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555. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 555. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere

dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die

Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977, 103/1982,

479/1983, 148/1984, 138/1986, 414/1987 und

268/1989 wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 2 lautet

„2. für Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und

der lederverarbeitenden Gewerbe, und zwar

für

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher

Anlage A/2/1

Hutmacher, Kappenmacher,

Modist: Anlage A/2/2

Ledergalanteriewarenerzeuger

und Taschner, Handschuhmacher,

Sattler und Riemer: Anlage A/2/3

Schuhmacher: Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Wäschenäher: Anlage A/2/6

Strickwarenerzeuger: Anlage A/'2/7

Miedererzeuger: Anlage A/2/8

Lederbekleidungserzeuger

(Säckler): Anlage A/2/9

Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/10

Gold-, Silber- und Perlensticker

Anlage A/2/11

Posamentierer: Anlage A/2/12

Maschinsticker, Großmaschinsticker

Anlage A/2/13

Oberteilherrichter: Anlage A/2/14

Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/15

Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/16

Weber: Anlage A/2/17"

2. § 1 Z 3 lautet

„3. für Lehrberufe chemischer Richtung, und zwar

für

Chemielaborant: Anlage A/3/1

Chemiewerker: Anlage A/3/2

Vulkaniseur: Anlage A/3/3

Brauer und Mälzer, Destillateur

Anlage A/3/4

Chemischputzer: Anlage A/3/5

Leder- und Lederwarenfärber: Anlage A/3/6

Präparator: Anlage A/3/7

Schädlingsbekämpfer: Anlage A/3/8

Rotgerber, Rauhwarenzurichter,

Weiß- und Sämischgerber: Anlage A/3/9

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Anlage A/3/10"

3. § 1 Z 9 lautet

„9. für Lehrberufe der Bereiche Handel und

Verkehr, und zwar für

Einzelhandelskaufmann, Waffen-

und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann: Anlage A/9/3

Industriekaufmann: Anlage A/9/4

Buchhändler: Anlage A/9/5

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Musikalienhändler: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Spediteur: Anlage A/9/10

Binnenschiffer: Anlage A/9/11

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12"

4. § 1 Z 15 lautet

„15. für Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe),

und zwar für

Mechaniker: Anlage A/15/1

Büchsenmacher, Waffenmechaniker

Anlage A/15/2

Kraftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/3

Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/4

Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/5

Feinmechaniker, Waagenhersteller

Anlage A/15/6

Uhrmacher: Anlage A/15/7

Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/8

Chirurgieinstrumentenerzeuger

Anlage A/15/9

Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/10

Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/11

Textilmechaniker: Anlage A/15/12

Kühlmaschinenmechaniker: Anlage A/15/13

Büromaschinenmechaniker: Anlage A/15/14"

5. § 1 Z 16 lautet

„16. für die Lehrberufe der Bereiche Metallveredelung

und Schmuckherstellung, und zwar

für

Gold- und Silberschmied und

Juwelier, Diamantschleifer,

Edelsteinschleifer: Anlage A/16/1

Metallschleifer und Galvaniseur

Anlage A/16/2

Graveur, Gürtler, Gold-, Silber-

und Metallschläger, Metalldrücker,

Ziseleur: Anlage A/16/3"

6. § 1 Z 18 lautet

„18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall

(Schmiedeberufe), und zwar für

Schmied, Fahrzeugfertiger,

Messerschmied: Anlage A/18/1"

7. § 1 Z 19 lautet

„19. für Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige

Berufe), und zwar für

Physiklaborant: Anlage A/19/1

Werkstoffprüfer: Anlage A/19/2

Universalhärter: Anlage A/19/3

Technischer Zeichner: Anlage A/19/4"

8. § 1 Z21 lautet

„21. für Lehrberufe der Bereiche Optik/Fotografie,

und zwar für

Fotograf: Anlage A/21/1

Optiker: Anlage A/21/2

Feinoptiker: Anlage A/21/3"

9. in § 3 wird nach dem Absatz 1 folgender

Absatz 1 a eingefügt

„(1a) Die Landesschulräte werden ermächtigt, in

lehrgangsmäßig und saisonmäßig geführten Berufsschulen,

bei denen in der ersten Klasse ein höheres

Stundenausmaß als in der zweiten Klasse vorgesehen

ist, die Aufteilung der Unterrichtsstunden der

ersten und zweiten Klasse zu ändern, jedoch darf

die Gesamtstundenzahl für die erste und zweite

Klasse zusammen nicht geändert werden und in

keiner dieser Klassen 360 Unterrichtsstunden unterschritten

werden."

10. in allen Anlagen (ausgenommen die Anlagen

A/2/17, A/3/10, A/4/1, A/4/2, A/4/3, A/4/4,

A/4/5, A/4/6, A/4/7, A/4/8, A/6/3, A/6/4,

A/6/9, A/9/1, A/9/2, A/9/3, A/9/4, A/9/5,

A/9/6, A/9/7, A/9/8, A/9/9, A/9/10, A/15/1,

A/15/2, A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6,

A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/15/11,

A/15/12, A/15/13, A/15/14, A/16/2, A/17/1,

A/17/2, A/17/3, A/17/4, A/17/5, A/17/6,

A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10, A/19/4 und

A/23/1) wird im Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

nach der Wendung „Fachunterricht" eingefügt

„Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III."

11. In der Anlage A (Allgemeines Bildungsziel,

allgemeine didaktische Grundsätze und gemeinsame

Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen),

Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen

Unterrichtsgegenstände), erhalten die Unterabschnitte

C und D die Bezeichnungen D und E

und wird als Unterabschnitt C eingefügt

„C. Berufsbezogene Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und

privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen

können. Er soll — erforderlichenfalls unter

Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches

— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken

sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

selbständig anwenden und weiterentwickeln können.

Der Schüler soll sich der Bedeutung von

Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung

seiner persönlichen und beruflichen Kommunikations-

und Handlungsfähigkeit bewußt sein.

Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften

und dessen Lebensweise achten.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

1. Klasse

das Wesentliche des Klassengespräches und das

Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte

verstehen und Einzelheiten heraushören können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Klasse

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer

Hörtexte verstehen und wichtige Details

heraushören und bearbeiten können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach

gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen einfach und im wesentlichen

richtig ausdrücken und an Klassengesprächen

teilnehmen können;

Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte

als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache

Mitteilungen verfassen können.

3. Klasse (nur bei 3-, 3½ und 4jährigen

Lehrplänen bzw. bei 2½jährigen Lehrplänen im

Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" als Fortsetzung

des Pflichtgegenstandes „Berufsbezogene

Fremdsprache")

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

folgen und wichtige Details verstehen und

bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,

selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig

erschließen und bearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen

Gesprächen, im normalen Sprechtempo

äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen

können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen und einfache Briefe nach Mustern

verfassen können.

4. Klasse (nur bei 3½- und 4jährigen Lehrplänen

im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" als

Fortsetzung des Pflichtgegenstandes „Berufsbezogene

Fremdsprache")

Hörtexte detailliert bearbeiten können;

wichtige Informationen und Einzelheiten aus

längeren Lesetexten selbständig erschließen und

bearbeiten können;

Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen

teilnehmen können;

Briefe nach Mustern verfassen und Hör- und

Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen

im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe

mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Wirtschaft und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung.

Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche

Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und

Stellenbewerbung.

Alltag und Akutelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.

Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und

Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen,

Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale

und internationale Ereignisse.

Beruf (für die Lehrpläne der Anlage A/1/1 bis

A/1/14)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Baustoffe und Materialien.

Arbeitsvorgänge, Planung und Ablauf. Bau- und

Installationspläne.

Fachgespräche und Fachtexte.

Bau- und Sicherheitsvorschriften. Baubiologie

und Umweltschutz

Beruf (für die Lehrpläne der Anlage A/2/1 bis

A/2/17)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Größen, Materialien, Farben.

Kleidung, Funktion und Arten. Schnittzeichnungen.

Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und

Beratung, Maßnehmen und Anproben.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Lehrpläne der Anlagen A/3/1 bis

A/3/10, ausgenommen A/3/5)

Apparate und Geräte.

Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung.

Chemische Prozesse und Verfahren. Meßtechnik.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/3/5)

Anlagen und Geräte.

Materialien und Hilfsstoffe.

Verfahren, Mängel und Reklamationen.

Kundenkontakt und Beratung. Anzeigen und

Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/8)

Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und

Neuentwicklungen. Werkzeuge und Meßgeräte.

Anlagen, Baugruppen und Bauelemente.

Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (A/5/1 und A/5/2)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe.

Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe.

Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung.

Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/5/3)

Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Tiere, Arten und Haltung.

Verhalten und Gesundheit. Untersuchung und

Behandlung.

Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz. Ökologie.

Beruf (für die Anlage A/6/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Back- und Süßwaren.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelindustrie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/6/2)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Fleisch- und Wurstwaren.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/6/5)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Back- und Süßwaren.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/6/6)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/6/7)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Milch- und Käseprodukte.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/6/8)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Obst- und Gemüseprodukte.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren.

Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte.

Nahrungsmittelchemie und Gesundheit. Sicherheit

und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/7/1 bis A/7/5)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Erzeugnisse, Farben und Materialien.

Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/8/1 bis A/8/9)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Werk- und Hilfsstoffe.

Formate, Farben, Drucktechniken.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/9/3 und A /9/4)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon,

Telekommunikation und Schriftverkehr.

Erzeugnisse und Waren (nur für die Anlage

A/9/4).

Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien.

Werbung, Anfragen, Angebote, Bestellungen,

Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.

Beruf (für die Anlage A/9/11)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Roh- und Hilfsstoffe.

Materialbearbeitung und Arbeitsvorgänge am

Schiff.

Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge.

Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Berufe (für die Anlage A/10/1 bis A/10/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Verfahren.

Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Berufe (für die Anlage A/11/1 bis A/11/5)

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Werk- und Hilfsstoffe.

Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und

Reparaturen.

Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte

und Werkzeichnungen.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/12/1 bis A/12/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe.

Blechverarbeitung. Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fertigungszeichnungen.

Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/13/1 und A/13/2)

Sanitäre Anlagen und Geräte, Funktion und

Wirkung. Arbeitsbehelfe, Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Montagepläne.

Arbeitsvorgänge, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/14/1 bis A/14/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/1 bis A/15/14)

Werkzeuge, Maschinen. Bauteile.

Meß- und Prüfgeräte.

Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/2)

Meß- und Prüfgeräte.

Schußwaffen, Zieleinrichtungen, Munition.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/3 und A/15/4)

Meß- und Prüfgeräte.

Kraftfahrzeuge, Typen und Bauarten, Bauteile.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/5)

Meß- und Prüfgeräte.

Landmaschinen und Aggregate, Bauteile. Technische

Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz

Beruf (für die Anlage A/15/6)

Meß- und Prüfgeräte.

Waagen, Typen und Bauarten. Technische

Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/7)

Meß- und Prüftechnik.

Mechanische und elektronische Uhren, Systeme

und Bauteile. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/8)

Meß- und Prüfgeräte.

Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/9)

Chirurgische und medizinische Instrumente und

Geräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/10 und A/15/11)

Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung,

Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten.

Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/15/13)

Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen

und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/16/1 bis A/16/3)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/17/1 bis A/17/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/18/1)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/19/1 und A/19/2)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Meß- und

Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Versuchsanordnungen und -verfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/19/3 und A(19/4)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Meß- und Prüfgeräte.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Beratung Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/20/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.

Werkzeichnungen.

Arbeitsvorgänge.

Fachgespräche, Fachtexte.

Sicherheitsvorschriften.

Beruf (für die Anlage A/21/2 und A/21/3)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und

Prüfgeräte.

Optische Gläser, Instrumente und Geräte. Sehbehelfe

Fertigungszeichnungen.

Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge

und -verfahren.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/22/1 und A/22/2)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und

Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/23/2 — Fußpfleger)

Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe.

Präparate und Waren.

Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen. Haut-

und Körperpflege.

Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.

Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/23/2 — Schönheitspfleger

(Kosmetiker) und A/23/3)

Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe.

Präparate und Waren.

Haut-, Haar- und Körperpflege.

Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche.

Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/24/1 bis A/24/6)

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung.

Design, Farben und Ästhetik.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Sicherheit und Umweltschutz.

Beruf (für die Anlage A/25/1)

Werkzeuge, Apparate und Maschinen.

Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien.

Materialien und Werkstoffe.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Hygiene und Gesundheit.

Beruf (für die Anlage A/25/2 und A/25/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und

Heilbehelfe bei Störungen, Lähmungen und Gliedmaßenverlust.

Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Prozesse.

Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.

Hygiene und Gesundheit.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe

zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den

Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der

Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen

von Schülern, die keine oder nur geringe

Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der

Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung

in den Hintergrund. Das Schwergewicht des

Unterrichts für diese Schüler liegt auf der

Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug

zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

weitgehende Verwendung der Fremdsprache als

Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten

auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon-

und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten,

gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,

zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen,

Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen,

Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern

nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt

auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.

Die besten Ergebnisse werden erzielt,

wenn die Freude an der Mitteilungsleistung

Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache

und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am

wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer

Texte und kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe (nur für

die Anlagen A/9/3 und A/9/4).

Stundenausmaß

Das Stundenausmaß im Pflichtgegenstandsbereich

beträgt für Lehrpläne mit zwei oder

zweieinhalb Schulstufen je 40 Unterrichtsstunden in

der ersten und zweiten Klasse, für Lehrpläne mit

drei, dreieinhalb oder vier Schulstufen je 40 Unterrichtsstunden

in der ersten, zweiten und dritten

Klasse.

