neuesten Stand der
Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben..
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
55. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker) lautet
„Anlage A/4/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF RADIO- UND
FERNSEHMECHANIKER
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht,
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Grundlagen der Elektrotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik als
Voraussetzung für die weitere fachliche Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises. Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit. Widerstandsschaltungen
und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
Spannungsquellen, Anpassung.
Schalten von Spannungsquellen.
Leistung und Arbeit; Wirkungsgrad.
Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkung im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe, Selbstinduktion.
Grundlagen der Wechselstromtechnik.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Netzarten und genormte Spannungen.
Elektrostatisches Feld, der Kondensator.
RC-Kombinationen.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis, Resonanz,
Bandbreite und Güte.
Vierpole.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Spannungsquellen, Anpassung.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
RC-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis, Resonanz,
Bandbreite und Güte.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und durch entsprechende Demonstrationen und
Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht
ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen
anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische
Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.
Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger
Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
zu behandeln, damit die Zusammenhänge
klarer verstanden werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,
sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen
in jeder Schulstufe bzw. eine Schularbeit in der 4.
Schulstufe vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe und Bauteile hinsichtlich
Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen,
wirtschaftlicher Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen
sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoff- und Materialkunde
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
für die Radio- und Fernsehtechnik wichtigsten
Werkstoffe. Magnetwerkstoffe.
Mechanische Schalter und Steckverbindungen.
Sicherungen.
Grundlagen der Elektrotechnik
Passive Bauelemente der Elektronik.
Aufbau, Arbeitsweise und Kennwerte der Halbleiterelemente.
Stromversorgungseinheiten.
Grundschaltungen der NF- und HF-Technik.
Digitale Grundschaltungen.
Integrierte Bausteine.
Grundlage der Mikroprozessortechnik.
Elektroakustik und Radiotechnik
Grundlagen der Akustik.
Elektroakustischer Wandler.
NF-Verstärker.
Schallaufzeichnung.
Drahtlose Signalübertragung.
AM- und FM-Empfangstechnik.
Stereorundfunk.
Abstimmsysteme.
Störquellen und Funkentstörung.
Fernsehtechnik
Prinzip der Bildübertragung und Fernsehnorm.
Blockschaltbild und Funktionsstufen des Fernsehempfängers.
Grundlagen des Farbfernsehens;
Schaltungskonzepte der Farbfernsehtechnik.
Antennentechnik.
Prinzip der Bildaufzeichnung
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Meßbereichserweiterung.
Spannungs-, Strom-, Widerstands- und Leistungsmessung.
Messungen an Kapazitäten, Induktivitäten, Übertragern
und Halbleitern.
Messungen von Frequenzgängen.
Meßverfahren in Antennenanlagen.
Arbeitsweise und Anwendung von elektronischen
Analog- und Digital-Meßgeräten, Generatoren,
Oszilloskopen und elektronischen Schaltern.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Magnetwerkstoffe.
Stromversorgungseinheiten.
Grundschaltungen der NF- und HF-Technik.
Digitale Grundschaltungen.
NF-Verstärker. Schallaufzeichnung.
AM- und FM-Empfangstechnik.
Stereorundfunk.
Blockschaltbild und Funktionsstufen des Fernsehempfängers.
Spannungs-, Strom-, Widerstands- und Leistungsmessung.
Messung von Frequenzgängen.
Arbeitsweise und Anwendung von elektronischen
Analog- und Digital-Meßgeräten, Generatoren,
Oszilloskopen und elektronischen Schaltern.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu
erfolgen.
Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten
der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den
Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht
zu nehmen. Bei jeder sich bietenden
Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und
Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Rechnen mit Zehnerpotenzen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich- und Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
RC- und RL-Kombinationen, Schwingkreise und
Übertrager.
Auswertung von Kennlinien.
Anpassungs- und Übertragungseinheiten, logarithmisches
Maßsystem.
NF-Verstärker.
Antennenanlagen.
Schaltalgebra und Zahlensysteme.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich- und Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
RC- und RL-Kombinationen, Schwingkreise und
Übertrager.
Anpassungs- und Übertragungseinheiten.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"
zu führen. Die Übungsbeispiele sind den
Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von
Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie an Hand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Leiterplattenentwurf.
Entwicklung von Schaltplänen.
Diagramme aus der Wechselstromtechnik.
Antennenanlagen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Verständnis für physikalische
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen haben.
Er soll Kenntnisse zur Durchführung einfacher
Schaltungen und dem Simulieren elektrischer
Anlagen haben.
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und
Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
der Mikroprozessortechnik haben.
Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten
in der Hardware und Software auf dem Gebiet der
Mikrocomputertechnik haben.
Er soll mit der praktischen Anwendung der
Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung
der Radio- und Fernsehtechnik vertraut sein.
Lehrstoff
Radio- und Videolabor
Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Schalt- und Meßübungen an Widerständen und
Widerstandsschaltungen.
Kennlinien linearer und nichtlinearer Widerstände.
Messungen an Spannungsquellen.
Grundversuche zum Magnetismus.
Kennlinienaufnahme von Halbleiterelementen.
Messungen und Untersuchungen an Baustufen
und Anlagen der Elektroakustik und Radio- und
Fernsehtechnik, bei Antennen und HF-Energieleitungen.
Elektrische Funktionskontrolle an Fernsehempfangsgeräten.
Einstellarbeiten am Fernsehempfänger unter
Verwendung der gebräuchlichen Meß- und Prüfgeräte.
Mikroelektroniklabor
Kombinatorische Logik
Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.
Kippstufen und Flipflops.
Schaltungen der sequentiellen Logik.
Digitale Meß- und Steuerungstechnik.
Hard- und Software des Mikrocomputers
Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.
Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niedriger und
höherer Programmiersprachen.
Peripheriegeräte.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen.
Sie sind in möglichst enger Verbindung mit den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen
und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Die sehr abstrakten Inhalte des Mikroelektroniklabors
sollen so dargeboten werden, daß zwischen
Theorie und Praxis eine möglichst enge Verbindung
gewährleistet ist.
Dies ist in Form der direkten, schrittweisen
Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)
durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung
der komplexen Inhalte am besten möglich
ist.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und
saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise
sind anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
56. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Elektromechaniker und -maschinenbauer,
Elektromechaniker für Starkstrom) lautet
„Anlage A/4/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE ELEKTROMECHANIKER
UND -MASCHINENBAUER,
ELEKTROMECHANIKER FÜR
STARKSTROM
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Grundlagen der Elektrotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik als
Voraussetzung für die weitere fachliche Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises. Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnung
und Temperaturabhängigkeit. Widerstandsschaltungen
und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit, Wirkungsgrad. Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkung im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundlagen der Wechselstromtechnik.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Phasenkompensation.
Entstehung, Erzeugung und Wirkung des Dreiphasen-
Wechselstromes, Leistung und Arbeit bei
Dreiphasen-Wechselstrom.
Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer
Mechanische Elemente der Statik und
Dynamik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Entstehung, Erzeugung und Wirkung des Dreiphasen
-Wechselstromes, Leistung und Arbeit bei
Dreiphasen-Wechselstrom.
Mechanische Elemente der Statik und Dynamik.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und durch entsprechende Demonstrationen und
Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht
ist den neusten physikalischen Erkenntnissen
anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische
Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.
Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger
Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
zu behandeln, damit die Zusammenhänge
klarer verstanden werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,
sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen
in jeder Klasse bzw. eine Schularbeit in der 4. Klasse
vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen
sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe; ihre
Ver- und Bearbeitung von Hand aus und
maschinell.
Verbindungstechniken.
Leiterplattenherstellung.
Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer
Maschinenfundamente.
Maschinen- und Gerätekunde
Elemente des Maschinen- und Gerätebaues.
Leitungen, Sicherungen und Schalter. Elektromagnetische
Schalter.
Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.
Schutzmaßnahmen.
Wirkungsweise und Aufbau von Transformatoren,
Gleichstrommaschinen, Dreiphasen-Wechselstrommaschinen,
Einphasenwechselstrommaschinen,
Gleichrichtern und Umformern.
Sonderschaltungen für Elektromaschinen und
-geräte.
Blindstromkompensation.
Entstören von elektrischen Maschinen und
Geräten. Alternative Energiequellen.
Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer
Die wichtigsten Wicklungsarten, Bauformen,
Schutzarten und Isolierklassen elektrischer Maschinen.
Steuer- und Regeltechnik
Grundlagen.
Grundsätzliches über Halbleiter.
Grundlagen der Digitaltechnik.
Grundlagen Speicherprogrammierbarer Steuerungen.
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Spannungs- und Strommessung.
Meßbereichserweiterung.
Widerstands- und Isolationsmessung, Leistungs- und
Arbeitsmessung.
Mechanische und elektronische Meßverfahren,
Auswuchten und Fluchten.
Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Verbindungstechniken.
Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.
Wirkungsweise und Aufbau von Transformatoren,
Gleichstrommaschinen, Dreiphasen-Wechselstrommaschinen,
Einphasenwechselstrommaschinen,
Gleichrichtern und Umformern.
Sonderschaltungen für Elektromaschinen und
-geräte.
Grundlagen der Leistungselektronik.
Die wichtigsten Wicklungsarten, Bauformen,
Schutzarten und Isolierklassen elektrischer Maschinen.
Spannungs- und Strommessung.
Widerstands- und Isolationsmessung, Leistungs- und
Arbeitsmessung.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu
erfolgen.
Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten
der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den
Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht
zu nehmen. Bei jeder sich bietenden
Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und
Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechsel-Stromtechnik
und des Magnetismus.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Bewegungslehre, mechanische Antriebe.
Schaltalgebra und binäres Zahlensystem.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechsel-Stromtechnik
und des Magnetismus. Bewegungslehre,
mechanische Antriebe.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"
zu führen. Die Übungsbeispiele sind den
Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von
Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie an Hand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür
notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung. Oberflächenzeichen, Gewinde- und
Schnittdarstellungen.
Diagramme, Kennlinien.
Zusammenstellungszeichnungen.
Entwickeln, Skizzieren und Zeichnen von ein-
und mehrlinigen Schaltplänen elektrischer Einrichtungen.
Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer
Wicklungsschemata und -schaltungen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen
und Erfassen der Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Grundversuche zum Magnetismus.
Schaltübungen mit Lampen, Widerständen und
Schaltern.
Grundversuche zur Induktion der Bewegung und
der Ruhe.
Grundversuche und Übungen zum Dreiphasen-
Wechselstrom.
Versuche und Übungen an Induktivitäten und
Kapazitäten.
Schaltübungen und Messungen an elektrischen
Maschinen, Transformatoren und Stromrichtern.
Messung von Isolationswiderständen.
Schaltungen zur Steuer- und Regeltechnik.
Grundversuche und Übungen zu Speicherprogrammierbaren
Steuerungen.
Meß- und Schaltübungen an Halbleiterelementen.
Demonstrationen und Übungen zur Erklärung
der Analog- und Digitaltechnik.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder. Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und
saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise
sind anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schurze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
57. Die Anlage A/4/4 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom)
lautet
„Anlage A/4/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF ELEKTROMECHANIKER FÜR
SCHWACHSTROM
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für die weitere
fachliche Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
EMK und Spannungsquellen.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit; Wirkungsgrad.
Stromwärme.
Chemische Wirkungen und Spannungsreihe.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkung im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundlagen des Wechselstromes.
Grundlagen des Dreiphasen-Wechselstromes.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Netzarten und genormte Spannungen und
Anpassung.
Elektrostatisches Feld.
RC-Kombinationen.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis.
Halbleiter und ihre Anwendung.
Verstärkerschaltungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis, innerer und äußerer Spannungsabfall,
EMK, Spannungsquellen. Verwendung und
elektrisches Verhalten ohmscher, induktiver und
kapazitiver Widerstände. Verstärkerschaltungen.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und durch entsprechende Demonstrationen und
Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht
ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen
anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische
Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.
Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger
Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
zu behandeln, damit die Zusammenhänge
klarer verstanden werden können.
Falls die Sachgebiet des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik"
eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im
fachlichen Rechnen in jeder Klasse bzw. eine
Schularbeit in der 4. Klasse vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen
sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe; ihre
Ver- und Bearbeitung von Hand aus und
maschinell.
Grundlagen der Verbindungstechniken.
Grundlagen der Leiterplattentechnologie.
Maschinen- und Gerätekunde
Elemente im Maschinen- und Gerätebau.
Leitungen, Sicherungen und Schalter.
Elektromagnetische Schalter.
Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung
nach ÖVE.
Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.
Aufbau von Kleintransformatoren, Kleinmaschinen
und Gleichrichterschaltungen.
Bauelemente und Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Datenübertragung.
Steuer- und Regeltechnik
Grundlagen.
Zahlensysteme und Schaltalgebra.
Digitale Schaltungstechnik.
Mikroelektronik.
Mikroprozessortechnik.
Hard- und Software.
Leistungselektronik.
Interfacetechnik.
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Spannungs- und Strommessung.
Meßbereichserweiterung.
Widerstands- und Leistungsmessung.
Messen nichtelektronischer Größen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Aufbau von Kleintransformatoren, Kleinmaschinen
und Gleichrichterschaltungen.
Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Messen nichtelektronischer Größen.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu
erfolgen.
Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten
der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den
Arbeitnehmerschutz, den Umweltschutz Bedacht zu
nehmen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf
die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften
hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Logarithmus. Pegelrechnung.
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und
Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
RC- und RL-Kombinationen sowie Schwingkreise
und Übertrager.
Leistung, Arbeit und Wirkungsgrad.
Leistungsfaktor.
Verstärkerberechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und
Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"
zu führen. Die Übungsbeispiele sind den
Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von
Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie an Hand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür
notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von ein- und mehrlinigen
Schaltplänen elektrischer und elektronischer
Einrichtungen.
Entwickeln der dazu gehörenden Stromlaufpläne
und Leiterplatten.
Erstellung von Funktionsplänen für Meß-,
Regelungs-, Schaltungsaufgaben.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Verständnis für physikalische
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen erlangen.
Er soll Kenntnisse zur Durchführung einfacher
Schaltungen und dem Simulieren elektrischer
Anlagen haben.
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und
Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
der Mikroprozessortechnik haben.
Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten
in der Hardware und Software auf dem Gebiet der
Mikrocomputertechnik haben.
Er soll mit der praktischen Anwendung der
Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung
der Schwachstromtechnik vertraut sein.
Lehrstoff
Elektrolabor
Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Grundversuche zum Magnetismus.
Einfache Schaltübungen mit Lampen, Widerständen,
Schaltern und Relais.
Versuche von Übungen an Induktivitäten und
Kapazitäten.
Grundschaltungen an elektrischen Maschinen
und Geräten. Kennlinienaufnahme an Halbleitern.
Schaltungen der Nachrichten- und Verstärkertechnik
sowie von Kontroll- und Signalanlagen, auch
unter Verwendung von Bauelementen der Elektronik.
Betriebsmessungen an fertigen Geräten und
Fehlersuche.
Schaltungen der Steuer- und Regeltechnik.
Übungen zur Analog-, Digitaltechnik und
Mikroelektronik.
Mikroelektroniklabor
Kombinatorische Logik
Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.
Kippstufen und Flipflops.
Schaltungen der sequentiellen Logik.
Digitale Meß- und Steuerungstechnik.
Hard- und Software des Mikrocomputers
Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.
Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niedriger und
höherer Programmiersprachen.
Peripheriegeräte.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und
saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise
sind anzustreben.
Die sehr abstrakten Inhalte des Mikroelektroniklabors
sollen so dargeboten werden, daß zwischen
Theorie und Praxis eine möglichst enge Verbindung
gewährleistet ist.
Dies ist in Form der direkten, schrittweisen
Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)
durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung
der komplexen Inhalte am besten möglich
ist.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
58. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Fernmeldebaumonteur) lautet
„Anlage A/4/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Grundlagen der Elektrotechnik und
der Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für die weitere
fachliche Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkungen im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundlagen des Wechselstromes.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Netzarten und genormte Spannungen.
Elektrostatisches Feld.
RC-Kombinationen.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,
Bandbreite und Güte.
Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.
Halbleiter und ihre Anwendung.
Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und durch entsprechende Demonstrationen und
Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht
ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen
anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche
Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische
Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.
Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger
Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
zu behandeln, damit die Zusammenhänge
klarer verstanden werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"
eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im
fachlichen Rechnen in jeder Klasse vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.
Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer
Arbeitstechniken.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.
Techniken des Hersteilens elektrisch leitender
Verbindungen.
Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und
Anlagenbau.
Leitungen und Kabel.
Installationsmaterial.
Geräte- und Anlagenkunde
Grundlagen der Linientechnik.
Elektromagnetische Schaltelemente.
Bauelemente der Fernmeldetechnik.
Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.
Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen
Grundlagen der Übertragungstechnik.
Fernmeldestromversorgungen.
Installieren.
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Analoge und digitale Meßtechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leitungen und Kabel.
Bauelemente der Fernmeldetechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand
„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.
Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten
der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und auf
die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften
und den Umweltschutz hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.
Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte
und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,
Wechselstromtechnik und des Magnetismus. Angewandte
Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik
und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele
sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes zu
entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung
von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners
ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen, sowie anhand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür
notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und
Schaltzeitdiagrammen fernmeldetechnischer Einrichtungen.
Zeichnen einfacher Installationspläne.
Entwurf von Blockschaltbildern fernmeldetechnischer
Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen
und Erfassen der Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Einfache Schaltübungen mit fernmeldetechnischen
Bauelementen.
Messungen an Widerständen, Kondensatoren
und Induktivitäten.
Aufbau von Schaltungen der Fernmeldetechnik.
Messungen an fernmeldetechnischen Einrichtungen.
Fehlersuche.
Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.
Übungen zur analogen und digitalen Schaltungs- und
Meßtechnik.
Handhabung von Datenverarbeitungsanlagen.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und
saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise
sind anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
59. Die Anlage A/4/6 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker) lautet
„Anlage A/4/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF MESS- UND
REGELMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Grundlagen der Physik und
Elektrotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der wichtigsten physikalischen Größen
und eingehender Kenntnisse in den physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung
für die weitere fachliche Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Grundlagen der Mechanik
Statik, Kinematik, Dynamik, Hydrostatik, Aerostatik,
Dynamik der Flüssigkeiten und Gase.
Grundlagen der Elektrotechnik
Wesen der Elektrizität, Verhältnisse im Gleichstromkreis,
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, das
elektrische Feld, das magnetische Feld, Verhältnisse
im Wechselstromkreis (Einphasen- und Dreiphasenwechselstrom).
Grundlagen der Wärmelehre
Temperatur, Wärmeenergie, Aggregatzustände,
Wärmeausbreitung, Wärmeausdehnung.
Grundlagen der Chemie und Elektrochemie
Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen
Reaktionen, Aufbau und Merkmale des
Atoms, Periodensystem, chemische Bindung, Redoxreaktion,
Ionentheorie, Grundlagen der Elektrochemie.
Grundlagen der Radioaktivität
Grundbegriffe, Messung, Anwendung, Strahlenschutz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gesetze des Gleichstromkreises, Widerstände im
Wechselstromkreis, Grundlagen der Elektrochemie,
Anwendung der Radioaktivität, Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Dieser Unterrichtsgegenstand bildet die Grundlage
für die fachliche Ausbildung; daher muß jedes
Thema intensiv dargeboten und nach Möglichkeit
durch entsprechende Demonstrationen und Übungen
veranschaulicht werden.
Im Hinblick auf eine erfolgreiche Berufsausübung
ist stets auf die praktische Anwendbarkeit des
Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen
Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem
Gegenstand „Fachrechnen" zu behandeln, damit
die Zusammenhänge klarer verstanden werden
können.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen
sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich nach technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
Bauteile auswählen sowie Eich- und Prüfpläne
erstellen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Grundlagen der Pneumatik und Hydraulik.
Verbindungselemente in Meß- und Regelungsanlagen.
Werkstoffkunde für Meß- und Regelmechaniker.
Elemente im Maschinen- und Gerätebau.
Verbindungstechniken.
Maschinen- und Gerätekunde
Transformatoren
Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und
Dreiphasenwechselstrommotoren, Schrittmotor.
Leitungs- und Motorschutzschalter.
Elektronische Antriebs- und Stellgeräte.
Schutzmaßnahmen nach ÖVE.
Meßkunde
Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.
Analog- und Digitalmeßgeräte.
Meßbereichserweiterung — Meßumformer.
Messung elektrischer Größen. Meßwertübertragungssysteme.
Schreibende Meßgeräte. Elektronenstrahloszilloskop.
Sensorik. Digitale Meßwerterfassung.
Kraft- und Druckmessung. Drehzahl- und
Drehmomentmessung.
Temperaturmessung. Durchflußmessung. Niveaumessung.
Dicken- und Feuchtmessung. Leitfähigkeitsmessung.
PH-Wert-Messung. Gasanalysatoren.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Digitale Meßgeräte. Messung nichtelektrischer
Größen.
Steuer- und Regeltechnik
Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik laut
DIN.
Elementare Zeitverhalten.
Zeitverhalten und Regelbarkeit von Regelstrecken.
Stetige und unstetige Regler.
Festwertregelkreis.
Optimierungsverfahren.
Vermaschte Regelkreise — Sicherheitssteuerungen.
Digitale Regeltechnik — Prozeßleitsysteme.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Explosionsschutz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analyse von Streckenkennlinien.
Entwurf komplexer Regelungen in der Verfahrenstechnik.
Programmierung und Erstellung einfacher Betriebsablaufschemen.
Automatisierungssysteme.
Elektronik
Bauelemente der Elektronik und Optoelektronik.
Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen.
Elektronische Schaltungen der Meß- und Regelungstechnik.
Grundschaltungen der Leistungselektronik für
Gleichstrom-, Einphasen- und Dreiphasenwechselstromantriebe.
Integrierte Analog- und Digitalbauelemente.
Grundschaltungen der Analogtechnik.
Grundschaltungen der Digitaltechnik.
Grundschaltungen der Mikroprozessortechnik.
Hardware von Prozeßleitsystemen.
Lehrstoff der Vertiefung
Integrierte Schaltkreise der Analog- und Digitaltechnik.
Komplexe Aufgaben
Elektronische Schaltungen meß- und regeltechnischer
Geräte.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu
erfolgen.
Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die
fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und
Rohstoffe als auf ihre Gewinnung und Erzeugung
zu legen. Auf die Einsatzmöglichkeiten und auf das
Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den
Umweltschutz und auf den Arbeitnehmerschutz
Bedacht zu nehmen. Bei jeder sich bietenden
Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und
Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen, Einheiten und Zahlenwerte, Gleichungen,
Internationales Einheitensystem, Vielfache und
Teile der SI-Einheiten, Funktionen und Kennlinien,
Rechnen am rechtswinkeligen Dreieck.
Berechnungen zum Gleichstromkreis.
Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad, Berechnungen
zur Mechanik, Berechnungen zur Wärmelehre,
Berechnungen zum elektrischen und magnetischen
Feld, Berechnungen zur Einphasen- und Dreiphasenwechselstromtechnik,
Berechnungen zur Elektrochemie,
Grundlagen des Riemen- und Zahnradtriebes,
Zahlensysteme, Codes, Grundlagen der
Boolschen Algebra, Statische Regelkreisberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Funktionen und Kennlinien, Gleichstromkreis,
Wärmelehre, Einphasen- und Dreiphasenwechselstromkreis,
Entwicklung von Steuerungen mit Hilfe
der Boolschen Algebra und der KV-Diagramme.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Physik und
Elektrotechnik" zu führen. Die Übungsbeispiele
sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes zu
entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von
Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand der Lösung
fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer
Übungen zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und
saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie an Hand von Plänen und
Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür
notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Instrumentierungssymbole in der Verfahrenstechnik.
Entwerfen und Zeichnen von einfachen pneumatischen
und hydraulischen Steuerungen.
Entwerfen und Zeichnen von ein- und mehrlinigen
Schaltplänen elektrischer Einrichtungen.
Schaltungen zum Messen physikalischer Größen.
Elektronische Reglerschaltungen.
Prinzipschaltungen von stetigen und unstetigen
Regelkreissystemen.
Grundschaltungen mit elektronischen Bauelementen.
Grundschaltungen zur Digitaltechnik.
Diagramme und Blockschaltbilder zur Meß-,
Regel- und Prozeßleittechnik.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den
Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die
Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten
und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Maßanordnungen und Schaltungen. Simulieren
einfacher Regelkreisanlagen und Erfassen der
Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundschaltungen der pneumatischen, elektropneumatischen
und elektrisch-elektronischen
Steuerungstechnik.
Grundschaltungen der elektrischen Meßtechnik.
Leistungs- und Arbeitsmessung bei Gleich-,
Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstrom.
Messungen mit dem Oszilloskop.
Schaltübungen mit elektronischen Bauelementen.
Messungen nichtelektrischer Größen.
Untersuchungen und Justierungen an Regelkreisgliedern.
Messungen an elektrischen Maschinen und
Geräten.
Aufbau und Inbetriebnahme elektronischer Antriebsregelsätze.
Schaltübungen zur elektronischen Analogregeltechnik.
Schaltübungen Digitaltechnik.
Dynamisches Verhalten an einfachen und vermaschten
Regelkreisen, Optimierungen.
Konfiguration und Bedienung von Prozeßleitsystemen.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den individuellen
Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Der
Unterricht hat stets auf den neuesten Stand der
Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten."
60. Die Anlage A/4/7 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Anlagenmonteur) lautet
„Anlage A/4/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF ANLAGENMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht).
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht Metall
Werkstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten
Werk- und Hilfsstoffe nach dem Stande der
Technik gründlich kennen, unter Berücksichtigung
der technischen Erfordernisse und der Wirtschaftlichkeit
auswählen und entsorgen können.
Er soll auch die Sicherheitsvorschriften kennen.
Lehrstoff
Werk- und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Normen, Verwendung.
Entsorgung.
Korrosion und Oberflächenschutz.
Wärmebehandlung der Metalle.
Werkstoffprüfung.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Werk- und Hilfsstoffe in der
Praxis des Lehrberufes.
Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen
„Arbeitskunde" und „Spezielle Fachkunde" ist
herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften und der Umweltschutz
sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang
mit den einzelnen betroffenen Themenbereichen
zu vermitteln.
Arbeitskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und
Geräte nach dem Stande der Technik und ihre
Verwendung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
sowie der menschengerechten Gestaltung
des Arbeitsplatzes kennen.
Er soll die Arbeitsverfahren im Anlagenbau
kennen und um die Sicherheitsvorschriften Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz, Wirkungsweise, Handhaben, Instandhalten.
Wartung und Pflege mechanisch, pneumatisch
und hydraulisch gesteuerter Werkzeuge, Geräte,
Maschinen und Anlagen.
Meßgeräte und Meßverfahren, Prüfen.
Arbeitsverfahren
Festhalten und Einspannen. Spanlose und spanabhebende
Arbeitsverfahren. Toleranzen und Passungen.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Brennschneiden.
Passen, Ein- und Ausbau sowie Wartung von
Maschinenelementen und Bauteilen.
Anlagenbau
Aufstellen, Ausrichten, Montieren und Befestigen
von Geräten, Apparaten, Maschinen und Maschinenteilen.
Ergonomische Grundsätze.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Es ist mehr Gewicht auf die zweckmäßige
Verwendung der Bauteile, Funktion, Normung,
Austauschbarkeit, Ein- und Ausbau sowie Pflege
und Wartung zu legen als auf Kenntnisse der
Erzeugung und Fertigung.
Die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände
„Werkstoffkunde" und „Spezielle Fachkunde"
ist wegen der Querverbindungen herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen
betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Spezielle Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Stand der Technik und
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verwendung
die Maschinenelemente und Bauteile des
Anlagenbaues, die Grundlagen der Regel- und
Steuertechnik sowie NC-Technik kennen. Er soll
den Transport im Anlagenbau planen und durchführen
können und Kenntnisse über die Sicherheitsvorschriften
haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
Messungen mit optischen Geräten sowie Anlagen
der Fördertechnik haben; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Maschinenelemente und Bauteile
Arten, Eigenschaften, Funktion, Normung, Montage,
Pflege, Wartung.
Grundlagen der mechanischen, pneumatischen
und hydraulischen Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Anlagenbau
Transport von Geräten, Apparaten, Maschinen
und Maschinenteilen.
Transportmittel und Hebezeuge.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Messungen mit optischen Geräten.
Anlagen der Fördertechnik.
Komplexe Aufgaben
Grundlagen der mechanischen, pneumatischen
und hydraulischen Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen
„Werkstoffkunde" und „Arbeitskunde" ist
herzustellen. Von großer Bedeutung ist auch die
Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen"
zwecks rechtzeitiger Bereitstellung
der dazu notwendigen theoretischen Vorkenntnisse.
Beim Thema „Regel- und Steuertechnik" ist die
Querverbindung zum Fachunterricht Elektrotechnik
zu berücksichtigen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen
betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
wirtschaftlich planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für
die Steuer- und Regeltechnik sowie NC-Technik
ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich des Maschinen-
und Anlagenbaues.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung;
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl.
Übersetzungen.
Festigkeitsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen..
Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnungen zu Regel- und Steuertechnik sowie
NC-Technik.
Komplexe Aufgaben
Festigkeitsberechnungen.
Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Berechnungen aus dem Bereich des Maschinen-
und Anlagenbaues.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Fachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Insbesondere ist auf das Verstehen des Rechenganges
besonderer Wert zu legen. Das Rechnen mit
Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen
können verwendet werden.
Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Freihandskizzen, Werkzeichnungen
und Schaltpläne normgerecht, technisch
richtig und sauber ausführen und Zeichnungen lesen
können, um danach technisch richtig und wirtschaftlich
arbeiten zu können.
Lehrstoff
Grundlagen des technischen Zeichnens
Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,
Schnitte. Maße und Maßstäbe, Bemaßungen.
Schriftfeld und Stückliste. Oberflächenangaben und
Passungen.
Vereinfachte und sinnbildliche Darstellung von
Maschinenelementen und Verbindungstechniken.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen
Darstellung nach einfachen Modellen; parallelperspektivische
Darstellungen.
Ergänzung unvollständiger Ansichten. Zeichnen
fehlender Ansichten.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen in
verschiedenen Maßstäben.
Schaltpläne
Entwurf für pneumatische und hydraulische
Steuerungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes und der Normung.
Weitere Zielsetzung ist die sichere Handhabung der
Zeichengeräte.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Beim Themenbereich „Schaltpläne" ist auf die
Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen"
zu achten.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten
von Versuchen und Übungen die pneumatischen
und hydraulischen Vorgänge in der Regel- und
Steuertechnik verstehen und die Richtigkeit der
erarbeiteten Schaltpläne überprüfen können. Er soll
in simulierten Anlagen betriebsbezogene Aufgaben
lösen können.
Er soll Programme für die NC-Steuerung
erstellen und anwenden können.
Er soll über Möglichkeiten der Unfallverhütung
und Erste Hilfe Bescheid wissen.
Lehrstoff
Aufbau pneumatischer und hydraulischer Steuerungen;
Ausführung nach Schaltplänen; Funktionsprüfung;
Störungssuche; NC-Technik.
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen
„Spezielle Fachkunde" und „Fachzeichnen" ist
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne aus dem Bereich
der Regel- und Steuertechnik abzustellen.
Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Fachunterricht Elektrotechnik
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen
der Elektrotechnik und Elektronik eingehend
kennen und ihre Zusammenhänge verstehen. Er soll
dadurch die Voraussetzung für die weitere fachliche
Ausbildung erwerben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften
kennen.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall,
Schalten von Spannungsquellen.
Leistung und Arbeit.
Kraftwirkung im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundbegriffe des Wechselstromes.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten,
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen
(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung
und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.
Elektrisches Verhalten und Wirkungsweise elektronischer
Bauelemente.
Einsatz elektronischer Bauelemente und Montagehinweise.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten
ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.
Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen
(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung
und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.
Elektrisches Verhalten und Wirkungsweise elektronischer
Bauelemente.
Didaktische Grundsätze
Die Abstraktheit der Inhalte erfordert entsprechende
Veranschaulichung durch Demonstrationen
und Versuche. Auf die praktische Anwendbarkeit
der erarbeiteten Inhalte ist besonders Bedacht zu
nehmen. Die Abstimmung mit den zugehörigen
Inhalten des „Fachrechnens" ist wegen der
Querverbindung herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen
betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Schularbeiten: Wenn „Fachrechnen" in „Grundlagen
der Elektrotechnik und Elektronik" integriert
ist, zwei in jeder Klasse bzw. eine in der 4. Klasse.
Maschinen- und Gerätekunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Wirkungsweise und den
Einsatz der berufseinschlägigen elektrischen Maschinen
und Geräte nach dem Stande der Technik
und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
kennen, über die Ursachen von Störungen Bescheid
wissen und mit der Störungsbehebung vertraut sein.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften
kennen.
Lehrstoff
Gleichstrom-, Wechselstrom- und Dreiphasen-
Wechselstrommaschinen
Mechanischer Aufbau, Funktionsweise, Betriebsverhalten.
Mechanischer Aufbau von Schaltern und Schützen.
Störungen an elektrischen Maschinen
Ursachen, Behebung.
Schaltgeräte.
Umformer.
Transformatoren.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand
„Laboratoriumsübungen" ist zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung der dazu notwendigen theoretischen
Vorkenntnisse wichtig. Bei der Gewichtung des
Lehrstoffes ist besonders auf die Einsatzmöglichkeiten
der Maschinen und Geräte sowie auf die
Störungsursachen und Behebungsmöglichkeiten
einzugehen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen
betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Installationskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten
Werkstoffe und Elektromaterialien kennen und mit
den einschlägigen Installationsarbeiten unter besonderer
Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen
gegen zu hohe Berührungsspannung vertraut sein.
Er soll die Sicherheitsvorschriften kennen.
Lehrstoff
Handelsübliches Elektromaterial.
Leitungen.
Installationsschalter.
Installationen in Gebäuden, Maschinen und
Anlagen.
Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung
nach ÖVE.
Ausführung von Verteilern.
Anordnung von Meß- und Schalteinrichtungen.
Baustellenanlagen und Sonderanschlüsse.
Störungen
Ursachen, Behebung.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindung zum Pflichtgegenstand
„Laboratoriumsübungen" ist herzustellen.
Besonders ist auf die Einsatzmöglichkeiten der
Bauteile, Baugruppen und Leitungen einzugehen.
Ebenso ist vermehrt auf die Störungsursachen und
deren Behebungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen.