12. Im Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen

gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) wird im

Unterabschnitt E (Lebende Fremdsprache) die

letzte Zeile der didaktischen Grundsätze gestrichen.

13. In der Anlage A/1 /1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Maurer, Schalungsbauer) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

14. In der Anlage A/1/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bautechnischer Zeichner) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

15. In der Anlage A/1/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Brunnenmacher) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

16. In der Anlage A/1/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Dachdecker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

17. In der Anlage A/1/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

18. In der Anlage A/1/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Hafner) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

19. In der Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Rauchfangkehrer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

20. In der Anlage A/1/8 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Steinmetz, Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger,

Terrazzomacher) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

21. In der Anlage A/1/9 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Zimmerer ) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

22. In der Anlage A/1/10 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Pflasterer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

23. In der Anlage A/1/11 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

24. In der Anlage A/1/12 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Steinholzleger und Spezialestrichhersteller)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

25. In der Anlage A/1/13 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Belagsverleger) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

26. In der Anlage A/1/14 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Stukkateur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

27. In der Anlage A/2/1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

28. In der Anlage A/2/2 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Hutmacher, Kappenmacher, Modist)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

29. In der Anlage A/2/3 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Ledergalanteriewarenerzeuger und

Taschner, Handschuhmacher, Sattler und Riemer)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

30. In der Anlage A/2/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Schuhmacher) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

31. In der Anlage A/2/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kürschner) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht).

32. In der Anlage A/2/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Wäschenäher) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

33. In der Anlage K/2/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Strickwarenerzeuger) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

34. In der Anlage A/2/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Miedererzeuger) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480; in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

35. In der Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Lederbekleidungserzeuger [Säckler]) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

.

36. In der Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Wirkwarenerzeuger) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

37. In der Anlage A/2/11 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

38. In der Anlage A/2/12 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Posamentierer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

39. In der Anlage A/2/13 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Maschinsticker, Großmaschinsticker)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

40. In der Anlage A/2/14 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Oberteilherrichter) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

41. In der Anlage A/2/15 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Orthopädieschuhmacher) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

42. In der Anlage A/2/16 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Wäschewarenerzeuger) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

43. In der Anlage A/2/16 wird die Anlage

A/2/17 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf

Weber) angefügt

„Anlage A/2/17

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF WEBER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Werkstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Weberei verarbeiteten

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften

und Bedeutung für die Verarbeitung und die damit

verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.

Er soll über die in der Praxis des Fachgebietes

gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung

Bescheid wissen und Kenntnisse über die Nummernsysteme

haben.

Lehrstoff

1. Klasse

Natürliche Faserstoffe

Arten, Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung,

Fasererkennung.

Nummernsysteme

Nrn, NeB, den, TEX.

2. Klasse

Chemiefasern

Arten, Erzeugung, Eigenschaften, Verarbeitung,

Fasererkennung.

Mischungen

Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.

3. Klasse

Vorschriften und Normen

Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.

Ausrüstung

Mechanische und chemische Methoden.

Erkennen der Gewebe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Stellenwert des Einsatzes der Faserstoffe in der

Textilproduktion. Der Einfluß der Fasereigenschaften

auf das textile Endprodukt erfordert besonders

die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften,

Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.

Im Bereich Ausrüstung ist für die Lehrstoffauswahl

die Anwendbarkeit in der Praxis des

Lehrberufes, insbesondere die Wirtschaftlichkeit

maßgebend.

Das Wissen um die Nummernsysteme ist die

Grundlage für Fachrechnen, weshalb auf die

Querverbindung zu diesem Pflichtgegenstand Bedacht

zu nehmen ist.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Handhabung und dem

Einsatz der Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Maschinen

vertraut sein und sie unter Berücksichtigung der

Technik und Wirtschaftlichkeit auswählen können.

Er soll die gebräuchlichen Aufgabenstellungen,

Arbeitsverfahren und Sicherheitsbestimmungen bei

der Herstellung von gewebten textilen Flächen

kennen.

Er soll über die elektrotechnischen und elektronischen

Grundlagen, die für das Arbeiten in der

modernen Weberei vonnöten sind, Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen

Handhabung, Einsatz, Instandhaltung.

Herstellung textiler Flächen

Vorwerken (Kettspulen, Schußspulen) Arbeitsvorgänge

in der Weberei.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsvorgänge in der Weberei.

2. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Herstellen textiler Flächen

Vorwerken (Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen).

Bewegung der Kette. Fachbildung (Exzenter,

Schaftmaschinen).

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen).

3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Herstellen textiler Flächen

Bewegung des Schusses. Fachbildung (Jacquardmaschinen).

Schußeintragsysteme.

Elektrotechnik und Elektronik

Physikalische Grundkenntnisse. Antrieb, Schalt-,

Regel- und Steuertechnik der Textilmaschinen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fachbildung (Jacquardmaschinen). Schußeintragsysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des

Lehrberufes.

Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen

in anwendungstechnischer Hinsicht größeres Gewicht

zu als der technologischen Detailfunktion.

Der Unterricht hat in der Themenfolge in

Querverbindung zu den anderen Pflichtgegenständen

des Fachunterrichtes zu erfolgen; insbesondere

sind für die „Praktische Arbeit" die theoretischen

Vorkenntnisse rechtzeitig bereitzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften sind im Zusammenhang

mit den betroffenen Themenbereichen zu

vermitteln.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen richtig benützen

können.

Er soll sichere Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes

erforderlich sind, haben.

Lehrstoff

1. Klasse

Garne

Bedarfsberechnungen und Umrechnungen unter

den Nummernsystemen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

2. Klasse

Rechnungen zur Webereivorbereitung

Bandberechnung Schärmaschine. Fadenberechnung

für die Zettelmaschine. Kett- und Schußmaterial.

Einsprung, Einarbeitung, Verlust. Litzen- und

Webblatt. Wechselradberechnung.

3. Klasse

Rechnungen zur Weberei

Berechnung des Kett- und Schußmaterialbedarfs

mehrkettiger und mehrschüssiger Gewebe. Flächen-

und Gewichtsberechnungen für Fertigwaren.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb

die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes

die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind.

Sie gilt im besonderen bei der Berücksichtigung

der Vorkenntnisse bei den Numerierungssystemen.

Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt

das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang, durch das der

Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben

befähigt wird.

Schularbeiten: zwei je Klasse.

Fachzeichnen und Bindungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf erforderlichen

Kenntnisse der Farbenlehre haben.

Er soll die in der Praxis des Fachgebietes

gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten

kennen und graphisch darstellen können. Er soll

insbesondere die Bindungen entwerfen, kolorieren

und ausfertigen können.

Er soll über die gebräuchlichen Möglichkeiten

des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung

bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern

Bescheid wissen.

Der Schüler soll vorgelegte Warenproben benennen

und deren fertigungstechnische Daten angeben

können.

Lehrstoff

1. Klasse

Kennenlernen der Zeichenmittel.

Darstellung von Webwaren

Die Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt,

Patrone.

Bindungen

Grundbindungen. Abgeleitete Bindungen.

Dekomposition einfacher Gewebe.

2. Klasse

Farbe

Farblehre. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben.

Schaftbindungen

Entwurf, Kolorieren und Ausfertigen.

Dekomposition ein- und mehrfacher Gewebe.

3. Klasse

Jacquardbindungen

Entwurf, Kolorieren und Ausfertigen.

Dekomposition von Jacquardgeweben.

Erstellen elektronischer Datenträger.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis jener Arbeiten, die einer

Planung durch Zeichnungen bedürfen. Das Anlegen

einer Mustersammlung mit den ausgearbeiteten

Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit

des Unterrichtes.

Auf die Schulung des Geschmacks und des

farbigen Sehens ist besonderer Wert zu legen.

Auf die Querverbindung zum Gegenstand

„Praktische Arbeit" ist Bedacht zu nehmen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe

und Maschinen nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen

Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.

Handhabung von Textilien

Fasern, Garne, Gewebe.

Weberei-Vorwerk

Spulen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.

Schaftweberei

Herstellen einfacher Gewebe. Einrichten der

Webmaschinen für einfache Bindungen. Weben

unter Berücksichtigung von Mustervarianten.

2. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Schaftwebmaschine

Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.

Umrüsten, Warenkontrolle einfacher Gewebe,

Fehlersuche bei Schaftkarten.

Weberei-Vorwerk

Herstellung von Kette und Schuß. Einziehen,

Anknüpfen.

Schaftweberei

Herstellen von glatten Geweben. Einstellen der

Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte.

3. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Vorwerk

Schären und Zetteln. Herstellen von Steuereinrichtungen

(Schaft- und Jacquardkarten).

Schaftweberei

Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei.

Jacquardwebmaschine

Handhabung, Instandhaltung. Einfache Reparaturen.

Gallieren, Warenkontrolle, Fehlersuche auf

Jacquardkarten.

Jacquardweberei

Herstellen von Jacquardgeweben.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der

beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung

der im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten sowie

die Vielseitigkeit der Aufgaben. Besonders wird auf

dem Stand der Technik angepaßte Werkzeuge,

Maschinen und Arbeitsmethoden zu achten sein.

Aufbau und Durchführung des Unterrichtes

hängen vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in

den fachtheoretischen Pflichtgegenständen ab.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken

sind zu vermeiden.

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit

sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung

bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung

und Arbeitshygiene."

44. In der Anlage A/3/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Chemielaborant) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3Vi Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

45. In der Anlage A/3/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Chemiewerker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

46. In der Anlage A/3/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Vulkaniseur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

47. In der Anlage A/3/4 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Brauer und Mälzer, Destillateur) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

48. In der Anlage A/3/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Chemischputzer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

49. In der Anlage A/3/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Leder- und Lederwarenfärber) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440, und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

50. In der Anlage A/3/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Präparator) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

51. In der Anlage A/3/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Schädlingsbekämpfer) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

52. In der Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber,

Rauhwarenzurichter) lautet die Stundentafel A

„I. STUNDENTAFEL

A. FÜR ROTGERBER, WEISS- UND

SÄMISCHGERBER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

In der Anlage A/3/9 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Rotgerber, Weiß- und Sämischgerber,

Rauhwarenzurichter) lautet die Stundentafel B

„B. FÜR RAUHWARENZURICHTER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440, und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

53. Nach der Anlage A/3/9 wird die Anlage

A/3/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger) angefügt

„Anlage A/3/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF DENKMAL-, FASSADEN- UND

GEBÄUDEREINIGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2½ Schulstufen zu insgesamt

980 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Baustile

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Wesenszüge der Baustile

sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen

und typische Formelemente erfassen können.

Lehrstoff

3. Klasse

Stilepochen

Griechenland, Rom; Romanik, Gotik; Renaissance,

Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.

Stilelemente

Einteilung, Begriffe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der

Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge

sowie der Zusammenhänge der Baustile

untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die

Anschaulichkeit des" Unterrichtes. Das Verständnis

der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler

angefertigte Skizzen erhöht.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe

geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die

intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der

Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes.

Entsorgung und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll umwelt- und gesundheitsschädliche

Faktoren erkennen und geeignete Maßnahmen

zu ihrer Beseitigung und Verhinderung kennen.

Lehrstoff

1. Klasse

Arbeitsmittel

Lagerung , Entsorgung, Umweltschutzvorschriften.

Gesundheitsgefährdung

Explosionen, Brände, Regeln für die Verhütung,

Sicherheitsbestimmungen bei Explosion und Bränden.

Hygienische Maßnahmen.

2. Klasse

Gesundheitsgefährdung

Keime, Strahlung, hygienische Maßnahmen,

Behandlung von Sonderabfallstoffen, Sicherheitsbestimmungen,

Schutzverordnungen.

Rechtsvorschriften bei Keimverseuchung und

Strahlung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag für das Verständnis komplexer Zusammenhänge

sowie die Aktualität.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Arten, die Funktionsweisen

und den Einsatz der Werkzeuge und

Arbeitshilfen Bescheid wissen.

Er soll berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen

und Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll über die zu behandelnden

Oberflächen sowie die dabei einzusetzenden Arbeitsmittel

und -verfahren unter Beachtung des

Denkmalschutzes Bescheid wissen.

Er soll Bauzeichnungen lesen sowie Skizzen nach

Naturaufnahmen von Gebäuden und Bauteilen

anfertigen und nach diesen erforderliche Arbeiten

planen können.

Der Schüler soll fachliche Berechnungen erstellen

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch Reinigungsabläufe bei

speziellen Räumen, Anlagen und in Betrieben

kennen.

Lehrstoff

1. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge und Geräte

Arten, Funktionsweisen, Handhabung, Einsatz,

Pflege.

Leitern

Arten, Funktionsweisen, Instandhaltung, Sicherheit.

Oberflächen von Boden, Wand und Decke, Möbeln

und Einrichtungsgegenständen

Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften,

Verunreinigungsarten. Reinigung, Bearbeitung

und Zustandsbeurteilung.

Arbeitsmittel für Boden, Wand und Decken, Möbel

und Einrichtungsgegenstände

Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.

Chemische Eigenschaften. Anwendung.

Berechnungen

Massenaufstellung und deren Berechnung für das

Reinigungs- und Pflegeverfahren.

Lehrstoff der Vertiefung

Reinigungsabläufe bei Verkehrsmitteln und im

Operationssaal.