Die Sicherheitsvorschriften, die Maßnahmen der
Unfallverhütung, die Behebung von Störungen sind
nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit
den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu
vermitteln.
Elektrische Anlagen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Maschinen und Geräte in
elektrischen Anlagen nach dem Stande der Technik
und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
kennen.
Er soll die Arbeitsverfahren im Anlagenbau
kennen und um die Sicherheitsvorschriften Bescheid
wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Einsatz der elektrischen Maschinen und Geräte
im Anlagenbau.
Bauformen und Schutzarten elektrischer Betriebsmittel.
Auswahl elektrischer Maschinen und ihre Anpassung
an die Arbeitsmaschine.
Elektrische Netze.
Elektrische Meßgeräte- und Meßverfahren.
Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen für
elektrische Maschinen und Transformatoren.
Relais- und Schützensteuerung mit Stromlauf
und einfacher Steuerkette.
Eingabegerät, Stellglieder und Regelkreise.
Grundbegriffe der Analog- und Digitaltechnik.
Steuerung und Regelung mit elektronischen
Bauteilen.
Störungen
Ursachen, Behebung.
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Einsatz elektrischer Maschinen und Geräte im
Anlagenbau.
Auswahl elektrischer Maschinen und ihre Anpassung
an die Arbeitsmaschine.
Grundbegriffe der Analog- und Digitaltechnik.
Steuerung und Regelung mit elektronischen
Bauteilen.
Didaktische Grundsätze
Die Querverbindung zum Pflichtgegenstand
„Laboratoriumsübungen" ist herzustellen.
Besonders ist auf die Einsatzmöglichkeiten der
Maschinen, Geräte, Bauteile und Leitungen einzugehen,
wobei ein Schwerpunkt auf die Ausführung
und Aufstellungsbedingungen von Großanlagen zu
legen ist. Ebenso ist vermehrt auf die Störungsursachen
und deren Behebungsmöglichkeiten Bedacht
zu nehmen.
Beim Thema „Steuerung und Regelung" ist die
Querverbindung zum Fachunterricht Metall zu
berücksichtigen.
Die Sicherheitsvorschriften, die Maßnahmen der
Unfallverhütung, die Behebung von Störungen sind
nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit
den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu
vermitteln.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch planen
und lösen, sich der mathematischen Symbolik
bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und
Formelsammlungen zweckentsprechend benützen
können.
Dem Schüler soll insbesondere die fachliche und
wirtschaftliche Notwendigkeit einer rechnerischen
Vorbereitung und Überprüfung seiner Tätigkeit
bewußt sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,
Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellung.
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen.
Transformatoren.
Leitungsbemessung.
Elektrische Netze.
Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,
Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen.
Leitungsbemessung.
Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Fachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Insbesondere ist auf das Verstehen des Rechenganges
Wert zu legen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen
normgerecht, technisch richtig und sauber anfertigen
und Stromlaufpläne und Montagezeichnungen
entwickeln und lesen können.
Er soll die berufseinschlägigen Zeichnungen lesen
können, um danach technisch richtig und wirtschaftlich
arbeiten zu können.
Lehrstoff
Skizzen und Werkzeichnungen von ein- und
mehrlinigen Schalt- und Installationsplänen unter
Verwendung genormter Schaltzeichen.
Entwicklung von zugehörigen Stromlaufplänen.
Lesen von schwierigen vorgegebenen Stromlaufplänen.
Lesen von Montagezeichnungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis über die Notwendigkeit
der zeichnerischen Planung als Grundlage für einen
ökonomischen Arbeitsablauf.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten
von Versuchen und Übungen die elektrischen und
elektronischen Vorgänge verstehen und einfache
Schaltungen durchführen können. Er soll in
simulierten elektrischen Anlagen betriebsbezogene
Aufgaben lösen können.
Er soll über Möglichkeiten der Unfallverhütung
und Erste Hilfe Bescheid wissen.
Lehrstoff
Analoge und digitale Meßgeräte
Handhabung und Einsatzmöglichkeiten.
Versuche und Schaltübungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik
und des Magnetismus unter Einbeziehung
von analogen und digitalen Meßgeräten und
Schaltgeräten.
Messungen an elektronischen Bauteilen.
Leistungs- und Arbeitsmessung.
Meßwandler.
Installationsschaltungen unter Verwendung der
in der Installationstechnik üblichen Bauteile. Überprüfung,
Fehlersuche und Störungsbehebung.
Messung des Isolations-, Erdungs- und Netzschleifenwiderstandes.
Lichttechnische Grundschaltungen.
Schaltungen mit Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-
Wechselstrommaschinen unter Einbeziehung
von Meß- und Schaltgeräten sowie von Schutzorganen.
Fehlersuche und Störungsbehebungen.
Aufbau elektrischer Anlagen mit Schutzmaßnahmen.
Messungen, Fehlersuche und Störungsbehebung
in simulierten elektrischen Anlagen. Steuerungen
und Regelungen mit mechanischen, elektromagnetischen
und elektronischen Bauteilen.
Speicherprogrammierbare Steuerungen.
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Bei den Versuchen und Übungen ist auf den
Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Grundlagen der
Elektrotechnik und Elektronik", „Maschinen- und
Geratekunde", „Installationskunde" und „Elektrische
Anlagen" unter Verwendung analoger und
digitaler Meßgeräte Bedacht zu nehmen.
Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln."
61. Die Anlage A/4/8 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Nachrichtenelektroniker) lautet
„Anlage A/4/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
NACHRICHTENELEKTRONIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Grundlagen der Elektrotechnik und
der Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik
und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die
weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen
sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff (die Lehrstoffaufteilung auf Klassen
betrifft den ganzjährigen Unterricht)
1. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer. Spannungsabfall.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.
Magnetismus im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Begriffe des Wechselstromes.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit im Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Elektrostatisches Feld.
RC-Kombination.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
RLC-Kombinationen.
Anwendung von RLC-Schaltungen — Serien-
und Parallelschwingkreis.
Leistung im Wechselstromkreis.
Transformator.
Netzarten und genormte Spannungen.
Elektrochemie.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Schaltungen mit ohmschen, induktiven und
kapazitiven Widerständen.
2. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Halbleiter und ihre Anwendung.
Transistor als Verstärker, Schalter und Oszillator.
Feldeffekttransistoren und ihre Anwendungen.
Optoelektronik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Halbleiter und ihre Anwendung.
3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Stromversorgung.
Verstärkertechnik.
Operationsverstärker.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Verstärkertechnik.
4. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Software für die Fernsprechtechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Software moderner Vermittlungssysteme.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für das Verständnis
aller beruflichen Inhalte von fundamentaler
Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten
und veranschaulicht werden. Desgleichen ist
stets auf die praktische Anwendbarkeit des Erarbeiteten
Bedacht zu nehmen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht isoliert,
sondern bei dazu geeigneten Themen entsprechend
zu vermitteln.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung, Anwendung und Entsorgung haben.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der
Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen
vertraut sein und Grundkenntnisse über zeitgemäße
Arbeitstechniken haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
wichtigsten Werkstoffe.
Techniken des Herstellens elektrisch leitender
Verbindungen.
Bauelemente im Geräte- und Anlagenbau.
Schutzmaßnahmen bei elektrischen Anlagen.
Halbleitertechnologien.
Fernmeldetechnik und Vermittlungstechnik.
Analoge und digitale Nebenstellentechnik.
Selbstwählfernverkehr.
Analoge und digitale Übertragungstechnik.
Lichtleiter.
Richtfunk, Satellitenfunk.
Mobiler Landfunk.
Personenrufsysteme.
Bahnsicherungsanlagen.
Fernmeldestromversorgung.
Digitale Vermittlungstechnik.
Datennetze.
Datenschnittstellen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Vermittlungstechnik. Analoge und digitale Übertragungstechnik.
Öffentliche und private digitale Vermittlungssysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des
Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindung zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes
zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die
theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten in
„Laboratoriumsübungen" rechtzeitig vermittelt
werden.
Bei den abstrakt-theoretischen Themenbereichen
ist zum besseren Verständnis großer Wert auf die
Veranschaulichung zu legen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff (die Lehrstoffaufteilung auf Klassen
betrifft den ganzjährigen Unterricht)
1. Klasse
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,
Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
Berechnungen zum Schwingkkreis.
Berechnungen von Transformatoren.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,
Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
2. Klasse
Berechnungen von Halbleiterschaltungen.
Rechnen in verschiedenen Zahlensystemen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen von Halbleiterschaltungen.
3. Klasse
Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung
und Verstärkertechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Bereich der Verstärkertechnik.
4. Klasse
Berechnungen zur Software.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Software.
Didaktische Grundsätze
Die Rechnungen sind in enger Verbindung mit
den theoretischen Grundlagen zu behandeln, damit
die Zusammenhänge klarer verstanden werden
können.
Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung
von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners
ausgeführt werden.
Auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind an Hand fachlicher Aufgaben
zum Gegenstand besonderer Übungen zu machen.
Zwei Schularbeiten in jeder Klasse bzw. eine
Schularbeit in der vierten Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll technisch richtige und saubere
Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen
können.
Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen
selbständig arbeiten und die dafür notwendigen
Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff
Normgerechte technische Zeichnungen sowie
deren Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und
Schaltzeitdiagrammen nachrichtentechnischer Einrichtungen.
Entwerfen einfacher gedruckter Schaltungen.
Schaltungsaufnahme von einfachen, bestückten
Leiterplatten.
Entwerfen von Blockschaltbildern nachrichtentechnischer
Anlagen.
Funktionsabläufe in analogen und digitalen
Halbleiterschaltungen.
Funktionsabläufe in analogen und digitalen
Vermittlungs- und Übertragungssystemen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für jene Arbeiten des
Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen
bedürfen; deshalb sind die Beispiele berufsbezogen
auszuwählen.
Die Grundlagen des technischen Zeichnens sind
nur dem Stellenwert für den Nachrichtenelektroniker
entsprechend zu vermitteln.
Die Lehrinhalte sind so zu vermitteln, daß der
Schüler sowohl zu selbständiger Tätigkeit befähigt
wird als auch Pläne und Zeichnungen als Grundlage
für eine ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Verständnis für physikalische
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen haben.
Er soll zur Durchführung einfacher Schaltungen
fähig sein.
Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren
und ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie über
Unfallverhütung Bescheid wissen.
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und
Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
der Mikroprozessortechnik haben.
Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten
in der Hardware und Software auf dem Gebiet der
Mikrocomputertechnik haben.
Er soll mit der praktischen Anwendung der
Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung
der Nachrichtentechnik vertraut sein.
Lehrstoff
Nachrichtentechniklabor
Unfallverhütung.
Versuche und Übungen, welche die Zusammenhänge
zwischen den elektrischen Größen klarstellen.
Schaltübungen mit nachrichtentechnischen Bauelementen.
Messungen zur Bestimmung der elektrischen
Größen von Widerständen, Kondensatoren und
Induktivitäten.
Aufbau von Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Messungen an nachrichtentechnischen Einrichtungen.
Fehlersuche.
Messungen bei höheren Frequenzen.
Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.
Dämpfungsmessungen.
Grundlegende Programmierung des Mikrocomputers.
Übungen am Mikrocomputer mit Peripheriegeräten.
Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger
und digitaler Signalverarbeitung.
Meß- und Schaltübungen mit analogen und
digitalen Halbleiterbauelementen.
Übungen aus dem Bereich der analogen und
digitalen Vermittlungstechnik.
Mikroelektroniklabor
Kombinatorische Logik
Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.
Kippstufen und Flipflops.
Schaltungen der sequentiellen Logik.
Digitale Meß- und Steuerungstechnik.
Hard- und Software des Mikrocomputers
Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.
Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niedriger und
höherer Programmiersprachen.
Peripheriegeräte.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem
Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die
einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit dem fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den
individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verhinderung von Unfällen zu beachten.
Die sehr abstrakten Inhalte sollen so dargeboten
werden, daß zwischen Theorie und Praxis eine
möglichst enge Verbindung gewährleistet ist.
Dies ist in Form der direkten, schrittweisen
Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)
durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung
der komplexen Inhalte am besten möglich
ist."
62. In der Anlage A/5/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Blumenbinder und -händler [Florist])
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
63. In der Anlage A/5/2 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner
[Garten- und Grünflächengestalter])
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
64. In der Anlage A/5/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Tierpfleger) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunter-
richt), davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
65. In der Anlage A/6/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bäcker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen . zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
66. In der Anlage A/6/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Fleischer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
67. Die Anlage A/6/3) (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Kellner) lautet
„Anlage A/6/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF KELLNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Ernährungslehre und Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Arten, Eigenschaften, Verwendung,
Aufbewahrung und Qualitätsmerkmale der
Nahrungs- und Genußmittel unter Beachtung der
derzeit gültigen Lebensmittelgesetzgebung kennen.
Er soll die Wirkung der Nahrungs- und
Genußmittel für die menschliche Ernährung erläutern
können.
Er soll einschlägige Hygienebestimmungen im
persönlichen und beruflichen Bereich anwenden
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über
labormäßige Methoden der Qualitätsprüfung und
den labormäßigen Nachweis von Inhaltsstoffen
sowie über die ernährungsphysiologische Wirkung
von Nahrungsmitteln haben; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
1. Klasse
Bestandteile der Nahrung (Nähr-, Wirk- und
Ballaststoffe), Nahrungsbedarf. Pflanzliche Nahrungsmittel
— Fette: Arten, Eigenschaften, Verwendung,
Aufbewahrung, Qualitätsmerkmale.
Lebensmittelvergiftungen
Ursachen, Wirkungen.
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Pflanzliche Nahrungsmittel
Methoden der Qualitätsprüfung, Nachweis von
Inhaltsstoffen.
Komplexe Aufgaben
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
2. Klasse
Tierische Nahrungsmittel — Fette: Arten, Eigenschaften,
Verwendung, Aufbewahrung, Qualitätsmerkmale.
Lebensmittelvergiftungen
Ursachen, Wirkungen.
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Tierische Lebensmittel
Methoden der Qualitätsprüfung, Nachweis von
Inhaltsstoffen.
Komplexe Aufgaben
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
3 Klasse
Genußmittel
Alkohol, Rauchwaren, Tee, Kaffee, Kakao.
Würz- und Süßmittel
Arten, Eigenschaften, Verwendung, Aufbewahrung,
Qualitätsmerkmale.
Stoffwechsel.
Vollwertige Ernährung.
Kostformen.
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Kostformen und deren ernährungsphysiologische
Wirkungen.
Komplexe Aufgaben
Nährstoff- und Nährwertberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Bei den Abschnitten Nahrungs- und Genußmittel
ist mehr Wert auf die Vielfalt des Angebotes, der
Marktlage und deren fachgemäßen Verwendung als
auf deren Herstellung zu legen.
Im Themenbereich Ernährungslehre ist es empfehlenswert,
an den Vorkenntnissen der Schüler
anzuknüpfen und auf eine möglichst praxisnahe
Umsetzung der Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft
Bedacht zu nehmen. Die einzelnen
Themenbereiche sollen nach Möglichkeit durch
labormäßige Demonstrationen ergänzt werden.
Der Gegenstand „Ernährungslehre mit Warenkunde"
ist im engen Zusammenhang mit den
Unterrichtsgegenständen „Getränke- und Menükunde"
sowie „Einführung Kochen" zu erteilen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Getränke- und Menükunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Gastronomie
vorkommenden Speisen und ihre Zubereitungsarten
kennen.
Er soll die Menüs fachlich richtig zusammenstellen
können.
Er soll den Speisen die passenden Saucen,
Beilagen und Getränke zuordnen können.
Der Schüler soll Getränke-, Speisen- und
Menükarten fachlich richtig erstellen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
den einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Klassische Speisenfolgen
Grundregeln.
Menü mit zwei, drei und vier Speisenfolgen.
Einfache Speisen
Vorspeisen, Suppen, Hauptspeisen, Süßspeisen,
passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren
und Beilagen. Korrespondierende Getränke.
Grundlegende Garverfahren. Grundsaucen und
deren Ableitungen. Einfache, kalte Vorspeisengerichte
und Hauptgerichte.
Alkoholfreie Getränke
Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,
Limonaden, Milchgetränke, Tee, Kaffee,
Kakao, Serviertemperatur.
Bier
Rohstoffe, Herstellung, Arten, Sorten, Pflege,
Ausschank, Ausschankmaße, Serviertemperatur.
Wein
Österreichische Rebsorten, Geschmacksrichtungen,
Korrespondenz zu Speisen, Weiß-, Rosé- und
Rotweinerzeugung.
Tafel- und Landweine
Serviertemperaturen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bier, Wein.
2. Klasse
Klassische Speisenfolgen
Menü mit vier, fünf und sechs Speisenfolgen.
Erweiterte Speisen
Vorspeisen, Regional-, National- und Spezialsuppen,
Fischgerichte, Hauptspeisen, Süßspeisen,
Obst, Käse.
Passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren
und Beilagen.
Korrespondierende Getränke.
Zubereitungsarten.
Weingesetz
Mostverbesserung, Behandlung, Bezeichnungspflicht.
Weinbauregionen, Weinbaugebiete.
Wein
Lagerung, Fehler, Krankheiten.
Serviertemperaturen.
Europäische Weinbauländer
Deutschland, Frankreich, Italien, Südtirol, Qualitätsbezeichnungen,
bekannte Gebiete und deren
Weine.
Bekannte internationale Weine.
Schaumweine
Herstellungsverfahren, Geschmacksrichtungen,
Marken (In- und Ausland).
Weinkarte
Gestaltung, Gliederung.
Weindegustation.
Österreichische Qualitäts- und Prädikatsweine.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Europäische Weinbauländer. Schaumweine.
3. Klasse
Nationale und internationale Spezial- und Degustationsmenüs
Luxusvorspeisen, Suppen, Fischgerichte, Schalen-
und Krustentiere, 1. Hauptgericht, kalte Zwischengerichte,
2. Hauptgericht, Süßspeisen, Obst, Käse.
Passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren,
Beilagen.
Zubereitungsarten.
Korrespondierende Getränke.
Süd-, Süß- und Dessertweine
Herkunft, Herstellung, Arten.
Aperitifs
Herkunft, bekannte Sorten, Gläser, Ausschankmaße.
Destillate und Produkte aus Rückständen der
Weinerzeugung.
Destillate aus Wein, stärkehaltigen und zuckerhaltigen
Stoffen.
Liköre.
Weinbrände und Branntweine
Serviertemperaturen.
Mengenberechnungen für Destillate.
Barkarte
Gestaltung, Gliederung.
Degustation von Spirituosen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Süd-,. Süß- und Dessertweine, Aperitifs, Destillate.
Didaktische Grundsätze
Die Themenbereiche Bier, Wein und Destillate
sollen nach Möglichkeit durch labormäßige Demonstrationen
ergänzt werden.
Der Gegenstand Menü- und Getränkekunde ist
in engem Zusammenhang mit den Unterrichtsgegenständen
„Ernährungslehre und Warenkunde"
und „Servieren" zu unterrichten.
Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die
Behandlung und Beurteilung der Qualität der
Getränke als auf ihre Gewinnung bzw. Erzeugung
zu legen.
Der Unterricht ist mit Verwendung neuester
Technologien (EDV) zu erteilen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Betriebsorganisation und Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die aktuellen Bedürfnisse der
verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können.
Er soll die personellen und räumlichen Gegebenheiten
kennen.
Er soll die betriebliche Organisation in den
verschiedenen Betriebsformen unter Berücksichtigung
der einschlägigen Rechtsnorm kennen.
Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus-
und Kulturland erkennen und das Tourismusangebot
dem Gast empfehlen können.
Der Schüler soll aktuelle Formen der Animation
und Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen
Tourismusgeschäft kennen und bei
betriebsbezogenen Aufgaben einsetzen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Bedürfnisse des Gastes.
Gastgewerbliche Betriebsformen.
Voraussetzungen für den Tourismus (politisch,
wirtschaftlich, geographisch, kulturell).
Regionale Tourismuseinrichtungen und ihre
Organisationsformen.
Verkehrseinrichtungen.
2. Klasse
Organisationsformen des Gastgewerbebetriebes,
Veranstaltungen.
Abrechnung und Kontrolle unter Berücksichtigung
der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen,
Verordnungen und Abkommen.
Maßnahmen zur Unfallverhütung.
3. Klasse
Betriebsgründung, Betriebsstillegung.
Überregionale Tourismuseinrichtungen und ihre
Organisationsformen.
Motive des Gastes, Gästezielgruppen.
Marketing und Animation im Tourismus.
Didaktische Grundsätze
Die berufsbezogene Aufbereitung des Lehrstoffes
ist besonders zu beachten.
In den Bereichen der inner- und außerbetrieblichen
Organisation sind EDV-unterstützte Maßnahmen
zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die
aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.
Auf den geographischen Vorkenntnissen der
Schüler ist aufzubauen.
Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des
regionalen Tourismus besonders zu berücksichtigen.
Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind
Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.
Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Servieren" und „Einführung Kochen" ist
besonders Bedacht zu nehmen.
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und
privaten Alltags in der englischen Sprache bewältigen
können. Er soll — erforderlichenfalls unter
Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches
— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken
können.
Der Schüler soll sich der Bedeutung von
Englischkenntnissen für die Entwicklung seiner
beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
bewußt sowie bereit sein, seine erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anzuwenden
und weiterzuentwickeln.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
1. Klasse
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Hörtexte verstehen, Einzelheiten heraushören und
mit Lesetexten koordinieren können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Klasse
das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen
können;
das Wesentliche authentischer Lesetexte nach
gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen
Gesprächen, einfach ausdrücken können
und an Klassengesprächen teilnehmen können;
Notizen zusammenfassen und Konzepte als Hilfe
für mündliche Äußerungen verfassen können.
3. Klasse
dem Klassengespräch mit authentischen Hörtexten
ohne Rückfragen folgen und wichtige Details
verstehen können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen und
selektiv lesen können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen
Gesprächen, im normalen Sprechtempo
äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen
können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen und einfache Briefe nach Mustern
verfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Klasse
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Klassen im Sinne der oben angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe in zunehmender sprachlicher
Durchdringung zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Dienstleistungen
und Arbeitsmaterialien.
Gespräche mit dem Gast. (Tisch-)Reservierungen
und Empfang, Zimmerservice.
Mahlzeiten.
Speisen-, Getränke-, Kaffeehaus- und Barkarten.
Österreichische Spezialitäten.
Speisenfolgen und korrespondierende Getränke.
Erteilen von Auskünften.
Behandlung von Beschwerden.
Rechnung.
Gästekorrespondenz.
Wirtschafts- und Arbeitswelt
Beruf, Arbeitsplatz, Betrieb. Berufliche Auslandsbeziehungen.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.
Gesundheit und Sozialdienste.
Essen und Trinken. Ortsangaben. Reise und
Tourismus. Einkaufen. Stellenbewerbung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe
zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den
Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der
Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen
von Schülern, die keine oder nur geringe
Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der
Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung
in den Hintergrund. Das Schwergewicht des
Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der
Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern und mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug
zu nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten
auf Tonträgern und Filmen, zB von Fach-
und Beratungsgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,
zB Speisenkarten, Getränkekarten, Geschäftsbriefe,
Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis,
sondern verstärkt auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.
Die besten Ergebnisse werden erzielt,
wenn die Freude an der Mitteilungsleistung
Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Zweite berufsbezogene
Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die grundlegendsten Situationen
des beruflichen Alltags in der zweiten Fremdsprache
bewältigen; er soll — unter Verwendung eines
zweisprachigen Wörterbuches — Gehörtes und
Gelesenes verstehen und sich mündlich und
schriftlich mit einfachsten Mitteln ausdrücken
können. Er soll die erworbenen Fertigkeiten und
Kenntnisse selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen
für die Erweiterung seiner beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
1. Klasse
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Hörtexte verstehen;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen;
sich themenbezogen und einfach verständlich
machen können;
Stichworte notieren können.
2. Klasse
das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen;
authentischen Lesetexten mit Hilfe von Wörterbüchern
wesentliche Informationen entnehmen
können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen ausdrücken können;
Stichworte und Redewendungen notieren können.
3. Klasse
authentischen Hörtexten folgen und wichtige
Details verstehen können;
authentische Lesetexte im wesentlichen verstehen;
sich themenbezogen ausdrücken können;
kurze Mitteilungen verfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Klasse
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Klassen im Sinne der oben angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in
zunehmender sprachlicher Durchdringung zu behandeln.
Beruflicher Alltag
Mahlzeiten, Speisen und Getränke. Rezepte und
Zubereitungsarten. Französische Spezialitäten und
Fachausdrücke.
Aktuelle Themen, Nachrichten.
Privater Alltag
Selbstdarstellung, persönliche Interessen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen
Alltags der Schüler. Um die Erreichung der
Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten,
empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom
Erlebnisbereich der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder
auf Realkontakte in der zweiten Fremdsprache
vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht
des Unterrichts liegt auf der Vermittlung
der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung der zweiten Fremdsprache
als Unterrichtssprache sowie durch den
Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen
gefördert, zB mit Radio- und Fernsehberichten,
Anzeigen und Rezepten, Chansons und Hörspielen.
Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher
Originaltexte, zB Speisen- und Getränkekarten,
Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus
Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur
das Leseverstehen, sondern verstärken auch den
Praxisbezug.
Für das Hör- und Leseverstehen sind Strategien
für die zunehmend selbständige Sinnerschließung
fremdsprachlicher Originaltexte von großer Bedeutung.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler
an Lektüre und Hörtexten in der zweiten
Fremdsprache gefördert werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der zweiten
Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes
ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
authentischer Texte und kommunikativer
Situationen.
Servieren
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Gastronomie
vorkommenden Servierarbeiten selbständig durchführen
können.
Er soll die in der Praxis üblichen Verrechnungsarten
kennen und auch an EDV-Anlagen durchführen
können.
Er soll die berufseinschlägigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsbestimmungen kennen.
Er soll unter Beachtung der persönlichen
Hygiene ordentlich, sauber, wirtschaftlich und
rationell arbeiten können.
Lehrstoff
Sicherheitsbestimmungen.
Unfallverhütung.
Berufskleidung, Hygiene, Berufsausrüstung.
Frühstück — Etagenservice.
Restaurantservice.
Kaffeehausservice.
Sonderveranstaltungen.
Barservice.
Verrechnungsarten.
Didaktische Grundsätze
Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen
durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller
Medien unterstützt werden.
Auf Querverbindung zu den Pflichtgegenständen
„Getränke- und Menükunde" bzw. „Betriebsorganisation
und Touristik" ist Bedacht zu nehmen.
Qualitätsüberprüfungen sind durch neue Technologien
in den Unterricht einzubauen.
Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene
und Unfallverhütung sind Sicherheit, Genauigkeit
sowie wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben.
Einführung Kochen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Kleingerichte herstellen
und vorgefertigte Speisen fertigstellen, regenerieren
und anrichten können.
Er soll Verständnis für die Probleme bei der
Herstellung von Speisen haben.
Lehrstoff
Kochverfahren.
Kalte Gerichte.
Warme Gerichte.
Frühstücksgerichte.
Süßspeisen.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll an einfachen Beispielen der
einzelnen Speisegruppen exemplarisch dargestellt
werden.
Der Unterricht soll die erworbenen Kenntnisse in
den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und
Warenkunde" und „Getränke- und Menükunde"
veranschaulichen.
Die praktische Ausführung hat Vorrang gegenüber
fachtheoretischen Erörterungen.
Unverbindliche Übungen
Önologische Gästeberatung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von
Getränken, insbesondere von Wein, beraten können.
Er soll imstande und bereit sein, sich in
Eigeninitiative zum Sommelier fortzubilden.
Der Schüler soll die wirtschaftliche Bedeutung
gehobener Weinkultur und den gesellschaftlichen
Wert maßvollen und qualitätsbewußten Weinkonsums
kennen.
Lehrstoff
Genußmittel Wein
Besonderheiten des Weines, Weinpflege, Präsentation
und Verkostung.
Österreichische Weine
Klassifizierung und Beurteilung.
Ausländische Weine
Klassifizierung und Beurteilung.
Beratung
Korrespondenz von Getränken und Speisen,
Getränkeempfehlung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der Praxis des Servierens; daher
empfehlen sich Rollenspiele und Realisationen.
Der Lehrstoff baut auf Vorkenntnisse aus dem
Pflichtgegenstand „Getränkekunde" auf. Die Ausdrucksfähigkeit
wird durch Pflege der Fachsprache
und durch Behandlung der einschlägigen Literatur
gefördert.
Schulveranstaltungen sollen der Veranschaulichung
dienen. Exemplarische Verkostungen erhöhen
den Praxisbezug.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem
beherrschen. Er soll einige Gewandtheit im
Abschreiben und Schreiben nach Diktat und im
Anfertigen von einfachen facheinschlägigen Schriftstücken
nach den geltenden Normen haben.
Lehrstoff
Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller
Funktionstasten.
Abschreib- und Diktatübungen.
Ziffern, Zeichen und Hervorhebungen.
Gestalten von einfachen und genormten Schriftstücken.
Ausfüllen von Formularen, Ausbessern von
Fehlern.
Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Schreib- und Ansagetexte sind vorwiegend aus
dem fachlichen Bereich zu entnehmen. Auf
Fehlerfreiheit, Brauchbarkeit und Formschönheit ist
besonders zu achten."
68. Die Anlage A/6/4 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Koch) lautet
„Anlage A/6/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF KOCH
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Ernähungslehre und
Lebensmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Bedeutung der gesunden
Ernährung erkennen und deren Grundsätze selbständig
anwenden können.
Er soll die in der Gastronomie verwendeten
Lebensmittel kennen und nach Qualität unterscheiden
können.
Er soll mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
vertraut sein und sie beachten.
Der Schüler soll Nährwert und Nahrungsbedarf
berechnen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich die ernährungsphysiologische
Wirkung von Lebensmitteln erläutern
können und Methoden der Qualitätsbestimmung
und Kontrolle unter Einbeziehung der lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen kennen.
Er soll auch komplexe Aufgaben zu den einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Bestandteile der Nahrung, Verdauungsapparat.
Gemüse.
Obst.
Getreide, Getreideprodukte.
Pilze.
Pflanzliche Fette.
Alkoholfreie Getränke: Wasser, Fruchtsäfte,
Limonaden.
Nährstoff- und Energiebedarfsrechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Ernährungsphysiologie.
Komplexe Aufgaben
Bestandteile der Nahrung.
2. Klasse
Zusammensetzung und Funktion der Nährstoffe,
Nahrungsbedarf.
Schlachtfleisch.
Wild.
Geflügel.
Ei.
Milch.
Milchprodukte.
Tierische Fette.
Bier.
Wein.
Nährwert- und Energiegehaltsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Ernährungsphysiologie.
Komplexe Aufgaben
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen.
3. Klasse
Kostformen.
Fisch.
Krusten- und Schalentiere.
Würzmittel, industriell vorgefertigte Hilfsmittel,
Süßungsmittel.
Aufgußgetränke.
Spirituosen.
Vergleichsberechnungen verschiedener Kostformen.
Lehrstoff der Vertiefung
Ernährungsphysiologie.
Komplexe Aufgaben
Vergleichsberechnungen verschiedener Kostformen.
Didaktische Grundsätze
Die Ernährungslehre soll nur in jenem Ausmaß
behandelt werden, daß dem Schüler ein Verständnis
für gesunde Ernährung vermittelt wird.
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes „Lebensmittel"
ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die
Qualitätsbeurteilung als auf deren Herkunft zu
legen.
Gewinnung bzw. Erzeugung sind nur dann
anzusprechen, wenn es für die Qualitätsbeurteilung
und Sortenbestimmung erforderlich ist.
Der Lehrstoff soll durch Versuche und Warenproben
veranschaulicht werden. Lebensmitterechtliche
Bestimmungen sind jeweils in Verbindung mit
dem entsprechenden Sachthema zu vermitteln.
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den Pflichtgegenständen „Speisen-
und Menükunde" und „Kochen" zu führen.
Die Nährwertberechnungen sollen dem Verständnis
bedarfsgerechter Ernährung dienen.
Im fachlichen Rechnen sind die Möglichkeiten
der EDV zu nützen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Speisen- und Menükunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Speisen, ihre Zusammensetzung
und Herstellung erklären können.
Er soll Speisenfolgen fachlich richtig zusammenstellen
können.
Er soll den Materialbedarf berechnen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich besondere Kochverfahren
erklären, Speisen kennen und Menüfolgen
zusammenstellen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Grundkenntnisse der Menükunde.
Grundlegende Kochverfahren (Vor- und Zubereitung),
kochtechnische Hilfsmittel.
Suppen, Suppeneinlagen.
Grundsaucen.
Vor- und Zubereitung von Beilagen, Gemüsen
und Salaten.
Grundteige und Massen.
Materialbedarfsberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Kochtechnische Auswirkungen der Kochverfahren,
neuzeitliche Garmethoden.
2. Klasse
Erweitere Menükunde.
Vorspeisen.
Gerichte von Eier- und Milchprodukten (einschließlich
Käse).
Gerichte von Schlachtfleisch, Wild und Geflügel.
Fleisch- und Wurstwaren.
Kalte und warme Süßspeisen.
Materialbedarfsberechnungen: Rezeptberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Spezielle Gerichte der regionalen und nationalen
Küche.
3. Klasse
Erstellen von Menüs für spezielle Anlässe und
Gemeinschaftsverpflegung unter Berücksichtigung
von aktuellen Strömungen.
Gerichte von Fisch, Krusten- und Schalentieren.
Spezielle Saucen der modernen Küche.
Kalte Zwischengerichte.
Gerichte aus Speiseeis (Speiseeisverordnung).
Büffets.
Materialbedarfsberechnungen: Menüberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Menüs spezieller Kostformen.
Didaktische Grundsätze
Um dem Schüler einen Überblick über die Vielfalt
von Speisen zu ermöglichen, sollen die Speisegruppen
nach den Zubereitungsmöglichkeiten und nach
der Menüfolge durchgenommen werden.
Bei der Zusammenstellung von Speisenfolgen
sind die Besonderheiten der regionalen und
nationalen Küche und die aktuellen Strömungen in
der Gastronomie zu beachten.
Auf die Besonderheiten der Gemeinschaftsverpflegung
in ernährungsphysiologischer und wirtschaftlicher
Hinsicht ist Bedacht zu nehmen.
Der Unterrichtsgegenstand ist in engem Zusammenhang
mit den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre
und Lebensmittelkunde" und „Kochen"
zu erteilen.
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen sind jeweils
in Verbindung mit dem entsprechenden
Sachthema zu vermitteln.
Im fachlichen Rechnen ist die Querverbindung
zum Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftsrechnen
mit Buchführung" zu beachten.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Betriebsorganisation und Touristik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die aktuellen Bedürfnisse der
verschiedenen Gästezielgruppen kennen.
Er soll die personellen und räumlichen Gegebenheiten
sowie die betriebsspezifische Organisation in
den verschiedenen Betriebsformen unter Berücksichtigung
der geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
Verordnungen und Abkommen kennen.
Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus-
und Kulturland sowie das wesentliche Tourismusangebot
kennen.
Er soll aktuelle Maßnahmen der Animation
kennen.
Lehrstoff
1. Klasse
Bedürfnisse des Gastes.
Gastgewebliche Betriebsformen.
Voraussetzungen für den Tourismus (politisch,
wirtschaftlich, geographisch, kulturell).
Regionale Tourismuseinrichtungen und ihre
Organisationsformen.
Verkehrseinrichtungen.
2. Klasse
Organisationsformen des Gastgewerbebetriebes.
Veranstaltungen.
Abrechnung und Kontrolle unter Berücksichtigung
der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen,
Verordnung und Abkommen.
Maßnahmen zur Unfallverhütung.
3. Klasse
Betriebsgründung, Betriebsstillegung.
Überregionale Tourismuseinrichtungen und ihre
Organisationsformen.
Motive des Gastes, Gästezielgruppen.
Marketing und Animation im Tourismus.
Didaktische Grundsätze
Die berufsbezogene Aufbereitung des Lehrstoffes
ist besonders zu beachten.
In Bereichen der inner- und außerbetrieblichen
Organisation sind EDV-unterstützte Maßnahmen
zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die
aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.
Auf den geographischen Vorkenntnissen der
Schüler ist aufzubauen.
Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des
regionalen Tourismus besonders zu berücksichtigen.
Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind
Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.
Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Kochen" und „Einführung Servieren" ist
besonders Bedacht zu nehmen.
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und
privaten Alltags in der englischen Sprache bewältigen
können. Er soll — erforderlichenfalls unter
Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches
— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich
mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken
können.
Der Schüler soll sich der Bedeutung von
Englischkenntnissen für die Entwicklung seiner
beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
bewußt sowie bereit sein, seine erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anzuwenden
und weiterzuentwickeln.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
1. Klasse
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Hörtexte verstehen, Einzelheiten heraushören und
mit Lesetexten koordinieren können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Klasse
das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen
können;
das Wesentliche authentischer Lesetexte nach
gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen
Gesprächen, einfach ausdrücken können
und an Klassengesprächen teilnehmen können;
Notizen zusammenfassen und Konzepte als Hilfe
für mündliche Äußerungen verfassen können.
3. Klasse
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
ohne Rückfrage folgen und wichtige Details
verstehen können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen und
selektiv lesen können;
sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen
Gesprächen, im normalen Sprechtempo
äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen
können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen und einfache Briefe nach Mustern
verfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Klasse
Die folgenden Themen sind in jeder der 3 Klassen
im Sinne der oben angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in zunehmender
sprachlicher Durchdringung zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Dienstleistungen
und Arbeitsmaterialien.
Gespräche mit dem Gast: Empfehlungen und
Beschwerden.
Auskünfte über Rezepte, Zubereitungsarten und
Speisekarten.
Österreichische Spezialitäten.
Mahlzeiten.
Speisefolgen, Menüs und Catering.
Wirtschafts- und Arbeitswelt
Berufs, Arbeitsplatz, Betrieb. Berufliche Auslandsbeziehungen.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.
Gesundheit und Sozialdienste.
Essen und Trinken. Ortsangaben. Reise und
Tourismus. Einkaufen. Stellenbewerbung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags des Schülers, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe
zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den
Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich des
Schülers auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen
von Schülern, die keine oder nur geringe
Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der
Vermittlung des Lehrberufes die Leistungsbeurteilung
in den Hintergrund. Das Schwergewicht des
Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der
Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern und mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug
zu nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten
auf Tonträgern und Filmen, zB mit
Nachrichten- und Fachgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,
zB Speisenkarten, Getränkekarten, Geschäftsbriefe,
Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverstehen,
sondern verstärkt auch den Praxisbezug.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.
Die besten Ergebnisse werden erzielt,
wenn die Freude an der Mitteilungsleistung
Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
kommunikativer Situationen.
Zweite berufsbezogene
Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die grundlegendsten Situationen
des beruflichen Alltags in der zweiten Fremdsprache
bewältigen; er soll — unter Verwendung eines
zweisprachigen Wörterbuches — Gehörtes und
Gelesenes verstehen und sich mündlich und
schriftlich mit einfachsten Mitteln ausdrücken
können. Er soll die erworbenen Fertigkeiten und
Kenntnisse selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen
für die Erweiterung seiner beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
In den einzelnen Klassen soll der Schüler
1. Klasse
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Hörtexte verstehen;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen;
sich themenbezogen und einfach verständlich
machen können;
Stichworte notieren können.
2. Klasse
das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen;
authentischen Lesetexten mit Hilfe von Wörterbüchern
wesentliche Informationen entnehmen
können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen ausdrücken können;
Stichworte und Redewendungen notieren können.
3. Klasse
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
folgen und wichtige Details verstehen können;
authentische Lesetexte im wesentlichen verstehen;
sich themenbezogen ausdrücken können;
kurze Mitteilungen verfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Klasse
Die folgenden Themen sind in jeder der 3 Klassen
im Sinne der oben angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in zunehmender
sprachlicher Durchdringung zu behandeln.
Beruflicher Alltag
Mahlzeiten, Speisen und Getränke. Rezepte und
Zubereitungsarten. Französische Spezialitäten und
Fachausdrücke.
Aktuelle Themen, Nachrichten.
Privater Alltag
Selbstdarstellung, persönliche Interessen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen
Alltags der Schüler. Um die Erreichung der
Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten,
empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom
Erlebnisbereich der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder
auf Realkontakte in der zweiten Fremdsprache
vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht
des Unterrichts liegt auf der Vermittlung
der sprachlichen Grundfertigkeiten.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung der zweiten Fremdsprache
als Unterrichtssprache sowie durch den
Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen
gefördert, zB mit Radio- und Fernsehberichten,
Anzeigen und Rezepten, Chansons und Hörspielen.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,
zB Speisen- und Getränkekarten, Prospekte und
Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und
Zeitungen fördern nicht nur das Leseverstehen,
sondern verstärken auch den Praxisbezug.
Für das Hör- und Leseverstehen sind Strategien
für die zunehmend selbständige Sinnerschließung
fremdsprachlicher Originaltexte von großer Bedeutung.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler
an Lektüre und Hörtexten in der zweiten
Fremdsprache gefördert werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die. Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der zweiten
Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes
ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
authentischer Texte und kommunikativer
Situationen.
Kochen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Speisen nach zeitgemäßen
Arbeitsverfahren herstellen können.
Er soll die in der Küche und in ihren
Nebenräumen verwendeten Werkzeuge, Geräte
und Maschinen sicher handhaben können.
Er soll ordentlich, sauber, wirtschaftlich und
rationell arbeiten können.
Er soll auf die Schonung der Umwelt Bedacht
nehmen.
Er soll die berufseinschlägigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsbestimmungen kennen.
Lehrstoff
Einführung in den Küchenbetrieb
Arbeitsplatz, Arbeitsgeräte, Maschinen, Handhabung,
Pflege, Reinigung.
Berufskleidung, Berufshygiene.
Unfallverhütung.
Sicherheitsbestimmungen.
Speisen
Vorbereitung, Zubereitung, Anrichten. Konservieren.
Speisen und Speisenfolgen
regionale Küchen, österreichische Küche. Andere
nationale Küchen.
Kostformen.
Gemeinschaftsverpflegung.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,
praktischer Anwendung und dem Erfolg
aufzuzeigen.
Im Unterricht ist stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Behelfe, Maschinen und industriell vorgefertigte
Produkte sowie auf die saison- und
marktbedingten Gegebenheiten Bedacht zu nehmen.
Ferner sind unter ständiger Beachtung des
Dienstnehmerschutzes (Arbeitshygiene, Unfallverhütung)
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche und umweltschonende
Arbeitsweisen anzustreben.
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre
und Lebensmittelkunde" und „Speisen-
und Menükunde" zu führen.
Einführung Servieren
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Tisch für eine einfache
Speisefolge decken können.
Er soll einfache Speisen und Getränke servieren
können.
Er soll Gerichte beim Tisch des Gastes
fertigstellen können.
Er soll serviertechnische Abläufe durchführen
können.
Lehrstoff
Einfaches Speisen- und Getränkeservice.
Tafel- und Bufettservice.
Arbeiten beim Tisch des Gastes.
Didaktische Grundsätze
Dem Kennenlernen von Servierabläufen ist der
Vorrang gegenüber dem Einüben von Fertigkeiten
zu geben.
Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Ernährungslehre und Lebensmittelkunde"
sowie „Speisen- und Menükunde" ist Bedacht zu
nehmen.
Unverbindliche Übungen
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem
beherrschen. Er soll einige Gewandtheit im
Abschreiben und Schreiben nach Diktat und im
Anfertigen von einfachen facheinschlägigen Schriftstücken
nach den geltenden Normen haben.
Lehrstoff
Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller
Funktionstasten.
Abschreib- und Diktatübungen.
Ziffern, Zeichen und Hervorhebungen.
Gestalten von einfachen und genormten Schriftstücken.
Ausfüllen von Formularen, Ausbessern von
Fehlern.
Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Schreib- und Ansagetexte sind vorwiegend aus
dem fachlichen Bereich zu entnehmen. Auf
Fehlerfreiheit, Brauchbarkeit und Formschönheit ist
besonders zu achten."
69. In der Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Konditor [Zuckerbäcker], Lebzelter
und Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher)
lautet die Stundentafel A
„I. STUNDENTAFEL
A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
In der Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Konditor [Zuckerbäcker], Lebzelter
und Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher)
lautet die Stundentafel B
„B. FÜR LEBZELTER UND WACHSZIEHER,
BONBON- UND KONFEKTMACHER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
70. In der Anlage A/6/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Getreidemüller) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
71. In der Anlage A/6/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Molker und Käser) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
72. In der Anlage A/6/8 (Obst- und Gemüsekonservierer)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
73. In der Anlage A/7/1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Glaser, Glasgraveur, Glasschleifer und
Glasbeleger, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger,
Hohlglasfeinschleifer [Kugler]) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
74. In der Anlage A/7/2 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
75. In der Anlage A/7/3 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Glasmaler, Kerammaler) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
76. In der Anlage A/7/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Emailleur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
77. In der Anlage A/7/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Porzellanmaler) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
78. In der Anlage A/8/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Drucker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
79. In der Anlage A/8/2 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Notenstecher, Tiefdruckformenhersteller,
Fotograveur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
80. In der Anlage A/8/3 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Flachdrucker, Siebdrucker, Kupferdrucker)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
81. In der Anlage A/8/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Typografiker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
82. In der Anlage A/8/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kartolithograf) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
83. In der Anlage A/8/6 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Schriftgießer und Stereotypeur, Stereo-
typeur und Galvanoplastiker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
84. In der Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograph)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
85. In der Anlage A/8/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Reproduktionstechniker) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
86. In der Anlage A/8/9 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Druckformtechniker) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
87. Die Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Bürokaufmann) lautet
„Anlage A/9/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF BÜROKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Organisation von Betrieben
kennen. Er soll Kenntnisse über die wichtigsten
Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken
können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von Marketing
haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke
des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich in
richtiger Weise sowie unter Anwendung von
elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel
des Wirtschafts- und Steuerrechts, der Unternehmensführung
und der Volkswirtschaft kennen und
komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens.
Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch.
Der Betrieb, seine Aufgaben im Rahmen der
Wirtschaft; die Arten der Betriebe.
Der Schriftverkehr im Betrieb: Normung, Gliederung,
Sprache und Stil der kaufmännischen
Schriftstücke, Behandlung der ein- und ausgehenden
Post. Ablagemethoden.
Ein- und Verkauf der Güter. Arten der Waren.
Kaufvertrag, Formen und Inhalt; Anfrage, Angebot,
Abschluß und Erfüllung (normaler Verlauf). Konsumentenschutz.
Ausfertigung der im Orts- und Ferngeschäft
üblichen Schriftstücke: Anfrage, Angebot, Bestellung,
Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein.
Rechnung (SV).
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr,
Schiffahrt. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.
Die zur Nachrichtenübermittlung und zum
Güterverkehr gehörigen schriftlichen Arbeiten,
besonders die Versandpapiere für Post- und
Bahnbeförderung (SV).
Der gestörte Verlauf des Kaufvertrages: Mängelrüge,
Lieferverzug, Annahmeverzug (SV).
Lehrstoff der Vertiefung
Wirtschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Marken-
und Musterschutz).
Volkswirtschaft
Wirtschafts- und Währungssysteme.
2. Klasse
Die Zahlung und der Zahlungsverkehr: In- und
ausländische Zahlungsmittel. Die Zahlungsvermittlung
durch die Post, durch Geld- und Kreditunternehmungen.
Die mit der Zahlung und dem Zahlungsverkehr
verbundenen schriftlichen Arbeiten: Barzahlung
(Barerlag und Inkasso), Zahlungsvordrucke der
Post (auch Postanweisung, Postnachnahme) (SV)
Zahlungsvordrucke der Geld- und Kreditunternehmungen
(SV).
Die wirtschaftliche Bedeutung des Sparens.
Möglichkeiten der Geldanlage.
Der Wechsel (normaler Verlauf; Protest, Notifikation
und Regreß). Zahlung durch Wechsel (SV).
Das Akkreditiv. Der Zahlungsverzug und das
Mahnverfahren.
Mahnbriefe, Stundungsansuchen, Postauftrag,
Klage im Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) (SV).
Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des
Kredites, Kreditgewährung, Teilzahlungsgeschäft,
Überwachung der Außenstände.
Grundsätzliches über Liquidation, Ausgleich und
Konkurs.
Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung
Einteilung der Gewerbe, Umfang und
Endigung der Gewerbeberechtigung (SV).
Der Kaufmannsbegriff. Die Geschäftsfähigkeit.
Die Firma. Das Handelsregister. Die Hilfspersonen
des Kaufmannes und deren Vollmachten. Die
Handelsvermittler: Kommissionär, selbständiger
Handelsvertreter, Makler.
Lehrstoff der Vertiefung
Wirtschaftsrecht
Wechselrecht (Wechselklage).
Grundbuch.
Volkswirtschaft
Budget und Währungspolitik.
3. Klasse
Die Unternehmung und ihre rechtlichen Formen
Die Einzelunternehmung, die Handelsgesellschaften
(Personen- und Kapitalgesellschaften), die
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die
Unternehmungszusammenschlüsse, die öffentlichen
Unternehmungen.
Der Betrieb im Bereich des Handels, des
Handwerks, der Industrie, der Dienstleistungen und
der öffentlichen Verwaltung (Begriff, Aufgaben und
Bedeutung).
Der Einzelhandelsbetrieb: Betriebsformen, innere
Organisation.
Der Großhandelsbetrieb: Begriff, Organisation,
Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf. Import und
Export im Rahmen des Großhandelsbetriebes.
Grundkenntnisse des Zollwesens.
Der Handwerksbetrieb: Merkmale und Bedeutung.
Der Industriebetrieb: Wesen, Arten; Standortfragen;
innere Organisation.
Funktion der einzelnen Betriebsabteilungen (Materialeinkauf,
Lagerhaltung und Lagerverwaltung,
Fertigung, Vertrieb).
Der Ablauf der industriellen Fertigung: Marktforschung;
Einzel-, Serien- und Massenfertigung.
Das Wichtigste über die Rationalisierung im
Fertigungsbetrieb: Arbeitsteilung, Normung, Typisierung,
Spezialisierung, Automatisation. Arbeitsentlohnung
und Lohnsysteme im Fertigungsbetrieb.
Der Betrieb der Geld- und Kreditunternehmungen
Arten; die wichtigsten Bankgeschäfte.
Der Versicherungsbetrieb: Wesen und wirtschaftliche
Bedeutung der Versicherung; Arten der
Versicherung bzw. der Versicherungsbetriebe (ohne
Sozialversicherung).
Die Betriebe des Fremdenverkehrs.
Die Betriebe der öffentlichen Verwaltung.
Personalwesen: Die Unternehmung als soziales
Gebilde; Aufgaben der Personalabteilung (Aufnahme,
Ausscheiden, Betreuung, Beurteilung, Aus-
und Weiterbildung des Personals); Personalplanung;
Organisationsfragen.
Schriftstücke im Personalbereich: Stellenausschreibung,
Stellenbewerbung, Lebenslauf, Dienstzeugnis
(SV).
Die wichtigsten Marktorganisationen: Märkte,
Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Steuerrechtliche Grundbegriffe: Steuerbegriff,
Steuerarten, Steuererklärungen, Steuerbescheide,
Rechtsmittel, Finanzverwaltung.
Übersicht über die Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen-,
Lohn-, Körperschafts-, Lohnsummen- und
Grundsteuer.
Der Schriftverkehr mit den Gebietskörperschaften,
den Berufsverbänden, dem Finanzamt (Ansuchen
um Stundung und Teilzahlungen sowie um
Fristverlängerung zur Einreichung der Abgabenerklärung).
Lehrstoff der Vertiefung
Steuerrecht
Vermögenssteuer.
Unternehmensführung
Finanzierung (Leasing, Factoring). Marketing.
Public Relations. Arbeitsplatzgestaltung. Innovation.
Volkswirtschaft
Außenhandel, Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Sozialprodukt.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrer hat bei der Vermittlung des
Lehrstoffes die Zusammensetzung der Klasse zu
berücksichtigen und unter Bedachtnahme auf die in
der Klasse vertretenen Unternehmens- und 'Betriebsarten
Schwerpunkte zu bilden. Die Bedeutung
des Marketings ist entsprechend zu betonen. Die
Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner
Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand
„Textverarbeitung" notwendig ist.
Jene Teilbereiche des Lehrstoffes, denen der
Klammerausdruck (SV) nachgesetzt wurde, sind
vor allem schriftlich zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und
Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen unter
Anwendung des Kopfrechnens, des schriftlichen
Rechnens und unter Verwendung von Rechengeräten
haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können; er soll
auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut
sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Berufsbezogenes Rechnen im Rahmen der Grundrechnungsarten,
der Schlußrechnung sowie der
Prozentrechnung unter Bedachtnahme auf die
Anwendung von einfachen kaufmännischen Rechenvorteilen
und den rationellen Einsatz von
Rechengeräten aus den Themenbereichen
Lehrlingsentschädigungen, Mengen- und Preisberechnungen,
Bargeldverrechnung, Umsatzsteuer-
Berechnungen, Rechnungsausstellung, Rabatt- und
Skontoberechnungen, Durchschnittsrechnung, Valuten-
und Devisenrechnung, Indexrechnung, Anlagenabschreibung,
Lagerbewirtschaftung, Darstellungsmöglichkeiten
einfacher Statistiken aus dem
Betriebsgeschehen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Devisenrechnung.
Indexrechnung.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung.
2. Klasse
Zinsenrechnung einschließlich Verzinsung mehrerer
Kapitalien und kontokorrentmäßiger Verzinsung.
Formen der Geldanlage.
Ratenrechnung.
Diskontierung einzelner Wechsel.
Formen der Finanzierung: Leasing, Factoring.
Verteilungsrechnung einschließlich Gewinnverteilung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kreditkostenvergleiche.
Komplexe Aufgaben
Finanzierungsformen.
Gewinnverteilung.
Zinsenrechnung.
3. Klasse
Personalverrechnung.
Bezugskalkulation.
Zollrechnung.
Kostenrechnung und Controlling im Handelsbetrieb.
Verkaufskalkulation im Handelsbetrieb.
Kostenrechnung im Erzeugungsbetrieb.
Produktionskalkulation.
Lehrstoff der Vertiefung
Personalverrechnung
Entgeltfortzahlung.
Abfertigungen.
Komplexe Aufgaben
Bezugskalkulation (Importkalkulation).
Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert
im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das Abschätzen
des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des
Rechnens, das Kopfrechnen, die Einhaltung einer
gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen
Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn
einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen.
Der Schüler soll die notwendigen Fertigkeiten in
der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher
und steuerlicher Hinsicht haben. Er soll
wirtschaftlich denken können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel
aus dem Bereich Buchführung kennen lernen. Er
soll auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen
vertraut sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Der Beleg und seine Ablage. Die handel- und
steuerrechtlichen Vorschriften.
Einführung in das System und in die Technik der
doppelten Buchführung von der Eröffnung bis zum
Abschluß.
Vorkontieren und Buchen einfacher Geschäftsfälle.
Österreichischer Einheitskontorahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Buchen komplexer Geschäftsfälle.
Lagerbuchhaltung.
Weitere Neben- und Hilfsaufzeichnungen im
Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.
2. Klasse
Führung betrieblicher Buchungsunterlagen über
die Inventur, das Bargeld, die Waren, die Kunden
und die Lieferanten.
Vorkontieren und Buchen komplexer branchenüblicher
Geschäftsfälle.
Der tabellenförmige Buchabschluß unter Berücksichtigung
einfacher Um- bzw. Nachbuchungen.
Anlagenverrechnung und -verbuchung.
Einfache Abschlüsse von Gesellschaften.
Ausarbeiten eines für die Betriebsführung sowie
für die wichtigsten Steuererklärungen verwertbaren
Geschäftsganges (Großhandels- oder Fertigungsbetrieb).
Lehrstoff der Vertiefung
Buchen komplexer Geschäftsfälle.
3. Klasse
Lohnbuchhaltung, Buchungen im Zusammenhang
mit der Personalverrechnung.
Die wichtigsten Bewertungsvorschriften des
Handels- und des Steuerrechtes.
Buchen von Abschreibungen, Schadensfällen,
Posten der Jahresabgrenzung, Rückstellungen,
Rücklagen.
Auswerten der Buchführungsergebnisse für die
Betriebsführung und für die Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Vorschriften,
Gewinnermittlung). Komplexe Aufgaben zur
Bewertung anläßlich des Jahresabschlusses.
Bilanzanalyse und Bilanzkritik.
Cash-Flow-Analyse.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger kleinerer
Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. Auf eine
praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes
und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten.
Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der
Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer
Wert beizumessen. Auf die äußere Form aller
Ausarbeitungen ist zu achten.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Computerunterstütztes
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen
unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll Datenverarbeitungsgerecht kontieren
sowie Computerausdrücke lesen können.
Lehrstoff
3. Klasse
Überblick über die Organisation des computerunterstützten
Rechnungswesens.
Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen
Geschäftsfällen
Finanzbuchhaltung einschließlich Lager- und
Anlagenbuchhaltung.
Personalverrechnung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte
und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend
durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und
neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint
zweckmäßig.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über
Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung und die Bedienung von
Datenverarbeitungsgeräten haben.
Er soll über die funktionell geeignete und
ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid
wissen und Einsicht in die Auswirkungen der
Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft
haben.
Lehrstoff
1. Klasse
EDV-Hardware
Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).
Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme,
Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme,
Software für die Verwaltung von Daten in
Datensicherungssystemen).
Einführung in das Betriebssystem
Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen.
Erstellen von Listen und Adreßklebern.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz.
Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der
Berufswelt und der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur
insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems
und für den weiteren Unterricht unbedingt
erforderlich ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend
durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und
neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint
zweckmäßig.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-
und Sozialstruktur Österreichs besitzen.
Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken
zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen
zu bedienen.
Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung
Österreichs mit anderen Ländern sowohl die
Beziehung der Staaten zueinander wie auch die
Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten
Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.
Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Probleme erkennen, sich
damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit
des friedlichen Zusammenlebens der Völker
überzeugt sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrunde liegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs
Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,
Industrie und Gewerbe, Verkehr, Touristik.
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher
besuchten Schulen erworbenen geographischen
Kenntnisse an.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die
starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen
werden.
Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und
anderen einschlägigen Informationsquellen soll
angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle
Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke
normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen
Hilfsmitteln arbeiten können.
Der Schüler soll berufsspezifische Texte kurzschriftlich
aufnehmen und die eigene Niederschrift
übertragen können.
Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten
Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Maschinenkunde
Aufbau und Pflege der Schreibmaschine unter
Beachtung der Betriebsanleitung.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten.
Einfache Abschreib- und Diktatübungen.
Einfache Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen.
Kurzschrift
Verkehrsschrift. Kurzschrift als Notiz- und
Konzeptschrift.
2. Klasse
Wiedergabe von Texten und Phonogrammen.
Abschreib- und Diktatsübungen. Genormte und frei
gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken
nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.
Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Erweiterte Anwendung der Textverarbeitung.
3. Klasse
Fortsetzung der Arbeiten unter Einsatz von
bürotechnischen Hilfsmitteln. Formlose, form- und
normgerechte maschinschriftliche Wiedergabe von
Diktaten.
Spezielle Anwendungsbereiche der Textverarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Die Kurzschrift sollte ihrem Stellenwert in der
modernen Büropraxis entsprechend unterrichtet
werden. Deshalb sollte lediglich die Verkehrsschrift
unter Hinzufügung ausgewählter Kürzel und
Kürzungen der Eilschrift erarbeitet werden.
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in
der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen
Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen
Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Sprache und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und
privaten Alltags kommunikativ bewältigen können
und dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
erweitern.
Er soll die Rechtschreibkenntnisse festigen und
erweitern, das Wörterbuch adäquat verwenden
können und zum Lesen guter Literatur motiviert
sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Wortlehre
Rechtschreibregeln, Fremdwortschreibung, Silbentrennung,
Gebrauch des Wörterbuches.
Verbale und nonverbale Kommunikation
Einweg- und Mehrwegkommunikation. Störung
und Blockaden und deren Beseitigung.
Gestik, Mimik, Körperhaltung, Kleidung.
Klassische Literatur.
2. Klasse
Schriftlicher und mündlicher Ausdruck
Stilistik, Protokollführung, Fachtexte. Bericht.
Vortragstechnik.
Fachgespräche. Diskussion, Referat. Telefongespräch.
Gespräche mit Geschäftspartnern.
Gegenwartsliteratur.
Didaktische Grundsätze.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
typischen Kommunikationssituationen des beruflichen
und privaten Alltags, die schriftlich oder
mündlich bewältigt werden sollen.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders jene Methoden, die Freude an der
Mitteilungsleistung der Schüler bewirken (zB
Rollenspiele, Dialoge, Diskussionen).
Die Festigung der Wortlehre ergibt sich am
wirkungsvollsten aus der Übung in kommunikativen
Situationen.
Das Leseverständnis soll besonders an berufsspezifischen
Texten geübt werden."
88. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den
Lehrberuf Industriekaufmann) lautet
„Anlage A/9/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF INDUSTRIEKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
1 und in Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr mit 2,5 —
0,5 — 2 erfolgen, wobei die Gesamtstundenzahl nicht
geändert wird.
4) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen
mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
5) Die Aufteilung der Wochenstunden bzw. Unterrichtsstunden
kann in Kaufmännisches Rechnen auch mit
2.— 1 — 2 bzw. 84 — 24 — 96 und in Textverarbeitung
mit 2,5 — 2 — 0 bzw. 96 — 80 — 0 erfolgen, wobei die
Gesamtstundenzahl nicht geändert wird.
6) Siehe Anlage A, Abschnitt III.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit
Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Organisation von Betrieben
kennen. Er soll Kenntnisse über die wichtigsten
Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken
können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von Marketing
haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke
des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich in
richtiger Weise sowie unter Anwendung von
elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen
können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel
des Wirtschafts- und Steuerrechts, der Unternehmensführung
und der Volkswirtschaft kennen und
komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens.
Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch.
Der Betrieb, seine Aufgaben im Rahmen der
Wirtschaft; die Arten der Betriebe.
Der Schriftverkehr im Betrieb: Normung, Gliederung,
Sprache und Stil der kaufmännischen
Schriftstücke, Behandlung der ein- und ausgehenden
Post. Ablagemethoden.
Ein- und Verkauf der Güter. Arten der Waren.
Kaufvertrag, Formen und Inhalt; Anfrage, Angebot,
Abschluß und Erfüllung (normaler Verlauf). Konsumentenschutz.
Ausfertigung der im Orts- und Ferngeschäft
üblichen Schriftstücke: Anfrage, Angebot, Bestellung,
Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein.
Rechnung (SV).
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr,
Schiffahrt. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.
Die zur Nachrichtenübermittlung und zum
Güterverkehr gehörigen schriftlichen Arbeiten,
besonders die Versandpapiere für Post- und
Bahnbeförderung (SV).
Der gestörte Verlauf des Kaufvertrages: Mängelrüge,
Lieferverzug, Annahmeverzug (SV).
Lehrstoff der Vertiefung
Wirtschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Marken-
und Musterschutz).
Volkswirtschaft
Wirtschafts- und Währungssystem.
2. Klasse
Die Zahlung und der Zahlungsverkehr: In- und
ausländische Zahlungsmittel. Die Zahlungsvermittlung
durch die Post, durch Geld- und Kreditunternehmungen.
Die mit der Zahlung und dem Zahlungsverkehr
verbundenen schriftlichen Arbeiten: Barzahlung
(Barerlag und Inkasso), Zahlungsvordrucke der
Post (auch Postanweisung, Postnachnahme) (SV).
Zahlungsvordrucke der Geld- und Kreditunternehmungen
(SV).
Die wirtschaftliche Bedeutung des Sparens.
Möglichkeiten der Geldanlage.
Der Wechsel (normaler Verlauf; Protest, Notifikation
und Regreß). Zahlung durch Wechsel (SV).
Das Akkreditiv. Der Zahlungsverzug und das
Mahnverfahren.
Mahnbriefe, Stundungsansuchen, Postauftrag,
Klage im Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) (SV).
Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des
Kredites, Kreditgewährung, Teilzahlungsgeschäft,
Überwachung der Außenstände.
Grundsätzliches über Liquidation, Ausgleich und
Konkurs.
Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung
Einteilung der Gewerbe, Umfang und
Endigung der Gewerbeberechtigung (SV).
Der Kaufmannsbegriff. Die Geschäftsfähigkeit.
Die Firma. Das Handelsregister. Die Hilfspersonen
des Kaufmanns und deren Vollmachten. Die
Handelsvermittler: Kommissionär, selbständiger
Handelsvertreter, Makler.
Lehrstoff der Vertiefung
Wirtschaftsrecht
Wechselrecht (Wechselklage).
Grundbuch.
Volkswirtschaft
Budget und Währungspolitik.
3. Klasse
Die Unternehmung und ihre rechtlichen Formen
Die Einzelunternehmung, die Handelsgesellschaften
(Personen- und Kapitalgesellschaften), die
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die
Unternehmungszusammenschlüsse, die öffentlichen
Unternehmungen.
Der Betrieb im Bereich des Handels, des
Handwerks, der Industrie, der Dienstleistungen und
der öffentlichen Verwaltung (Begriff, Aufgaben und
Bedeutung).
Der Einzelhandelsbetrieb: Betriebsformen, innere
Organisation.
Der Großhandelsbetrieb: Begriff, Organisation,
Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf. Import und
Export im Rahmen des Großhandelsbetriebes.
Grundkenntnisse des Zollwesens.
Der Handwerksbetrieb: Merkmale und Bedeutung.
Der Industriebetrieb: Wesen; Arten; Standortfragen;
innere Organisation.
Funktion der einzelnen Betriebsabteilungen (Materialeinkauf,
Lagerhaltung und Lagerverwaltung,
Fertigung, Vertrieb).
Der Ablauf der industriellen Fertigung: Marktforschung;
Einzel-, Serien- und Massenfertigung.
Das Wichtigste über die Rationalisierung im
Fertigungsbetrieb: Arbeitsteilung, Normung, Typisierung,
Spezialisierung, Automatisation. Arbeitsentlohnung
und Lohnsysteme im Fertigungsbetrieb.
Der Betrieb der Geld- und Kreditunternehmungen
Arten; die wichtigsten Bankgeschäfte.
Der Versicherungsbetrieb: Wesen und wirtschaftliche
Bedeutung der Versicherung; Arten der
Versicherungen bzw. der Versicherungsbetriebe
(ohne Sozialversicherung).
Die Betriebe des Fremdenverkehrs.
Die Betriebe der öffentlichen Verwaltung.
Personalwesen: Die Unternehmung als soziales
Gebilde; Aufgaben der Personalabteilung (Aufnahme,
Ausscheiden, Betreuung, Beurteilung, Aus-
und Weiterbildung des Personals); Personalplanung;
Organisationsfragen.
Schriftstücke im Personalbereich: Stellenausschreibung,
Stellenbewerbung, Lebenslauf, Dienstzeugnis
(SV).
Die Werbung (Werbemittel, wirtschaftliche Bedeutung).
Der unlautere Wettbewerb. Werbebriefe
und Werbeinserate (SV).
Die wichtigsten 'Marktorganisationen: Märkte,
Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Steuerrechtliche Grundbegriffe: Steuerbegriff,
Steuerarten, Steuererklärungen, Steuerbescheide,
Rechtsmittel, Finanzverwaltung.
Übersicht über die Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen-,
Lohn-, Körperschafts-, Lohnsummen- und
Grundsteuer.
Der Schriftverkehr mit den Gebietskörperschaften,
den Berufsverbänden, dem Finanzamt (Ansuchen
um Stundung und Teilzahlungen sowie um
Fristverlängerung zur Einreichung der Abgabenerklärung).
Lehrstoff der Vertiefung
Steuerrecht
Vermögenssteuer.
Unternehmensführung
Finanzierung (Leasing, Factoring). Marketing.
Public Relations. Arbeitsplatzgestaltung. Innovation.
Volkswirtschaft
Außenhandel, Zahlungs- und Leistungsbilanz.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Sozialprodukt.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrer hat bei der Vermittlung des
Lehrstoffes die Zusammensetzung der Klasse zu
berücksichtigen und unter Bedachtnahme auf die in
der Klasse vertretenen Unternehmens- und Betriebsarten
Schwerpunkte zu bilden. Die Bedeutung
des Marketings ist entsprechend zu betonen. Die
Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner
Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge
Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand
„Textverarbeitung" notwendig ist.