2. Klasse

Maschinen

Arten, Funktionsweisen, Handhabung, Einsatz,

Pflege.

Einfache Gerüstungen und Fassadenbefahranlagen

Arten, Funktionsweisen, Errichten, Instandhaltung,

ÖNORM, Bauarbeiterschutzverordnung.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Oberflächen von Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereichen

Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.

Verunreinigungsarten. Reinigung, Bearbeitung,

Zustandsbeurteilung.

Arbeitsmittel für Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereiche

Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.

Chemische Eigenschaften. Anwendung.

Bauzeichnungen

Grundlagen des Lesens, Bemaßung, Maßstäbe,

Erstellen von einfachen Abrechnungen.

Fassaden, Denkmal- und Sanitärbereiche

Reinigungs- und Pflegeverfahren. Reinigungsabläufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Reinigungsabläufe bei technischen Anlagen.

3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Oberflächen von Anlagen und Maschinen

Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften,

Verunreinigungsarten, Reinigung, Bearbeitung,

Zustandsbeurteilung.

Arbeitsmittel für Anlagen und Maschinenoberflächen

Zusammensetzung. Physikalische Eigenschaften.

Chemische Eigenschaften. Anwendung.

Bauphysik

Feuchtigkeit, Schall, Wärme. Grundlagen, Auswirkungen

auf die Praxis.

Skizzen von Naturaufnahmen.

Berechnungen

Abrechnung, Leistungsverzeichnis.

Reinigungspläne.

Denkmalschutz und Pflege

Vorschriften, Richtlinien.

Lehrstoff der Vertiefung

Erstellen und Koordination von Reinigungsabläufen

bei schwierigen Betriebsabläufen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes

soll das Verständnis für alle wichtigsten Arbeiten

des Berufes sein.

Beim Themenbereich „Denkmalschutz- und

-pflege" empfiehlt sich die Querverbindung zum

Pflichtgegenstand „Baustile".

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 3. Klasse.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe.

Der Schüler soll physikalische und chemische

Eigenschaften von Oberflächen und Arbeitsmitteln

beurteilen können.

Er soll die den verschiedenen Oberflächen und

deren Verschmutzung entsprechenden Arbeitsmittel

einsetzen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Sicherheitsbestimmungen. Erste Hilfe

Oberflächen

Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.

Aufgliederung und Versuchsreihe.

Arbeitsmittel

Physikalische Eigenschaften. Chemische Eigenschaften.

Durchführung von Basisversuchen.

3. Klasse

Sicherheitsbestimmungen. Erste Hilfe.

Versuchsreihen

Oberflächenverunreinigungen, Einsatz diverser

Arbeitsmittel unter Beachtung physikalischer und

chemischer Eigenschaften.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen

Praxis sowie die Vielseitigkeit.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

ist die Abstimmung mit den Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Arbeitshilfen

und -mittel unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

einsetzen können.

Er soll über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Der Schüler soll verunreinigte Stoffe in Verwahrung

nehmen und deren fachgerechte Entsorgung

veranlassen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge und Geräte

Handhabung, Einsatz, Pflege, Instandhaltung.

Leitern

Handhabung, Instandhaltung, Sicherheit, Verwendungsvorschriften.

Einfache Gerüstungen

Einsatz von einfachen Gerüsten, Ausstellungsvorschriften,

Handhabung, Instandhaltung.

2. Klasse

Sicherheitsvorschriften. Erste Hilfe.

Maschinen

Handhabung, Einsatz, Pflege, Instandhaltung.

Einfache Gerüstungen

Aufbau von Schutzgerüsten, Vorschriften, Handhabung,

Instandhaltung.

Reinigungs- und Pflegeverfahren

Durchführung, Anwendung von Arbeitsvorgängen.

Anwendung von Rechtsvorschriften

Umweltschutz und Vorschriften zum Schutz der

Gesundheit und des Lebens.

Didaktische Grundsätze

Beim Einsatz von Arbeitsmitteln ist aus ökonomischen

und ökologischen Gründen besonders auf die

Dosierung zu achten.

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit

sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung

bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz.

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

herzustellen."

54. Die Anlage A/4/1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Elektroinstallateur, Betriebselektriker,

Starkströmmonteur) lautet

„Anlage A/4/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE ELEKTROINSTALLATEUR,

BETRIEBSELEKTRIKER,

STARKSTROMMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen

der Elektrotechnik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die

weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall,

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Arbeit und Leistung,

Wirkungsgrad.

Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkung im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundbegriffe der Wechselstromtechnik.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen

(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung

und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen

(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung

und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und durch entsprechende Demonstrationen und

Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht

ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen

anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche

Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische

Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.

Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger

Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

zu behandeln, damit die Zusammenhänge

klarer verstanden werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,

sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen

in jeder Klasse bzw. eine Schularbeit in der 4. Klasse

vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Geräte, Maschinen und Anlagen sowie mit

zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoff- und Materialkunde

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe.

Handelsübliches Elektromaterial

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Installationskunde

Unfallschutz. Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bewegliche und ortsfeste Leitungen je nach Art

der Räume.

Installationsschalter und ihre Anwendung.

Installationen in Gebäuden und im Freien,

Freileitungen und Erdkabel.

Bemessung der Leitungen und Leitungsschutz.

Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung

nach ÖVE.

Überprüfung elektrischer Anlagen.

Schutzarten elektrischer Betriebsmittel.

Hausanschlüsse, Verteiler, Meß- und Schalteinrichtungen.

Installationen in Räumen besonderer Art.

Baustellenanlagen.

Energieerzeugung und Energieverteilung.

Blitzschutzanlagen.

Licht- und Wärmetechnik

Grundlagen der Lichttechnik.

Lichttechnische Grundgrößen und ihre Einheiten.

Lichtquellen: Aufbau, Eigenschaften, Schaltungen

und Verwendung.

Beleuchtungsanlagen.

Grundlagen der Wärmetechnik. Wärmebedarf.

Wärmequellen.

Grundlagen der Kältetechnik.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinen- und Gerätekunde

Einphasentransformatoren, Sondertransformatoren.

Dreiphasen-Wechselstromtransformatoren.

Stromrichter und deren Schaltung in der

Energietechnik.

Synchronmaschinen, Asynchronmaschinen, Einphasenmotoren,

Universalmotor.

Motorschutz.

Gleichstrommaschinen.

Schalten, Betreiben, Verhalten und Einsatz

elektrischer Maschinen.

Sondermaschinen.

Schaltgeräte.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Steuer- und Regeltechnik

Grundlagen der Halbleitertechnik.

Spannungsquellen.

Stromrichtertechnik.

Aktive und passive Bauelemente und deren

Anwendung.

Signal-, Ruf- und Sprechanlagen.

Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.

Grundlagen Speicherprogrammierbarer Steuerungen.

Alarm- und Meldeanlagen.

Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Spannungs- und Strommessung.

Meßbereichserweiterung.

Widerstands-, Isolations- und Erdungsmessung.

Leistung- und Arbeitsmessung.

Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung

nach ÖVE. Überprüfung elektrischer

Anlagen.

Beleuchtungsanlagen.

Schalten, Betreiben, Verhalten und Einsatz

elektrischer Maschinen.

Widerstands-, Isolations- und Erdungsmessung.

Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.

Aktive und passive Bauelemente und deren

Anwendung.

Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu

erfolgen.

Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten

der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den

Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht

zu nehmen. Bei jeder sich bietenden

Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und

Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.

In den Fachklassen für Betriebselektriker ist bei

der Vermittlung des Lehrstoffes vermehrt auf die

Bedeutung der facheinschlägigen Reparaturarbeiten

einzugehen.

In den Fachklassen für Starkstrommonteure ist

der Schwerpunkt auf die Großanlagen zu legen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.

Beispiele aus „Fachkunde".

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.

Beispiele aus „Fachkunde".

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"

zu führen. Die Übungsbeispiele sind den

Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von

Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie an Hand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür

notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von ein- und mehrlinigen

Schaltplänen elektrischer Einrichtungen unter

Verwendung der genormten Schaltzeichen, mit

Entwicklung der dazugehörenden Stromlaufpläne.

Einfache Installationspläne mit Materialzusammenstellungen.

Leseübungen von Bau- und Schaltplänen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen

und Erfassen der Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Einfache Schaltübungen mit Lampen, Widerständen

und Installationsschaltern.

Schaltübungen mit in der Installationstechnik

verwendeten Geräten.

Messungen an galvanischen Elementen und

Akkumulatoren.

Grundversuche zum Magnetismus.

Grundversuche und Übungen zum Dreiphasen-

Wechselstrom.

Versuche und Übungen an Induktivitäten und

Kapazitäten.

Schaltübungen und Messungen an elektrischen

Maschinen, Transformatoren und Stromrichtern

sowie licht- und wärmetechnischen Geräten.

Fehlersuche.

Schaltübungen mit in der Installationstechnik

verwendeten Geräten.

Ausführung und Überprüfung elektrischer Anlagen.

Messungen an aktiven und passiven Bauelementen.

Schaltungen zur Steuer- und Regeltechnik.

Grundversuche und Übungen zu Speicherprogrammierbaren

Steuerungen.

Grundversuche und Übungen zur Analog- und

Digitaltechnik.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Der

Unterricht hat stets auf den neuesten Stand der

Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben..

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

55. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker) lautet

„Anlage A/4/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF RADIO- UND

FERNSEHMECHANIKER

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht,

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik als

Voraussetzung für die weitere fachliche Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises. Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit. Widerstandsschaltungen

und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

Spannungsquellen, Anpassung.

Schalten von Spannungsquellen.

Leistung und Arbeit; Wirkungsgrad.

Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkung im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe, Selbstinduktion.

Grundlagen der Wechselstromtechnik.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Netzarten und genormte Spannungen.

Elektrostatisches Feld, der Kondensator.

RC-Kombinationen.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis, Resonanz,

Bandbreite und Güte.

Vierpole.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Spannungsquellen, Anpassung.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

RC-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis, Resonanz,

Bandbreite und Güte.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und durch entsprechende Demonstrationen und

Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht

ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen

anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche

Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische

Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.

Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger

Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

zu behandeln, damit die Zusammenhänge

klarer verstanden werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,

sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen

in jeder Schulstufe bzw. eine Schularbeit in der 4.

Schulstufe vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe und Bauteile hinsichtlich

Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen,

wirtschaftlicher Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen

sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoff- und Materialkunde

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

für die Radio- und Fernsehtechnik wichtigsten

Werkstoffe. Magnetwerkstoffe.

Mechanische Schalter und Steckverbindungen.

Sicherungen.

Grundlagen der Elektrotechnik

Passive Bauelemente der Elektronik.

Aufbau, Arbeitsweise und Kennwerte der Halbleiterelemente.

Stromversorgungseinheiten.

Grundschaltungen der NF- und HF-Technik.

Digitale Grundschaltungen.

Integrierte Bausteine.

Grundlage der Mikroprozessortechnik.

Elektroakustik und Radiotechnik

Grundlagen der Akustik.

Elektroakustischer Wandler.

NF-Verstärker.

Schallaufzeichnung.

Drahtlose Signalübertragung.

AM- und FM-Empfangstechnik.

Stereorundfunk.

Abstimmsysteme.

Störquellen und Funkentstörung.

Fernsehtechnik

Prinzip der Bildübertragung und Fernsehnorm.

Blockschaltbild und Funktionsstufen des Fernsehempfängers.

Grundlagen des Farbfernsehens;

Schaltungskonzepte der Farbfernsehtechnik.

Antennentechnik.

Prinzip der Bildaufzeichnung

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Meßbereichserweiterung.

Spannungs-, Strom-, Widerstands- und Leistungsmessung.

Messungen an Kapazitäten, Induktivitäten, Übertragern

und Halbleitern.

Messungen von Frequenzgängen.

Meßverfahren in Antennenanlagen.

Arbeitsweise und Anwendung von elektronischen

Analog- und Digital-Meßgeräten, Generatoren,

Oszilloskopen und elektronischen Schaltern.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Magnetwerkstoffe.

Stromversorgungseinheiten.

Grundschaltungen der NF- und HF-Technik.

Digitale Grundschaltungen.

NF-Verstärker. Schallaufzeichnung.

AM- und FM-Empfangstechnik.

Stereorundfunk.

Blockschaltbild und Funktionsstufen des Fernsehempfängers.

Spannungs-, Strom-, Widerstands- und Leistungsmessung.

Messung von Frequenzgängen.

Arbeitsweise und Anwendung von elektronischen

Analog- und Digital-Meßgeräten, Generatoren,

Oszilloskopen und elektronischen Schaltern.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu

erfolgen.

Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten

der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den

Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht

zu nehmen. Bei jeder sich bietenden

Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und

Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Rechnen mit Zehnerpotenzen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich- und Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

RC- und RL-Kombinationen, Schwingkreise und

Übertrager.

Auswertung von Kennlinien.

Anpassungs- und Übertragungseinheiten, logarithmisches

Maßsystem.

NF-Verstärker.

Antennenanlagen.

Schaltalgebra und Zahlensysteme.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich- und Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

RC- und RL-Kombinationen, Schwingkreise und

Übertrager.

Anpassungs- und Übertragungseinheiten.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"

zu führen. Die Übungsbeispiele sind den

Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von

Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie an Hand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Leiterplattenentwurf.

Entwicklung von Schaltplänen.

Diagramme aus der Wechselstromtechnik.

Antennenanlagen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Verständnis für physikalische

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen haben.

Er soll Kenntnisse zur Durchführung einfacher

Schaltungen und dem Simulieren elektrischer

Anlagen haben.

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und

Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

der Mikroprozessortechnik haben.

Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten

in der Hardware und Software auf dem Gebiet der

Mikrocomputertechnik haben.

Er soll mit der praktischen Anwendung der

Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung

der Radio- und Fernsehtechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Radio- und Videolabor

Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Schalt- und Meßübungen an Widerständen und

Widerstandsschaltungen.

Kennlinien linearer und nichtlinearer Widerstände.

Messungen an Spannungsquellen.

Grundversuche zum Magnetismus.

Kennlinienaufnahme von Halbleiterelementen.

Messungen und Untersuchungen an Baustufen

und Anlagen der Elektroakustik und Radio- und

Fernsehtechnik, bei Antennen und HF-Energieleitungen.

Elektrische Funktionskontrolle an Fernsehempfangsgeräten.

Einstellarbeiten am Fernsehempfänger unter

Verwendung der gebräuchlichen Meß- und Prüfgeräte.

Mikroelektroniklabor

Kombinatorische Logik

Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.

Kippstufen und Flipflops.

Schaltungen der sequentiellen Logik.

Digitale Meß- und Steuerungstechnik.

Hard- und Software des Mikrocomputers

Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.

Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niedriger und

höherer Programmiersprachen.

Peripheriegeräte.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen.

Sie sind in möglichst enger Verbindung mit den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen

und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Die sehr abstrakten Inhalte des Mikroelektroniklabors

sollen so dargeboten werden, daß zwischen

Theorie und Praxis eine möglichst enge Verbindung

gewährleistet ist.

Dies ist in Form der direkten, schrittweisen

Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)

durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung

der komplexen Inhalte am besten möglich

ist.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und

saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise

sind anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

56. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Elektromechaniker und -maschinenbauer,

Elektromechaniker für Starkstrom) lautet

„Anlage A/4/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE ELEKTROMECHANIKER

UND -MASCHINENBAUER,

ELEKTROMECHANIKER FÜR

STARKSTROM

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik als

Voraussetzung für die weitere fachliche Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises. Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnung

und Temperaturabhängigkeit. Widerstandsschaltungen

und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit, Wirkungsgrad. Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkung im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundlagen der Wechselstromtechnik.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Phasenkompensation.

Entstehung, Erzeugung und Wirkung des Dreiphasen-

Wechselstromes, Leistung und Arbeit bei

Dreiphasen-Wechselstrom.

Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer

Mechanische Elemente der Statik und

Dynamik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Entstehung, Erzeugung und Wirkung des Dreiphasen

-Wechselstromes, Leistung und Arbeit bei

Dreiphasen-Wechselstrom.

Mechanische Elemente der Statik und Dynamik.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und durch entsprechende Demonstrationen und

Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht

ist den neusten physikalischen Erkenntnissen

anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche

Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische

Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.

Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger

Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

zu behandeln, damit die Zusammenhänge

klarer verstanden werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik" eingebaut werden,

sind zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen

in jeder Klasse bzw. eine Schularbeit in der 4. Klasse

vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen

sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe; ihre

Ver- und Bearbeitung von Hand aus und

maschinell.

Verbindungstechniken.

Leiterplattenherstellung.

Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer

Maschinenfundamente.

Maschinen- und Gerätekunde

Elemente des Maschinen- und Gerätebaues.

Leitungen, Sicherungen und Schalter. Elektromagnetische

Schalter.

Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.

Schutzmaßnahmen.

Wirkungsweise und Aufbau von Transformatoren,

Gleichstrommaschinen, Dreiphasen-Wechselstrommaschinen,

Einphasenwechselstrommaschinen,

Gleichrichtern und Umformern.

Sonderschaltungen für Elektromaschinen und

-geräte.

Blindstromkompensation.

Entstören von elektrischen Maschinen und

Geräten. Alternative Energiequellen.

Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer

Die wichtigsten Wicklungsarten, Bauformen,

Schutzarten und Isolierklassen elektrischer Maschinen.

Steuer- und Regeltechnik

Grundlagen.

Grundsätzliches über Halbleiter.

Grundlagen der Digitaltechnik.

Grundlagen Speicherprogrammierbarer Steuerungen.

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Spannungs- und Strommessung.

Meßbereichserweiterung.

Widerstands- und Isolationsmessung, Leistungs- und

Arbeitsmessung.

Mechanische und elektronische Meßverfahren,

Auswuchten und Fluchten.

Sondermeßgeräte und Sondermeßverfahren.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Verbindungstechniken.

Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.

Wirkungsweise und Aufbau von Transformatoren,

Gleichstrommaschinen, Dreiphasen-Wechselstrommaschinen,

Einphasenwechselstrommaschinen,

Gleichrichtern und Umformern.

Sonderschaltungen für Elektromaschinen und

-geräte.

Grundlagen der Leistungselektronik.

Die wichtigsten Wicklungsarten, Bauformen,

Schutzarten und Isolierklassen elektrischer Maschinen.

Spannungs- und Strommessung.

Widerstands- und Isolationsmessung, Leistungs- und

Arbeitsmessung.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu

erfolgen.

Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten

der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den

Arbeitnehmerschutz und den Umweltschutz Bedacht

zu nehmen. Bei jeder sich bietenden

Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und

Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechsel-Stromtechnik

und des Magnetismus.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Bewegungslehre, mechanische Antriebe.

Schaltalgebra und binäres Zahlensystem.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechsel-Stromtechnik

und des Magnetismus. Bewegungslehre,

mechanische Antriebe.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"

zu führen. Die Übungsbeispiele sind den

Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von

Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie an Hand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür

notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung. Oberflächenzeichen, Gewinde- und

Schnittdarstellungen.

Diagramme, Kennlinien.

Zusammenstellungszeichnungen.

Entwickeln, Skizzieren und Zeichnen von ein-

und mehrlinigen Schaltplänen elektrischer Einrichtungen.

Zusatz für Elektromechaniker und -maschinenbauer

Wicklungsschemata und -schaltungen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen

und Erfassen der Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Grundversuche zum Magnetismus.

Schaltübungen mit Lampen, Widerständen und

Schaltern.

Grundversuche zur Induktion der Bewegung und

der Ruhe.

Grundversuche und Übungen zum Dreiphasen-

Wechselstrom.

Versuche und Übungen an Induktivitäten und

Kapazitäten.

Schaltübungen und Messungen an elektrischen

Maschinen, Transformatoren und Stromrichtern.

Messung von Isolationswiderständen.

Schaltungen zur Steuer- und Regeltechnik.

Grundversuche und Übungen zu Speicherprogrammierbaren

Steuerungen.

Meß- und Schaltübungen an Halbleiterelementen.

Demonstrationen und Übungen zur Erklärung

der Analog- und Digitaltechnik.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder. Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und

saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise

sind anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schurze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

57. Die Anlage A/4/4 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom)

lautet

„Anlage A/4/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF ELEKTROMECHANIKER FÜR

SCHWACHSTROM

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für die weitere

fachliche Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

EMK und Spannungsquellen.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit; Wirkungsgrad.

Stromwärme.

Chemische Wirkungen und Spannungsreihe.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkung im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundlagen des Wechselstromes.

Grundlagen des Dreiphasen-Wechselstromes.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Netzarten und genormte Spannungen und

Anpassung.

Elektrostatisches Feld.

RC-Kombinationen.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis.

Halbleiter und ihre Anwendung.

Verstärkerschaltungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis, innerer und äußerer Spannungsabfall,

EMK, Spannungsquellen. Verwendung und

elektrisches Verhalten ohmscher, induktiver und

kapazitiver Widerstände. Verstärkerschaltungen.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und durch entsprechende Demonstrationen und

Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht

ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen

anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche

Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische

Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.

Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger

Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

zu behandeln, damit die Zusammenhänge

klarer verstanden werden können.

Falls die Sachgebiet des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik"

eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im

fachlichen Rechnen in jeder Klasse bzw. eine

Schularbeit in der 4. Klasse vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen

sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

für die Elektrotechnik wichtigsten Werkstoffe; ihre

Ver- und Bearbeitung von Hand aus und

maschinell.

Grundlagen der Verbindungstechniken.

Grundlagen der Leiterplattentechnologie.

Maschinen- und Gerätekunde

Elemente im Maschinen- und Gerätebau.

Leitungen, Sicherungen und Schalter.

Elektromagnetische Schalter.

Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung

nach ÖVE.

Leitungs-, Motor- und Berührungsschutzschalter.

Aufbau von Kleintransformatoren, Kleinmaschinen

und Gleichrichterschaltungen.

Bauelemente und Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Datenübertragung.

Steuer- und Regeltechnik

Grundlagen.

Zahlensysteme und Schaltalgebra.

Digitale Schaltungstechnik.

Mikroelektronik.

Mikroprozessortechnik.

Hard- und Software.

Leistungselektronik.

Interfacetechnik.

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Spannungs- und Strommessung.

Meßbereichserweiterung.

Widerstands- und Leistungsmessung.

Messen nichtelektronischer Größen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Aufbau von Kleintransformatoren, Kleinmaschinen

und Gleichrichterschaltungen.

Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Messen nichtelektronischer Größen.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu

erfolgen.

Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten

der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den

Arbeitnehmerschutz, den Umweltschutz Bedacht zu

nehmen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf

die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften

hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Logarithmus. Pegelrechnung.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und

Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

RC- und RL-Kombinationen sowie Schwingkreise

und Übertrager.

Leistung, Arbeit und Wirkungsgrad.

Leistungsfaktor.

Verstärkerberechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und

Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik"

zu führen. Die Übungsbeispiele sind den

Teilgebieten des Fachunterrichtes zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von

Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie an Hand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür

notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von ein- und mehrlinigen

Schaltplänen elektrischer und elektronischer

Einrichtungen.

Entwickeln der dazu gehörenden Stromlaufpläne

und Leiterplatten.

Erstellung von Funktionsplänen für Meß-,

Regelungs-, Schaltungsaufgaben.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Verständnis für physikalische

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen erlangen.

Er soll Kenntnisse zur Durchführung einfacher

Schaltungen und dem Simulieren elektrischer

Anlagen haben.

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und

Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

der Mikroprozessortechnik haben.

Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten

in der Hardware und Software auf dem Gebiet der

Mikrocomputertechnik haben.

Er soll mit der praktischen Anwendung der

Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung

der Schwachstromtechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Elektrolabor

Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Grundversuche zum Magnetismus.

Einfache Schaltübungen mit Lampen, Widerständen,

Schaltern und Relais.

Versuche von Übungen an Induktivitäten und

Kapazitäten.

Grundschaltungen an elektrischen Maschinen

und Geräten. Kennlinienaufnahme an Halbleitern.

Schaltungen der Nachrichten- und Verstärkertechnik

sowie von Kontroll- und Signalanlagen, auch

unter Verwendung von Bauelementen der Elektronik.

Betriebsmessungen an fertigen Geräten und

Fehlersuche.

Schaltungen der Steuer- und Regeltechnik.

Übungen zur Analog-, Digitaltechnik und

Mikroelektronik.

Mikroelektroniklabor

Kombinatorische Logik

Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.

Kippstufen und Flipflops.

Schaltungen der sequentiellen Logik.

Digitale Meß- und Steuerungstechnik.

Hard- und Software des Mikrocomputers

Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.

Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niedriger und

höherer Programmiersprachen.

Peripheriegeräte.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und

saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise

sind anzustreben.

Die sehr abstrakten Inhalte des Mikroelektroniklabors

sollen so dargeboten werden, daß zwischen

Theorie und Praxis eine möglichst enge Verbindung

gewährleistet ist.

Dies ist in Form der direkten, schrittweisen

Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)

durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung

der komplexen Inhalte am besten möglich

ist.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

58. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Fernmeldebaumonteur) lautet

„Anlage A/4/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Grundlagen der Elektrotechnik und

der Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für die weitere

fachliche Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkungen im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundlagen des Wechselstromes.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Netzarten und genormte Spannungen.

Elektrostatisches Feld.

RC-Kombinationen.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,

Bandbreite und Güte.

Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.

Halbleiter und ihre Anwendung.

Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und durch entsprechende Demonstrationen und

Versuche veranschaulicht werden. Der Unterricht

ist den neuesten physikalischen Erkenntnissen

anzupassen. Im Hinblick auf eine erfolgreiche

Ausübung des Berufes ist stets auf die praktische

Anwendbarkeit des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen.

Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger

Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

zu behandeln, damit die Zusammenhänge

klarer verstanden werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"

eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im

fachlichen Rechnen in jeder Klasse vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.

Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer

Arbeitstechniken.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.

Techniken des Hersteilens elektrisch leitender

Verbindungen.

Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und

Anlagenbau.

Leitungen und Kabel.

Installationsmaterial.

Geräte- und Anlagenkunde

Grundlagen der Linientechnik.

Elektromagnetische Schaltelemente.

Bauelemente der Fernmeldetechnik.

Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.

Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen

Grundlagen der Übertragungstechnik.

Fernmeldestromversorgungen.

Installieren.

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Analoge und digitale Meßtechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leitungen und Kabel.

Bauelemente der Fernmeldetechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand

„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.

Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das Betriebsverhalten

der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und auf

die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften

und den Umweltschutz hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.

Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte

und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,

Wechselstromtechnik und des Magnetismus. Angewandte

Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik

und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele

sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes zu

entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung

von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners

ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen, sowie anhand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür

notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und

Schaltzeitdiagrammen fernmeldetechnischer Einrichtungen.