Jene Teilbereiche des Lehrstoffes, denen der
Klammerausdruck (SV) nachgesetzt wurde, sind
vor allem schriftlich zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und
Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen unter
Anwendung des Kopfrechnens, des schriftlichen
Rechnens und unter Verwendung von Rechengeräten
haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können; er soll
auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut
sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Berufsbezogenes Rechnen im Rahmen der
Grundrechnungsarten, der Schlußrechnung sowie
der Prozentrechnung unter Bedachtnahme auf die
Anwendung von einfachen kaufmännischen Rechenvorteilen
und den rationellen Einsatz von
Rechengeräten aus den Themenbereichen
Lehrlingsentschädigungen, Mengen- und Preisberechnungen,
Bargeldverrechnung, Umsatzsteuerberechnungen,
Rechnungsausstellung, Rabatt- und
Skontoberechnungen, Durchschnittsrechnung, Valuten-
und Devisenrechnung, Indexrechnung, Anlagenabschreibung,
Lagerbewirtschaftung, Darstellungsmöglichkeiten
einfacher Statistiken aus dem
Betriebsgeschehen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Devisenrechnung.
Indexrechnung.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung.
2. Klasse
Zinsenrechnung einschließlich Verzinsung mehrerer
Kapitalien und kontokorrentmäßiger Verzinsung.
Formen der Geldanlage.
Ratenrechnung.
Diskontierung einzelner Wechsel.
Formen der Finanzierung: Leasing, Factoring.
Verteilungsrechnung einschließlich Gewinnverteilung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kreditkostenvergleiche.
Komplexe Aufgaben
Finanzierungsformen.
Gewinnverteilung.
Zinsenrechnung.
3. Klasse
Personalverrechnung.
Bezugskalkulation.
Zollrechnung.
Kostenrechnung und Controlling im Handelsbetrieb.
Verkaufskalkulation im Handelsbetrieb.
Kostenrechnung im Erzeugungsbetrieb.
Produktionskalkulation.
Lehrstoff der Vertiefung
Personalverrechnung
Entgeltfortzahlung.
Abfertigungen.
Komplexe Aufgaben
Bezugskalkulation (Importkalkulation).
Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert
im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,
ziffernsparender Methoden, das Abschätzen
des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des
Rechnens, das Kopfrechnen, die Einhaltung einer
gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen
Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn
einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen.
Der Schüler soll die notwendigen Fertigkeiten in
der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher
und steuerlicher Hinsicht haben. Er soll
wirtschaftlich denken können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel
aus dem Bereich Buchführung kennenlernen. Er soll
auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut
sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Der Beleg und seine Ablage. Die handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften.
Vorkontieren und Buchen einfacher Geschäftsfälle.
Österreichischer Einheitskontenrahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Buchen komplexer Geschäftsfälle.
Lagerbuchhaltung.
Weitere Neben- und Hilfsaufzeichnungen im
Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.
2. Klasse
Einführung in das System und in die Technik der
doppelten Buchführung von der Eröffnung bis zum
Abschluß.
Führung betrieblicher Buchungsunterlagen über
die Inventur, das Bargeld, die Waren, die Kunden
und die Lieferanten.
Vorkontieren und Buchen komplexer branchenüblicher
Geschäftsfälle.
Der tabellenförmige Buchabschluß unter Berücksichtigung
einfacher Um- bzw. Nachbuchungen.
Anlagenverrechnung und -verbuchung.
Einfache Abschlüsse von Gesellschaften.
Ausarbeitung eines für die Betriebsführung sowie
für die wichtigsten Steuererklärungen verwertbaren
Geschäftsganges (Großhandels- und Fertigungsbetrieb).
Lehrstoff der Vertiefung
Buchen komplexer Geschäftsfälle.
3. Klasse
Lohnbuchhaltung, Buchungen im Zusammenhang
mit der Personalverrechnung.
Die wichtigsten Bewertungsvorschriften des
Handels- und des Steuerrechts.
Buchen von Abschreibungen, Schadensfällen,
Posten der Jahresabgrenzung, Rückstellungen,
Rücklagen.
Auswerten der Buchführungsergebnisse für die
Betriebsführung und für die Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Vorschriften,
Gewinnermittlung). Komplexe Aufgaben zur
Bewertung anläßlich des Jahresabschlusses.
Bilanzanalyse und Bilanzkritik.
Cash-flow-Analyse.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger kleinerer
Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. Auf. eine
praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes
und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten.
Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der
Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer
Wert beizumessen. Auf die äußere Form aller
Ausarbeitungen ist zu achten.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Computerunterstütztes
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen
unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen
lösen können.
Er soll datenverarbeitungsgerecht kontieren sowie
Computerausdrucke lesen können.
Lehrstoff
3. Klasse
Überblick über die Organisation des computerunterstützten
Rechnungswesens.
Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen
Geschäftsfällen
Finanzbuchhaltung einschließlich Lager- und
Anlagenbuchhaltung.
Personalverrechnung.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte
und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen
gelegt werden.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend
durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und
neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint
zweckmäßig.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über
Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung und die Bedienung von
Datenverarbeitungsgeräten haben.
Er soll über die funktioneil geeignete und
ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid
wissen und Einsicht in die Auswirkungen der
Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft
haben.
Lehrstoff
1. Klasse
EDV-Hardware
Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).
Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme,
Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme,
Software für die Verwaltung von Daten in
Datensicherungssystemen).
Einführung in das Betriebssystem
Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen.
Erstellen von Listen und Adreßklebern.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte
Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz.
Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der
Berufswelt und der Gesellschaft.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur
insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems
und für den weiteren Unterricht unbedingt
erförderlich ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend
durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und
neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint
zweckmäßig.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-
und Sozialstruktur Österreichs besitzen.
Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken
zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen
zu bedienen.
Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung
Österreichs mit anderen Ländern sowohl die
Beziehung der Staaten zueinander wie auch die
Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten
Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.
Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Probleme erkennen, sich
damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit
des friedlichen Zusammenlebens der Völker
überzeugt sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrundeliegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs
Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,
Industrie und Gewerbe, Verkehr, Touristik.
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher
besuchten Schulen erworbenen geographischen
Kenntnisse an.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die
starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen
werden.
Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und
anderen einschlägigen Informationsquellen soll
angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle
Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse über die im industriellen
Bereich verwendeten wichtigen Roh-,
Werk- und Hilfsstoffe; ihre technologische Gewinnung
und ihr Einsatz für bestimmte Anwendungsbereiche
auf Grund ihrer speziellen Eigenschaften.
Wecken des Verständnisses für den Zusammenhang
von technischen und wirtschaftlichen Fragen,
um zu einem gewissen Urteilsvermögen in technischen
Belangen zu gelangen.
Lehrstoff
Der Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung
der Klasse nach Fachbereichen zu erstellen. Er
umfaßt
Teil A: Allgemeine Grundlagen,
Teil B: Lehrstoff für einzelne Fachbereiche der
Industrie.
Bei einer Differenzierung nach bestimmten
Fachbereichgruppen ist jenes Stoffgebiet des Teiles
A, welches für die in der Klasse vertretenen
Fachbereiche von wesentlicher Bedeutung ist,
eingehend, die anderen Stoffgebiete des Teiles A
sind übersichtlich zu behandeln. Aus Teil B ist jener
Lehrstoff auszuwählen, welcher den in der Klasse
vertretenen Fachbereichen überwiegend gerecht
wird.
Teil A: Allgemeine Grundlagen
Standort und Standortfaktoren; Industriebetrieb
und Umwelt; Umweltschutzfragen.
Energie, Energieumwandlung, Energieversorgung,
Energieverknappung, Energieträger.
Erdöl als Energieträger und Rohstoff: Gewinnung,
Verarbeitung, Produkte, Verwendung.
Gas als Wärmeenergieträger, als Treibstoff und
als Rohstoff für die Petrochemie: Kohlengas,
Erdgas, Propan, Butan, Stadtgas, industriell verwendete
Gase.
Kohle und Koks: Förderung, Aufbereitung,
Handelsware, Verwendung.
Elektrische Energie: Erzeugung und Verbrauch;
Stromnetz, Stromübertragung, Verbundnetz;
Stromspannung, Stromumwandlung.
Schutzerdung; Sicherungen; Tarife. Elektrische
Energie und Umweltschutz. Bedeutung für Österreichs
Wirtschaft.
Teil B: Lehrstoff für einzelne Fachbereiche
der Industrie
1. Maschinen- und Stahlindustrie sowie sonstige
metallverarbeitende Industrie
Metalle als Werkstoffe und als Handelsprodukte.
Gußeisen.
Stahl: Begriffe, Eigenschaften, Sorten; Wärmebehandlung.
Edelstahle und ihre Legierungsmetalle.
Bleche: Arten, Eigenschaften, Anwendungsbereiche.
Die Hartmetalle und ihr Einsatz.
Die Nichteisenmetalle und ihre Legierungen im
Maschinenbau.
Kunststoffe und Kautschuk im Maschinenbau.
Oberflächenschutz von Metallen.
Be- und Verarbeitung von Metallen: Verfahren,
Eigenschaften der Produkte, Anwendungsbereich
im Maschinenbau; Arten der Verformung;
Metallverbindungen.
Überblick über Schrauben (Gewinde).
Lager von Maschinen; Dichtungen; Schmiermittel;
sonstige Öle für die Metallverarbeitung.
Grundbegriffe der Mechanik: Kraft; Einheiten;
Kraftübertragung.
Übersicht über die wichtigsten Maschinen des
Baugewerbes und für die Be- und Verarbeitung
von Metall, Holz, Kunststoffen, Stein, Leder,
Papier, Textilien und Lebensmitteln.
Grundzüge von Verbrennungs- und Elektromotoren.
Unfallverhütung, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
2. Gaswerke, Kokereien, Gasindustrie, Wärme-
und Heizungstechnik, Wasser
Wasser: Gewinnung, Pumpanlagen, Rohrnetze,
Speicherung; Qualitätsprüfung; Kläranlagen,
Kanalisation.
Überblick über die Grundlagen der Chemie
dieses Fachbereiches.
Kokerei — Gaswerk: Technologische Verarbeitung
der Steinkohle; Steinkohleprodukte;
Eigenschaften, Verwendung.
Erdgas: Erdgas als Heizgas und in der
Petrochemie; Propan, Butan; Stadtgas.
Gasgemische, Gasspaltanlagen, Speicherung,
Rohrnetz, Tarife.
Überblick über Gasgeräte: Aufbau, Funktion,
Sicherheitseinrichtungen. Technisch verwendete
Gase, Schweißbrenner, Knallgasgebläse;
Daniell'scher Hahn.
Heizöltanks (gesetzliche Vorschriften), Ölbrenner.
Fernheizwerke; Zentralheizungsanlagen; Öfen
für feste und flüssige Brennstoffe; elektrische
Öfen und Heizgeräte; Industrieöfen.
Installationsmaterial: Rohre, Rohrverbindungen.
Heizungs- und Gasarmaturen.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
3. Bergbau
Überblick über den österreichischen Bergbau.
Bergfreie Mineralien
a) Kohle: Steinkohle, Braunkohle;
b) Erze: Eisenerz, Eisenglimmer, Wolframerz,
Blei-Zinkerze, Kupfererz, Antimonerz,
Golderz;
c) Sonstige bergfreie Mineralien: Gips, Anhydrit,
Schwerspat, Graphit.
Grundeigene Mineralien
Magnesit, Talk und Talkschiefer, Kaolin, Ton,
Sande, Betonit, Illit, Quarz und Quarzit,
Quarzsand, Feldspat, Kieselgur, Traß.
Bundeseigene Mineralien
Salzsole, Steinsalz.
Erdöl, Erdgas, Ölschiefer
Erdöl, Erdgas, Ölschiefer.
Bergbau und Hüttenproduktion.
Förderung und Bergwirtschaft bei den für die
Wirtschaft wichtigen Mineralien.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
4. Hüttenindustrie, metallurgische Industrie
Einteilung der Metalle; Erzsorten, Erzaufbereitung;
Hochofen und Hochofenprodukte; Gießereiroheisen;
Ferrolegierungen.
Verfahren der Stahlerzeugung; Stahlarten;
Edelstähle und Legierungsmetalle; Wärmebehandlung
des Stahls; Härtemetalle und ihr
Einsatz.
Chemische und mechanische Werkstoffprüfung.
Arten der Verformung.
Gießen, auch von Nichteisenmetallen; besondere
Gießverfahren. Bleche; nahtlose und
geschweißte Rohre.
Nichteisenmetalle. Leichtmetalle. Edelmetalle.
Seltene Metalle. Pulvermetalle; Sintermetalle.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
5. Elektroindustrie
Der elektrische Strom: Stromarten, Meßwerte;
elektrischer Widerstand; elektrisches Leit- und
Widerstandsmaterial; Isoliermaterial, Stromerzeugung;
Stromübertragung; Stromumspannung,
Stromverteilungsnetz; Stromumwandlung.
Elektrische Meßgeräte und Schutzeinrichtungen.
Anwendung von Elektromagneten; Induktivität
und Kapazität.
Elektrische Geräte: Koch-, Heiz- und Heißwassergeräte,
Geräte der Kältetechnik; Beleuchtungsgeräte;
medizinische Geräte.
Elektrische Motoren und Maschinen.
Überblick über die Steuerungs- und Regelungstechnik.
Einführung in die Nachrichten-, Radio- und
Fernsehtechnik.
Unfallverhütung: einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
6. Gummi- und Kunststoffindustrie
Anorganische Chemie: Luft, Wasser, Säuren,
Basen, Salze.
Organische Chemie: Überblick über die kettenförmigen
Verbindungen (Paraffine, Olefine,
Ringverbindungen, Benzol und -abkömmlinge).
Kunststoffe: Wirtschaftliche Bedeutung; Eigenschaften,
allgemein und im Vergleich mit
anderen Werkstoffen.
Bildungsreaktionen: Aufbau und die damit
zusammenhängenden Eigenschaften.
Mischen der Kunststoffe zur Erreichung
bestimmter Eigenschaften.
Einteilung der Kunststoffe.
Die heute gebräuchlichen Kunststoffarten.
Verarbeitungsverfahren.
Rohstoffe und Halbfabrikate dieses Fachbereichs.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
7. Chemische Industrie
Grundbegriffe: Atome, Moleküle, Elemente.
Anorganische Chemie: Übersicht über Sauerstoff,
Wasserstoff, Stickstoff, Kohlenstoff,
Halogene, Schwefel, Phosphor, Arsen, Antimon,
Wismut, Bor, Silizium. Säuren; Laugen;
Salze.
Organische Chemie: Übersicht über kettenförmige
Verbindungen, Alkohole, Aldehyde, organische
Säuren, Esther, Äther, Kohlehydrate.
Industriell wichtige Produkte: Methan, Äthan;
Äthylen, Propylen; Azetylen; Methanol, Äthanol;
Glykol; Glyzerin; Formaldehyd; Azeton;
Ameisensäure, Buttersäure, Milchsäure, Essigsäure,
Fettsäuren.
Die technische Rohölverarbeitung in der
Raffinerie; Erdölprodukte.
Destillation von Kohle: Die wichtigsten Nebenprodukte
und ihre Verwertung.
Erzeugung von Seifen, Laugen, Waschmitteln,
Farben, Lacken, Klebstoffen, Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln.
Kohlehydrate (Stärke, Zucker und Zellulose)
als industrielle Rohstoffe.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
8. Holzindustrie
Chemie des Holzes: Feinbau der Holzzellwand,
chemische Zusammensetzung der Hölzer.
Verarbeitung des Holzes unter Erhaltung der
Fasern.
Holzschliff: Verfahren und Eigenschaften,
Ausnutzung des Holzes.
Zellstoff: Verfahren, Ausbeute, Beschaffenheit,
Nebenerzeugnisse und Abfallverwertung.
Weiterverarbeitung des Zellstoffes zu Papier.
Herstellung von Pappe. Verarbeitung des
Holzes unter Abbau der Fasern.
Verfahren zur Herstellung von Chemiefasern
aus Zellulose.
Holzverzuckerung: Verfahren und Verwendung.
Holzverbrennung: Heizwert und Brenneigenschaften.
Holzfeuerungen.
Holzverkohlung: Verfahren und Erzeugnisse.
Holzvergasung: Verfahren und Verwendung.
Holzschutz: Verfahren und Holzschutzmittel.
Feuerschutz.
Harzgewinnung.
Gerbstoffe.
Technologische Eigenschaften: Oberflächenbehandlung
und Oberflächenvergütung, Oberflächenschutz.
Dämpfen und Holztrocknung, Holzverformung.
Chemische Hilfsmittel der Holzvefarbeitung
und Holzvergütung.
Leime und Kleber.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
9. Papier- und Pappeindustrie
Eigenschaften des Holzes.
Chemische Holzverwertung: Trockene Destillation
des Holzes (Produkte und Verwertung);
Herstellung von Zellstoff.
Weiterverarbeitung von Zellstoff.
Verarbeitung der Zellulosefaser zu Chemieseide
und Chemiespinnfaser.
Papier: Begriff, Erzeugung, Verarbeitung zu
Halb- und Ganzzeug.
Maschinelle und Handpapiererzeugung.
Handelsübliche Papierformate.
Papierarten nach der Erzeugung und nach der
Stoffzusammensetzung.
Papiersorten und -prüfung.
Pappe: Begriff, Erzeugung, Verarbeitung zu
Halb- und Ganzzeug. Pappearten nach der
Erzeugung und nach der Stoffzusammensetzung.
Materialprüfung.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
10. Nahrungs- und Genußmittelindustrie
Zusammensetzung der Nahrungsmittel (Nähr- und
Wirkstoffe).
Konservierung, Färbung, Lebensmittelkontrolle.
Codex alimentarius austriacus.
Qualitätsmerkmale, Verfälschungen.
Industrielle Be- und Verarbeitung von
a) Getreidefrüchten zu Mahlprodukten, Brot,
Backwaren, Teigwaren;
b) Stärke und Zucker;
c) Obst und Südfrüchten;
d) Gemüse, Kartoffeln;
e) Fleisch und Fleischwaren;
f) Fischen und Fischwaren;
g) Milch und Milchwaren;
h) Fetten und Ölen.
Technische Fettverwertung.
Industrielle Erzeugung von Wein, Bier, Spiritus,
Hefe und Essig, Kaffee, Tee und Kakao.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
11. Textilindustrie, ledererzeugende und -verarbeitende
Industrie
a) Fachbereich „Textil"
Einteilung der textilen Faserstoffe.
Gewinnung und Verarbeitung von Baumwolle,
Schafwolle, Flachs, Hanf, Jute,
Nessel- und Hartfasern, tierischen Wollarten
und Haaren, Seiden und Kunststoffasern.
Die Bedeutung von Fasermischungen.
Die Texturierung von Garnen; Garnrechnung.
Erzeugnisse der Spinnerei und der Weberei.
Web-, Wirk- und Strickwarenkonfektion.
Erzeugung von Vorhängen, Teppichen,
Bodenbelägen, Filzen und Hüten, Seilerwaren.
Bekleidung.
b) Fachbereich „Leder"
Haut- und pelzliefernde Tiere.
Aufbau der tierischen Haut. Rohhaut;
Wasserwerkstatt; Beizen der Blößen; Ledergerbung;
Zurichtearbeiten.
Lederprüfung; Lederpflege; Lagerung. Ledersorten.
Lederaustauschstoffe.
Übersicht über die Lederverarbeitung und
ihre Produkte.
Pelze: Gerbung, Zurichten, Veredelung.
Pelzpflege.
Werkstoffe und Halbfabrikate in der
lederverarbeitenden Industrie.
Schuhe, Lederwaren und Lederbekleidung.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche
Bestimmungen.
12. Industrie zur Herstellung optischer und feinmechanischer
Geräte einschließlich der Erzeugnisse
für den Fotohandel
Herstellung optischen Glases.
Herstellung und Vergütung von Linsen.
Projektionslampen.
Fotoapparate, Filmkameras, Vergrößerungsgeräte,
Projektionsapparate.
Begriffe: Lichtstärke, Brennweite, Bildwinkel,
Objektiv und Okular.
Linsen und Lupen. Fernrohre; Mikroskop;
Theodolite.
Brillengläser, Brillenfassungen, Sonnenschutzgläser.
Beleuchtungsstärkemesser, Refraktometer, Polarimeter,
Kolorimeter, Spektroskop, Fotozellen,
Belichtungsmesser, Pyrometer, Entfernungsmesser,
Stereoskop.
Fotographisches Material.
Fotochemischer Prozeß. Fotochemikalien und
fotografisches Zubehör.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
13. Keramische Industrie, Glasindustrie und Baustoffindustrie
Mauerziegel, Profilziegel, Hohlziegel, Deckenziegel,
Pflasterziegel, Dachziegel, Drainrohre,
Terrakotten, Kacheln, Steingutwaren, feuerfeste
Steine.
Steinzeug, Klinker,Porzellan.
Kalkfreie Bindemittel: Ton, Lehm, Gips,
Magnesiamörtel.
Luftkalke: Weißkalk, Graukalk, Kalkmörtel.
Hydraulische Kalke: Wasserkalk, hydraulischer
Kalk; hydraulische Zuschlagsstoffe.
Zemente: Arten, Beton, Zusätze zu Beton,
Stahlbeton, Betonstein, Leichtbeton.
Wärmedämmung: Anorganische und organische
Dämmstoffe.
Bausteine und Bauteile aus Leicht-Baustoffen.
Fertigbauteile.
Fassadenschutz.
Glas: Flachglas, Flachglas für besondere
Zwecke (Prismenglas, Trübglas, Sicherheitsglas,
Farbglas, Elektrolytglas); Hohlglas; Glasbausteine.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
14. Fahrzeugindustrie (Schienen- und Straßenfahrzeuge)
Maßeinheiten für Masse, Kraft, Drehmoment,
Arbeit und Leistung.
Be- und Verarbeitung von Metallen im
Fahrzeugbau: Verfahren, Produkte, Arten der
Verformung, Metallverbindungen.
Werkstoffe und Halbfabrikate dieses Fachbereichs.
Triebwerksbereich: Otto-, Diesel- und Elektromotoren.
Kraftstoffe und Öle für diese Motoren;
Schmierfette.
Fahrwerk: Auto- und sonstige Fahrzeugreifen;
Chassis; Aufbauten.
Unterbodenschutz bei Fahrzeugen.
Gummi- und Kunststoffschläuche für Hydraulik
und Druckluft.
Die Innenausstattung von Fahrzeugen.
Kraftübertragungselemente (Wellen, Lager,
Triebe, Kupplungen); Dichtungen.
Kraftübertragung; Radaufhängung; Bremsanlagen;
Lenkung.
Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen.
Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu
pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung
sollen anhand von Warenproben und Modellen
erfolgen. Zusätzlich sollen alle zur Verfügung
stehenden Unterrichtshilfen gezielt eingesetzt werden.
Auf die Querverbindung zu Wirtschaftsgeographie
ist besonders Bedacht zu nehmen, auf
warenkundliche Fachliteratur und Fachzeitschriften
ist hinzuweisen.
Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als
Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung
und des sparsamen Einsatzes der Energie ist
besonders zu verweisen. Der Umweltschutzgedanke
ist in den Unterricht einzubauen.
Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke
normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen
können.
Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen
Hilfsmitteln arbeiten können.
Der Schüler soll berufsspezifische Texte kurzschriftlich
aufnehmen und die eigene Niederschrift
übertragen können.
Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten
Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Maschinenkunde
Aufbau und Pflege der Schreibmaschine unter
Beachtung der Betriebsanleitung.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten.
Einfache Abschreib- und Diktatübungen.
Einfache Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen.
Kurzschrift
Verkehrsschrift. Kurzschrift als Notiz- und
Konzeptschrift.
2. Klasse
Wiedergabe von Texten und Phonogrammen.
Abschreib- und Diktatübungen. Genormte und frei
gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken
nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.
Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Erweiterte Anwendung der Textverarbeitung.
3. Klasse
Fortsetzung der Arbeiten unter Einsatz von
bürotechnischen Hilfsmitteln. Formlose, form- und
normgerechte maschinschriftliche Wiedergabe von
Diktaten.
Spezielle Anwendungsbereiche der Textverarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Die Kurzschrift sollte ihrem Stellenwert in der
modernen Büropraxis entsprechend unterrichtet
werden. Deshalb sollte lediglich die Verkehrsschrift
unter Hinzufügung ausgewählter Kürzel und
Kürzungen der Eilschrift erarbeitet werden.
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in
der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen
Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen
Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Sprache und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und
privaten Alltags kommunikativ bewältigen können
und dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
erweitern.
Er soll die Rechtschreibkenntnisse festigen und
erweitern, das Wörterbuch adäquat verwenden
können und zum Lesen guter Literatur motiviert
sein.
Lehrstoff
1. Klasse
Wortlehre
Rechtschreibregeln, Fremdwortschreibung, Silbentrennung,
Gebrauch des Wörterbuches.
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Einweg- und Mehrwegkommunikation.' Störungen
und Blockaden und deren Beseitigung.
Gestik, Mimik, Körperhaltung, Kleidung.
Klassische Literatur.
2. Klasse
Schriftlicher und mündlicher Ausdruck
Stilistik, Protokollführung, Fachtexte. Bericht.
Vortragstechnik.
Fachgespräche. Diskussion, Referat. Telefongespräch.
Gespräche mit Geschäftspartnern.
Gegenwartsliteratur.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
typischen Kommunikationssituationen des beruflichen
und privaten Alltags, die schriftlich oder
mündlich bewältigt werden sollen.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich
besonders jene Methoden, die Freude an der
Mitteilungsleistung der Schüler bewirken (zB
Rollenspiele, Dialoge, Diskussionen).
Die Festigung der Wortlehre ergibt sich am
wirkungsvollsten aus der Übung in kommunikativen
Situationen.
Das Leseverständnis soll besonders an berufsspezifischen
Texten geübt werden."
89. In der Anlage A/9/11 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Binnenschiffer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
90. In der Anlage A/10/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Tischler) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
91. In der Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kunststoffverarbeiter) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
92. In der Anlage A/10/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Säger) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
93. In der Anlage A/10/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Binder) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
94. In der Anlage A/10/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Drechsler) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
95. In der Anlage A/10/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bootbauer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
96. In der Anlage A/10/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Wagner) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
97. In der Anlage A/10/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bürsten- und Pinselmacher) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
98. In der Anlage A/10/9 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
99. In der Anlage A/10/10 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Korb- und Möbelflechter) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
100. In der Anlage A/11/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Fahrzeugtapezierer [Fahrzeugsattler],
Polsterer, Tapezierer und Bettwarenerzeuger)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
101. In der Anlage A/11/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Lackierer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
102. In der Anlage A/11/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Maler und Anstreicher) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
103. In der Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Schilderhersteller) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
104. In der Anlage A/11/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Vergolder und Staffierer) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
105. In der Anlage A/12/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Blechschlosser, Spengler) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
106. In der Anlage A/12/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kupferschmied) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
107. In der Anlage A/12/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Karosseur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
108. In der Anlage A/13/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur,
Wasserleitungsinstallateur) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
109. In der Anlage A/13/2 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Zentralheizungsbauer, Rohrleitungsmonteur)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
110. In der Anlage A/14/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Former und Gießer, Metall- und
Eisengießer, Gelbgießer, Zinngießer) lautet die
Stundentafel A
„I. STUNDENTAFEL
A. FÜR FORMER UND GIESSER (METALL-
UND EISEN), GELBGIESSER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
In der Anlage A/14/1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Gießer, Metall- und Eisengießer,
Gelbgießer, Zinngießer) lautet die Stundentafel B
„B. FÜR ZINNGIESSER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
111. In der Anlage A/14/2 [Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Modelltischler (Formentischler)]
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
112. Die Anlage A/15/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Mechaniker) lautet
„Anlage A/15/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF MECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den berufsspezifischen
Werk- und Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und
Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und
Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften
und des Umweltschutzes.
Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebote soll zusätzlich über Begriffe der
Digitaltechnik Bescheid wissen; er soll auch
komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische und physikalische Grundbegriffe.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von
metallischen und nichtmetallischen Werk- und
Hilfsstoffen.
Normung und Prüfung von Werkstoffen.
Wärmebehandlung von Stahl.
Messen, Anreißen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
spanlosen und spanende Formgebung.
Fügetechniken
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Thermische Trennverfahren.
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.
Passungen.
Verbindungselemente
Schrauben, Keile, Federn, Stifte, Nieten.
Bauelemente
Hebel, Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.
Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.
Schalt- und Regelwerke.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Digitaltechnik
Begriffe, digitales Messen.
Komplexe Aufgaben
Auswahlkriterien für Werkstoffe, Maschinen und
Geräte. Aufnahme und Auswertung von Kennlinien.
Erstellen von Wartungsplänen.
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung
sind besonders die facheinschlägigen
Normen zu berücksichtigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit sowie auf die
notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für
die Regel- und Steuertechnik ausführen können; er
soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Rechnungen in Zusammenhang mit Passungen.
Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden
Fertigung.
Das Übersetzungsverhältnis bei Riemen- und
Zahnradtrieb.
Rechnungen zum Kegeldrehen.
Rechnungen zum Arbeiten mit dem Teilkopf.
Berechnungen von modulabhängigen Zahnradabmessungen.
Rechnungen aus dem Stoffgebiet der Mechanik,
Pneumatik, Hydraulik, Wärmelehre, Elektrotechnik
und NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik.
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik und
NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen.
Als Rechenhilfen sind Arbeitsberichte, Diagramme
und Tabellen und weitere Rechenhilfen,
soweit wie möglich zu verwenden. Formelumwandlungen
sind nur in fachbezogenen Beispielen
anzuwenden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich arbeiten zu
können.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung und Lesen von
Werkzeichnungen.
Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen
und Textangaben.
Normgerechte Darstellung von Maschinen- und
Bauelementen.
Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben
und Oberflächenzeichen.
Schaltzeichen und Schaltpläne für die Regel- und
Steuertechnik.
Schematische Darstellung von Funktionsabläufen.
Anfertigung und Lesen von Diagrammen.
Zeichnungen für die NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem
Schüler das Verständnis für die Herstellung der
Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln
zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis
der Fachkunde erstrebt werden, wobei
nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern
der erzielte Erfolg entscheidend ist.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.
Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
und der Regel- und Steuertechnik
Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher
Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,
Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.
Fertigung.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Erstellen von Meßprotokollen.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderer unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung
in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung
der verwendeten Werkzeuge, Maschinen
und Meßgeräte. Anleitung, Werkstücke technisch
richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und
fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher
Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung
und des Umweltschutzes. Wecken und
Förderung der beruflichen Verantwortung.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Messen. Anreißen. Spanlose und spanende
Arbeitstechniken mit Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen.
Fügetechniken
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Thermische Trennverfahren.
Wärmebehandlung von Stählen.
Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung
und Korrosionsschutz von Werkstoffen.
Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach
Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern; erforderlichenfalls
Erstellung von Arbeitsplänen.
Fallweise Unterweisung in speziellen Arbeitstechniken.
Didaktische Grundsätze
Im Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler geholfen werden, die im
Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu ergänzen.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf den Unterricht
in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
abzustimmen.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu
nehmen.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und
Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso
anzustreben wie die Beachtung der bestehenden
Normen, der Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz."
113. In der Anlage A/15/2 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Büchsenmacher, Waffenmechaniker)
lautet
„Anlage A/15/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER,
WAFFENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, Entsorgung und
wirtschaftlicher Verarbeitung. Vertrautmachen mit
Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,
Geräten und Maschinen sowie insbesondere der
Automatisierungstechniken.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik.
Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die
Funktion von Meßeinrichtungen sowie die gesetzlichen
Bestimmungen für explosive Stoffe kennen; er
soll auch komplette Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
a) Naturlehre
Berufsbezogene physikalische und chemische
Grundbegriffe.
Grundkenntnisse der Wärmelehre, der Mechanik
und Festigkeitslehre; ihre Anwendung als Ergänzung
zur Ballistik und Waffenkonstruktion. Optische
Grundbegriffe.
b) Werkstoff- und Gerätekunde
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von
metallischen und nichtmetallischen Werk- und
Hilfsstoffen. Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
spanabhebenden Formgebung.. Härtetechnische
Grundbegriffe. Verbindungstechniken.
Vollendungsarbeiten. Meßwerkzeuge und Passungen.
Elektrische Grundlagen.
c) Spezielle Fachkunde
Ballistik
Treib- und Zündmittel. Geschoß- und Patronentypen.
Gasdruckkurven, Gasdruckmeßgeräte, Mündungsenergie
und Impulsgesetz. Fluggeschwindigkeit,
Flugzeitmeßgeräte, Flugbahnkurven, Schuß im
Hochgebirge. Kaliber und Patrone. Wirkung und
Zerlegung der Geschosse. Vibration, Streuungs- und
Trefferbilder. Handhabung und Auswertung
der Schußtafeln der einzelnen Munitionsfirmen.
Beurteilungsverfahren des Schrot- und Büchsenschusses.
Beschußgesetz.
Waffenkonstruktion
Geschichtliche Entwicklung der Handfeuerwaffen.
Verschlußtypen und hauptsächliche Systemarten.
Moderne in- und ausländische Verschlußsysteme.
Auswirkungen der Pulverexplosion auf die
Aufnahme der Kräfte sowie auf die Festigkeit des
Lauf- und Verschlußmaterials. Kombinierte Waffen,
Repetier- und Selbstladewaffen. Abzugseinrichtungen
und Sicherungen. Mechanische und
optische Visiereinrichtungen. Schäftungsarten.
Wahl, Prüfung, Handhabung und Verwendung der
Jagdwaffen. Einführung in das Gebiet der Sportwaffen.
Einteilung und Funktionsweise der Faustfeuerwaffen.
Waffengesetz.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Meßtechnik
Mechanische, optische und elektrische Messungen.
Gesetzliche Bestimmungen
Sprengstoffgesetz, Pyrotechnikgesetz Lagerungsvorschriften.
Komplexe Aufgaben
Schneiden und Lochen. Wiederladen der Munition.
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur
Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Metrische Maße und Massen, englisches Zollmaß.
Flächen-, Rauminhalts- und Masseberechnungen.