Zeichnen einfacher Installationspläne.

Entwurf von Blockschaltbildern fernmeldetechnischer

Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen

und Erfassen der Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundversuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Einfache Schaltübungen mit fernmeldetechnischen

Bauelementen.

Messungen an Widerständen, Kondensatoren

und Induktivitäten.

Aufbau von Schaltungen der Fernmeldetechnik.

Messungen an fernmeldetechnischen Einrichtungen.

Fehlersuche.

Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.

Übungen zur analogen und digitalen Schaltungs- und

Meßtechnik.

Handhabung von Datenverarbeitungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und

saubere Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise

sind anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

59. Die Anlage A/4/6 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker) lautet

„Anlage A/4/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF MESS- UND

REGELMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Grundlagen der Physik und

Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der wichtigsten physikalischen Größen

und eingehender Kenntnisse in den physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung

für die weitere fachliche Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Grundlagen der Mechanik

Statik, Kinematik, Dynamik, Hydrostatik, Aerostatik,

Dynamik der Flüssigkeiten und Gase.

Grundlagen der Elektrotechnik

Wesen der Elektrizität, Verhältnisse im Gleichstromkreis,

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, das

elektrische Feld, das magnetische Feld, Verhältnisse

im Wechselstromkreis (Einphasen- und Dreiphasenwechselstrom).

Grundlagen der Wärmelehre

Temperatur, Wärmeenergie, Aggregatzustände,

Wärmeausbreitung, Wärmeausdehnung.

Grundlagen der Chemie und Elektrochemie

Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen

Reaktionen, Aufbau und Merkmale des

Atoms, Periodensystem, chemische Bindung, Redoxreaktion,

Ionentheorie, Grundlagen der Elektrochemie.

Grundlagen der Radioaktivität

Grundbegriffe, Messung, Anwendung, Strahlenschutz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gesetze des Gleichstromkreises, Widerstände im

Wechselstromkreis, Grundlagen der Elektrochemie,

Anwendung der Radioaktivität, Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Dieser Unterrichtsgegenstand bildet die Grundlage

für die fachliche Ausbildung; daher muß jedes

Thema intensiv dargeboten und nach Möglichkeit

durch entsprechende Demonstrationen und Übungen

veranschaulicht werden.

Im Hinblick auf eine erfolgreiche Berufsausübung

ist stets auf die praktische Anwendbarkeit des

Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen

Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem

Gegenstand „Fachrechnen" zu behandeln, damit

die Zusammenhänge klarer verstanden werden

können.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen

sowie mit zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich nach technischen,

wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten

Bauteile auswählen sowie Eich- und Prüfpläne

erstellen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Grundlagen der Pneumatik und Hydraulik.

Verbindungselemente in Meß- und Regelungsanlagen.

Werkstoffkunde für Meß- und Regelmechaniker.

Elemente im Maschinen- und Gerätebau.

Verbindungstechniken.

Maschinen- und Gerätekunde

Transformatoren

Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und

Dreiphasenwechselstrommotoren, Schrittmotor.

Leitungs- und Motorschutzschalter.

Elektronische Antriebs- und Stellgeräte.

Schutzmaßnahmen nach ÖVE.

Meßkunde

Genauigkeit und Empfindlichkeit von Meßgeräten.

Analog- und Digitalmeßgeräte.

Meßbereichserweiterung — Meßumformer.

Messung elektrischer Größen. Meßwertübertragungssysteme.

Schreibende Meßgeräte. Elektronenstrahloszilloskop.

Sensorik. Digitale Meßwerterfassung.

Kraft- und Druckmessung. Drehzahl- und

Drehmomentmessung.

Temperaturmessung. Durchflußmessung. Niveaumessung.

Dicken- und Feuchtmessung. Leitfähigkeitsmessung.

PH-Wert-Messung. Gasanalysatoren.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Digitale Meßgeräte. Messung nichtelektrischer

Größen.

Steuer- und Regeltechnik

Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik laut

DIN.

Elementare Zeitverhalten.

Zeitverhalten und Regelbarkeit von Regelstrecken.

Stetige und unstetige Regler.

Festwertregelkreis.

Optimierungsverfahren.

Vermaschte Regelkreise — Sicherheitssteuerungen.

Digitale Regeltechnik — Prozeßleitsysteme.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Explosionsschutz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analyse von Streckenkennlinien.

Entwurf komplexer Regelungen in der Verfahrenstechnik.

Programmierung und Erstellung einfacher Betriebsablaufschemen.

Automatisierungssysteme.

Elektronik

Bauelemente der Elektronik und Optoelektronik.

Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen.

Elektronische Schaltungen der Meß- und Regelungstechnik.

Grundschaltungen der Leistungselektronik für

Gleichstrom-, Einphasen- und Dreiphasenwechselstromantriebe.

Integrierte Analog- und Digitalbauelemente.

Grundschaltungen der Analogtechnik.

Grundschaltungen der Digitaltechnik.

Grundschaltungen der Mikroprozessortechnik.

Hardware von Prozeßleitsystemen.

Lehrstoff der Vertiefung

Integrierte Schaltkreise der Analog- und Digitaltechnik.

Komplexe Aufgaben

Elektronische Schaltungen meß- und regeltechnischer

Geräte.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit „Laboratoriumsübungen" zu

erfolgen.

Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die

fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und

Rohstoffe als auf ihre Gewinnung und Erzeugung

zu legen. Auf die Einsatzmöglichkeiten und auf das

Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, den

Umweltschutz und auf den Arbeitnehmerschutz

Bedacht zu nehmen. Bei jeder sich bietenden

Gelegenheit ist auf die arbeitshygienischen und

Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen, Einheiten und Zahlenwerte, Gleichungen,

Internationales Einheitensystem, Vielfache und

Teile der SI-Einheiten, Funktionen und Kennlinien,

Rechnen am rechtswinkeligen Dreieck.

Berechnungen zum Gleichstromkreis.

Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad, Berechnungen

zur Mechanik, Berechnungen zur Wärmelehre,

Berechnungen zum elektrischen und magnetischen

Feld, Berechnungen zur Einphasen- und Dreiphasenwechselstromtechnik,

Berechnungen zur Elektrochemie,

Grundlagen des Riemen- und Zahnradtriebes,

Zahlensysteme, Codes, Grundlagen der

Boolschen Algebra, Statische Regelkreisberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Funktionen und Kennlinien, Gleichstromkreis,

Wärmelehre, Einphasen- und Dreiphasenwechselstromkreis,

Entwicklung von Steuerungen mit Hilfe

der Boolschen Algebra und der KV-Diagramme.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Physik und

Elektrotechnik" zu führen. Die Übungsbeispiele

sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes zu

entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen unter Verwendung von

Tabellen und Rechenhilfen ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand der Lösung

fachlicher Aufgaben zum Gegenstand besonderer

Übungen zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige und

saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie an Hand von Plänen und

Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die dafür

notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Instrumentierungssymbole in der Verfahrenstechnik.

Entwerfen und Zeichnen von einfachen pneumatischen

und hydraulischen Steuerungen.

Entwerfen und Zeichnen von ein- und mehrlinigen

Schaltplänen elektrischer Einrichtungen.

Schaltungen zum Messen physikalischer Größen.

Elektronische Reglerschaltungen.

Prinzipschaltungen von stetigen und unstetigen

Regelkreissystemen.

Grundschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

Grundschaltungen zur Digitaltechnik.

Diagramme und Blockschaltbilder zur Meß-,

Regel- und Prozeßleittechnik.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und den

Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht sind die

Grundlagen des technischen Zeichnens zu erarbeiten

und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Maßanordnungen und Schaltungen. Simulieren

einfacher Regelkreisanlagen und Erfassen der

Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundschaltungen der pneumatischen, elektropneumatischen

und elektrisch-elektronischen

Steuerungstechnik.

Grundschaltungen der elektrischen Meßtechnik.

Leistungs- und Arbeitsmessung bei Gleich-,

Einphasen- und Dreiphasen-Wechselstrom.

Messungen mit dem Oszilloskop.

Schaltübungen mit elektronischen Bauelementen.

Messungen nichtelektrischer Größen.

Untersuchungen und Justierungen an Regelkreisgliedern.

Messungen an elektrischen Maschinen und

Geräten.

Aufbau und Inbetriebnahme elektronischer Antriebsregelsätze.

Schaltübungen zur elektronischen Analogregeltechnik.

Schaltübungen Digitaltechnik.

Dynamisches Verhalten an einfachen und vermaschten

Regelkreisen, Optimierungen.

Konfiguration und Bedienung von Prozeßleitsystemen.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den individuellen

Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Der

Unterricht hat stets auf den neuesten Stand der

Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten."

60. Die Anlage A/4/7 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Anlagenmonteur) lautet

„Anlage A/4/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF ANLAGENMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht).

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Metall

Werkstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten

Werk- und Hilfsstoffe nach dem Stande der

Technik gründlich kennen, unter Berücksichtigung

der technischen Erfordernisse und der Wirtschaftlichkeit

auswählen und entsorgen können.

Er soll auch die Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Normen, Verwendung.

Entsorgung.

Korrosion und Oberflächenschutz.

Wärmebehandlung der Metalle.

Werkstoffprüfung.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Werk- und Hilfsstoffe in der

Praxis des Lehrberufes.

Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen

„Arbeitskunde" und „Spezielle Fachkunde" ist

herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften und der Umweltschutz

sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang

mit den einzelnen betroffenen Themenbereichen

zu vermitteln.

Arbeitskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und

Geräte nach dem Stande der Technik und ihre

Verwendung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

sowie der menschengerechten Gestaltung

des Arbeitsplatzes kennen.

Er soll die Arbeitsverfahren im Anlagenbau

kennen und um die Sicherheitsvorschriften Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz, Wirkungsweise, Handhaben, Instandhalten.

Wartung und Pflege mechanisch, pneumatisch

und hydraulisch gesteuerter Werkzeuge, Geräte,

Maschinen und Anlagen.

Meßgeräte und Meßverfahren, Prüfen.

Arbeitsverfahren

Festhalten und Einspannen. Spanlose und spanabhebende

Arbeitsverfahren. Toleranzen und Passungen.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Brennschneiden.

Passen, Ein- und Ausbau sowie Wartung von

Maschinenelementen und Bauteilen.

Anlagenbau

Aufstellen, Ausrichten, Montieren und Befestigen

von Geräten, Apparaten, Maschinen und Maschinenteilen.

Ergonomische Grundsätze.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Es ist mehr Gewicht auf die zweckmäßige

Verwendung der Bauteile, Funktion, Normung,

Austauschbarkeit, Ein- und Ausbau sowie Pflege

und Wartung zu legen als auf Kenntnisse der

Erzeugung und Fertigung.

Die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände

„Werkstoffkunde" und „Spezielle Fachkunde"

ist wegen der Querverbindungen herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen

betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Spezielle Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Stand der Technik und

unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verwendung

die Maschinenelemente und Bauteile des

Anlagenbaues, die Grundlagen der Regel- und

Steuertechnik sowie NC-Technik kennen. Er soll

den Transport im Anlagenbau planen und durchführen

können und Kenntnisse über die Sicherheitsvorschriften

haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

Messungen mit optischen Geräten sowie Anlagen

der Fördertechnik haben; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Maschinenelemente und Bauteile

Arten, Eigenschaften, Funktion, Normung, Montage,

Pflege, Wartung.

Grundlagen der mechanischen, pneumatischen

und hydraulischen Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Anlagenbau

Transport von Geräten, Apparaten, Maschinen

und Maschinenteilen.

Transportmittel und Hebezeuge.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Messungen mit optischen Geräten.

Anlagen der Fördertechnik.

Komplexe Aufgaben

Grundlagen der mechanischen, pneumatischen

und hydraulischen Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen

„Werkstoffkunde" und „Arbeitskunde" ist

herzustellen. Von großer Bedeutung ist auch die

Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen"

zwecks rechtzeitiger Bereitstellung

der dazu notwendigen theoretischen Vorkenntnisse.

Beim Thema „Regel- und Steuertechnik" ist die

Querverbindung zum Fachunterricht Elektrotechnik

zu berücksichtigen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen

betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

wirtschaftlich planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für

die Steuer- und Regeltechnik sowie NC-Technik

ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich des Maschinen-

und Anlagenbaues.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung;

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl.

Übersetzungen.

Festigkeitsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen..

Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnungen zu Regel- und Steuertechnik sowie

NC-Technik.

Komplexe Aufgaben

Festigkeitsberechnungen.

Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Berechnungen aus dem Bereich des Maschinen-

und Anlagenbaues.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Fachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Insbesondere ist auf das Verstehen des Rechenganges

besonderer Wert zu legen. Das Rechnen mit

Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen

können verwendet werden.

Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Freihandskizzen, Werkzeichnungen

und Schaltpläne normgerecht, technisch

richtig und sauber ausführen und Zeichnungen lesen

können, um danach technisch richtig und wirtschaftlich

arbeiten zu können.

Lehrstoff

Grundlagen des technischen Zeichnens

Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,

Schnitte. Maße und Maßstäbe, Bemaßungen.

Schriftfeld und Stückliste. Oberflächenangaben und

Passungen.

Vereinfachte und sinnbildliche Darstellung von

Maschinenelementen und Verbindungstechniken.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen

Darstellung nach einfachen Modellen; parallelperspektivische

Darstellungen.

Ergänzung unvollständiger Ansichten. Zeichnen

fehlender Ansichten.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen in

verschiedenen Maßstäben.

Schaltpläne

Entwurf für pneumatische und hydraulische

Steuerungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes und der Normung.

Weitere Zielsetzung ist die sichere Handhabung der

Zeichengeräte.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Beim Themenbereich „Schaltpläne" ist auf die

Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen"

zu achten.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten

von Versuchen und Übungen die pneumatischen

und hydraulischen Vorgänge in der Regel- und

Steuertechnik verstehen und die Richtigkeit der

erarbeiteten Schaltpläne überprüfen können. Er soll

in simulierten Anlagen betriebsbezogene Aufgaben

lösen können.

Er soll Programme für die NC-Steuerung

erstellen und anwenden können.

Er soll über Möglichkeiten der Unfallverhütung

und Erste Hilfe Bescheid wissen.

Lehrstoff

Aufbau pneumatischer und hydraulischer Steuerungen;

Ausführung nach Schaltplänen; Funktionsprüfung;

Störungssuche; NC-Technik.

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen

„Spezielle Fachkunde" und „Fachzeichnen" ist

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne aus dem Bereich

der Regel- und Steuertechnik abzustellen.

Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Fachunterricht Elektrotechnik

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen

der Elektrotechnik und Elektronik eingehend

kennen und ihre Zusammenhänge verstehen. Er soll

dadurch die Voraussetzung für die weitere fachliche

Ausbildung erwerben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften

kennen.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall,

Schalten von Spannungsquellen.

Leistung und Arbeit.

Kraftwirkung im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundbegriffe des Wechselstromes.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten,

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen

(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung

und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.

Elektrisches Verhalten und Wirkungsweise elektronischer

Bauelemente.

Einsatz elektronischer Bauelemente und Montagehinweise.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Aufbau, Verwendung und elektrisches Verhalten

ohmscher, induktiver und kapazitiver Widerstände.

Entstehung und Wirkung von verketteten Wechselspannungen

(Dreiphasen-Wechselstrom), Leistung

und Arbeit bei Dreiphasen-Wechselstrom.

Elektrisches Verhalten und Wirkungsweise elektronischer

Bauelemente.

Didaktische Grundsätze

Die Abstraktheit der Inhalte erfordert entsprechende

Veranschaulichung durch Demonstrationen

und Versuche. Auf die praktische Anwendbarkeit

der erarbeiteten Inhalte ist besonders Bedacht zu

nehmen. Die Abstimmung mit den zugehörigen

Inhalten des „Fachrechnens" ist wegen der

Querverbindung herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen

betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Schularbeiten: Wenn „Fachrechnen" in „Grundlagen

der Elektrotechnik und Elektronik" integriert

ist, zwei in jeder Klasse bzw. eine in der 4. Klasse.

Maschinen- und Gerätekunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Wirkungsweise und den

Einsatz der berufseinschlägigen elektrischen Maschinen

und Geräte nach dem Stande der Technik

und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

kennen, über die Ursachen von Störungen Bescheid

wissen und mit der Störungsbehebung vertraut sein.

Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften

kennen.

Lehrstoff

Gleichstrom-, Wechselstrom- und Dreiphasen-

Wechselstrommaschinen

Mechanischer Aufbau, Funktionsweise, Betriebsverhalten.

Mechanischer Aufbau von Schaltern und Schützen.

Störungen an elektrischen Maschinen

Ursachen, Behebung.

Schaltgeräte.

Umformer.

Transformatoren.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand

„Laboratoriumsübungen" ist zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung der dazu notwendigen theoretischen

Vorkenntnisse wichtig. Bei der Gewichtung des

Lehrstoffes ist besonders auf die Einsatzmöglichkeiten

der Maschinen und Geräte sowie auf die

Störungsursachen und Behebungsmöglichkeiten

einzugehen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen

betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Installationskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten

Werkstoffe und Elektromaterialien kennen und mit

den einschlägigen Installationsarbeiten unter besonderer

Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen

gegen zu hohe Berührungsspannung vertraut sein.

Er soll die Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff

Handelsübliches Elektromaterial.

Leitungen.

Installationsschalter.

Installationen in Gebäuden, Maschinen und

Anlagen.

Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung

nach ÖVE.

Ausführung von Verteilern.

Anordnung von Meß- und Schalteinrichtungen.

Baustellenanlagen und Sonderanschlüsse.

Störungen

Ursachen, Behebung.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindung zum Pflichtgegenstand

„Laboratoriumsübungen" ist herzustellen.

Besonders ist auf die Einsatzmöglichkeiten der

Bauteile, Baugruppen und Leitungen einzugehen.

Ebenso ist vermehrt auf die Störungsursachen und

deren Behebungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen.

Die Sicherheitsvorschriften, die Maßnahmen der

Unfallverhütung, die Behebung von Störungen sind

nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit

den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu

vermitteln.

Elektrische Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Maschinen und Geräte in

elektrischen Anlagen nach dem Stande der Technik

und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

kennen.

Er soll die Arbeitsverfahren im Anlagenbau

kennen und um die Sicherheitsvorschriften Bescheid

wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Einsatz der elektrischen Maschinen und Geräte

im Anlagenbau.

Bauformen und Schutzarten elektrischer Betriebsmittel.

Auswahl elektrischer Maschinen und ihre Anpassung

an die Arbeitsmaschine.

Elektrische Netze.

Elektrische Meßgeräte- und Meßverfahren.

Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen für

elektrische Maschinen und Transformatoren.

Relais- und Schützensteuerung mit Stromlauf

und einfacher Steuerkette.

Eingabegerät, Stellglieder und Regelkreise.

Grundbegriffe der Analog- und Digitaltechnik.

Steuerung und Regelung mit elektronischen

Bauteilen.

Störungen

Ursachen, Behebung.

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Einsatz elektrischer Maschinen und Geräte im

Anlagenbau.

Auswahl elektrischer Maschinen und ihre Anpassung

an die Arbeitsmaschine.

Grundbegriffe der Analog- und Digitaltechnik.

Steuerung und Regelung mit elektronischen

Bauteilen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindung zum Pflichtgegenstand

„Laboratoriumsübungen" ist herzustellen.

Besonders ist auf die Einsatzmöglichkeiten der

Maschinen, Geräte, Bauteile und Leitungen einzugehen,

wobei ein Schwerpunkt auf die Ausführung

und Aufstellungsbedingungen von Großanlagen zu

legen ist. Ebenso ist vermehrt auf die Störungsursachen

und deren Behebungsmöglichkeiten Bedacht

zu nehmen.

Beim Thema „Steuerung und Regelung" ist die

Querverbindung zum Fachunterricht Metall zu

berücksichtigen.

Die Sicherheitsvorschriften, die Maßnahmen der

Unfallverhütung, die Behebung von Störungen sind

nicht gesondert, sondern im Zusammenhang mit

den einzelnen betroffenen Themenbereichen zu

vermitteln.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch planen

und lösen, sich der mathematischen Symbolik

bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und

Formelsammlungen zweckentsprechend benützen

können.

Dem Schüler soll insbesondere die fachliche und

wirtschaftliche Notwendigkeit einer rechnerischen

Vorbereitung und Überprüfung seiner Tätigkeit

bewußt sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,

Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellung.

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen.

Transformatoren.

Leitungsbemessung.

Elektrische Netze.

Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,

Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik.

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstrommaschinen.

Leitungsbemessung.

Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Fachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Insbesondere ist auf das Verstehen des Rechenganges

Wert zu legen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen

normgerecht, technisch richtig und sauber anfertigen

und Stromlaufpläne und Montagezeichnungen

entwickeln und lesen können.

Er soll die berufseinschlägigen Zeichnungen lesen

können, um danach technisch richtig und wirtschaftlich

arbeiten zu können.

Lehrstoff

Skizzen und Werkzeichnungen von ein- und

mehrlinigen Schalt- und Installationsplänen unter

Verwendung genormter Schaltzeichen.

Entwicklung von zugehörigen Stromlaufplänen.

Lesen von schwierigen vorgegebenen Stromlaufplänen.

Lesen von Montagezeichnungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis über die Notwendigkeit

der zeichnerischen Planung als Grundlage für einen

ökonomischen Arbeitsablauf.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten

von Versuchen und Übungen die elektrischen und

elektronischen Vorgänge verstehen und einfache

Schaltungen durchführen können. Er soll in

simulierten elektrischen Anlagen betriebsbezogene

Aufgaben lösen können.

Er soll über Möglichkeiten der Unfallverhütung

und Erste Hilfe Bescheid wissen.

Lehrstoff

Analoge und digitale Meßgeräte

Handhabung und Einsatzmöglichkeiten.

Versuche und Schaltübungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-Wechselstromtechnik

und des Magnetismus unter Einbeziehung

von analogen und digitalen Meßgeräten und

Schaltgeräten.

Messungen an elektronischen Bauteilen.

Leistungs- und Arbeitsmessung.

Meßwandler.

Installationsschaltungen unter Verwendung der

in der Installationstechnik üblichen Bauteile. Überprüfung,

Fehlersuche und Störungsbehebung.

Messung des Isolations-, Erdungs- und Netzschleifenwiderstandes.

Lichttechnische Grundschaltungen.

Schaltungen mit Gleich-, Wechsel- und Dreiphasen-

Wechselstrommaschinen unter Einbeziehung

von Meß- und Schaltgeräten sowie von Schutzorganen.

Fehlersuche und Störungsbehebungen.

Aufbau elektrischer Anlagen mit Schutzmaßnahmen.

Messungen, Fehlersuche und Störungsbehebung

in simulierten elektrischen Anlagen. Steuerungen

und Regelungen mit mechanischen, elektromagnetischen

und elektronischen Bauteilen.

Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Bei den Versuchen und Übungen ist auf den

Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Grundlagen der

Elektrotechnik und Elektronik", „Maschinen- und

Geratekunde", „Installationskunde" und „Elektrische

Anlagen" unter Verwendung analoger und

digitaler Meßgeräte Bedacht zu nehmen.

Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln."

61. Die Anlage A/4/8 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Nachrichtenelektroniker) lautet

„Anlage A/4/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

NACHRICHTENELEKTRONIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Grundlagen der Elektrotechnik und

der Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen der Elektrotechnik

und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die

weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen

sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff (die Lehrstoffaufteilung auf Klassen

betrifft den ganzjährigen Unterricht)

1. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer. Spannungsabfall.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.

Magnetismus im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Begriffe des Wechselstromes.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit im Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Elektrostatisches Feld.

RC-Kombination.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

RLC-Kombinationen.

Anwendung von RLC-Schaltungen — Serien-

und Parallelschwingkreis.

Leistung im Wechselstromkreis.

Transformator.

Netzarten und genormte Spannungen.

Elektrochemie.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schaltungen mit ohmschen, induktiven und

kapazitiven Widerständen.

2. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Halbleiter und ihre Anwendung.

Transistor als Verstärker, Schalter und Oszillator.

Feldeffekttransistoren und ihre Anwendungen.

Optoelektronik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Halbleiter und ihre Anwendung.

3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Stromversorgung.

Verstärkertechnik.

Operationsverstärker.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Verstärkertechnik.

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Software für die Fernsprechtechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Software moderner Vermittlungssysteme.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für das Verständnis

aller beruflichen Inhalte von fundamentaler

Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten

und veranschaulicht werden. Desgleichen ist

stets auf die praktische Anwendbarkeit des Erarbeiteten

Bedacht zu nehmen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht isoliert,

sondern bei dazu geeigneten Themen entsprechend

zu vermitteln.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung, Anwendung und Entsorgung haben.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der

Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen

vertraut sein und Grundkenntnisse über zeitgemäße

Arbeitstechniken haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

wichtigsten Werkstoffe.

Techniken des Herstellens elektrisch leitender

Verbindungen.

Bauelemente im Geräte- und Anlagenbau.

Schutzmaßnahmen bei elektrischen Anlagen.

Halbleitertechnologien.

Fernmeldetechnik und Vermittlungstechnik.

Analoge und digitale Nebenstellentechnik.

Selbstwählfernverkehr.

Analoge und digitale Übertragungstechnik.

Lichtleiter.

Richtfunk, Satellitenfunk.

Mobiler Landfunk.

Personenrufsysteme.

Bahnsicherungsanlagen.

Fernmeldestromversorgung.

Digitale Vermittlungstechnik.

Datennetze.

Datenschnittstellen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Vermittlungstechnik. Analoge und digitale Übertragungstechnik.

Öffentliche und private digitale Vermittlungssysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des

Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindung zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes

zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die

theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten in

„Laboratoriumsübungen" rechtzeitig vermittelt

werden.

Bei den abstrakt-theoretischen Themenbereichen

ist zum besseren Verständnis großer Wert auf die

Veranschaulichung zu legen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff (die Lehrstoffaufteilung auf Klassen

betrifft den ganzjährigen Unterricht)

1. Klasse

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,

Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

Berechnungen zum Schwingkkreis.

Berechnungen von Transformatoren.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-,

Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

2. Klasse

Berechnungen von Halbleiterschaltungen.

Rechnen in verschiedenen Zahlensystemen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen von Halbleiterschaltungen.

3. Klasse

Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung

und Verstärkertechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Bereich der Verstärkertechnik.

4. Klasse

Berechnungen zur Software.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Software.