Trigonometrische Lehrsätze, einfache Gleichungen
und deren Umwandlung. Berechnungen zur
Bewegungs- und Festigkeitslehre sowie der Dynamik
und der Schießtechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Bewegungs- und Festigkeitslehre
sowie der Dynamik und der Schießtechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen. Bei etwa auftretenden Mängeln in den
Grundkenntnissen des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen können verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich zu
arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung und Lesen von
Werkzeichnungen.
Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen.
Konstruktionszeichnungen und Aufstellen von
Stücklisten von Waffenbaugruppen, wie Schlössern,
Garnituren, Schnellern, Fernrohrmontagen und
einfachen Einabzügen. Zusammenstellungszeichnungen
der gangbaren Jagdwaffensysteme.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den im Beruf üblichen
zeichnerischen Darstellungsweisen vertraut zu
machen. Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der
Schüler die Grundlagen zur Weiterbildung erwirbt.
Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das
Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für
die wichtigsten Konstruktionen des Berufes zu
wecken. Bei allen Zeichnungen ist stets auf ihre
praktische Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen und
deren Entsorgung. Unterweisung in der Handhabung,
Pflege und Instandhaltung der verwendeten
Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke technisch
richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und
fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher
Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung.
Wecken und Förderung der beruflichen
Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen.
Grundfertigkeiten: Messen, Winkelmessen, Anreißen,
Feilen, Meißeln, Sägen, Bohren, Drehen,
Senken, Reiben, Gewindeschneiden von Hand,
Schaben und Fräsen. Anfertigen von Werkzeugen.
Löten und Härten. Anfertigen von Waffenbestandteilen.
Reparieren und Anfertigen von Waffenbaugruppen
nach steigendem Schwierigkeitsgrad bis zum
Waffensystem.
Waffenschäften, Schaftoberflächenbehandlung
und Zielfernrohrmontage.
Funktionserläuterung, Zerlegung und Zusammenbau
verschiedener Faustfeuerwaffen. Einschießen
von Waffen am Schießstand und Schußbeurteilungen.
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit
die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,
werkstattmäßiger Anwendung und praktischem
Erfolg aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche
Arbeitsmethoden, Geräte und Maschinen Bedacht
zu nehmen. Ferner sind unter ständiger Beachtung
von Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Umweltschutz,
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."
114. Die Anlage A/15/3 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Kraftfahrzeugmechaniker) lautet
Anlage A/15/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3Vi Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk-
und Betriebsstoffe, Werkzeuge, Werkstatteinrichtungen
und Arbeitsverfahren nach dem Stande der
Technik kennen und sie unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit auswählen können.
Er soll gründliche technische Kenntnisse über das
Kraftfahrzeug und seine Bauteile und das für den
Beruf notwendige Wissen über die Mechanik und
die Kfz-Elektrik haben.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein und den ökologischen
Sinn der Entsorgung von Altlasten verstehen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe.
Werk- und Betriebsstoffe
Eigenschaften, Verwendung.
Arbeitsverfahren
Spanlose und spanende Formgebung. Lösbare
und unlösbare Verbindungen.
Motor
Verbrennungskraftmaschinen. Zwei- und Vier-
Takt-Otto-Motor und Dieselmotor. Bauelemente.
Kühlung, Schmierung. Gemischaufbereitungsanlagen
für Otto-Motoren und Dieselmotoren.
Kraftfahrzeug
Arten, Baugruppen und Maschinenelemente.
Fahrwerk und Karosserie
Räder, Reifen. Radaufhängungen. Lenkungen.
Hydraulische Bremsanlagen. Druckluftbremsanlagen.
Verlangsameranlagen. Karosseriebauarten.
Kfz-Elektrik
Zündanlagen. Batterie. Licht- und Signalanlagen.
Elektrische Zusatzeinrichtungen. Generatoren und
Anlasser. Motorelektronik. Sicherheitselektronik.
Kraftübertragung
Kupplung. Getriebe. Achsantriebe.
Entsorgung von Altlasten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe.
Verbrennungskraftmaschinen. Maschinenelemente.
Gemischaufbereitungsanlagen für Otto-
Motoren und Diesel-Motoren. Zündanlagen. Getriebe.
Hydraulische Bremsanlagen. Sicherheitselektronik
im Fahrzeug.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Gewichtung des Lehrstoffes
ist die Bedeutung der Themen für die Praxis des
Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindung zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts
zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die
theoretischen Vorkenntnisse für die „Praktische
Arbeit" bzw. „Laboratoriumsübungen" rechtzeitig
vermittelt werden.
Die Sicherheitsvorschriften und die Bestimmungen
der Entsorgung sollten nicht gesondert, sondern
in Zusammenhang mit den jeweils betroffenen
Themenbereichen vermittelt werden.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Berechnungen zur Mechanik
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums-,
Masse- und Gewichtsberechnungen. Winkelberechnung.
Berechnungen von Motorkenndaten
Hubraum, Verdichtungsverhältnis, Hubraumleistung,
Leistungsmasse, Kraftstoffstreckenverbrauch.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik
Größen, Einheiten, Ohmsches Gesetz, Leitungsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen von Motorkenndaten. Ohmsches
Gesetz.
2. Klasse
Berechnungen zur Mechanik
Kraft, Drehmoment, Wärmedehnung.
Gleichförmige, geradlinige und kreisförmige
Bewegung.
Berechnungen von Motorkenndaten
Spezifischer Kraftstoffverbrauch, Kolbenkraft,
mittlere Kolbengeschwindigkeit, Motorsteuerung.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik
Serien- und Parallelschaltungen von Widerständen,
Batteriekapazität.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleichförmige, geradlinige und kreisförmige
Bewegung.
Serien- und Parallelwiderstandsschaltungen von
Widerständen.
3. Klasse
Berechnungen zur Mechanik
Reibung, Zug- und Druckfestigkeit. Mechanische
und hydraulische Übersetzungen.
Berechnungen von Motorkenndaten
Drehmoment, Leistung, Wirkungsgrad.
Berechnungen zur Kraftübertragung
Kupplung, Getriebe, Achsenantrieb, Fahrgeschwindigkeit.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung, Verzögerung. Hydraulisch betätigte
Bremsanlagen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Kraftübertragung. Hydraulisch
betätigte Bremsanlagen.
4. Klasse
Berechnungen zum Motor
Leistung, Drehmoment.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Bremsleistung, Bremsarbeit. Äußere Fahrwiderstände.
Pneumatisch betätigte Bremsanlagen.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik
Elektrische Arbeit und Leistung. Wirkungsgrad.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Kfz-Elektrik und Fahrmechanik.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb
die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes
die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Der
Berücksichtigung des aktuellen Standes des Fachgebietes
kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bei
auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen des
Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt
das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang, durch das der
Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben
befähigt wird.
Auch die Verwendung von Rechenhilfen, wie
Arbeitsberichte, Diagramme und Tabellen, gehört
zum Praxisbezug.
In der 1. bis 3. Klasse je zwei Schularbeiten; in der
4. Klasse eine Schularbeit.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Entwurfsskizzen normgerecht
und sauber unter Berücksichtigung der verschiedenen
Funktionen der Kfz-Teile anfertigen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und
lesen können, um nach diesen arbeiten und
erforderliche Berechnungen anstellen zu können.
Lehrstoff
1. Klasse
Technisches Zeichnen
Normgerechte Darstellungen und Bemaßung,
Oberflächenzeichen, Schnittdarstellungen.
2. Klasse
Technisches Zeichnen
Gewinde, Abmaße und Passungen. Skizzieren
und Zeichnen von Motorteilen.
Zeichnen zur Kfz-Mechanik
Funktionsdarstellungen zur Motortechnik.
Zeichnen zur Kfz-Elektrik
Elektrische Schaltpläne.
3. Klasse
Funktionsdarstellungen
Triebwerk. Fahrwerk.
Hydraulische Schaltpläne.
4. Klasse
Zeichnen zur Kfz-Elektrik
Stromlaufpläne (Motorelektronik. Fahrzeugelektronik).
Funktionsdarstellung
Schaltschemata von Druckluftbremsanlagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten
Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch
Skizzen und Entwürfen bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen
und haben auf die einschlägigen Normen
Bedacht zu nehmen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die
Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die
Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand
„Praktische Arbeit" bzw. „Laboratoriumsübungen"
zu achten..
Bei den Funktionsdarstellungen ist das fachliche
Verständnis besonders zu schulen.
Laboratoriums Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in . der Praxis des
Fachgebietes auftretenden Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben
sicher und gewandt durchführen können.
Er soll insbesondere die elektrischen, elektronischen,
hydraulischen und pneumatischen Vorgänge
verstehen und anhand von Messungen überprüfen
können.
Lehrstoff
1. Klasse
Handhabung und Pflege der Meßgeräte.
Erkennen und Messen
Mechanische und elektrische Größen.
Schalten
Einfache Stromkreise (Aufbau, Anwendungen).
Nachweis des Ohmschen Gesetzes.
Erkennen und Prüfen
Werkstoffe und Betriebsstoffe.
2. Klasse
Grundlagen der Elektronik.
Elektrisches und elektronisches Messen
Verhalten und Anwendung von Halbleiterbauelementen.
Verhalten von Widerständen. Spulen und
Kondensatoren im Gleich- und Wechselstromkreis.
Kraftfahrzeugtechnische Meß- und Schaltübungen
Motor, Motorbauteil und Aggregate. Licht- und
Signalanlagen. Elektrische Zusatzeinrichtungen.
3. Klasse
Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik.
Prüfen und Messen
Hydraulische Anlagen am Kfz.
Kraftfahrzeugtechnisches Messen
Kraftübertragung. Fahrwerk. Gemischaufbereitungsanlage
von Dieselmotoren.
4. Klasse
Prüfen und messen
Verhalten von mechanischen, elektrischen und
elektronischen Kraftfahrzeugeinrichtungen.
Prüf-, Meß- und Schaltübungen
Pneumatische Anlagen am Kfz.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen
„Fachkunde" und „Praktische Arbeit" ist
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf den Bereich der Kfz-Technik
abzustimmen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
sicher handhaben und instand halten
können.
Er soll mit Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung
vertraut sein.
Er soll die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Kraftfahrzeuges notwendigen Arbeiten
sicher beherrschen und Prüf-, Einstell- und
Wartungsarbeiten sachgerecht ausführen können.
Der Schüler soll über Unfallverhütung und Erste
Hilfe Bescheid wissen und Altlasten sachgerecht
entsorgen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Handhaben, Instandhalten.
Grundfertigkeiten der Metall- und Kunststoffbearbeitung
Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken
(Löten, Schweißen, Kleben).
Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Kühl- und Schmieranlage. Elektrische Anlage.
Reifen. Trieb- und Fahrwerk. Bremsanlage. Motor
und Gemischaufbereitungsanlagen. Karosserie.
Fehlerdiagnose.
Sachgerechte Entsorgung von Altlasten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Gewichtung des Lehrstoffes
ist seine Bedeutung für die Praxis des
Lehrberufes.
Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit
den Eigenschaften und Anwendungen der Werk-
und Betriebsstoffe, der Handhabung der Werkzeuge
und Maschinen und im besonderen mit den
Vorschriften zur Unfallverhütung vertraut gemacht
werden.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht
werden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und
Materialverbrauch ist besonders zu achten.
Die Grundfertigkeiten der Metall- und Kunststoffbe-
sowie -verarbeitung sind der Praxis
entsprechend auszuwählen und haben auf die
berufliche Notwendigkeit Bedacht zu nehmen.
Die Bestimmungen der sachgerechten Altlastenentsorgung
sollen nicht gesondert, sondern in
Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Themenbereichen
vermittelt werden."
115. In der Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker) lautet
„Anlage A/15/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den in der Kraftfahrzeugelektrik
verwendeten Werkstoffen sowie mit Einsatz
und Wirkungsweise der Werkzeuge und Arbeitsbehelfe
unter Berücksichtigung der Unfallverhütung.
Vermittlung von Kenntnissen der elektrischen
Anlagen und des Verständnisses für die Funktion
von Motor, Trieb- und Fahrwerk sowie insbesondere
für die Automatisierungstechniken. Förderung
des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe,
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung
der im Kraftfahrzeug vorkommenden Werkstoffe
Eisen und Nichteisenmetalle, Kunststoffe;
Isolierstoffe, Halbleiterwerkstoffe. Betriebsstoffe.
Maschinen- und Bauelemente in der Kraftfahrzeugelektrik,
Aufbau der Kraftfahrzeuge; Arbeitsweise
und Bauarten der Kraftfahrzeugmotoren;
Kraftstoffeinspritzanlagen.
Gemischaufbereitung, Abgaszusammensetzung.
Elektrische Anlageteile der Kraftfahrzeuge,
Zündanlagen, Ladeanlagen, Anlasser, Licht- und
Signalanlagen, Scheibenwisch- und Waschanlagen,
Ventilations- und Klimaanlagen, Entstörungs-,
Steuer-, Kontroll- und sonstige elektrische Einrichtungen;
Halbleiterbauelemente; Elektronik im
Kraftfahrzeugbau. Prüfverfahren. Diagnoseerstellung.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Prüf- und Meßtechnik. Automatisierungstechniken.
Elektrische Anlagen mit Elektronik, Motor,
besondere Bremssysteme, Gemischaufbereitung und
Abgaszusammensetzung. Methoden zur gezielten
Diagnoseerstellung, Erstellung und Auswertigung
von Schaltplänen.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Fachgegenständen herzustellen.
Durch Anschaulichkeit im Unterricht ist das
Verständnis zu sachgemäßer Arbeit; besonders im
Hinblick auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Kraftfahrzeugs, zu wecken.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben in
den Bereichen Elektrotechnik mit Elektronik,
Hydraulik und Pneumatik lösen können.
Lehrstoff
Berechnungen von Längen, Flächen, Volumen
und Masse.
Gleichförmige geradlinige und kreisförmige
Bewegung; Übersetzungen. Hydraulik, Pneumatik.
Kenndaten von Motoren: Hubraum, Verdichtungsverhältnis,
Leistung, Drehmoment. Elektrotechnische
Berechnungen: Strom, Spannung, Widerstand,
Maßeinheiten, Arbeit und Leistung.
Bemessung elektrischer Leitungen.
Einfache Berechnungen bei Zünd- und Ladeanlagen,
Batterie, Anlaßeinrichtungen und Halbleiterbauteilen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsberechnungen, Kapazitäten, Leistungsberechnungen,
Elektronik, Hydraulik, Pneumatik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu
üben, weitere Rechenhilfen können verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen,
Zeichnungen und Schaltpläne technisch richtig und
sauber auszuführen sowie zu lesen, um danach zu
arbeiten.
Lehrstoff
Anfertigung von einfachen technischen Zeichnungen,
normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen,
Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand
von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen
und einfache Werkzeichnungen. Leiter- und
Anschlußbezeichnungen. Schaltzeichen und Schaltpläne
der elektrischen Einrichtungen für Kraftfahrzeuge.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, den
Zeichenvorteilen, der Normung und den in der
Praxis der Kraftfahrzeugelektrik üblichen Beschriftungen
vertraut zu machen. Der Lehrstoff ist so
auszubauen, daß der Schüler die Grundbegriffe des
Fachzeichnens erlernt. Durch das Lesen von
Zeichnungen und Plänen ist ihm das Verständnis für
elektrische Schaltungen in Kraftfahrzeugen zu
vermitteln.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses für die Vorgänge
bei den im Kraftfahrzeug verwendeten elektrischen
Einrichtungen und deren Bauteilen durch Ausführung
und Auswertung von Versuchen.
Lehrstoff
Messen der elektrischen Grundgrößen, Meßbereichserweiterung,
Leistungsermittlung aus Strom
und Spannung im Gleichstromkreis, Schaltung von
Dioden im Wechselstromkreis; Einweg- und
Vollweggleichrichter. Drehstromgleichrichter.
Kennlinienaufnahme von Dioden, Zenerdioden
und Varioden mit Meßgeräten und Oszilloskopen.
Grundschaltung von Transistoren und Tyristoren
mit Anwendungsbeispielen. Transistoren als Schalter,
Regler und Zündung.
Nachweis des Grundverhaltens von Kondensatoren
und Spulen im Gleich- und Wechselstromkreis.
Betriebsverhalten von Gleich-, Wechsel- und
Drehstromgeneratoren. Einfache elektronische
Grundschaltungen.
Didaktische Grundsätze
Ausgehend von einfachen Schalt- und Meßübungen
sind in Verbindung von Demonstration und
Versuch die Vorgänge und Möglichkeiten der
Kraftfahrzeugelektrik zu veranschaulichen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Bei jeder Übung
sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum
Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie die
notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von
Unfällen zu beachten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung
in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung
der verwendeten Werkzeug, Maschinen
und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,
Werkstücke technisch richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit
sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und Berücksichtigung
der Unfallverhütung. Wecken und
Förderung der beruflichen Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte.
Meßübungen, Anreißen.
Spanende und spanlose Formgebung.
Verbindungstechniken. Fügetechniken.
Aus- und Einbau, Anschluß und Inbetriebsetzung
von elektrischen Kraftfahrzeugeinrichtungen. Prüfung,
Einstellung und Behebung von Störungen an
Zündanlagen und Kraftstoffeinspritzanlagen,
Lade-, Anlaß-, Licht-, Signal- und sonstigen
elektrischen Kraftfahrzeugeinrichtungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb
erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu
ergänzen.
Die Unterrichtsgestaltung muß in Aufbau und
Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu
nehmen.
Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit
der Arbeit sind beim Unterricht ebenso
anzustreben wie die genaue Beachtung der
bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder
sowie der Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz."
116. Die Anlage A/15/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Landmaschinenmechaniker) lautet
„Anlage A/15/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
LANDMASCHINENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Entsorgung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie
insbesondere der Automatisierungstechniken.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die
zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren
sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige
Sicherheitstechnik.
Vermittlung der Grundlagen der Funktionsmechanik.
Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich die elektronischen
Meß- und Prüfeinrichtungen kennen; er soll auch
komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Chemische und physikalische Grundbegriffe.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.
Korrosions- und Oberflächenschutz.
Messen und Prüfen, Passungen, Anreißen,
Werkzeuge zum Festhalten und Einspannen.
Spanlose und spanende Formgebung.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Kraftübertragungselemente.
Wärmebehandlung der Metalle.
Antriebs- und Regelungsmöglichkeiten für Landmaschinen.
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Geräte.
Kenntnisse aus der Boden- und Pflanzenkunde,
soweit sie für den Landmaschineneinsatz bedeutsam
sind.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
Grundlagen der NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Elektronische Meß- und Prüfeinrichtungen.
Komplexe Aufgaben
Auswahl von Werkstoffen, Maschinen und
Geräten. Automatisierungstechniken.
Meß- und Prüfaufgaben und deren Auswertung.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt sowie
auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung
von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus
Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik
kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Drehmoment, Reibung,
Wirkungsgrad.
Wärmeenergie, mechanische Energie.
Einfache Aufgaben aus der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Errechnung der Schnittgeschwindigkeit und der
Arbeitsdrehzahlen bei Werkzeugmaschinen.
Übersetzungen. Zahnradberechnung.
Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.
Einfache Festigkeitsrechnungen.
Druck in Flüssigkeiten und Gasen.
Einfache elektrische Rechnungen.
Leistungsgewicht und Zugkraft beim Schlepper.
Berechnungen über Verbrennungskraftmaschinen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik
und Elektrik.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Die zweckmäßige Verwendung des Tabellenbuches
muß besonders berücksichtigt werden.
Weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Die Möglichkeit der Ergebnisprüfung durch
Überschlagsrechnung ist zu üben.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen
und sauberen Ausführung einfacher Skizzen und
Werkzeichnungen.
Befähigung, Zeichnungen und Pläne zu lesen, um
danach wirtschaftlich arbeiten und die damit
verbundenen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Die Normgrundlagen für die Werkzeichnung
nach den Vorschriften des Österreichischen Normungsinstitutes
Blattgröße, Beschriftung, Arten der
Darstellung, Anordnung der Ansichten, Bemaßung,
Maßstäbe, Oberflächenangaben, Schriftfeld und
Stückliste.
Darstellung von Gewinden.
Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen einschließlich
der Verwendung der Sinnbilder. Einfache
Abwicklung, Verschneidungen und Durchdringungen.
Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen
nach einfachen Modellen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten
bzw. Schnitte.
Werkzeichnungen aus Darstellungen der schiefen
Parallelprojektion.
Bemaßung unter Berücksichtigung von Toleranzen
und Passungen.
Schematische Darstellung von Funktionsteilen
und Weiterentwicklung bis zum einfachen selbstgefertigten
Ersatzteil unter Berücksichtigung einer
wirtschaftlichen Herstellungsmöglichkeit.
Schaltzeichen.
Einfache Schaltpläne in Verbindung mit der
Fachkunde und der Praktischen Arbeit.
Zusammenstellungszeichnungen mit Schriftfeld
und Stückliste.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, deren
Handhabung und der Normung vertraut zu
machen.
Der Schwerpunkt beim Zeichnen von Übungsbeispielen
ist besonders auf die Werkstoffauswahl,
Fertigungsmethoden und auf die Grundsätze der
Einzelfertigung zu legen.
Die Zeichenbeispiele sind den Bedürfnissen des
Berufes anzupassen, wobei auch eine Darstellung
der verschiedenen Bearbeitungsverfahren nach dem
Fertigungsgang zu berücksichtigen ist.
Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das
Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für
die wichtigsten Konstruktionen des Berufes zu
wecken.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, der
pneumatischen und/oder hydraulischen Regel- und
Steuertechnik beherrschen und auf Anlagen praxisbezogene
Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und deren Handhabung
beherrschen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, der
Elektrotechnik sowie Elektronik besser verstehen
und die Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne
überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Meß- und Prüftechniken
Messen mit Meßwerkzeugen.
Anfertigen von Meßprotokollen.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Ohm'sches Gesetz, Stromkreis, Messen elektrischer
Größen, Ausführung einfacher Schaltungen.
Elektronische Grundschaltungen und Schaltübungen.
Anwendung der elektronischen Regel-, Steuer-
und Meßtechnik.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.
Messungen an Verbrennungskraftmaschinen und
Schleppern.
Erkennen von Werkstoffen und deren Eigenschaften.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Druck- und Temperaturmessungen.
Massebestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonders Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Elektrotechnik
und Elektronik, der Regel- und Steuertechnik
sowie der Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik sind im Hinblick
darauf zu unterrichten, daß der Schüler einen
Mechanikerberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung
in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung
der verwendeten Werkzeuge, Maschinen
und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,
Werkstücke technisch richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit
sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise, Berücksichtigung
der Unfallverhütung und des Umweltschutzes.
Wecken und Förderung der beruflichen
Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen.
Schulung in den handwerklichen Fertigkeiten
und Fertigungsverfahren zur Verarbeitung von
metallischen Werkstoffen und Kunststoffen unter
besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Arbeitsweisen,
zweckmäßiger Arbeitsfolgen und dem
Umweltschutz.
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung und
einfache Blecharbeiten.
Handwerkliche Verarbeitung von Halbzeugen.
Schmieden, Trenn- und Fügetechniken.
Einfache Arbeiten auf Werkzeugmaschinen.
Pflege, Wartung und Instandhaltung der Werkzeuge
und Maschinen. Wartung, Montage- und
Reparaturarbeiten an Schleppern und Landmaschinen.
Test- und Einstellarbeiten an elektrischen,
elektronischen, pneumatischen und hydraulischen
Bauelementen im Landmaschinenbereich.
Anfertigen von facheinschlägigen Bauelementen
nach Werkzeichnungen und Skizzen.
Selbständige Ausführung von Arbeiten nach
festgelegter Zielangabe.
Sorgfältige Beachtung der Arbeitshygiene, der
Unfallverhütung und dem Umweltschutz. Richtiges
Verhalten bei Unfällen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb
erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu
ergänzen.
Die Unterrichtsgestaltung muß in Aufbau und
Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu
nehmen.
Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und
Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso
anzustreben wie die genaue Beachtung der
bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder
sowie der Vorschriften über Unfallverhütung und
Arbeitshygiene."
117. Die Anlage A/15/6 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Feinmechaniker, Waagenhersteller) lautet
„Anlage A/15/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE FEINMECHANIKER,
WAAGENHERSTELLER
I. STUNDENTAFEL
A. FÜR FEINMECHANIKER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
B. FÜR WAAGENHERSTELLER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den berufsspezifischen
Werk- und Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und
Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und
Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften
und des Umweltschutzes.
Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische und physikalische Grundbegriffe.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von
metallischen und nichtmetallischen Werk- und
Hilfsstoffen.
Normung und Prüfung von Werkstoffen.
Wärmebehandlung von Stahl.
Messen, Anreißen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
spanlosen und spanabhebenden Formgebung.
Fügetechniken
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Thermische Trennverfahren.
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.
Passungen.
Verbindungselemente
Schrauben, Keile, Federn, Stifte, Nieten.
Bauelemente
Hebel, Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.
Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.
Schalt- und Regelwerke.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Zusatz für Waagenhersteller
Behandeln von Schneiden, Pfannen und Berührungsteilen.
Präzisionsschleifen, Tuschieren, Polieren. Gasschmelz-
und Elektroschweißung.
Bauelemente: Skalen, Lagerungen, Steuerungselemente
von Waagen.
Gewichts- und Wechselfehler. Elektrische und
optische Meß- und Prüfgeräte. Eichfähigkeit der
Waagen. Eichfähige Gewichtsstücke.
Grundkenntnisse der Schneidenlinie und Schwerkraftlehre.
Einschlägige Maße und Massen.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen
herzustellen. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen,
die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung
der Werkstoffe als auf die Kenntnis der Gewinnung
und Erzeugung zu legen. Bei der Unterrichtserteilung
sind besonders die facheinschlägigen Normen
zu berücksichtigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit sowie auf die
notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums-, Masseberechnungen.
Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl
und des Vorschubes; des Übersetzungsverhältnisses
bei Riemen- und Zahnradantrieb. Berechnung
der Maße beim Kegeldrehen. Zahnradgrößen.
Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,
der Wärmelehre und der Elektrotechnik. Einfache
Teilkopfrechnungen. Passungsrechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
Fachunterrichtes zu entnehmen und den Erfordernissen
einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe nur
an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen können verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch und
richtig sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu
arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechtes Ausführen und Lesen von Werkzeichnungen.
Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und
Textaufgaben.
Normgerechte Darstellung von Maschinen- und
Bauelementen.
Schematische Darstellung von Funktionsweisen.
Anfertigen und Lesen von Diagrammen.
Didaktische Grundsätze
Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem
Schüler das Verständnis für die Herstellung der
Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln
zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis
der Fachkunde angestrebt werden, wobei
nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern
der erzielte Erfolg entscheidend ist.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften,. Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.
Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
und der Regel- und Steuertechnik
Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher
Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,
Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.
Fertigung.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Erstellen von Meßprotokollen.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung
in der Handhabung, Pflege und Instand-
haltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen
und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,
Werkstücke technisch richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit
sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und Berücksichtigung
der Unfallverhütung. Wecken und
Förderung der beruflichen Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen.
Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Feilen,
Sägen, Bohren, Reiben, Schaben, Gewindeschneiden,
Richten, Biegen.
Maschinenarbeiten: Drehen, Fräsen, Schleifen,
Sägen.
Warmbehandlung von Stählen.
Weichlöten und Hartlöten. Einfache Schweißarbeiten,
Gasschmelz- und Elektroschweißen.
Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung
von Werkstoffen.
Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach
Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern, erforderlichenfalls
Erstellung von Arbeitsplänen.
Zusatz für Feinmechaniker
Grundfertigkeiten: Meißeln, Passen, Räumen,
Kleben, Kitten.
Federwickeln. Einfache Blecharbeiten.
Schmieden, Härten, Schleifen, Schärfen für die
feinmechanische Fertigung.
Montage, Wartung, Fehlersuche, Beheben von
Störungen.
Messen und Prüfen.
Zusammenbau, Schalten, Prüfen und Justieren
von Baugruppen.
Zusatz für Waagenhersteller
Vorjustieren. Schwerpunktbestimmen. Warmbehandlung
von Schneiden, Pfannen und Berührungsteilen.
Präzisionsschleifen, Tuschieren.
Polieren. Herstellen von Skalen und reibungsarmen
Lagerungen.
Montieren und Justieren der Waagen bis zur
Eichfähigkeit.
Erkennen und Beseitigen von Gewichts- und
Wechselfehlern.
Didaktische Grundsätze
Im Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler geholfen werden, die im
Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu ergänzen.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf den Unterricht
in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
abzustimmen.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu
nehmen.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und
Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso
anzustreben wie die Beachtung der bestehenden
Normen, der Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz."
118. Die Anlage A/15/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Uhrmacher) lautet
„Anlage A/15/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF UHRMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse über den Aufbau
und die Wirkungsweise der Uhren. Vertrautmachen
mit den im Beruf verwendeten Werk- und
Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Maschinen und Geräte unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung.
Vermittlung von Kenntnissen über die industrielle
Uhrenproduktion und über Juwelen.
Vertrautmachen mit allen Arbeitsmethoden,
Geräten, Werkstoffen und Hilfsstoffen, welche für
die Service- und Reparaturarbeiten an Uhren
notwendig sind.
Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die
Funktion alter und seltener Uhren sowie von
Sonnenuhren und die Funktion neuester Zeitmeßgeräte
und Multifunktionsmeßgeräte kennen; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Die wichtigsten Werk-, Hilfsstoffe und Edelmetalle,
deren Eigenschaften, Verwendung und
Entsorgung, Werkstoffnormung.
Punziervorschriften. Natürliche und künstliche
Edelsteine als Uhr- und Schmucksteine.
Messen und Prüfen, Passungen, Anreißen,
Festhalten und Einspannen.
Spanlose und spanende Formgebung, soweit sie
im Lehrberuf Anwendung finden.
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Geräte und Maschinen.
Allgemeine und facheinschlägige physikalische
und chemische Grundlagen unter besonderer
Berücksichtigung der Mechanik, Wärmelehre und
Optik.
Grundlagen der Zeitmessung, Entwicklungsgeschichte
der Uhren.
Mechanische Uhr
Werkgestell, Lager, Aufzug und Antrieb, Verzahnung,
Hemmung, Gangregler. Regulieren und
Grundzüge der Feinstellung. Schlagwerke. Moderne
Zusatzeinrichtungen: Automatik, Kalender,
Chronographen. Gehäuse. Eigenschaften der modernen
Gebrauchsuhren, Normbestimmungen: Aufbau
eines Fourniturenlagers.
Elektrische Uhr
Aufbau, Arten; Antriebe, Energiequellen; Gangregler,
Regulierung.
Elektronische Uhr
Aufbau, Arten; Antriebe, Energiequellen; Gangregler,
Regulierung; Funkuhr.
Elektrotechnik — Elektronik — Meßtechnik
Grundgesetze, lineare Bauelemente (R, L, C);
Transistor als Schalter, Grundlage der Digitaltechnik;
Analog- und Digitalanzeige. Meßgeräte der
Uhrenprüftechnik.
Uhrenprüfung
Elektrische, elektromechanische, optische Methoden;
Dichtigkeitsprüfung.
Lehrstoff der Vertiefung
Besondere Uhren
Hemmungen in alten Großuhren und selteneren
Kleinuhren, Drehmomentausgleich. Sonnenuhren.
Neueste Zeitmeßgeräte.
Komplexe Aufgaben
Ermittlung fehlender Teile. Pendel für Präzisionsuhren.
Uhrenprüfung.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Besonderer Wert ist
auf das grundsätzliche Verständnis des Aufbaues
und der Wirkungsweise der Uhren zu legen.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die sachgemäße
Verwendung und Pflege der Werkzeuge und
Maschinen sowie auf die berufsbezogenen Unfallgefahren,
die bestehenden Sicherheits- und arbeitshygienischen
Vorschriften und den Umweltschutz
hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausführung des Berufes
notwendig ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Übersetzungen, Zahnradberechnung. Berechnung
fehlender Räder und Triebe. Berechnung von
Hemmungen.
Errechnen von Pendelhängen.
Rechnungen im Bereich der Reguliertechnik.
Einfache elektrotechnische Rechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen.
Das Tabellenbuch ist zweckmäßig zu verwenden,
weitere Rechenhilfen können verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, Zeichnungen
und Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich
arbeiten und die damit verbundenen Berechnungen
durchführen zu können.
Erarbeitung des Verständnisses für die Funktion
der Bauelemente der gebräuchlichen Uhren. Erziehung
zum genauen und sauberen Arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,
Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,
Beschriftung, elektrische Schaltsymbole, einfache
Schaltbilder. Anfertigung von Freihandskizzen und
Werkzeichnungen einfacher Modelle, Verzahnungen
und Rädereingriffen, Schlagwerk- und Fortschalteinrichtungen
und Hemmungen.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die Konstruktionen
des Berufes, für die Normung sowie für
die Zeichengeräte und deren Handhabung zu
vermitteln.
Die Leseübungen an Werkzeichnungen bieten
Gelegenheit zu Erörterung und Kritik der Konstruktionsverschiedenheiten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen
und Arbeitsplänen arbeitstechnisch richtig
anzufertigen sowie Reparaturarbeiten nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten durchzuführen.
Bildung des Geschmacks und Vertiefung der
Sach- und Fachkenntnisse, um dem Schüler eine
verständnisvolle und erfolgreiche Arbeit im Beruf zu
ermöglichen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher, verantwortungsbewußter
Arbeitsweise unter Berücksichtigung der
Unfallverhütung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen.
Grundfertigkeiten
Messen, Anreißen; Feilen, Bohren, Drehen in
steigendem Schwierigkeitsgrad-
Instandhaltung
Instandsetzung und Anfertigung von Werkzeugen.
Anfertigen von Uhrenbestandteilen
Zerlegen, Reparieren und Zusammensetzen von
Groß- und Kleinuhren, elektrischen und elektronischen
Uhren. Gravierarbeiten.
Uhrenprüfung mechanischer Uhren
Lagerfeinstellung, Isochronismusfeinstellung,
Temperatureinfluß; Dichtigkeitsprüfung.
Uhrenprüfung elektrischer und elektronischer Uhren
Messung charakteristischer Größen, Regulierung,
Dichtigkeitsprüfung.
Praktische Übungen zur Feststellung fehlender
Fournituren. Regulieren der Uhren. Anwendung
und Handhabung von Meß- und Prüfgeräten.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler helfen,
die im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu
ordnen, zu üben und zu ergänzen.
In Aufbau und Durchführung muß die Unterrichtsgestaltung
auf den Unterricht in den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.
Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche
Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge Bedacht
zu nehmen.
Handwerksmäßige Sicherheit, wirtschaftliche
Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sind unter
genauer Beachtung der bestehenden Normen, der
ökonomischen Leitbilder sowie der Vorschriften
über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz
anzustreben."
119. Die Anlage A/15/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Verpackungsmittelmechaniker) lautet
„Anlage A/15/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
VERPACKUNGSMITTELMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne . Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich
Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,
Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher Be-
und Verarbeitung. Vertrautmachen mit Einsatz und
Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und
Maschinen sowie den Automatisierungstechniken.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz. Förderung des Verantwortungs-
und Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Prüfungsmethoden
der Werkstoffe kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Physikalische Grundlagen aus der Mechanik,
Wärmelehre und Elektrotechnik. Berufsbezogene
chemische Grundkenntnisse.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
im Beruf benötigten Werk- und Hilfsstoffe.
Normung und Prüfung von Werkstoffen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
spanlosen und spanabhebenden Formgebung. Verbindungstechniken.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
Verpackungsmittelerzeugung.
Aufbau und Funktionsweise, Einstellen, Umstellen
und Bedienen von Maschinen und Druckwerken,
die bei der Herstellung von Verpackungsmitteln
in Gebrauch stehen. Aus-, Ein- und Zusammenbau
von Maschinen und Maschinenelementen,
Störungsbehebung.
Die bei der Herstellung von Verpackungsmitteln
gebräuchlichen Druckverfahren.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.
Verpackungssysteme. Packmitteltypen.
Lehrstoff der Vertiefung
Werkstoffprüfung.
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung
sind besonders die facheinschlägigen
Normen zu berücksichten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur
Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl
und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis
bei Riemen-, Zahnrad- und Schneckentrieb
sowie stufenlosem Getriebe.
Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,
Wärmelehre und der Elektrotechnik.
Materialverbrauchs- und Arbeitszeitrechnungen
als Grundlage für die Kalkulation.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnung der Drehzahl des Übersetzungsverhältnisses
bei Riemen-, Zahnrad- und Schneckenbetrieb
sowie stufenlosem Getriebe.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,
Diagramme und Tabellen so weit wie
möglich zu benützen, weitere Rechenhilfen können
verwendet werden. Formelumwandlungen sind nur
in fachbezogenen Beispielen anzuwenden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeich n e n
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu
arbeiten. Vermittlung der Formgebung von Verpackungen
und der Grundzüge der graphischen
Gestaltung.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung und Lesen von
Werkzeichnungen.
Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und
Textangaben.
Normgerechte Darstellung von Maschinen- und
Bauelementen.
Eintragen von Maßen, Bearbeitungsangaben und
Oberflächenzeichen.
Anfertigen und Lesen von Schaltplänen.
Schematische Darstellung von Funktionsweisen.
Anfertigen und Lesen von Diagrammen.
Zeichnen von Verpackungsmustern und deren
farb- und formmäßige Gestaltung.
Didaktische Grundsätze
Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem
Schüler das Verständnis für die Herstellung der
Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln
zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis
der Fachkunde sowie für die Formgebung
und graphische Gestaltung angestrebt werden. Die
Grundzüge der graphischen Gestaltung sind nur
soweit zu vermitteln, als zum Verständnis für die
Herstellung der Werkstücke notwendig ist.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.
Funktionsprüfung, Fehlersuche; Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
und der Regel- und Steuertechnik
Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher
Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,
Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.
Fertigung.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Erstellen von Meßprotokollen.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderer unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung gründliche Unterweisung in der Handhabung,
Pflege und Instandhaltung der verwendeten
Werkzeuge und Maschinen. Vermittlung
eingehender Kenntnisse und Fertigkeiten in der
Bearbeitung und Entsorgung von Werkstoffen.
Durchführung einfacher Arbeiten an den einschlägigen
Maschinen.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge und Maschinen.
Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung.
Grundfertigkeiten der Verpackungsmittelerzeugung.
Planzeichnen und Anfertigen von Verpackungsmustern.
Anfertigen einfacher Ersatzteile.
Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum
Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken
Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder
Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung
und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht
hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu
nehmen.
Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,
Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,
Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie
wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."
120. Die Anlage A/15/9 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Chirurgieinstrumentenerzeuger) lautet
„Anlage A/15/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
CHIRURGIEINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich
Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen
und wirtschaftlicher Verarbeitung. Vertrautmachen
mit Einsatz und Wirkungsweise von
Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie den
Automatisierungstechniken.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz. Förderung des Verantwortungs-
und Pflichtbewußtseins.
Lehrstoff
Chemische und physikalische Grundbegriffe.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von
metallischen und nichtmetallischen Werk- und
Hilfsstoffen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken bei
der Anfertigung chirurgischer Instrumente.
Wärmebehandlung von Stahl.
Verbindungstechniken. Verbindungselemente.
Oberflächenbehandlung. Facheinschlägige Bauelemente.
Chirurgische Instrumente. Einschlägige Meß-
und Prüfgeräte.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung
sind besonders die facheinschlägigen
Normen zu berücksichtigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit sowie auf die
notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für die
Funktionsvorgänge unterstützt. Anleitung, die im
Beruf notwendigen Berechnungen selbständig und
sachgemäß auszuführen.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums-, Masseberechnungen.
Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl
und des Vorschubs; des Übersetzungsverhältnisses
bei Riemen- und Zahnradantrieb. Berechnen
der Maße beim Kegeldrehen.
Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,
der Wärmelehre und der Elektrotechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
Fachunterrichtes zu entnehmen und den Erfordernissen
einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe nur
an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen der Rechnungen ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen können verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen und
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Werkzeichnungen zu
lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechtes Ausführen und Lesen von Werkzeichnungen.
Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und
Textaufgaben.
Normgerechte Darstellung von Elementen chirurgischer
Instrumente.
Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben
und Oberflächenzeichen.
Didaktische Grundsätze
Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem
Schüler das Verständnis für die Herstellung der
Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln
zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis
der Fachkunde angestrebt werden, wobei
nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern
der erzielte Erfolg entscheidend ist.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.
Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
und der Regel- und Steuertechnik: Messen
elektrischer Größen. Aufbau einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen. Funktionsprüfung, Fehlersuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.
Fertigung.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Erstellen von Meßprotokollen.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit der Handhabung, Pflege
und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,
Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke technisch richtig
anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise
und Berücksichtigung der Unfallverhütung
und Umweltschutz. Wecken und Fördern der
beruflichen Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen.
Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Meißeln,
Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Passen, Gewindeschneiden,
Nieten, Richten, Biegen, Schleifen,
Weich- und Hartlöten, Federnwickeln.
Schneiden einfacher Teile.
Schmieden. Härten, Anlassen, Glühen.
Einfache Arbeiten an einschlägigen Werkzeugmaschinen.
Schlichten, Rauhen, Zahnen; Polieren, Bürsten,
Glänzen.
Zusammenpassen von Teilen. Feinschleifen.
Zusammenbau, Instandsetzen und Prüfen von
Instrumenten und Geräten.
Unfallverhütung. Richtiges Verhalten bei Unfällen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb
erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu
ergänzen.
Die Unterrichtserteilung muß in Aufbau und
Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.
Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche
Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge Bedacht
zu nehmen.
Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit
der Arbeit sind ebenso anzustreben wie die
genaue Beachtung der bestehenden Normen, der
ökonomischen Leitbilder sowie der Vorschriften
über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz."
121. Die Anlage A/15/10 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer) lautet
„Anlage A/15/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF LEICHTFLUGZEUGBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
vorkommenden Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich
Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher
Verarbeitung. Vertrautmachen mit
Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,
Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und
Arbeitsbehelfen sowie den Automatisierungstechniken.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in
die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren
sowie eines Überblicks über die einschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz. Weckung
des Bewußtseins der fachlichen Verantwortung.
Lehrstoff
Die im Beruf verwendeten und üblichen Werk-
und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungs- und
Bearbeitungsmöglichkeiten und Entsorgung.
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und
Arbeitsbehelfe.
Berufseinschlägige aerodynamische, mechanische,
pneumatische, hydraulische und elektrische
Grundkenntnisse.
Verbindungstechniken bei Metall, Holz und
Kunststoff. Seilverbindungen. Beschläge.
Glasmatten und Glasgewebe in Verbindung mit
Polyester- und Epoxidharzen. Einformen von
Kunststoffteilen.
Arten der Segelflugzeuge. Arten und Herstellung
der einzelnen Bauteile.
Flugwerk, Triebwerk und Bordausrüstung.
Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Vollendungsarbeiten, Unfallverhütung.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Fachgegenständen herzustellen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur
Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Berechnung von Längenänderung durch Wärme,
von Flächen, Volumen und Masse, Festigkeit auf
Zug und Druck.
Werkstoff- und Materiallisten: Berechnung und
wirtschaftliche Ausnützung der Werkstoffe. Werkstoffbedarf
und Zeitaufwand bei den verschiedenen
Arbeiten als Grundlage für die Kalkulation.
Einfache Berechnungen aerodynamischer, pneumatischer
und elektrischer Vorgänge.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Das
Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen können verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Werkzeichnungen zu lesen, um
danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen.
Normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen,
Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand
von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen
und einfache Werkzeichnungen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, der
Normung und den in der Praxis üblichen
Beschriftungen vertraut zu machen. Der Lehrstoff
ist so auszubauen, daß der Schüler die Grundbegriffe
des Fachzeichnens erlernt. Durch das Lesen
von Zeichnungen ist ihm das Verständnis für die
wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Unterweisung in der Handhabung, Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen
und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke technisch richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und
Berücksichtigung der Unfallverhütung und dem
Umweltschutz. Wecken und Fördern der beruflichen
Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen,
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Bearbeitung der Werkstoffe: Messen, Anreißen,
Körnen, Feilen, Sägen, Schleifen, Schaben, Bohren,
Senken, Reiben, Passen, Richten, Biegen, Gewindeschneiden
von Hand; Zuschneiden, Stemmen,
Schlitzen, Raspeln, Straaken, Hobeln, Schäften.
Weich- und Hartlöten, Gasschmelzschweißen.
Einfache Härtearbeiten. Verarbeiten von Metall,
Sperrholz und Kunststoff zu Einzelteilen. Seilverbindungen.
Montieren von Beschlägen.
Verarbeiten von Glasmatten und Glasgeweben in
Verbindung mit Polyester- und Epoxidharzen;
Einformen von Kunststoffteilen. Vollendungsarbeiten,
Korrosionsschutz.
Einfache Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug.
Montieren der Einzelteile am Flug- und Triebwerk
und der Bordausrüstung.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum
Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken
Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder
Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung
und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht
hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu
nehmen.
Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,
Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,
Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie
wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."
122. Die Anlage A/15/11 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker) lautet
„Anlage A/15/11
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
LUFTFAHRZEUGMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich
Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher
Verarbeitung. Vertrautmachen mit
Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,
Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und
Arbeitsbehelfen sowie den Automatisierungstechniken.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in
die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren
sowie eines Überblicks über die einschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz. Weckung
des Bewußtseins der fachlichen Verantwortung.
Lehrstoff
Die im Beruf verwendeten und üblichen Werk-
und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungs- und
Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Entsorgung.
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und
Arbeitsbehelfe.
Berufseinschlägige aerodynamische, mechanische,
pneumatische, hydraulische, elektrische und
elektronische Grundkenntnisse.
Arbeitstechniken der spanabhebenden und spanlosen
Formgebung.
Einschlägige Schlauch- und Rohrleitungen;
Schlauch-, Rohr- und Seilverbindungen; elektrische
Leitungen.
Verbindungstechniken, wie Weich- und Hartlöten,
Kleben, Niet- und Schraubverbindungen.
Einfache Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug,
seinen Systemen und Einzelteilen, einschließlich
der bei der Herstellung von Einzelteilen
vorkommenden mechanischen Meßarbeiten.
Grundkenntnisse: Triebwerk, Leitwerk, Airframe
(Bespannung), Korrosion und ihre Beurteilung.
Grundkenntnisse über Aufgabe und Funktion
elektrischer und elektronischer Geräte.
Montage-, Reparatur-, Prüf- und Einstellungsanleitungen
unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Einschlägige Berufsvorschriften.
Sicherheitsmaßnahmen. Unfallverhütung.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Durch Anschaulichkeit
im Unterricht ist das Verständnis zu sachgemäßer
Arbeit, besonders in Hinblick auf die Betriebs- und
Verkehrssicherheit des Luftfahrzeuges, zu
wecken.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Berechnung von Längenänderung durch Wärme,
von Flächen, Volumen und Masse, Festigkeit auf
Zug und Druck.
Gleichförmige geradlinige und kreisförmige
Bewegung; Übersetzungen. Kenndaten von Motoren,
Hubraum, Verdichtungsverhältnis, Kolbengeschwindigkeit,
Leistung und Drehmoment.
Mechanische und hydraulische Kraftübertragung.
Einfache Berechnungen aerodynamischer, pneumatischer
und elektrischer Vorgänge. Berechnen
der Biege-, Torsions- und Scherfestigkeit. Arbeiten
mit Tabellen und Diagrammen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu
üben, weitere Rechenhilfen können verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Zeichnungen technisch richtig und sauber auszuführen
sowie technische Zeichnungen zu lesen, um
danach zu arbeiten.
Lehrstoff
Anfertigung von einfachen technischen Zeichnungen,
normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen.
Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand
von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen
und einfache Werkzeichnungen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, den
Zeichenvorteilen, der Normung und den in der
Praxis üblichen Beschriftungen vertraut zu machen.
Der Lehrstoff ist so auszubauen, daß der Schüler die
Grundbegriffe des Fachzeichnens erlernt. Durch
das Lesen von Zeichnungen ist ihm das Verständnis
für die wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Unterweisung in der Handhabung, Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen
und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke technisch richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes. Wecken und Fördern der beruflichen
Verantwortung.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen. Meßübungen. Anreißen,
Körnen, Sägen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben,
Schleifen, Schaben, Passen, Gewindeschneiden von
Hand, Richten, Biegen, Niet- und Schraubverbindungen.
Weich- und Hartlöten. Kleben. Bearbeiten,
Vorbereiten und Verlegen von Schlauch- und
Rohrleitungen. Herstellen von Schlauch-, Rohr-
und Seilverbindungen.
Bearbeiten, Vorbereiten und Verlegen von
elektrischen Leitungen.
Werkstattmäßige Arbeiten am Triebwerk und
Airframe (Bespannung).
Prüfen, Messen und Justieren am Luftfahrzeug,
seinen Systemen und Einzelteilen einschließlich der
bei der Herstellung von Einzelteilen vorkommenden
mechanischen Meßarbeiten.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum
Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken
Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder
Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung
und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht
hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu
nehmen.
Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,
Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,
Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie
wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."
123. Die Anlage A/15/12 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Textilmechaniker) lautet
„Anlage A/15/12
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF TEXTILMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich
Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,
Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher Be-
und Verarbeitung. Vertrautmachen mit Einsatz und
Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und
Maschinen.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz. Vermittlung der für den Beruf
notwendigen Grundlagen der Automatisierungstechniken.
Förderung des Verantwortungs- und
Pflichtbewußtseins.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die
Wirkungsweise von Maschinen der Strickerei und
Wirkerei, der Spinnerei und Weberei und der
Ausrüstung und Textilveredelung kennen; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Chemische und physikalische Grundbegriffe.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von
metallischen und nichtmetallischen Werk- und
Hilfsstoffen.
Normung und Prüfung von Werkstoffen. Wärmebehandlung
von Stahl.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der
spanlosen und spanabhebenden Formgebung, wie
Schmieden, Biegen, Richten, Gießen; Meißeln,
Feilen, Sägen, Schaben, Bohren, Senken, Reiben,
Gewindeschneiden; Drehen, Fräsen, Stoßen, Ho-
beln, Räumen, Schleifen. Messen, Passungen.
Anreißen.
Verbindungstechniken, wie Weich- und Hartlöten,
Schweißen, Kleben. Brennschneiden.
Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.
Verbindungselemente: Schrauben, Keile, Federn,
Stifte, Nieten.
Bauelemente: Hebel, Achsen, Wellen, Lager,
Kupplungen.
Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.
Schalt- und Regelwerke.
Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Verwendungsmöglichkeit
und Entsorgung textiler Werkstoffe.
Aufbau und Wirkungsweise der Textilmaschinen in
der Spinnerei und Weberei.
Einstell- und Instandhaltungsarbeiten bei Textilmaschinen.
Arten der technischen Kontrollen an Textilmaschinen.
Erkennen von Fehlern am textilen Produkt
und der Fehlerursachen an den Maschinen sowie
deren Behebung.
Numerierungssysteme.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NG-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Textilmaschinen
Spinnmaschinen, Strickmaschinen, Wirkmaschinen
und Webstühle. Ausrüstung und Veredlung.
Komplexe Aufgaben
Fadenbruchanalyse, Spinnpläne. Materialbedarfsermittlung
für Kette und Schuß. Dekomposition
einfacher Gewebe. Webfehler (Bestimmung der
Ursache, Behebung). Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung
sind besonders die facheinschlägigen
Normen zu berücksichtigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Massenberechnungen.
Passungsrechnungen.
Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl
und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis
bei Riemen- und Zahnradtrieb.
Berechnung der Maße beim Kegeldrehen. Einfache
Teilkopfberechnungen. Zahnradgrößen. Einfache
Rechnungen aus den Stoffgebieten der
Mechanik, Wärmelehre und der Elektrotechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,
Diagramme und Tabellen soweit wie möglich
zu verwenden. Formelumwandlungen sind nur in
fachbezogenen Beispielen anzuwenden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich arbeiten zu
können.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung und Lesen von
Werkzeichnungen.
Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen
und Textangaben.
Normgerechte Darstellung von Maschinen- und
Bauelementen.
Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben
und Oberflächenzeichen.
Elektronische Schaltzeichen und Schaltpläne.
Schematische Darstellung von Funktionsweisen.
Anfertigung und Lesen von Diagrammen.
Didaktische Grundsätze
Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem
Schüler das Verständnis für die Herstellung der
Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln
zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis
der Fachkunde erstrebt werden, wobei
nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern
der erzielte Erfolg entscheidend ist.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.
Vertrautmachen mit den Werkstoffen und
deren Entsorgung. Unterweisung in der Handhabung,
Pflege und Instandhaltung der verwendeten
Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke technisch
richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und
fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher
Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung.
Wecken und Förderung der betrieblichen
Verantwortung.
Lehrstoff
Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Meißeln,
Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Verstiften, Reiben,
Gewindeschneiden von Hand, Richten und Biegen,
einfache Blecharbeiten.
Nieten, Verschrauben und Verkleben.
Maschinenarbeiten: Drehen, Fräsen, Schleifen,
Sägen.
Wärmebehandlung von Stählen: Glühen, Härten,
Anlassen.
Weich- und Hartlöten.
Einfache Elektroschweißarbeiten.
Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung
von Werkstoffen.
Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach
Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern; erforderlichenfalls
Erstellung von Arbeitsplänen.
Fallweise Unterweisung in speziellen Arbeitsgebieten.
Aus-, Ein- und Zusammenbau von Maschinenelementen
und Maschinenteilen unter besonderer
Berücksichtigung der Textilmaschinen.
Einstell- und Wartungsarbeiten an Textilmaschinen.
Herstellen einfacher Ersatzteile für Textilmaschinen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"
soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb
erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu
ergänzen.
Die Unterrichtsgestaltung ist in Aufbau und
Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen abzustimmen.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu
nehmen.
Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit
der Arbeit sind beim Unterricht ebenso
anzustreben ' wie die genaue Beachtung der
bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder
sowie der Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz."
124. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Kühlmaschinenmechaniker) lautet
„Anlage A/15/13
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
KÜHLMASCHINENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit dem Einsatz und der
Wirkungsweise von Werkzeugen und Maschinen
vertraut sein und die Grundlagen der Mechanik,
Wärmelehre, Elektrotechnik und Chemie kennen.
Er soll die Arten, den Aufbau und die
Wirkungsweise von Kältemaschinen und Kälteanlagen
sowie die Arten, Eigenschaften, Verwendung,
Normung und wirtschaftliche Verarbeitung der im
Fachgebiet verwendeten Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe
gründlich kennen.
Er soll gebräuchliche Aufgabenstellungen, Arbeitsverfahren
und Sicherheitsbestimmungen des
Fachgebietes einschließlich der. sachgerechten Entsorgung
von Betriebsmitteln kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. bis 3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Werkzeugmaschinen
und Arbeitsgeräte.
Mechanik
Kraft, Masse, Druck; Festigkeit.
Wärmelehre
Wärme, Temperatur; Kältebegriff. Größen, Gesetze.
Wärmeübertragung.
Chemie
Aufbau der Materie; für die Fachrichtung
bedeutsame Elemente und Verbindungen.
Elektrizität
Größen und Gesetze. Wirkungen des elektrischen
Stromes; Sicherheitsregeln, Schutzeinrichtungen.
Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik;
Wechselstrommotoren, Elektrotechnisches Installationsmaterial.
Größen und Gesetze der Drehstromtechnik.
Drehstrommotor (Anlauf, Anschluß, Schutzarten).
Mechanische Technologie
Für die Fachrichtung bedeutsame Eisenwerkstoffe
und Nichteisenmetalle. Spanende Formgebung
(manuelles Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden);
Spanlose Formgebung (Biegen, Richten).
Für die Fachrichtung bedeutsame Sinterwerkstoffe,
Schmiermittel, Kühlmaschinenöle. Kältemittel.
Sicherheitsvorkehrungen beim Umfüllen und
beim Transport von Kältemittelbehältern. Oberflächenbehandlung
und Korrosionsschutz. Gesetzliche
Bestimmungen des Umweltschutzes.
Kunststoffe, Isolierstoffe; nichtmetallische Hilfsstoffe.
Meßtechnik
Messen mechanischer, elektrischer sowie kältetechnischer
Größen.
Maschinenelemente
Lösbare (Schrauben, Keil-, Feder- und Stiftverbindungen)
und unlösbare Verbindungen (Nietverbindungen,
Weichlöten, Kleben. Hartlöten, Gasschmelzschweißen
einschließlich Brennschneiden,
Lichtbogenschweißen).
Elemente der Kraftübertragung (Wellen, Achsen,
Zapfen, Lager, Riemenscheiben, Zahnräder, Kupplungen).
Kältetechnik
Aufbau einer Kälteanlage. Entsorgung kältetechnischer
Betriebsmittel. Aufgaben (Normalkühlung,
Tiefkühlung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung,
Wärmepumpen). Kältemaschinen. Verdichter.
Kondensatoren; Kühltürme. Sammler. Trockner.
Schaugläser und Filter. Öl- und Flüssigkeitsabscheider.
Dampfkesselverordnung. Verdampfer.
Wärmetauscher. Abtaueinrichtungen.
Rohrleitungstechnik
Rohrleitungen. Rohrverbindungen und Armaturen.
Arbeitstechniken
Spanende Formgebung mit Werkzeugen und
Maschinen.
Regelungstechnik
Primäre Regelorgane (Drosselrohr, Kapillarrohr,
automatisches E-Ventil, thermisches E-Ventil ohne
und mit äußerem Druckausgleich; Auswerten
einschlägiger Diagramme). Hoch- und Niederdruckschwimmer.
Sekundärregler.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wärmelehre.
Elektrizität (Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik).
Kältetechnik (Aufgaben. Verdichter, Kondensatoren;
Verdampfer).
Meßtechnik.
Regelungstechnik: primäre Regelorgane. Aufnehmen
und Auswerten einschlägiger Diagramme.
4. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrizität
Drehstrommotor (Drehzahlregelung). Elektrotechnische
Schutzmaßnahmen.
Steuerungstechnik
Einsatz programmierbarer Steuerungen in Kälte-
und Klimaanlagen.
Regelungstechnik
Mechanische, elektrische und kältetechnische
Regelgeräte für Temperatur und Druck. Elektrotechnische
und elektronische Regelungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Regelungstechnik (elektrotechnische und elektronische
Regelungen). Steuerungstechnik.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dies
erfordert insbesondere in den Themenbereichen
„Wechselstrommotoren", „Elektrotechnisches Installationsmaterial"
und „Drehstrommotor" wohlüberlegte
Beschränkung auf das Wesentliche..
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,
sind die facheinschlägigen Normen von großer
Bedeutung. Insbesondere sind aber ständige Hinweise
auf die geltenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit sowie auf die zur
Unfallverhütung und für den Umweltschutz notwendigen
Maßnahmen erforderlich.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung mit Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und,
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Mechanik und Meßtechnik
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Kräftberechnungen.
Rechnen mit Kräften. Festigkeitsberechnungen.
Berechnungen von Geschwindigkeit,
Drehmoment, mechanischer Arbeit und Leistung
sowie Wirkungsgrad. Druckberechnungen (hydrostatischer
Druck, Überdruck, absoluter Druck;
Druckkräfte).
Wärmelehre
Umrechnungen zwischen Temperatursystemen.
Elektrizität
Berechnungen zu den Gesetzen der Gleichstromtechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mechanik und Meßtechnik
Flächen-, Volums- und Massenberechnungen;
Rechnen mit Kräften. Festigkeitsberechnungen.
Leistungsberechnungen.
Elektrizität
Berechnungen zu den Gesetzen der Gleichstromtechnik.
2. Klasse
Mechanik fester Körper
Umfangs- und Schnittgeschwindigkeit. Riemen-
und Rädertrieb; Übersetzungsverhältnis.
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Volums- und Massestrom, Querschnitte.
Wärmelehre
Wärmeenergie bei Temperaturveränderung; Änderung
des Aggregatzustandes; Wärmetransport
durch Massestrom; Wärmeleitung.
Elektrizität
Berechnungen zu den Gesetzen der Wechselstromtechnik.
Winkelfunktionen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärmelehre.
Wechselstromtecnnik.
3. Klasse
Elektrizität
Berechnungen zu Gesetzen der Drehstromtechnik
sowie zur Ermittlung des Mindestleiterquerschnittes
nach TAEV und ÖVE.
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Rohrleitungsquerschnitte; Masse- und Volumsstrom
unter Berücksichtigung der Druckverluste.
Berechnungen zum h-x-Diagramm; absolute und
relative Luftfeuchtigkeit, Feuchtigkeitsausscheidung.
Verdichter (Hubvolumen, Drehzahl und
Liefergrad); Kältemittelstrom für verschiedene
Kältemittelarten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrizität
Berechnungen zu Gesetzen der Drehstromtechnik.
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase
Masse und Volumsstrom unter Berücksichtigung
der Druckverluste; Verdichter (Liefergrad).
4. Klasse
Wärmelehre
Wärmebedarfsberechnung für Kühlräume; Wärmedurchgang
an Wänden; Kühl- und Gefrierwärmebedarf;
Luftwechsel, Leistungszahl, εk, hhyphenminuslog
phyphenminusDiagramm, Wärmerückgewinnung (Aufheizzeit
von Speichern; Leistung von Wärmepumpen).
Energieumwandlung
Energiekostenberechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wärmelehre
Wärmebedarfsrechnung; Leistungszahl, εk, hhyphenminuslog
phyphenminusDiagramm.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb
die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes
die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Der
Berücksichtigung des aktuellen Standes des Fachgebietes
kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bei
auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen des
Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt
das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang, durch das der
Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben
befähigt wird.
Auch die Verwendung von Rechenhilfen wie
Arbeitsberichten, Diagrammen und Tabellen gehört
zum Praxisbezug.
In der 1. bis. 3: Klasse je zwei Schularbeiten; in
der 4. Klasse eine Schularbeit.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des
Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben
normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen
können.
Er soll Zeichnungen lesen können, um danach
wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu
können.
Lehrstoff
1. Klasse
Normen für Werkzeichnungen
Blattgrößen, Maßstäbe, Darstellungsarten, Maßeintragung,
Beschriftung.
Maschinentechnisches Zeichnen
Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen
Ansichten. Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.
Symbole der Kältetechnik.
Elektrotechnisches Zeichnen.
Symbole der Elektrotechnik. Anfertigen einfacher
Schaltpläne.
Skizzieren.
Anfertigen von Skizzen nach Modellen und
Schaltungen.
2. Klasse
Normen für Werkzeichnungen
Darstellung von Bauelementen. Abmaße und
Passungen.
Maschinentechnisches Zeichnen
Abmaße und Passungen. Kühlkreisläufe. Zusammenstellungszeichnungen;
Stücklisten.
Elektrotechnisches Zeichnen
Schaltplanarten.
Skizzieren
Kühlkreisläufe.
3. Klasse
Maschinentechnisches Zeichnen
Entwurf von Steuerungen für Kälteanlagen;
Funktionsablauf, Meßschaltungen für kältetechnische
Prozesse.
Elektrotechnisches Zeichnen
Entwurf von Stromlaufplänen für kältetechnische
Maschinen und Prozesse. Meßschaltungen für
kältetechnische Prozesse und elektrische Steuerungen.
4. Klasse
Bautechnisches Zeichnen
Aufbau und Lesen von Bauzeichnungen unter
Berücksichtigung von Isolierungen, Dampfsperrungen,
Hinterlüftungen und Führung von Rohrleitungen.
Elektrotechnisches Zeichnen.
Symbole und Schaltpläne für speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb
die Sachgebiete des theoretischen Unterrichtes die
Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Den
Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt der
normgerechten und sauberen Ausführung sowie
dem Lesen von Zeichnungen und Plänen besondere
Bedeutung zu.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, die
das Verständnis für die Zusammenhänge in der
Kühlmaschinenmechanik fördern.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung mit den Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Laboratoriums Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des
Fachgebietes auftretenden Meß-, Prüf-, Schalt-,
Entstör-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben
sicher und gewandt durchführen können.
Lehrstoff
2. Klasse
Messen
Mechanische, elektrische und kältetechnische
Größen.
Prüfen
Kältemittel, Betriebsstoffe.
Schalten
Elektrische Schaltungen (Aufbau, Anwendungen).
3. Klasse
Messen
Kältetechnische Anlagen und Bauteile (Druckverhältnisse,
Temperatur, Kälteleistungen; schall-
technische Messungen; Aufnahme von Diagrammen).
Drehstromtechnik (Strom, Spannung, Leistungen).
Schalten
Drehstromtechnik.
4. Klasse
Messen
Erstellen von Meßprotokollen.
Prüfen
Überprüfung elektrotechnischer Schutzmaßnahmen.
Entstören
Kälteanlagen (mechanische, elektrische, elektronische
und kältetechnische Fehler).
Steuern
Speicherprogrammierbare Steuerungen.
Regeln
Erstellen von Regelungen (Regelanlagen).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die
Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen
Praxis sowie die Vielseitigkeit. Nützlich sind
Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche
oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
ist die Abstimmung mit den Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,
Werkzeuge, Maschinen- und Werkstätteneinrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung
und Umweltschutz Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. bis 3. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Vorarbeiten
Messen, Anreißen, Schärfen von Werkzeugen.
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung
Spanende und spanlose Formgebung.
Rohrleitungen
Rohrbearbeitung, Rohrverbindungen. Leitungsverlegung
und -befestigung; Armaturen. Anschluß
und Handhabung von Druck- und Temperaturmeßgeräten.
Elektrotechnik
Abisolieren von Drähten und Kabeln; einfache
Verdrahtungen.
Aufbau einfacher elektrischer Schaltungen
(Schütze, Zeitrelais, Schaltuhren, Sicherungen,
Anzeigegeräte). Anschluß von Wechselstrommotoren;
Motorschutz. Verdrahtung einfacher Kälteanlagen.
Löten und Schweißen
Hartlöten ohne und mit Schutzgas. Gasschmelzschweißen;
Lichtbogenschweißen.
Kältetechnik
Umfüllen von Kältemitteln und Ölen; Dichtheitsprüfung;
Sicherheitsvorschriften, Umweltbelastung.
Einfache Kälteanlagen (Demontage, Aufbau; Evakuieren,
Druckprobe, mechanische Prüfungen,
Wartungsmaßnahmen).
Montieren und Einstellen der kältetechnischen
Bauteile. Anwendung verschiedener Abtauverfahren.
Inbetriebnahme von Kühlanlagen (mechanische,
elektrische und kältetechnische Einstellung
und Prüfung); Fehlersuche und Fehlerbehebung).
Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen;
Arbeiten an Wärmerückgewinnungsanlagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der
beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung
der im Lehrberuf erworbenen Fertigkeiten sowie die
Vielseitigkeit der Aufgaben. Besonders wird auf
dem Stand der Technik angepaßte Werkzeuge,
Maschinen und Arbeitsmethoden zu achten sein.
Aufbau und Durchführung des Unterrichtes
hängen vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in
den fachtheoretischen Pflichtgegenständen ab.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken
sind zu vermeiden.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit
sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung
bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung,
Arbeitshygiene und Umweltschutz."
125. Nach der Anlage A/15/13 wird die Anlage
A/15/14 eingefügt
„Anlage A/15/14
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF
BÜROMASCHINENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
EDV und angewandte EDV
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des
Fachgebietes Programme in einer mathematisch-
technisch orientierten Programmiersprache erstellen
können. Er soll Programme an einer digitalen
Rechenanlage eingeben, speichern und aufrufen
können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware-
und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte
und dokumentierte Programme anwenden können.
Lehrstoff
4. Klasse
Rechnerbedienung
Programmiereingabe, -lauf, -auflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Programmieren
Programme mit und ohne Datenzugriff, Unterprogrammtechnik,
Dokumentation. Anwendung bei
Aufgaben aus dem Fachgebiet des Büromaschinenmechanikers.
Ergebnissicherung
Fehlerquellen, Kontrolle.
Betriebssystem und Anwendersoftware
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme,
Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,
Graphik, Dateiverwaltung), Microsoft-Handbücher.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis.
Daher liegt das Hauptgewicht beim Themenbereich
„Programmieren" bei Aufgaben, die sich aus der
Fachkunde ergeben.
Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird
minimiert und die Motivation erhöht, wenn nach
kurzen theoretischen Abschnitten eigenständig
programmiert wird.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere
graphische Darstellungen wie Programmablaufpläne,
allenfalls auch Struktogramme.
Für umfangreiche Programme empfiehlt sich
Gruppenarbeit.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und
Meßgeräte sowie die Arbeitsverfahren nach dem
Stand der Technik und ihren Einsatz unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der
menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
kennen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werk- und
Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung der
technischen Erfordernisse auswählen können.