Didaktische Grundsätze

Die Rechnungen sind in enger Verbindung mit

den theoretischen Grundlagen zu behandeln, damit

die Zusammenhänge klarer verstanden werden

können.

Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung

von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners

ausgeführt werden.

Auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind an Hand fachlicher Aufgaben

zum Gegenstand besonderer Übungen zu machen.

Zwei Schularbeiten in jeder Klasse bzw. eine

Schularbeit in der vierten Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll technisch richtige und saubere

Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen

können.

Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen

selbständig arbeiten und die dafür notwendigen

Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff

Normgerechte technische Zeichnungen sowie

deren Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und

Schaltzeitdiagrammen nachrichtentechnischer Einrichtungen.

Entwerfen einfacher gedruckter Schaltungen.

Schaltungsaufnahme von einfachen, bestückten

Leiterplatten.

Entwerfen von Blockschaltbildern nachrichtentechnischer

Anlagen.

Funktionsabläufe in analogen und digitalen

Halbleiterschaltungen.

Funktionsabläufe in analogen und digitalen

Vermittlungs- und Übertragungssystemen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für jene Arbeiten des

Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen

bedürfen; deshalb sind die Beispiele berufsbezogen

auszuwählen.

Die Grundlagen des technischen Zeichnens sind

nur dem Stellenwert für den Nachrichtenelektroniker

entsprechend zu vermitteln.

Die Lehrinhalte sind so zu vermitteln, daß der

Schüler sowohl zu selbständiger Tätigkeit befähigt

wird als auch Pläne und Zeichnungen als Grundlage

für eine ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Verständnis für physikalische

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen haben.

Er soll zur Durchführung einfacher Schaltungen

fähig sein.

Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren

und ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie über

Unfallverhütung Bescheid wissen.

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und

Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

der Mikroprozessortechnik haben.

Er soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten

in der Hardware und Software auf dem Gebiet der

Mikrocomputertechnik haben.

Er soll mit der praktischen Anwendung der

Mikroelektronik unter besonderer Berücksichtigung

der Nachrichtentechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Nachrichtentechniklabor

Unfallverhütung.

Versuche und Übungen, welche die Zusammenhänge

zwischen den elektrischen Größen klarstellen.

Schaltübungen mit nachrichtentechnischen Bauelementen.

Messungen zur Bestimmung der elektrischen

Größen von Widerständen, Kondensatoren und

Induktivitäten.

Aufbau von Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Messungen an nachrichtentechnischen Einrichtungen.

Fehlersuche.

Messungen bei höheren Frequenzen.

Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.

Dämpfungsmessungen.

Grundlegende Programmierung des Mikrocomputers.

Übungen am Mikrocomputer mit Peripheriegeräten.

Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger

und digitaler Signalverarbeitung.

Meß- und Schaltübungen mit analogen und

digitalen Halbleiterbauelementen.

Übungen aus dem Bereich der analogen und

digitalen Vermittlungstechnik.

Mikroelektroniklabor

Kombinatorische Logik

Logische Grundverknüpfungen. Logische Grundgesetze.

Kippstufen und Flipflops.

Schaltungen der sequentiellen Logik.

Digitale Meß- und Steuerungstechnik.

Hard- und Software des Mikrocomputers

Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten.

Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niedriger und

höherer Programmiersprachen.

Peripheriegeräte.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor allem

Gelegenheit zum Üben jener Techniken geben, die

einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit dem fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den

individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur

Verhinderung von Unfällen zu beachten.

Die sehr abstrakten Inhalte sollen so dargeboten

werden, daß zwischen Theorie und Praxis eine

möglichst enge Verbindung gewährleistet ist.

Dies ist in Form der direkten, schrittweisen

Umsetzung am Gerät (Digitrainer, Mikrocomputer)

durchzuführen, da auf diese Weise die Veranschaulichung

der komplexen Inhalte am besten möglich

ist."

62. In der Anlage A/5/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Blumenbinder und -händler [Florist])

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

63. In der Anlage A/5/2 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner

[Garten- und Grünflächengestalter])

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

64. In der Anlage A/5/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Tierpfleger) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunter-

richt), davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

65. In der Anlage A/6/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bäcker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen . zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

66. In der Anlage A/6/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Fleischer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

67. Die Anlage A/6/3) (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Kellner) lautet

„Anlage A/6/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF KELLNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Ernährungslehre und Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Arten, Eigenschaften, Verwendung,

Aufbewahrung und Qualitätsmerkmale der

Nahrungs- und Genußmittel unter Beachtung der

derzeit gültigen Lebensmittelgesetzgebung kennen.

Er soll die Wirkung der Nahrungs- und

Genußmittel für die menschliche Ernährung erläutern

können.

Er soll einschlägige Hygienebestimmungen im

persönlichen und beruflichen Bereich anwenden

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über

labormäßige Methoden der Qualitätsprüfung und

den labormäßigen Nachweis von Inhaltsstoffen

sowie über die ernährungsphysiologische Wirkung

von Nahrungsmitteln haben; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

1. Klasse

Bestandteile der Nahrung (Nähr-, Wirk- und

Ballaststoffe), Nahrungsbedarf. Pflanzliche Nahrungsmittel

— Fette: Arten, Eigenschaften, Verwendung,

Aufbewahrung, Qualitätsmerkmale.

Lebensmittelvergiftungen

Ursachen, Wirkungen.

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Pflanzliche Nahrungsmittel

Methoden der Qualitätsprüfung, Nachweis von

Inhaltsstoffen.

Komplexe Aufgaben

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

2. Klasse

Tierische Nahrungsmittel — Fette: Arten, Eigenschaften,

Verwendung, Aufbewahrung, Qualitätsmerkmale.

Lebensmittelvergiftungen

Ursachen, Wirkungen.

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Tierische Lebensmittel

Methoden der Qualitätsprüfung, Nachweis von

Inhaltsstoffen.

Komplexe Aufgaben

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

3 Klasse

Genußmittel

Alkohol, Rauchwaren, Tee, Kaffee, Kakao.

Würz- und Süßmittel

Arten, Eigenschaften, Verwendung, Aufbewahrung,

Qualitätsmerkmale.

Stoffwechsel.

Vollwertige Ernährung.

Kostformen.

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Kostformen und deren ernährungsphysiologische

Wirkungen.

Komplexe Aufgaben

Nährstoff- und Nährwertberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Bei den Abschnitten Nahrungs- und Genußmittel

ist mehr Wert auf die Vielfalt des Angebotes, der

Marktlage und deren fachgemäßen Verwendung als

auf deren Herstellung zu legen.

Im Themenbereich Ernährungslehre ist es empfehlenswert,

an den Vorkenntnissen der Schüler

anzuknüpfen und auf eine möglichst praxisnahe

Umsetzung der Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft

Bedacht zu nehmen. Die einzelnen

Themenbereiche sollen nach Möglichkeit durch

labormäßige Demonstrationen ergänzt werden.

Der Gegenstand „Ernährungslehre mit Warenkunde"

ist im engen Zusammenhang mit den

Unterrichtsgegenständen „Getränke- und Menükunde"

sowie „Einführung Kochen" zu erteilen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Getränke- und Menükunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Gastronomie

vorkommenden Speisen und ihre Zubereitungsarten

kennen.

Er soll die Menüs fachlich richtig zusammenstellen

können.

Er soll den Speisen die passenden Saucen,

Beilagen und Getränke zuordnen können.

Der Schüler soll Getränke-, Speisen- und

Menükarten fachlich richtig erstellen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

den einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Klassische Speisenfolgen

Grundregeln.

Menü mit zwei, drei und vier Speisenfolgen.

Einfache Speisen

Vorspeisen, Suppen, Hauptspeisen, Süßspeisen,

passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren

und Beilagen. Korrespondierende Getränke.

Grundlegende Garverfahren. Grundsaucen und

deren Ableitungen. Einfache, kalte Vorspeisengerichte

und Hauptgerichte.

Alkoholfreie Getränke

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke,

Limonaden, Milchgetränke, Tee, Kaffee,

Kakao, Serviertemperatur.

Bier

Rohstoffe, Herstellung, Arten, Sorten, Pflege,

Ausschank, Ausschankmaße, Serviertemperatur.

Wein

Österreichische Rebsorten, Geschmacksrichtungen,

Korrespondenz zu Speisen, Weiß-, Rosé- und

Rotweinerzeugung.

Tafel- und Landweine

Serviertemperaturen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bier, Wein.

2. Klasse

Klassische Speisenfolgen

Menü mit vier, fünf und sechs Speisenfolgen.

Erweiterte Speisen

Vorspeisen, Regional-, National- und Spezialsuppen,

Fischgerichte, Hauptspeisen, Süßspeisen,

Obst, Käse.

Passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren

und Beilagen.

Korrespondierende Getränke.

Zubereitungsarten.

Weingesetz

Mostverbesserung, Behandlung, Bezeichnungspflicht.

Weinbauregionen, Weinbaugebiete.

Wein

Lagerung, Fehler, Krankheiten.

Serviertemperaturen.

Europäische Weinbauländer

Deutschland, Frankreich, Italien, Südtirol, Qualitätsbezeichnungen,

bekannte Gebiete und deren

Weine.

Bekannte internationale Weine.

Schaumweine

Herstellungsverfahren, Geschmacksrichtungen,

Marken (In- und Ausland).

Weinkarte

Gestaltung, Gliederung.

Weindegustation.

Österreichische Qualitäts- und Prädikatsweine.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Europäische Weinbauländer. Schaumweine.

3. Klasse

Nationale und internationale Spezial- und Degustationsmenüs

Luxusvorspeisen, Suppen, Fischgerichte, Schalen-

und Krustentiere, 1. Hauptgericht, kalte Zwischengerichte,

2. Hauptgericht, Süßspeisen, Obst, Käse.

Passende Saucen, Dekormittel, Einlagen, Garnituren,

Beilagen.

Zubereitungsarten.

Korrespondierende Getränke.

Süd-, Süß- und Dessertweine

Herkunft, Herstellung, Arten.

Aperitifs

Herkunft, bekannte Sorten, Gläser, Ausschankmaße.

Destillate und Produkte aus Rückständen der

Weinerzeugung.

Destillate aus Wein, stärkehaltigen und zuckerhaltigen

Stoffen.

Liköre.

Weinbrände und Branntweine

Serviertemperaturen.

Mengenberechnungen für Destillate.

Barkarte

Gestaltung, Gliederung.

Degustation von Spirituosen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Süd-,. Süß- und Dessertweine, Aperitifs, Destillate.

Didaktische Grundsätze

Die Themenbereiche Bier, Wein und Destillate

sollen nach Möglichkeit durch labormäßige Demonstrationen

ergänzt werden.

Der Gegenstand Menü- und Getränkekunde ist

in engem Zusammenhang mit den Unterrichtsgegenständen

„Ernährungslehre und Warenkunde"

und „Servieren" zu unterrichten.

Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen, die

Behandlung und Beurteilung der Qualität der

Getränke als auf ihre Gewinnung bzw. Erzeugung

zu legen.

Der Unterricht ist mit Verwendung neuester

Technologien (EDV) zu erteilen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Betriebsorganisation und Touristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die aktuellen Bedürfnisse der

verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können.

Er soll die personellen und räumlichen Gegebenheiten

kennen.

Er soll die betriebliche Organisation in den

verschiedenen Betriebsformen unter Berücksichtigung

der einschlägigen Rechtsnorm kennen.

Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus-

und Kulturland erkennen und das Tourismusangebot

dem Gast empfehlen können.

Der Schüler soll aktuelle Formen der Animation

und Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen

Tourismusgeschäft kennen und bei

betriebsbezogenen Aufgaben einsetzen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Bedürfnisse des Gastes.

Gastgewerbliche Betriebsformen.

Voraussetzungen für den Tourismus (politisch,

wirtschaftlich, geographisch, kulturell).

Regionale Tourismuseinrichtungen und ihre

Organisationsformen.

Verkehrseinrichtungen.

2. Klasse

Organisationsformen des Gastgewerbebetriebes,

Veranstaltungen.

Abrechnung und Kontrolle unter Berücksichtigung

der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen,

Verordnungen und Abkommen.

Maßnahmen zur Unfallverhütung.

3. Klasse

Betriebsgründung, Betriebsstillegung.

Überregionale Tourismuseinrichtungen und ihre

Organisationsformen.

Motive des Gastes, Gästezielgruppen.

Marketing und Animation im Tourismus.

Didaktische Grundsätze

Die berufsbezogene Aufbereitung des Lehrstoffes

ist besonders zu beachten.

In den Bereichen der inner- und außerbetrieblichen

Organisation sind EDV-unterstützte Maßnahmen

zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen.

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die

aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.

Auf den geographischen Vorkenntnissen der

Schüler ist aufzubauen.

Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des

regionalen Tourismus besonders zu berücksichtigen.

Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind

Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.

Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Servieren" und „Einführung Kochen" ist

besonders Bedacht zu nehmen.

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und

privaten Alltags in der englischen Sprache bewältigen

können. Er soll — erforderlichenfalls unter

Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches

— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken

können.

Der Schüler soll sich der Bedeutung von

Englischkenntnissen für die Entwicklung seiner

beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

bewußt sowie bereit sein, seine erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anzuwenden

und weiterzuentwickeln.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

1. Klasse

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Hörtexte verstehen, Einzelheiten heraushören und

mit Lesetexten koordinieren können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Klasse

das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen

können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach

gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen

Gesprächen, einfach ausdrücken können

und an Klassengesprächen teilnehmen können;

Notizen zusammenfassen und Konzepte als Hilfe

für mündliche Äußerungen verfassen können.