Er soll die physikalischen Grundlagen der
Elektrotechnik und Elektronik eingehend kennen,
ihre Zusammenhänge verstehen und über Digitaltechnik
und Datentechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die Arten, den Aufbau und
die Bauteile der Büromaschinen kennen und
Kenntnisse über die Sicherheitsvorschriften sowie
Entsorgung von Problemstoffen haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. bis 3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte
Handhabung, Wirkungsweise und Instandhaltung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Normen und Verwendung
von Eisenwerkstoffen und Nichteisenmetallen,
Sinterwerkstoffen, Kunststoffen, Schmiermitteln
und nichtmetallischen Hilfsstoffen. Entsorgung von
Problemstoffen.
Gleichstrom
Elektrische Größen und Grundgesetze. Gleichstromkreise.
Galvanische Elemente.
Wechselstrom
Wechselgrößen und Grundgesetze. Wechselstromkreise.
Elektrisches und magnetisches Feld
Grundgesetze. Kondensator. Induktivität. Motoren
(Bauarten, Prinzipien).
Elektroschutz
Folgen der Stromeinwirkung auf den Körper.
Schutzarten. Schutz von elektrischen Geräten.
Elektronik
Trägerbewegung in Halbleitern, Halbleiterelemente.
Kippschaltungen.
Digitaltechnik
Grundlagen der Schaltungen. Gatter, Zählschaltungen,
Speicherbausteine, Verzögerungsglieder,
Schieberegister.
Mechanische Technologie
Spanende und spanlose Formgebung. Oberflächenbehandlung
und Korrosionsschutz.
Maschinenelemente
Lösbare und unlösbare Verbindungen. Elemente
der Kraftübertragung.
Maschinen der Büro- und Datentechnik
Schreibmaschine (mechanische, elektromechanische
und elektronische). Vervielfältigungsmaschinen.
Kopierer. Rechenmaschinen. Schnittstellen.
Datentechnik
EDV-Anlagen (Aufbau, Funktion, Organisation).
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Schaltungen der Digitaltechnik.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Sicherheit des Grundlagenwissens und die Anwendbarkeit
in der beruflichen Praxis.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,
sind die facheinschlägigen Normen von großer
Bedeutung. Insbesondere sind aber ständige Hinweise
auf die geltenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, auf die zur Unfallverhütung notwendigen
Maßnahmen sowie auf die Entsorgung der
anfallenden Problemstoffe erforderlich.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung mit den Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Mechanik und Meßtechnik
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtskraftberechnungen.
Rechnen mit Kräften.
Festigkeitsberechnungen. Berechnungen von Geschwindigkeit,
Drehmoment, mechanischer Arbeit
und Leistung sowie Wirkungsgrad.
Zahlen
Systeme. Das duale Zahlensystem (Aufbau,
Grundrechnungen).
Elektrizität
Berechnungen mit elektrischen Grundgesetzen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Das duale Zahlensystem (Aufbau, Grundrechnungen).
Berechnungen mit elektrischen Grundgesetzen.
2. Klasse
Mechanik und Meßtechnik
Umfangs- und Schnittgeschwindigkeit. Winkelfunktionen.
Riemen- und Rädertriebe. Übersetzungsverhältnis.
Elektrische Arbeit, Leistung sowie
Wirkungsgrad.
Zahlen
Das hexadezimale Zahlensystem (Aufbau,
Grundrechnungen). Umwandlungen zwischen dezimalem,
hexadezimalem und dualem Zahlensystem.
Elektrizität
Rechengrundlagen für elektrische Büromaschinen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechengrundlagen für elektrische Büromaschinen.
3. Klasse
Elektrizität
Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.
Zahlen
Binärcodes (Aufbau, Grundregeln). Grundregeln
der Schaltalgebra.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.
4. Klasse
Zahlen
Umwandlungen zwischen allen Codes. Analyse
und Synthese von logischen Schaltungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Umwandlungen zwischen allen Codes. Analyse
und Synthese von logischen Schaltungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher
stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel
in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten
— Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung
des aktuellen Standes des Fachgebietes im Vordergrund.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt
das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des
Verständnisses für den Rechengang, durch das der
Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben
befähigt wird.
Auch die Verwendung von Rechenhilfen, wie
Arbeitsberichten, Diagrammen und Tabellen, gehört
zum Praxisbezug.
In der 1.bis 3. Klasse je zwei Schularbeiten; in der
4. Klasse eine Schularbeit.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des
Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben
normgerecht und technisch richtig ausführen
können.
Er soll Zeichnungen lesen können, um danach
wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu
können.
Lehrstoff
1. Klasse
Normen für Werkzeichnungen
Maßstäbe, Darstellungsarten, Maßeintragung,
Beschriftung.
Maschinentechnisches Zeichnen
Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen
Ansichten. Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.
Elektrotechnisches Zeichnen
Symbole der Elektrotechnik. Anfertigen einfacher
Schaltpläne.
Skizzieren
Anfertigen von Skizzen nach Modellen und
Schaltungen.
2. Klasse
Normen für Werkzeichnungen
Darstellung und Bemaßung von Maschinen und
Bauelementen.
Maschinentechnisches Zeichnen
Zusammenstellungszeichnungen.
Elektrotechnisches Zeichnen
Schaltplanarten. Einfache Kennlinien und Diagramme.
3. Klasse
Elektrotechnisches Zeichnen
Einfache Schaltfunktionen. Symbole der Digitaltechnik
und Elektronik. Grafische Darstellung
logischer Schaltungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der
Beitrag zum Verständnis technischer Funktionen.
Daher stehen Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung
des aktuellen Standes des Fachgebietes im
Vordergrund.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend,
kommt der normgerechten Ausführung sowie dem
Lesen von Zeichnungen und Plänen besondere
Bedeutung zu.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten
von Versuchen und Übungen die elektrischen und
elektronischen Vorgänge verstehen.
Er soll die in der Praxis des Fachgebietes
auftretenden Meß-, Prüf-, Schalt-, Entstör-, Steuerungs-
und Regelungsaufgaben sicher und gewandt
durchführen können.
Er soll in simulierten Anordnungen betriebsbezogene
Aufgaben lösen können und die gebräuchlichsten
englischen Fachausdrücke beherrschen.
Lehrstoff
1. Klasse
Messen
Elektrische Größen im Gleichstromkreis. Verhalten
der Bauteile.
Schalten
Einfache Serien-, Parallel- und Gruppenschaltungen.
2. Klasse
Messen
Elektrische Größen im Wechselstromkreis. Schalten
und Messen der Halbleiterbauteile. Einfache
Bauelementkreise.
Schalten
Widerstand, Kondensator, Spule. Grundschaltungen
der Digitaltechnik.
3. Klasse
Messen
Einfache elektronische Schaltungen. Halbleiterbauteile.
Schalten
Elektronische Bauteile. Logische Verknüpfungen.
4. Klasse
Messen
Baugruppen und Funktionseinheiten von elektronischen
Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen.
Schnittstellen.
Schalten
Funktionseinheiten von Datenverarbeitungsanlagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen
Praxis, der Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen
Ausbildung sowie die Vielseitigkeit. Nützlich sind
Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche
oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Bei jeder passenden Gelegenheit sind die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen..
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
ist die Abstimmung mit den Lehrern der
anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes
wichtig.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß und
wirtschaftlich verwenden, Werkzeuge, Maschinen
und Meßgeräte nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren des Fachgebietes beherrschen
und die Vorschriften zur Unfallverhütung und
Entsorgung von Problemstoffen beachten.
Lehrstoff
1. bis 3. Klasse
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkstoffe
Handhabung, Verarbeitung. Entsorgung der
Problemstoffe.
Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung
Messen, Anreißen, Schärfen von Werkzeugen.
Spanlose und spanende Formgebung mit Handwerkzeugen.
Herstellen facheinschlägiger Werkstücke.
Fügetechniken
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Elektrische und elektronische Schaltungen
Entwickeln, Herstellen, Messen und Prüfen.
Elektromechanische, elektrische und elektronische
Baugruppen
Zusammenbau, Schalten, Prüfen, Justieren.
Maschinen der Büro- und Datentechnik
Aufstellung, Inbetriebsetzung, Wartung, Fehlersuche,
Reparatur.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der
beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung
der im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten sowie
die Vielseitigkeit der Aufgaben.
Die Abfolge des Unterrichtes hängt vom
jeweiligen Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen ab. Dies erfordert die
Absprache mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken
sind zu vermeiden."
126. In der Anlage A/16/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Gold- und Silberschmied und
Juwelier, Diamantschleifer, Edelsteinschleifer) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
A. FÜR GOLD- UND SILBERSCHMIED UND
JUWELIER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
B. FÜR DIAMANTSCHLEIFER,
EDELSTEINSCHLEIFER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
127. Die Anlage A/16/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur)
lautet
„Anlage A/16/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF METALLSCHLEIFER UND
GALVANISEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Herkommen,
Gewinnung, Eigenschaften, Bearbeitbarkeit, Handelsformen
und Anwendung.
Vertrautmachen mit Einsatz- und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Apparaten und Maschinen sowie
mit allen bei der Ausübung des Berufes notwendigen
und üblichen Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Momente. Bildung des
Geschmackes.
Lehrstoff
Naturlehre
Allgemeine und facheinschlägige physikalische
Grundbegriffe. Grundlagen der Mechanik und der
Wärmelehre, des Magnetismus sowie der Elektrizität
und ihre Anwendung auf die Galvanotechnik.
Technologie
Technologische Grundbegriffe. Gewinnung und
Eigenschaften, Verwendung und Handelsformen,
Prüfung und Normung von Eisen und Stahl,
Nichteisenmetallen und Legierungen. Kunststoffe,
Scheuer-, Schleif- und Poliermittel. Schleif- und
Polierscheiben.
Maschinenelemente. Antrieb, Lagerung und
Wartung der allgemein verwendeten Schleif- und
Spezialschleifmaschinen. Im Beruf verwendete
Stromquellen, Apparate und Maschinen.
Chemie
Allgemeine chemische Grundbegriffe. Elemente
und Verbindungen. Chemische Symbole sowie
Formeln und ihre Bedeutung. Besprechung und
Verwendung der in der Galvanotechnik wichtigsten
Elemente und Verbindungen. Grundlagen der
Elektrochemie. Elektrolyse. Galvanische Bäder, ihre
Zusammensetzung, Behandlung und Korrektur.
Besprechung der Unfälle und deren Verhütung.
Spezielle Fachkunde
Einführung in die Galvanotechnik. Die Galvanoplastik
und Galvanostegie. Das Elektroplattieren
oder Galvanisieren und das Eloxieren. Die Ausrüstung
für Galvanisierarbeiten. Die wichtigsten
galvanischen Bäder, ihre Bereitung und Führung.
Die Vorbereitungsarbeiten beim Galvanisieren
chemische und mechanische Verfahren. Die dazu
verwendeten Werkzeuge, Apparate und Maschinen
sowie Arbeitsvorgänge. Die Vollendungsarbeiten an
galvanischen Niederschlägen. Die chemische Metallfärbung.
Erfordernisse des Umweltschutzes.
Anleitung zur Erste-Hilfe-Leistung und allgemeine
hygienische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze
Die Unterrichtserteilung hat im engen Zusammenhang
mit dem Unterrichtsgegenstand „Praktische
Arbeit" zu erfolgen. Es ist mehr Gewicht auf
das Erkennen und die fachgemäße Verwendung der
Werkstoffe als auf deren Gewinnung und Erzeu-
gung zu legen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit
ist auf die wichtigsten feuerpolizeilichen und
arbeitshygienischen Vorschriften hinzuweisen.
Ebenso sind die Sicherheitsvorkehrungen und die
Unfallverhütung zu beachten.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Die metrischen Maße und Massen, das englische
Zollmaß und das Prozentrechnen in fachlicher
Anwendung. Flächen-, Rauminhalts- und Masseberechnungen,
Verwendung von Tabellen.
Angewandte Rechnungen aus den Gebieten der
Mechanik und der Wärmelehre, soweit sie für den
Beruf von Wichtigkeit sind. Elektrotechnische und
galvanotechnische Berechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu
üben, weitere Rechenhilfen können verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen
und sauberen Ausführung von Skizzen und
Werkzeichnungen über Einzelheiten aus dem
Fachgebiet sowie der Befähigung, Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um danach arbeiten und die damit
verbundenen Berechnungen anstellen zu können.
Lehrstoff
Die Ausführung von Zeichnungen nach den
Vorschriften der ÖNORM.
Lesen von Skizzen und Werkzeichnungen aus
dem Fachgebiet. Skizzen und Reinzeichnungen von
Einzelteilen und Zusammenstellungen samt Stückliste.
Herauszeichnen von Teilen aus bemaßten
Zusammenstellungszeichnungen. Schaltungen galvanischer
Bäder.
Zusammenschaltung.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Zeichengeräten und
-behelfen, der Normung und den in der Praxis
üblichen Beschriftungen vertraut zu machen. Der
Lehrstoff ist so aufzubauen, daß der Schüler die
Grundbegriffe des Fachzeichnens soweit erlernt,
daß die Möglichkeit zur selbständigen zeichnerischen
Weiterbildung auf fachtechnischem Gebiet
gegeben ist.
Ferner ist ihm das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen durch das Zeichnen selbst und
durch Lesen von Zeichnungen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung aller wesentlichen Fertigkeiten,
vor allem jener, die einer besonderen
unterrichtlichen Unterweisung bedürfen. Vertiefen
der Sach- und Fachkenntnisse, um dem Schüler die
selbständige, verständnisvolle und erfolgreiche
Arbeit zu ermöglichen. Weckung des Bewußtseins
der aus den Berufspflichten erwachsenden Verantwortung.
Lehrstoff
Behandlung, Bearbeitung und Auswahl der
wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe in Verbindung
mit den Arbeitsvorgängen. Handhabung, Pflege
und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,
Geräte, Apparate und Arbeitsmaschinen.
Besprechung der Unfallgefahren und deren
Verhütung unter Hinweis auf die Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften. Ansatz, Pflege und Instandsetzung
galvanischer Bäder und sonstiger spezieller
Betriebsanlagen bei besonderer Berücksichtigung
der in galvanotechnischen Betrieben auftretenden
Ätz- und Giftwirkungsverfahren. Erste Hilfe bei
Betriebsunfällen.
Ausführung von Arbeiten an einfachen und
zusammengesetzten Werkstücken in mehrfachen
Arbeitsgängen, gegebenenfalls unter Verwendung
von wertvolleren Werkstoffen und Edelmetallen,
verbunden mit der Aufstellung von Arbeitsplänen
und Berücksichtigung wirtschaftlicher Fertigung.
Ausführung höherwertiger Arbeiten unter Verwendung
seltener Werkzeuge, Apparate oder
Betriebseinrichtungen. Veredelungsverfahren, Vollendungs-
und Verschönerungsarbeiten.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem Gelegenheit zum Lernen jener Fertigkeiten
und Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Bei jeder Gelegenheit sind die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,
werkstattmäßiger Anwendung und praktischem
Erfolg aufzuzeigen.
Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Behelfe und Maschinen Bedacht zu
nehmen.
Ferner sind unter ständiger Beachtung der
Arbeitshygiene und der Unfallverhütung Sicherheit,
Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie
wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."
128. In der Anlage A/16/3 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Graveur; Gold-, Silber- und
Metallschläger; Gürtler; Metalldrücker; Ziseleur)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
129. Die Anlage A/17/1 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Bauschlosser, Betriebsschlosser, Schlosser,
Stahlbauschlosser) lautet
„Anlage A/17/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE BAUSCHLOSSER,
BETRIEBSSCHLOSSER, SCHLOSSER,
STAHLBAUSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
A. FÜR BETRIEBSSCHLOSSER, SCHLOSSER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der, ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
B. FÜR BAUSCHLOSSER,
STAHLBAUSCHLOSSER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehrautgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, Entsorgung und
wirtschaftlicher Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die
zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere der Automatisierungstechniken,
sowie eines Überblickes über die berufseinschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
Meßtechnik, Refa sowie Anlagen der Fördertechnik
haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe; Normungsvorschriften;
Werkstoffprüfung; Korrosion und Oberflächenschutz;
Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten
und Einspannen.
Spanlose und spanende Formgebung.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Wärmebehandlung der Metalle.
Kraftübertragungselemente.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Maßordnung im Bauwesen.
Schlösser, Beschläge, Fenster, Türen, Tore,
Gitter, Geländer, Treppen, Portale, Stahlbau- und
Leichtmetallkonstruktionen, Rohrleitungen, Behälter,
Kessel und Armaturen.
Sachgemäße Bedienung, Wartung und Pflege
hydraulischer, pneumatischer und elektrischer
Werkzeuge, Geräte und Anlagen.
Aufstellen von Maschinen und Apparaten;
Passungen, Maschinenelemente. Wärme-, isolier-
und schallschutztechnische Grundlagen.
Lehrstoff der Vertiefung
Messungen mit optischen und elektrischen
Geräten. Grundlagenrefa. Anlagen der Fördertechnik.
Komplexe Aufgaben
Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und
der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.
Mechanische Messungen. Ermittlung von
Wärmedämmwerten. Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen nach
Refa, Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik
ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen;
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad;
Berechnungen aus dem Bereich der
Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen;
einfache Festigkeitsberechnungen; Berechnungen
für das Schweißen.
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Hauptzeitberechnungen.
Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.
Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.
Zahnradberechnungen.
Einfache Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik
und Elektrotechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnung nach Refa, Regel- und Steuertechnik
und NC-Technik.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu
üben, weitere Rechenhilfen sollen verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den
Normen und den in der Praxis üblichen Formen der
Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache
Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig
und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und
Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich zu
arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe.
Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,
Beschriftung.
Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken
einschließlich der Sinnbilder.
Einfache Abwicklungen, Verschneidungen;
Durchdringungen.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach
einfachen Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.
Textaufgaben.
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen aus
dem Gitter-, Fenster-, Tür-, Tor-, Treppen- und
Portalbau sowie den sonstigen Konstruktionen;
Blechabwicklungen von Rohrstücken und Behältern.
Passungen.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, für die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Auswahl der Zeichenbeispiele richtet sich
nach den Erfordernissen des Berufes.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im
Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung
des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach
Werkzeichnungen und Arbeitsplätze technisch
richtig anzufertigen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und deren Handhabung
beherrschen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anfertigen von Werkstücken nach Zeichnungen,
Arbeitsplänen, Zielangaben oder Mustern unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Arbeitsweise,
entsprechend dem jeweiligen Lehrberuf und unter
methodisch richtiger und fachgerechter Anwendung
der Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung.
Blecharbeiten.
Auswahl von Werk- und Hilfsstoffen; Entsorgung;
Werkstoffprüfung; Oberflächenschutz.
Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Elektro- und Gasschmelzschweißen; Brennschneiden.
Schmieden einfacher Werkzeuge und Werkstücke.
Wärmebehandlung des Stahles.
Arbeiten nach eigenen Entwürfen des Schülers.
Komplettierungen und Dekorationsarbeiten.
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Schaben, Weich- und Hartlöten, Schutzgasschweißen,
Halbzeugverarbeitung, Metallkleben,
Kunststoffverarbeitung, Montage- und Reparaturarbeiten,
Passungen.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken
ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf
ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken sind
zu vermeiden.
Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung
soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen
verstärkt werden. Der Unterricht hat neuzeitliche
Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge
zu berücksichtigen. Sicherheit, Genauigkeit und
Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise
sind anzustreben. Bei jeder Arbeit sind die
geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in
Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des
Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung
von Unfällen zu beachten."
130. Die Anlage A/17/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Maschinenschlosser) lautet
„Anlage A/17/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF MASCHINENSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die
zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere der Automatisierungstechniken,
sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
Meßtechnik, Refa sowie von Anlagen der Fördertechnik
haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung. Wärmebehandlung
der Metalle.
Korrosions- und Oberflächenschutz.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Maschinenelemente: Arten, Funktion, Ein- und
Ausbau, Wartung.
Meßgeräte und Meßverfahren.
Spanende und spanlose Formgebung.
Automatisierungstechniken
Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Messungen mit optischen und elektrischen
Geräten. Grundlagenrefa. Anlagen der Fördertechnik.
Komplexe Aufgaben
Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und
der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnisse der Gewinnung und Erzeugung zu
legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt sowie
auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung
von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen nach
Refa ausführen können; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung;
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,
Hydraulik und Pneumatik, Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnung nach Refa.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus
Pneumatik, Hydraulik, Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von
Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen
verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,
Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben
und Passungen (Kurzzeichen —
Passungsfeld).
Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken
einschließlich der Sinnbilder.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach
einfachen Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.
Herauszeichnen von Teilen und Zusammenstellungszeichnungen.
Entwurf einfacher Schaltpläne für elektrische,
pneumatische und hydraulische Steuerungen.
Teil- und Montagezeichnungen in verschiedenen
Maßstäben.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im
Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung
des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach
Werkzeichnungen und Arbeitsplänen technisch
richtig anzufertigen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und deren Handhabung
beherrschen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstigen Werkstatteinrichtungen.
Einfache Dreharbeiten, Schleifen einfacher
Werkzeuge.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung
Spanende und spanlose Arbeitstechniken. Füge-
und Trenntechniken. Kunststoffverarbeitung.
Montage, Wartung, Störungssuche und Instandsetzung
von Maschinen, einschließlich von mechanischen
Einrichtungen der Hydraulik, Pneumatik
und Programmsteuerung.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken
ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf
ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken sind
zu vermeiden. Die Einsicht in die Zusammenhänge
zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung soll auch durch die Erstellung von
Arbeitsplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit
und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu
beachten."
131. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für die
Lehrberufe Werkzeugmacher, Formenbauer, Modellschlosser)
lautet
„Anlage A/17/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE WERKZEUGMACHER,
FORMENBAUER, MODELLSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
A. FÜR WERKZEUGMACHER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
B. FÜR FORMENBAUER,
MODELLSCHLOSSER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
Meßtechnik sowie der Kunststoffbearbeitung haben;
er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte.
Physikalische und chemische Grundbegriffe.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.
Korrosions- und Oberflächenschutz.
Maschinenelemente.
Meßgeräte und Meßverfahren; Toleranzen und
Passungen, Anreißen
Spanende und spanlose Formgebung.
Fügetechniken.
Schnitt- und Stanzwerkzeuge.
Ziehwerkzeuge.
Lehren- und Vorrichtungsbau.
Kunststoffpreß- und Spritzwerkzeuge.
Metallpreß- und Spritzwerkzeuge.
Kaltfließ-, Rohr- und Strangpressen. Gesenkbau.
Kunststoffverarbeitungsverfahren.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Wärmebehandlung.
Metallmodelle, Metallkernkasten und Schablone
sowie Metallplatten und deren Montage, Formmaschinen.
Lehrstoff der Vertiefung
Messungen mit optischen und elektrischen
Geräten.
Spanende Kunststoffbearbeitung. Kunststoffschweißen.
Komplexe Aufgaben
Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und
der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Prozentrechnen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Schiefe Ebene.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung;
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Hauptzeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Berechnung der Zuschnitte bei Biege- und
Rollstanzen.
Berechnung der Schnittkraft.
Rechnerische und graphische Ermittlung des
Zapfenmittelpunktes bei Schnitt- und Stanzwerkzeugen.
Berechnung der Platinen, der Ziehkraft und der
Niederhaltekraft bei Ziehwerkzeugen.
Dimensionierungsberechnungen im Formenbau.
Berechnungen der Formfachzahl.
Berechnungen zum Beheizen und Kühlen der
Form.
Materialbedarf bei der Erzeugung von Kunststoffartikeln.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,
Pneumatik, Hydraulik, Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung (nur für Werkzeugmacher)
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik,
Regel- und Steuertechnik sowie NC-
Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von
Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen können
verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen. Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,
Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben
und Passungen.
Darstellung der Ansichten: Anfertigen von
Ansichten und Schnitten, Abwicklungen, Durchdringungen,
Umrissen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten
bzw. Schnitte.
Werkzeichnungen aus Darstellungen der schiefen
Parallelprojektion.
Werkzeichnungen mit Maßeintragungen, Toleranz-
und Passungsangaben, erforderlichenfalls mit
Härtezeichen.
Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen
nach Modellen. Modellaufrisse (Teilrisse)
mit Schwindmaßen, Formschrägen und Kernen.
Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben.
Anfertigen von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen
unter Berücksichtigung der Bemaßung,
Bearbeitungs-, und Behandlungsangaben.
Genormte Bauelemente von Schnitt- und Stanzwerkzeugen
sowie von Spritz- und Preßwerkzeugen.
Entwerfen von Schnitt-, Stanz-, Tiefzieh- und
Verbundwerkzeugen sowie von Kunststoff-, Spritz-
und Preßwerkzeugen.
Ermitteln der Zuschnitte für Tiefziehwerkzeuge.
Entwerfen und Detaillieren von Metallspritzwerkzeugen.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkei-
ten des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen
und Arbeitsplänen technisch richtig
anzufertigen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und deren Handhabung
beherrschen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anfertigung facheinschlägiger Hand-, Maschinen-,
Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge sowie
Kunststoffpreß- und Spritzformen nach Werkzeichnungen,
Skizzen oder Muster unter Berücksichtigung
aller üblichen Fertigungsverfahren der Metallverarbeitung.
Erstellung von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen
Überlegungen.
Werkzeugschleifen.
Wärmebehandlung von Stählen und anderen
Werkstoffen.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Verarbeitung von Kunststoffen.
Erprobung von Preß- und Spritzformen sowie
von Schnitt- und Stanzwerkzeugen.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge
zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung soll auch durch die Erstellung von
Arbeitsplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit
und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu
beachten."
132. Die Anlage A/17/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Dreher) lautet
„Anlage A/17/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF DREHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
Meßtechnik und Refa haben; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte. Physikalische und chemische
Grundbegriffe.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung, Wärmebehandlung,
Korrosion und Oberflächenschutz.
Facheinschlägige Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung.
Meßgeräte und Meßverfahren; Toleranzen und
Passungen: Anreißen.
Spanlose Formgebung.
Spanende Formgebung unter besonderer Berücksichtigung
des Drehens.
Bauarten der Werkzeugmaschinen.
Automatisierungstechniken
Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Messungen mit optischen und elektrischen
Geräten. Grundlagenrefa.
Komplexe Aufgaben
Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und
der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Zahnradberechnungen.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,
Wechselräderberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundkenntnisse
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,
Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben
und Passungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten
bzw. Schnitte, Zeichnen fehlender Ansichten,
Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen
nach Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben. Anfertigen
von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen
unter Berücksichtigung
der Bemaßung, Bearbeitungs- und Behandlungsangaben.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Prograrnmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen
und Arbeitsplänen technisch richtig
anzufertigen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und. deren Handhabung
beherrschen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der verwendeten Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen. Herstellen einfacher
Werkstücke mit Handwerkzeugen.
Werkzeugschleifen.
Herstellen von Werkstücken an der Drehmaschinen
unter Berücksichtigung nachfolgender Arbeitsgänge
Lang- und Plandrehen, Stechen, Bohren,
Innendrehen, Reiben, Kegeldrehen, Gewindeschneiden,
Planscheiben- und Lünettenarbeiten,
Rändeln, Anschlagdrehen, Dornarbeiten, Exzenterdrehen.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Erstellen von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen
Überlegungen.
Wärmebehandlung von Stählen.
Herstellen von Werkstücken aus Metallwerkstoffen
und Kunststoffen an Werkzeugmaschinen.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem die Einsichten in die Zusammenhänge
zwischen theoretischen Erkenntnissen und der
praktischen Anwendung vermitteln und ihm zum
Lernen jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Das bloße Einüben von Fertigkeiten an
Übungswerkstücken hat zu unterbleiben. Jedoch
soll die Einsicht in die Zusammenhänge durch die
Erstellung von Arbeitsplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit
und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu
beachten."
133. Die Anlage A/17/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser) lautet
„Anlage A/17/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF HÜTTENWERKSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunter-
richt), davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse über die verwendeten
Rohstoffe, Erzeugnisse, chemischen und
physikalischen Vorgänge, die zur Stahlerzeugung
notwendig sind. Vertrautmachen mit den Hüttenwerkseinrichtungen.
Vermittlung eines Überblicks über die fachlichen
Arbeiten und Arbeitsverfahren, insbesondere die
Automatisierungstechniken, sowie über die berufseinschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich die Verfahren des
Schmiedens und Pressens von Stahl und der
Pfannenmetallurgie sowie den Aufbau und die
Funktion von Meß- und Regelungseinrichtungen
kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Einführung in die Metallbearbeitung
Entwicklung der Eisen- und Stahlerzeugung.
Messen und Meßgeräte.
Die einfachen handwerklichen Arbeitsverfahren
und die dazugehörigen Werkzeuge der Metallbearbeitung.
Eisen und Nichteisenmetalle, Normung.
Hochofen- und Stahlwerkskunde.
Die verschiedenen Erzarten, Erzgewinnung und
Aufbereitung.
Die Hochofenanlage. Vorgänge im Hochofen.
Chemie der Reduktionsvorgänge, Reduktionsmittel.
Hochofenerzeugnisse.
Stahlerzeugung.
Walzwerkskunde
Hilfseinrichtungen (Kühlbett, Haspel, Scheren,
Sägen).
Transporteinrichtungen.
Adjustageeinrichtungen.
Bearbeitung des Walzgutes.
Unfallverhütung, Umweltschutz.
Werkstoffprüfung
Eisenkohlenstoffdiagramm.
Metallographische Untersuchungen und Auswertungen.
Mechanische Werkstoffprüfung, Schnellanalysen.
Grundlagen der Elektrotechnik
Spannung, Stromstärke, Widerstand.
Das magnetische und das elektrische Feld.
Gleichstrom, Wechselstrom, Dreiphasenwechselstrom
Transformator, Elektromotoren.
Schutzvorschriften.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Warmformgebungsverfahren
Schmieden und Pressen von Stahl.
Pfannenmetallurgie.
Meß- und Regelungstechnik
Mechanische, optische und elektrische Messungen.
Zwei- und Mehrpunktregler, stetige Regler.
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Auf die Pflege der
Anlagen, den Umweltschutz und auf die Unfallgefahren
ist immer wieder hinzuweisen.
Besonders einzugehen ist auf die Schmelz- und
Ofenführungen, das Ein- und Zurichten der
Walzgerüste, die Walzfehler sowie das Bedienen
der Transporteinrichtungen. Auf die Wichtigkeit
der Beobachtung bei programmgesteuerten Anlagen
ist aufmerksam zu machen.
Die Grundlage der Elektrotechnik sind auf die
Erfordernisse des Hüttenbetriebes auszurichten.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Facheinschlägige Auszüge aus dem Maß- und
Eichgesetz.
Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Druck in Gasen. Gasgesetze.
Heizwert der Brennstoffe. Spezifische Wärme.
Hebelgesetz.
Auflagerdruck (Achsenbelastung bei Verladen
der Erzeugnisse, Lagerdruck beim Walzen).
Parallelogramm der Kräfte zur Bestimmung der
Seil- und Kettenspannungen (grafisch).
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.
Berechnen des Blockgewichtes beim Gießen
(Abbrand, Wiegefehler, Gießverlust).
Berechnen der Stablängen beim Walzen (Ausbringung).
Einsatzberechnung. Legierungszugabe, Legierungsabbrand.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Gasdruck, Auflagerdruck; Festigkeitsberechnungen.
Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen.
Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten; zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe;
Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben.
Darstellung von Ansichten und Schnitten.
Technische Darstellung einfacher Werkstücke.
Ergänzung unvollständiger Ansichten und
Schnitte.
Werkzeichnungen mit Maßeintragungen, Toleranz-
und sonstigen Angaben.
Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeugen
nach Modellen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den üblichen zeichnerischen
Darstellungsweisen im Beruf vertraut zu machen.
Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der Schüler
die Grundlage zur Weiterbildung erhält. Bei allen
Entwürfen ist stets auf die praktische Anwendung
und Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen. Die
hüttenmäßigen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.»
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratoriurri auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln."
134. Die Anlage A/17/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Universalschweißer) lautet
„Anlage A/17/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF UNIVERSALSCHWEISSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anläge A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse über die verwendeten
Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen,
Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere die Automatisierungstechniken, sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich die Verfahren zum
Schweißen und Trennen hochlegierter Werkstoffe
sowie die Verfahren der Gütesicherung für
Schweißnähte kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Geräte und Maschinen.
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe.
Normvorschriften. Werkstoffprüfung.
Korrosions- und Oberflächenschutz.
Wärmebehandlung der Metalle.
Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten und Einspannen.
Spanlose und spanende Formgebung in Verbindung
mit Schweißen.
Lösbare und unlösbare Verbindungen mit
Schwerpunkt Schweißen.
Gasschmelz- und Elektroschweißen, Sonderschweißverfahren,
Brennschneiden. Kunststoffschweißen.
Kleben.
Schweißen im Stahl-, Behälter- und Kesselbau.
Schweißspannungen; Schweißplan; Prüfen der
Schweißnaht.
Kraftübertragungselemente.
Automatisierungstechniken.
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Hochlegierte Werkstoffe
Zusatzwerkstoffe (Kohlenstoff-Äquivalent, Schaeffler-Diagramm),
Arbeitsvorgänge (Vorwärmen,
Abkühlen; Schweißfolge). Thermisches Trennen.
Schweißmetallurgie.
Gütesicherung für Schweißnähte
Vorschriften und Normen; Güteklassen, Auswirkung
auf die Schweiß- und Überwachungsbefugnis.
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Druck in Gasen. Gasgesetze.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Schweißzeitberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Längen- und Flächenausdehnung durch Wärmeeinwirkung.
Verhalten gasförmiger Körper.
Gasverbrauch beim Gasschmelzschweißen.
Grundlagen der Elektrotechnik.
Elektroden- und Stromverbrauch beim Elektroschweißen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Festigkeitsberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen.
Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Pläne und Zeichnungen zu lesen,
um. danach wirtschaftlich arbeiten und die damit
verbundenen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Die normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Bemaßung, Maßstäbe, Oberflächenangaben,
Schriftfeld und Stückliste.
Darstellung von Gewinden.
Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen einschließlich
der Sinnbilder.
Einfache Abwicklungen, Verschneidungen und
Durchdringungen. Freihandskizzen und Werkzeichnungen
nach einfachen Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.
Textaufgaben.
Schweißkonstruktionen mit Schweißplan.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den üblichen zeichnerischen
Darstellungsweisen im Beruf vertraut zu machen.
Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der Schüler
die Grundlage zur Weiterbildung erwirbt. Bei allen
Entwürfen ist stets auf die praktische Anwendung
und Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen.
Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das
Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für
die wichtigsten Schweißkonstruktionen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen
und Arbeitsplänen technisch richtig
anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise
unter Berücksichtigung der Unfallverhütung
und des Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Pflege und Instandhaltung der
verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen.
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung
Messen, Anreißen, Sägen, Meißeln, Feilen, Bohren,
Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Hämmern,
Richten, Biegen, Nieten; einfache Blecharbeiten;
einfache Dreharbeiten. Entsorgung.
Schmieden einfacher Werkzeuge und Werkstücke.
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.
Brennschneiden.
Flammrichten, Schweißen von Stahl und Nichteisenmetallen;
einfache Kunststoffschweißarbeiten.
Kleben.
Schweißarbeiten nach Zielangaben oder eigenen
Entwürfen des Schülers.
Nachbehandlung und Prüfung der Schweißnähte.
Fugenhobeln.
Herstellen von Schweißschablonen und Schweißlehren.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge
zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung soll auch durch Erstellen von Arbeits- und
Schweißplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit
und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu
beachten."
135. Die Anlage A/17/7 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bergwerksschlosser — Maschinenhäuer)
lautet
„Anlage A/17/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF BERGWERKSSCHLOSSER -
MASCHINENHÄUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen
und Geräten, Gewinnungs- und Fördermaschinen
sowie der bei der Ausübung des Berufes
notwendigen und üblichen Arbeitsverfahren, insbesondere
der Automatisierungstechniken, sowohl im
Werkstätten- als auch im Bergbaubetrieb, einschließlich
der zum Verständnis notwendigen
naturwissenschaftlichen Grundlagen unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Momente.
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Berufe
verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich
Herkommen, Eigenschaften, Verwendung,
Handelsbezeichnung und Normen.
Vermittlung des notwendigen Sicherheitsdenkens
und der in Betracht kommenden Vorschriften zum
Schutze des Lebens, der Gesundheit und des
Umweltschutzes, insbesondere auch der in Betracht
kommenden einschlägigen Bergpolizeivorschriften.
Lehrstoff
Metallbearbeitung
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der
wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe; Normvorschriften;
Werkstoffprüfung; Korrosion- und Oberflächenschutz;
Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten
und Einspannen.
Spanlose und spanende Formgebung.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Wärmebehandlung der Metalle.
Kraftübertragungselemente.
Rohrleitungen, Armaturen.
Elektrische, pneumatische und hydraulische
Grundbegriffe.
Aufstellen von Maschinen und Apparaten.
Passungen.
Aufbau der elektrischen Leitungen und Kabeln im
Bergbau, Schutzmaßnahmen.
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Bergbaukunde
Die für den Lehrberuf bedeutsamen physikalischen
und chemischen Grundlagen.
Allgemeine Eigenschaften der wichtigsten und für
den österreichischen Bergbau bedeutsamen Mineralien
und Gesteine.
Grundlagen der Gebirgslehre und der Lagerstättenlehre
Streichen und Fallen, Gebirgsstörungen,
Kräfte im Erdinneren, Einwirkung der Atmosphäre,
Zusammensetzung der Erdrinde, geologische Zeitalter
und Formationen, Arten der Lagerstätten,
Kohlenflöze, Erzlagerstätten.
Schürfen und Bohrarbeiten: Gewöhnliches
Schürfen, Untersuchungsmethoden, Tiefbohrarten.
Gewinnungsarbeiten.
Grundkenntnisse der Energieversorgung im
Bergbau.
Sprengarbeit: Sprengstoffe, Zündmittel, Geräte
und Hilfsmittel für die Schießarbeit, Anwendung
verschiedener Sprengmethoden, Laden und Besetzen,
Kontrollmessungen bei der Schießarbeit,
Zünden mit elektrischen Zündern und mit Zündschnur,
Beseitigung von Versagern und Vernichtung
von Sprengstoffen und Zündmitteln.
Grundkenntnisse über Gebirgsdruck und seine
Beherrschung: Spannungen tektonischer Art durch
Herstellung von Hohlräumen, tektonische Störungen,
Klüfte (gespanntes Wasser, gespanntes Gas).
Grubenbau, Tagbau: Ausrichtung, Vorrichtung
und Abbau, grundlegende Abbauverfahren.
Grubenausbau; Aufgaben des Grubenausbaues-
und Ausbauarbeiten, Ausbau in Strecken, Schächten
und Abbauen.
Schachtabteufen: grundlegende Verfahren. Grubenbewetterung.
Förderung (händisch und maschinell). Sicherheits-
und Signalvorrichtung.
Aufbereitung: Grundzüge der Aufbereitungsverfahren
in österreichischen Bergbaubetrieben.
Wasserhaltung: Wasser-Hebevorrichtungen,
Kolben- und Kreiselpumpen.
Verhütung von Wasser- und Wetterdurchbrüchen.
Fahrung im Bergbau.
Halden und Schlammteiche.
Nachrichtenübermittlung im Grubenbetrieb.
Rohr- und Schlauchleitungen in Bergbaubetrieben.
Bergmännisches Geleucht.
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften
sowie der sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit.
Berufskrankheiten (Staubbekämpfung, Gehörschutz,
Strahlenschutz, Schutzkleidungen).
Unfallverhütung.
Gruben-Rettungswesen
Grubenbrände, Entstehung, deren Bekämpfung
und Verhütung. Atmungs- und Rettungsgeräte, die
Rettungswehr.
Das Berggesetz, die Bergbehörde und ihre
Aufgaben.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Im Zusammenwirken mit der Ausbildung im
Lehrbetrieb hat der Unterricht stets auf neuzeitliche
Arbeitsmethoden, Behelfe und Maschinen Rücksicht
zu nehmen und sich den Erfordernissen des
Berufes anzupassen. Es ist besonderes Gewicht auf
die fachgemäße Verwendung und Entsorgung der
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe sowie den richtigen
Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten
unter Anwendung wirtschaftlicher Arbeitsverfahren
zu legen.
Der Lehrstoff ist so aufzubauen, daß der Schüler
die Grundbegriffe der Metallbearbeitung und
Bergbaukunde so weit erlernt, daß ihm die
Möglichkeit zur selbständigen fachlichen Weiterbildung
gegeben wird.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
bergpolizeilichen, die feuerpolizeilichen, sicherheitstechnischen
und arbeitshygienischen Bestimmungen
sowie auf die Unfallverhütung und
Erste-Hilfe-Leistung bei Berufsunfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Die im Beruf regelmäßig vorkommenden fachlichen
Berechnungen unter Anwendung der vier
Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen und
Dezimalzahlen sowie des Bruchrechnens.
Rechnen mit berufseinschlägigen physikalischen
Begriffen: PS, kW, Ampere, Volt, Watt, atü,
Temperaturen.
Einfache bergmännische Berechnungen: Abbau-,
Strecken- und Aufbruchkubaturen. Wasserhaltungsberechnungen.
Vieleck- und Kreisringmauerquerschnitt.
Holzaufwand an Grubenausbaubeispielen.
Gedinge und Leistungsberechnungen.
Sprengmittelberechnungen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
im Bergbau: Preßluftverbrauch, Wasserverbrauch,
Stromverbrauch, Kraftstoffverbrauch, Bewetterung
der Grube.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen ist mit Hilfe von
Tabellen und Rechengeräten zu üben.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in
der 4. Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen,
Werkzeichnungen und bergtechnische Pläne normgerecht
auszuführen, Zeichnungen und Pläne zu
lesen, um danach arbeitstechnische Überlegungen
und die damit verbundenen Berechnungen anstellen
zu können. Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Lehrstoff
Maschinentechnisches Zeichnen
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe.
Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,
Beschriftung.
Darstellung von Gewinden, Schraub-, Niet- und
Schweißverbindungen einschließlich der Sinnbilder.
Einfache Abwicklungen, Verschneidungen;
Durchdringungen.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach
einfachen Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.
Textaufgaben.
Passungen, Zeichnungslesen.
Erfassen und Bezeichnen der wichtigsten geometrischen
Grundgebilde und der darauf beruhenden
Grundkonstruktionen.
Bergmännisches Zeichnen, insbesondere das Lesen
von Zeichnungen und Schemata
Karten, Pläne, Profile und einfache Lagerstättenraumbilder.
Grubenrisse in Grund- und Aufriß.
Schächte und Rollöcher.
Streckenausbau, Förderung.
Abbau. Wasserhaltung. Wetterführung.
Diagramme: Leistungsdiagramme, Förderdiagramme,
Arbeitsstudiendiagramme, Zeit- und Belegungspläne,
Zykluspläne.
Maßstäbliches Zeichnen von Lage- und Unfallskizzen
in Grundrißform.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit den Grundbegriffen des
Fachzeichnens der Maschinen- und Bergtechnik so
vertraut zu machen, daß ihm die Möglichkeit zur
selbständigen zeichnerischen Weiterbildung auf
fachtechnischem Gebiet gegeben wird. Durch das
Zeichnen und Lesen von Zeichnungen und Plänen
soll ihm das Verständnis für die Konstruktion oder
Anlage vermittelt werden. Die Zeichenthemen
haben praxisbezogen zu sein. Der Inhalt der
Zeichnungen ist zu erörtern."
136. Die Anlage A/17/8 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Schiffbauer) lautet
„Anlage A/17/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF SCHIFFBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
II. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Berufe
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit dem Einsatz und der
Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und
Maschinen.
Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe des
Schiffbaues.
Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die
zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere die Automatisierungstechniken,
sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige
Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.
Lehrstoff
Chemische Grundlagen
Aufbau der Stoffe. Die wichtigsten Grundstoffe
und ihre Verbindungen. Säuren, Basen, Salze.
Chemische Vorgänge.
Physikalische Grundlagen
Masse und Gewicht, Kräfte, Kohäsion, Festigkeit,
Adhäsion. Druck. Wärme. Aggregatzustände. Archimedisches
Prinzip, Auftrieb.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung. Wärmehandlung
der Metalle.
Korrosion und Oberflächenschutz.
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte.
Spanende und spanlose Formgebung.
Meßwerkzeuge und Meßverfahren.
Lösbare und unlösbare Verbindungen, Schweißverfahren.
Maschinenelemente. Elemente des Rohrstranges.
Grundlagen der Elektrotechnik.
Grundkenntnisse der allgemeinen Grundbegriffe
des Schiffbaues.
Anordnung und Ausbildung der Hauptbauteile
eines Schiffes: Form des Schiffkörpers, Spantsysteme,
Außenhaut und Innenboden, Decks, Schotte,
Steven und Wellenböcke.
Antriebsarten und Antriebsmaschinen.
Einrichtungen für den Schiffbetrieb.
Bau, Instandhaltung und Docken.
Automatisierungstechniken
Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei der Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe
des Schiffbaues soll der Schüler einen
Überblick über das Zusammenwirken der einzelnen
Funktionsgruppen des Schiffes erhalten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,
deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes
erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge
unterstützt. Anleitung, die im Beruf
notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß
auszuführen.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Gewicht und Auftrieb, Bestimmung des Deplacements
(Wasserverdrängung).
Ermittlung des Gewichts- und Flächenschwerpunktes.
Statische und dynamische Stabilität.
Rechnungen über die Bewegung.
Schiffwiderstand.
Rechnungen über das Steuern.
Festigkeitsberechnungen.
Rechnungen für das Arbeiten auf Werkzeugmaschinen.
Rechnungen für das Schweißen.
Einfache Rechnungen aus Elektrotechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das
Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu
legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu
üben, weitere Rechenhilfen können verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen.
Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,
Schnitte, Maße und Maßstäbe, Bemaßungsarten,
Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben und
Passungen.
Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken
einschließlich der Sinnbilder.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach
einfachen Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Bestimmung der Hauptabmessungen eines Schiffes.
Geometrische Darstellung des Schiffkörpers,
Entwurf des Linienrisses.
Formen des Vorstevens. Heck- und Hinterstevenformen,
Spantformen. Allgemeine Form der
Wasserlinie. Form des Vor-, Mittelschiffs und
Hecks. Abwicklungen von Bauteilen.
Schiffbauliche Zeichnungen und Beschreibungen.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung,
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im
Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung
des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen, Meßgeräten und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen. Anleitung, Werkstücke
nach Werkzeichnungen und Arbeitsplänen technisch
richtig anzufertigen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstiger Werkstatteinrichtung.
Herstellung einfacher Werkstücke unter Anwendung
der Grundfertigkeiten Messen, Anreißen,
Körnen, Feilen, Meißeln, Bohren, Senken, Reiben,
Lochen, Sägen.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Gewindeschneiden mit Handwerkzeugen.
Einfache Schmiedearbeiten.
Herstellen von Nietverbindungen. Verstemmen.
Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Hartlöten.
Elektroschweißen, Sonderschweißverfahren.
Herstellen von Rohrleitungen. Einfache Arbeiten
auf Werkzeugmaschinen.
Schifflinien nach Aufmaßen ausstraken und
Spantrisse in natürlicher Größe anfertigen.
Bauteile abwickeln.
Modell, Schablonen und Maßlatten für Bauteile
aus Holz und Stahl anfertigen.
Zulegen, Anreißen und Beschriften von Schiffbauteilen.
Zusammenbauen der Teile für das Vernieten oder
Verschweißen.
Richten und Auswiegen mit Wasserwaage,
Schlauchwaage und Lot, Schmiegen, Zuschneiden.
Didaktische Grundsätze
Die Praktische Arbeit soll dem Schüler vor allem
zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken
Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung
ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken
ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf
ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.
Bloße Übungsarten an Einheitswerkstücken sind zu
vermeiden. Die Einsicht in die Zusammenhänge
zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung soll auch durch die Erstellung von
Arbeitsplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben. Bei jeder Arbeit sind die geltenden
Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens,
der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die
notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von
Unfällen zu beachten."
137. Die Anlage A/17/9 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Werkzeugmaschineur) lautet
„Anlage A/17/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF WERKZEUGMASCHINEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher
Verarbeitung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.
Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen
fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,
insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie
über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und
den Umweltschutz.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,
Maschinen und Geräte. Physikalische und chemische
Grundbegriffe.
Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren
Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung, Wärmebehandlung.
Korrosion und Oberflächenschutz.
Lösbare und unlösbare Verbindungen, Meßgeräte
und Meßverfahren, Toleranzen und Passungen.
Anreißen.
Spanlose Formgebung.
Spanende Formgebung mit besonderer Berücksichtigung
der Arbeitstechniken der Werkzeugmaschinen.
Gesetzliche Verwendungsvorschriften für künstliche
Schleifkörper.
Bauarten der Werkzeugmaschinen.
Automatisierungstechniken
Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische
und elektronische Steuer- und Regeltechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung
zu den anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht
auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung
und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die
Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen
in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes
sowie auf die notwendigen Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Zahnradberechnungen.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,
Wechselräderberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,
Hydraulik, Regel- und Steuertechnik sowie NC-
Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Berechnungen aus Hydraulik, Elektrotechnik,
Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Abstrakte mathematische Übungen sind unbedingt
zu vermeiden.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundkenntnisse
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und
Werkzeichnungen technisch richtig und sauber
auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,
um danach wirtschaftlich zu arbeiten.
Lehrstoff
Normgerechte Ausführung von technischen
Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung
der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,
Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben
und Passungen.
Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten
bzw. Schnitte. Zeichnen fehlender Ansichten.
Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen
nach Modellen.
Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen
Darstellungen.
Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben.
Anfertigen von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.
Herauszeichnen von Teilen aus
Zusammenstellungszeichnungen unter Berücksichtigung
der Bemaßung, Bearbeitungs- und Behandlungsangaben.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von
Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten
Konstruktionen des Berufes, die Normung
sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung
zu vermitteln.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen
Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen
praxisbezogene Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung
die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim
Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge
in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik
sowie NC-Technik besser verstehen und die
Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-
Teile-Programme überprüfen können.
Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,
Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid
wissen.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste
Hilfe.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen
Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach
Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen
elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen, Störungssuche und
Fehlerbehebung.
Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen
Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung
an der NC-Maschine.
Meßübungen
Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.
Temperaturmessungen. Massebestimmungen.
Messen von Oberflächenqualitäten.
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung
der Fachtheorie im Hinblick auf das
Verständnis der abstrakten Sachgebiete.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem
Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu
geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen
Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder
passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Kenntnis und praktischer
Anwendung aufzuzeigen.
Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des
Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen
herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im
Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und
Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die
Teile-Programme der NC-Technik sowie der
Werkstoffeigenschaften abzustimmen.
Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik
sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der
Schüler einen Metallberuf erlernt.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Zusammenwirken mit der betrieblichen
Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten
des Berufes, vor allem jener, die einer
besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.
Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,
Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.
Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen
und Arbeitsplänen technisch richtig
anzufertigen.
Der Schüler soll durch Meßübungen mit der
Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte
vertraut werden und deren Handhabung
beherrschen.
Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter
Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter
Berücksichtigung der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.
Lehrstoff
Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und
Pflege der verwendeten Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,
Vorrichtungen und sonstigen
Werkstätteneinrichtungen.
Herstellen einfacher Werkstücke mit Handwerkzeugen.
Fügetechniken.
Wärmebehandlung von Stählen.
Werkzeugschleifen.
Teilkopfarbeiten.
Herstellen von Werkstücken aus Metallwerkstoffen
und Kunststoffen auf spanenden Werkzeugmaschinen.
Meßübungen mit verschiedenen Längen- und
Winkelmeßgeräten.
Erstellen von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen
Überlegungen.
Didaktische Grundsätze
Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor
allem die Einsichten in die Zusammenhänge
zwischen der theoretischen Erkenntnis und der
praktischen Anwendung vermitteln und ihm zum
Lernen jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Das bloße Einüben von Fertigkeiten an
Übungsstücken hat zu unterbleiben. Jedoch soll die
Einsicht in die Zusammenhänge durch die Erstellung
von Arbeitsplänen verstärkt werden.
Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,
Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit
und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu
beachten."
138. Die Anlage A/17/10 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Skierzeuger) lautet
„Anlage A/17/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF SKIERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsverfahren
nach dem Stande der Technik gründlich
kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse
über den Ski und den Skibau haben, über die
Automatisierungstechniken Bescheid wissen sowie
mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
und dem Umweltschutz vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können
Lehrstoff
1. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge und Maschinen
Einsatz und Wirkungsweise vornehmlich der
Werkzeuge.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten, Eigenschaften, Verwendung, Entsorgung,
Normung, Handelsformen und -bezeichnungen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanlose und spanende Formgebung vornehmlich
mit Handwerkzeugen.
Gewindearten und -herstellung, Korrosion und
Oberflächenschutz. Wärmebehandlung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Eigenschaften, Verwendung und Normung der
Werkstoffe.
2. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge und Maschinen.
Einsatz und Wirkungsweise vornehmlich der
Werkzeugmaschinen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanende Formgebung mit Werkzeugmaschinen.
Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Passungen. Verarbeitung von Kunststoffen.
Der Ski
Arten und Normung (Alpin-, Langlauf-,
Sprungski); Kenngrößen (Länge, Breite,. Stärke,
Festigkeiten, Lauffläche); Einfluß der Kenngrößen
(Fahr-, Lauf-, Sprungverhalten).
Grundlagen der Elektrotechnik.
Maschinenelemente
Elemente für die Verbindung und Kraftübertragung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Antriebssteuerung der Werkzeugmaschinen.
3. Klasse
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen
Einsatz und Wirkungsweise bei schwierigen
Arbeitstechniken der Skiherstellung.
Heiz- und Kühlsysteme, Maschinenstörung und
deren Behebung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Kleben. Ski- und Werkstoffprüfung.
Der Ski
Konstruktionstypen (Holz, Metall, Kunststoff);
Bauweise (Sandwich, Kasten), Skibauteile. Herstellungsverfahren,
Herstellungsablauf von der Konstruktion
bis zum Fertigprodukt.
Automatisierungstechniken
Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische
und elektronische Regel- und Steuertechnik.
NC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechniken.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des
Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes
zu erfolgen; insbesondere ist zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse der
enge Zusammenhang zur praktischen Arbeit herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften und der Umweltschutz
sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang
mit den einzelnen Themenbereichen zu
vermitteln.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Berechnungen aus dem
technischen, wirtschaftlichen und physikalischen
Bereich seines Lehrberufes durchführen können. Er
soll sich der mathematischen Symbolik bedienen,
Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie
allgemein in der Praxis verwendete Rechengeräte
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen aus
dem Bereich der elektrischen Schaltungen und
Widerstände sowie der Auflagerkräfte ausführen
können; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
Prozentrechnungen.
Materialverschnitt.
Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln, Diagramme und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.
2. Klasse
Bewegungslehre
Geradlinige und kreisförmige Bewegung. Schnittgeschwindigkeit,
Drehzahl, Übersetzungen.
Winkelfunktionen.
Kegelberechnungen, Zahnradberechnungen.
Materialbedarfs- und Hauptzeitberechnungen.
Grundlagen der Elektrotechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Elektrische Schaltungen und Widerstände.
Komplexe Aufgaben
Materialbedarfs- und Hauptzeitberechnungen.
3. Klasse
Zug-, Druck-, Scher- und Biegefestigkeit.
Hebel. Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Längenänderungen.
Wärmebedarf beim Skiverpressen.
Hydraulik und Pneumatik.
Lehrstoff der Vertiefung
Auflagerkräfte.
Komplexe Aufgaben
Zug-, Druck-, Scher- und Biegefestigkeit. Wärmebedarf
beim Skiverpressen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind dem Gebiet des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen der zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen. Insbesondere ist auf das Verstehen des
Rechenganges besonderer Wert zu legen. Das
Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
Rechenhilfen können verwendet werden.
Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen
Beispielen zu üben.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Freihandskizzen und Werkzeichnungen
lesen sowie normgerecht, technisch
richtig und sauber ausführen können, um dann auch
wirtschaftlich und sicher arbeiten zu können. Er soll
insbesondere Entwürfe und Darstellungen für die
Skiherstellung vorbereiten und Werkstoff- und
Materiallisten anfertigen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Grundlagen des technischen Zeichnens
Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,
Schnitte. Maße und Maßstäbe, Bemaßungen.
Schriftfeld und Stückliste. Beschriftung. Oberflächenangaben.
2. Klasse
Freihandskizzen und Werkzeichnungen
Darstellung einfacher Skibauteile; parallelperspektivische
Darstellungen.
Verschneidungen und Abwicklungen.
Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken
einschließlich der Sinnbilder.
3. Klasse
Entwerfen und Zeichnen von Vorrichtungen für
die Herstellung von Skibauteilen.
Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.
Entwicklung von Werkzeichnungen für Skibauteile.
Anfertigen von Werkstoff- und Materiallisten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten
Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch
Zeichnungen bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist
besonderer Wert zu legen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist
besonders auf die Querverbindung und auf die
Praktische Arbeit zu achten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,
Werkzeuge, Maschinen- und Werkstätteneinrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung
und Umweltschutz Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Klasse
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.
Werkzeuge und Werkstätteneinrichtungen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanlose und spanende Formgebung hauptsächlich
mit Handwerkzeugen. Herstellung von Skibauvorrichtungen
und Skibauteilen. Gewindeschneiden.
Nieten. Wärmebehandlung.
2. Klasse
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung
Maschinen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung vornehmlich
der Werkzeugmaschinen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanende Formgebung mit Werkzeugmaschinen.
Lösbare und unlösbare Verbindungen (Schweißen,
Löten, Kleben). Herstellen von Skibauteilen.
Verarbeiten von Kunststoffen.
3. Klasse
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.
Maschinen
Einrichten, Funktionsüberwachung und Instandsetzen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Skiern verschiedener Bauarten.
Oberflächenbehandlung und Oberflächenschutz.
Ski- und Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem
Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften
und Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe,
der Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen,
vor allem aber mit den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und dem Umweltschutz
vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Bloße Übungsarten an Einheitswerkstücken sind
zu vermeiden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist
besonders zu achten."
139. Die Bezeichnung der Anlage A/18/1 hat zu
lauten
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE
LEHRBERUFE SCHMIED,
FAHRZEUGFERTIGER, MESSERSCHMIED"
140. In der Anlage A/18/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Schmied, Fahrzeugfertiger, Messerschmied)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
141. In der Anlage A/19/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Physiklaborant) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
142. In der Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Werkstoffprüfer) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
143. In der Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Universalhärter) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
144. Die Anlage A/19/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Technischer Zeichner) lautet
„Anlage A/19/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN
LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Herstellung, Verarbeitung,
Normung und Verwendung der gebräuchlichsten
Werkstoffe kennen.
Er soll Arbeitsvorgänge und technische Zusammenhänge
aus dem Maschinenbau, der Haustechnik,
der Elektrotechnik und der Steuer- und
Regeltechnik kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu den
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Chemische Grundbegriffe.
Physikalische Grundbegriffe.
Eisen und Stahl.
Prüfen.
Nichteisenmetalle und Legierungen.
Sinterwerkstoffe, Schneidstoffe.
Spanabhebung
Handbearbeitung, einfache Maschinen.
Spanlose Formgebung
Schmieden, Gießen.
Stahlwarmbehandlung.
Maschinenelemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Maschinenelemente.
2. Klasse
Toleranzen, Passungen.
Werkstoffprüfung.
Spanabhebung
Werkzeugmaschinen.
Umformtechniken.
Antriebstechnik.
Grundlagen der E-Technik und Elektronik.
Haustechnik
Sanitär- und Gasinstallationen.
Steuertechnik
NC, CAD/CAM.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Steuertechnik.
3. Klasse
Kunststoffe.
Verbindungstechniken.
Thermisches Trennen.
Steuer- und Regeltechnik
Pneumatik, Hydraulik.
Haustechnik
Heizungs- und Lüftungstechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Haustechnik.
Steuer- und Regeltechnik.
4. Klasse
Elektrische Maschinen.
Steuer- und Regeltechnik
Elektropneumatik, Elektronik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Steuer- und Regeltechnik.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtserteilung sind Querverbindungen
zu anderen Unterrichtsgegenständen des
Fachunterrichtes herzustellen.
Es ist mehr Gewicht auf die fachgerechte
Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe
als auf die Gewinnung und Erzeugung zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die
geltenden Sicherheitsvorschriften, die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen
und auf den Umweltschutz bedacht zu
nehmen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem
Bereich seines Lehrberufes logisch, ökonomisch
planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und zeitgemäße Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Klasse
Längen-, Winkel-, Flächen- und Volumsberechnungen,
Prozentrechnung.
Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Grundgesetze der Elektrotechnik.
Bewegungslehre.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
2. Klasse
Geometrie
Koordinatensysteme, Konturbeschreibungen.
Berechnungen aus der Mechanik
Einfache Maschinen.
Getriebe.
Festigkeit (Zug, Druck).
Berechnungen aus der E-Technik.
Berechnungen aus der Gas-, Wasser-, Heizungs- und
Lüftungstechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen aus der Mechanik.
Berechnungen aus der E-Technik.
Berechnungen aus der Gas-, Wasser-, Heizungs- und
Lüftungstechnik.
3. Klasse
Energie, Arbeit, Leistung.
Wirkungsgrad.
Berechnungen aus der Mechanik
Festigkeit (Biegung, Schubspannungen).
Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Wärmetechnische Berechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen aus der Mechanik.
Wärmetechnische Berechnungen.
4. Klasse
Umfassende, auf Zeichenprogramme bezogene
Berechnungen
Dimensionierung, Materialbedarf.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Umfassende, auf Zeichenprogramme bezogene
Berechnungen
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Das überschlagsmäßige Rechnen ist im Unterricht
zu berücksichtigen.
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und technische Zeichnungen
normgerecht, technisch richtig und sauber,
auch unter Verwendung von computerunterstützten
Systemen anfertigen können.
Er soll die dazu erforderlichen Berechnungen
durchführen und technische Unterlagen richtig
einsetzen können.
1. Klasse
Handhabung der Zeichengeräte und -maschinen.
Blattgrößen, Normschrift, Linien.
Arten der Darstellung, Ergänzungsaufgaben.
Bemaßung.
Maßstäbe.
Schnittdarstellungen.
Oberflächenzeichnen.
Schriftfeld und Stückliste.
Freihandskizzen und Modellaufnahmen.
Maschinenelemente.
Technische Kurven.
CAD
Hardware.
Software.
Dateien.
Bedienung.
Befehle.
2. Klasse
Abwicklungen.
Durchdringungen und Verschneidungen.
Maß-, Form- und Lagetoleranzen.
Maschinenelemente und -teile.
Schalt- und Stromlaufpläne.
Pneumatische und hydraulische Schaltpläne.
Installationspläne für Sanitär- und Gasinstallation.
CAD
Einzelteilzeichnungen.
3. Klasse
Schweißteile.
Einzelteile aus Zuammenstellungszeichnungen.
Zusammenstellungszeichnungen.
Installationspläne für Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Elektroinstallationspläne.
CAD
Einzelteil- und Zusammenstellungszeichnungen.
4. Klasse
Komplexe Zeichenprogramme.
CAD/CAM
Komplexe Zeichenprogramme.
Didaktische Grundsätze
Die Zeichnungen sind so zu wählen, daß die
Gebiete des Maschinenbaues sowie der Elektro-
und Haustechnik berücksichtigt werden.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die verschiedenen Bearbeitungsvorgänge
kennen.
Er soll durch Ausführen und Auswerten von
Versuchen und Übungen Vorgänge aus Maschinenbau,
Elektro- und Haustechnik verstehen können.
Er soll über Unfallverhütung die notwendigen
Kenntnisse besitzen und Erste Hilfe leisten können.
1. Klasse
Unfallverhütung, Erste Hilfe.
Prüfen
Längen, Winkel, Temperatur, Wärmedehnung,
Druck, Masse, Rauhigkeit.
Bearbeitungsvorgänge
Handwerkzeuge, einfache Maschinen.
Wärmebehandlungen.
Elektrische Schaltübungen.
2. Klasse
Prüfen
Ebenheit, Rundlauf.
Werkstoffprüfung.
Bearbeitungsvorgänge
Werkzeugmaschinen.
Steuertechnik
NC-Prögrammierung, Verknüpfung CAD mit
CAM.
Sanitär- und Gasinstallationen.
Elektrotechnik
Schaltungen, Messungen.
3. Klasse
Verbindungstechniken.
Thermisches Trennen.
Steuer- und Regeltechnik
Pneumatik, Hydraulik, Elektronik.
Heizungs- und Lüftungstechnik.
4. Klasse
Steuer- und Regeltechnik
Elektropneumatik, Elektronik.
Elektrische Maschinen.
Didaktische Grundsätze
Die Arbeiten des Schülers sind auf Grundfertigkeiten
zu beschränken.
Bei jeder passenden Gelegenheit ist der Zusammenhang
zwischen theoretischer Erkenntnis und
praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht
gesondert, sondern im Zusammenhang mit den
einzelnen Themenbereichen zu vermitteln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf den
Umweltschutz hinzuweisen."
145. In der Anlage A/20/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Klaviermacher, Orgelbauer, Blechblasinstrumentenerzeuger,
Harmonikamacher,
Harmoniumerzeuger und Erzeuger von ähnlichen
Musikinstrumenten, Holzblasinstrumentenerzeuger,
Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger)
lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
A. FÜR KLAVIERMACHER, ORGELBAUER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
B. FÜR BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGER,
HARMONIKAMACHER, HARMONIUMERZEUGER
UND ERZEUGER VON
ÄHNLICHEN MUSIKINSTRUMENTEN,
HOLZBLASINSTRUMENTENERZEUGER,
STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
146. In der Anlage A/21/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Optiker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
147. In der Anlage A/21/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Feinoptiker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
148. In der Anlage A/22/1 (Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger,
Kartonagewarenerzeuger) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
149. In der Anlage A/22/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Papiermacher) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 840, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
150. In der Anlage A/23/2 [Rahmenlehrplan für
die Lehrberufe Schönheitspfleger (Kosmetiker),
Fußpfleger] lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
151. In der Anlage A/23/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Masseur) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
152. In der Anlage A/24/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Textilveredler) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
153. In der Anlage A/24/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Dessinateur für Stoffdruck) lautet
die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
154. In der Anlage A/24/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Fotogravurzeichner) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
155. In der Anlage A/24/4 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Stickereizeichner) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
156. In der Anlage A/24/5 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Stoffdrucker) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
157. In der Anlage A/24/6 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Textilmusterzeichner) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten
Klasse 360 Unterrichtsstunden
158. In der Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Zahntechniker) lautet die Stundentafel
„I.STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt
1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 360 Unterrichtsstunden
159. In der Anlage A/25/2 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Bandagist) lautet die Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden
160. In der Anlage A/25/3 (Rahmenlehrplan für
den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) lautet die
Stundentafel
„I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten
Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der
vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft
1. Artikel I Z 1 bis 12 und 54 bis 61, 67, 68, 87,
88, 112 bis 125, 129 bis 138 hinsichtlich der
1. Klasse mit 1. September 1990, der 2. Klasse
mit 1. September 1991, der 3. Klasse mit
1. September 1992 und der 4. Klasse mit
1. September 1993,
2. Artikel I Z 13 bis 23, 26, 27, 29 bis 31, 33 bis
38, 41 bis 45, 47, 48, 50 bis 53, 62 bis 66, 69 bis
71, 73, 74, 76 bis 86, 90 bis 96, 98, 100 bis 110,
111, 126 bis 128, 139 bis 149, 152, 153, 156,
158 bis 160 hinsichtlich der 1. Klasse mit
1. September 1991, der 2. Klasse mit 1. September
1992, der 3. Klasse mit 1. September
1993 und der 4. Klasse mit 1. September 1994,
3. Artikel I Z 24, 25, 28, 32, 39, 40, 46, 49, 72, 75,
89, 97, 99, 150, 151, 154, 155, 157 hinsichtlich
der 1. Klasse mit 1. September 1992, der
2. Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse
mit 1. September 1994,
4. gegenüber den Landesschulräten hinsichtlich
der Erlassung zusätzlicher Lehrplanbestimmungen
mit dem auf die Kundmachung
folgenden Tag,
5. im übrigen mit 1. September 1990.
(2) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1
des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die im
Abs. 1 Z 1 bis 3 vorgesehenen Inkraftsetzungstermine
um ein Jahr zu verschieben, soweit dies aus
organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der
Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)
erforderlich ist.