3. Klasse

dem Klassengespräch mit authentischen Hörtexten

ohne Rückfragen folgen und wichtige Details

verstehen können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen und

selektiv lesen können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen

Gesprächen, im normalen Sprechtempo

äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen

können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen und einfache Briefe nach Mustern

verfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Klasse

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Klassen im Sinne der oben angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe in zunehmender sprachlicher

Durchdringung zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Dienstleistungen

und Arbeitsmaterialien.

Gespräche mit dem Gast. (Tisch-)Reservierungen

und Empfang, Zimmerservice.

Mahlzeiten.

Speisen-, Getränke-, Kaffeehaus- und Barkarten.

Österreichische Spezialitäten.

Speisenfolgen und korrespondierende Getränke.

Erteilen von Auskünften.

Behandlung von Beschwerden.

Rechnung.

Gästekorrespondenz.

Wirtschafts- und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz, Betrieb. Berufliche Auslandsbeziehungen.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.

Gesundheit und Sozialdienste.

Essen und Trinken. Ortsangaben. Reise und

Tourismus. Einkaufen. Stellenbewerbung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe

zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den

Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der

Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen

von Schülern, die keine oder nur geringe

Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der

Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung

in den Hintergrund. Das Schwergewicht des

Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der

Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern und mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug

zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten

auf Tonträgern und Filmen, zB von Fach-

und Beratungsgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,

zB Speisenkarten, Getränkekarten, Geschäftsbriefe,

Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis,

sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.

Die besten Ergebnisse werden erzielt,

wenn die Freude an der Mitteilungsleistung

Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Zweite berufsbezogene

Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die grundlegendsten Situationen

des beruflichen Alltags in der zweiten Fremdsprache

bewältigen; er soll — unter Verwendung eines

zweisprachigen Wörterbuches — Gehörtes und

Gelesenes verstehen und sich mündlich und

schriftlich mit einfachsten Mitteln ausdrücken

können. Er soll die erworbenen Fertigkeiten und

Kenntnisse selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen

für die Erweiterung seiner beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

1. Klasse

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Hörtexte verstehen;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen;

sich themenbezogen und einfach verständlich

machen können;

Stichworte notieren können.

2. Klasse

das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen;

authentischen Lesetexten mit Hilfe von Wörterbüchern

wesentliche Informationen entnehmen

können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen ausdrücken können;

Stichworte und Redewendungen notieren können.

3. Klasse

authentischen Hörtexten folgen und wichtige

Details verstehen können;

authentische Lesetexte im wesentlichen verstehen;

sich themenbezogen ausdrücken können;

kurze Mitteilungen verfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Klasse

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Klassen im Sinne der oben angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in

zunehmender sprachlicher Durchdringung zu behandeln.

Beruflicher Alltag

Mahlzeiten, Speisen und Getränke. Rezepte und

Zubereitungsarten. Französische Spezialitäten und

Fachausdrücke.

Aktuelle Themen, Nachrichten.

Privater Alltag

Selbstdarstellung, persönliche Interessen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen

Alltags der Schüler. Um die Erreichung der

Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten,

empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom

Erlebnisbereich der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder

auf Realkontakte in der zweiten Fremdsprache

vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht

des Unterrichts liegt auf der Vermittlung

der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung der zweiten Fremdsprache

als Unterrichtssprache sowie durch den

Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen

gefördert, zB mit Radio- und Fernsehberichten,

Anzeigen und Rezepten, Chansons und Hörspielen.

Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher

Originaltexte, zB Speisen- und Getränkekarten,

Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus

Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur

das Leseverstehen, sondern verstärken auch den

Praxisbezug.

Für das Hör- und Leseverstehen sind Strategien

für die zunehmend selbständige Sinnerschließung

fremdsprachlicher Originaltexte von großer Bedeutung.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler

an Lektüre und Hörtexten in der zweiten

Fremdsprache gefördert werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der zweiten

Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes

ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

authentischer Texte und kommunikativer

Situationen.

Servieren

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Gastronomie

vorkommenden Servierarbeiten selbständig durchführen

können.

Er soll die in der Praxis üblichen Verrechnungsarten

kennen und auch an EDV-Anlagen durchführen

können.

Er soll die berufseinschlägigen Sicherheits- und

Unfallverhütungsbestimmungen kennen.

Er soll unter Beachtung der persönlichen

Hygiene ordentlich, sauber, wirtschaftlich und

rationell arbeiten können.

Lehrstoff

Sicherheitsbestimmungen.

Unfallverhütung.

Berufskleidung, Hygiene, Berufsausrüstung.

Frühstück — Etagenservice.

Restaurantservice.

Kaffeehausservice.

Sonderveranstaltungen.

Barservice.

Verrechnungsarten.

Didaktische Grundsätze

Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen

durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller

Medien unterstützt werden.

Auf Querverbindung zu den Pflichtgegenständen

„Getränke- und Menükunde" bzw. „Betriebsorganisation

und Touristik" ist Bedacht zu nehmen.

Qualitätsüberprüfungen sind durch neue Technologien

in den Unterricht einzubauen.

Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene

und Unfallverhütung sind Sicherheit, Genauigkeit

sowie wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben.

Einführung Kochen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Kleingerichte herstellen

und vorgefertigte Speisen fertigstellen, regenerieren

und anrichten können.

Er soll Verständnis für die Probleme bei der

Herstellung von Speisen haben.

Lehrstoff

Kochverfahren.

Kalte Gerichte.

Warme Gerichte.

Frühstücksgerichte.

Süßspeisen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll an einfachen Beispielen der

einzelnen Speisegruppen exemplarisch dargestellt

werden.

Der Unterricht soll die erworbenen Kenntnisse in

den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre und

Warenkunde" und „Getränke- und Menükunde"

veranschaulichen.

Die praktische Ausführung hat Vorrang gegenüber

fachtheoretischen Erörterungen.

Unverbindliche Übungen

Önologische Gästeberatung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von

Getränken, insbesondere von Wein, beraten können.

Er soll imstande und bereit sein, sich in

Eigeninitiative zum Sommelier fortzubilden.

Der Schüler soll die wirtschaftliche Bedeutung

gehobener Weinkultur und den gesellschaftlichen

Wert maßvollen und qualitätsbewußten Weinkonsums

kennen.

Lehrstoff

Genußmittel Wein

Besonderheiten des Weines, Weinpflege, Präsentation

und Verkostung.

Österreichische Weine

Klassifizierung und Beurteilung.

Ausländische Weine

Klassifizierung und Beurteilung.

Beratung

Korrespondenz von Getränken und Speisen,

Getränkeempfehlung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der Praxis des Servierens; daher

empfehlen sich Rollenspiele und Realisationen.

Der Lehrstoff baut auf Vorkenntnisse aus dem

Pflichtgegenstand „Getränkekunde" auf. Die Ausdrucksfähigkeit

wird durch Pflege der Fachsprache

und durch Behandlung der einschlägigen Literatur

gefördert.

Schulveranstaltungen sollen der Veranschaulichung

dienen. Exemplarische Verkostungen erhöhen

den Praxisbezug.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem

beherrschen. Er soll einige Gewandtheit im

Abschreiben und Schreiben nach Diktat und im

Anfertigen von einfachen facheinschlägigen Schriftstücken

nach den geltenden Normen haben.

Lehrstoff

Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller

Funktionstasten.

Abschreib- und Diktatübungen.

Ziffern, Zeichen und Hervorhebungen.

Gestalten von einfachen und genormten Schriftstücken.

Ausfüllen von Formularen, Ausbessern von

Fehlern.

Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Schreib- und Ansagetexte sind vorwiegend aus

dem fachlichen Bereich zu entnehmen. Auf

Fehlerfreiheit, Brauchbarkeit und Formschönheit ist

besonders zu achten."

68. Die Anlage A/6/4 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Koch) lautet

„Anlage A/6/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF KOCH

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Ernähungslehre und

Lebensmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Bedeutung der gesunden

Ernährung erkennen und deren Grundsätze selbständig

anwenden können.

Er soll die in der Gastronomie verwendeten

Lebensmittel kennen und nach Qualität unterscheiden

können.

Er soll mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen

vertraut sein und sie beachten.

Der Schüler soll Nährwert und Nahrungsbedarf

berechnen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich die ernährungsphysiologische

Wirkung von Lebensmitteln erläutern

können und Methoden der Qualitätsbestimmung

und Kontrolle unter Einbeziehung der lebensmittelrechtlichen

Bestimmungen kennen.

Er soll auch komplexe Aufgaben zu den einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Bestandteile der Nahrung, Verdauungsapparat.

Gemüse.

Obst.

Getreide, Getreideprodukte.

Pilze.

Pflanzliche Fette.

Alkoholfreie Getränke: Wasser, Fruchtsäfte,

Limonaden.

Nährstoff- und Energiebedarfsrechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Ernährungsphysiologie.

Komplexe Aufgaben

Bestandteile der Nahrung.

2. Klasse

Zusammensetzung und Funktion der Nährstoffe,

Nahrungsbedarf.

Schlachtfleisch.

Wild.

Geflügel.

Ei.

Milch.

Milchprodukte.

Tierische Fette.

Bier.

Wein.

Nährwert- und Energiegehaltsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Ernährungsphysiologie.

Komplexe Aufgaben

Lebensmittelrechtliche Bestimmungen.

3. Klasse

Kostformen.

Fisch.

Krusten- und Schalentiere.

Würzmittel, industriell vorgefertigte Hilfsmittel,

Süßungsmittel.

Aufgußgetränke.

Spirituosen.

Vergleichsberechnungen verschiedener Kostformen.

Lehrstoff der Vertiefung

Ernährungsphysiologie.

Komplexe Aufgaben

Vergleichsberechnungen verschiedener Kostformen.

Didaktische Grundsätze

Die Ernährungslehre soll nur in jenem Ausmaß

behandelt werden, daß dem Schüler ein Verständnis

für gesunde Ernährung vermittelt wird.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes „Lebensmittel"

ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die

Qualitätsbeurteilung als auf deren Herkunft zu

legen.

Gewinnung bzw. Erzeugung sind nur dann

anzusprechen, wenn es für die Qualitätsbeurteilung

und Sortenbestimmung erforderlich ist.

Der Lehrstoff soll durch Versuche und Warenproben

veranschaulicht werden. Lebensmitterechtliche

Bestimmungen sind jeweils in Verbindung mit

dem entsprechenden Sachthema zu vermitteln.

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den Pflichtgegenständen „Speisen-

und Menükunde" und „Kochen" zu führen.

Die Nährwertberechnungen sollen dem Verständnis

bedarfsgerechter Ernährung dienen.

Im fachlichen Rechnen sind die Möglichkeiten

der EDV zu nützen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Speisen- und Menükunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Speisen, ihre Zusammensetzung

und Herstellung erklären können.

Er soll Speisenfolgen fachlich richtig zusammenstellen

können.

Er soll den Materialbedarf berechnen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich besondere Kochverfahren

erklären, Speisen kennen und Menüfolgen

zusammenstellen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Grundkenntnisse der Menükunde.

Grundlegende Kochverfahren (Vor- und Zubereitung),

kochtechnische Hilfsmittel.

Suppen, Suppeneinlagen.

Grundsaucen.

Vor- und Zubereitung von Beilagen, Gemüsen

und Salaten.

Grundteige und Massen.

Materialbedarfsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Kochtechnische Auswirkungen der Kochverfahren,

neuzeitliche Garmethoden.

2. Klasse

Erweitere Menükunde.

Vorspeisen.

Gerichte von Eier- und Milchprodukten (einschließlich

Käse).

Gerichte von Schlachtfleisch, Wild und Geflügel.

Fleisch- und Wurstwaren.

Kalte und warme Süßspeisen.

Materialbedarfsberechnungen: Rezeptberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Spezielle Gerichte der regionalen und nationalen

Küche.

3. Klasse

Erstellen von Menüs für spezielle Anlässe und

Gemeinschaftsverpflegung unter Berücksichtigung

von aktuellen Strömungen.

Gerichte von Fisch, Krusten- und Schalentieren.

Spezielle Saucen der modernen Küche.

Kalte Zwischengerichte.

Gerichte aus Speiseeis (Speiseeisverordnung).

Büffets.

Materialbedarfsberechnungen: Menüberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Menüs spezieller Kostformen.

Didaktische Grundsätze

Um dem Schüler einen Überblick über die Vielfalt

von Speisen zu ermöglichen, sollen die Speisegruppen

nach den Zubereitungsmöglichkeiten und nach

der Menüfolge durchgenommen werden.

Bei der Zusammenstellung von Speisenfolgen

sind die Besonderheiten der regionalen und

nationalen Küche und die aktuellen Strömungen in

der Gastronomie zu beachten.

Auf die Besonderheiten der Gemeinschaftsverpflegung

in ernährungsphysiologischer und wirtschaftlicher

Hinsicht ist Bedacht zu nehmen.

Der Unterrichtsgegenstand ist in engem Zusammenhang

mit den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre

und Lebensmittelkunde" und „Kochen"

zu erteilen.

Lebensmittelrechtliche Bestimmungen sind jeweils

in Verbindung mit dem entsprechenden

Sachthema zu vermitteln.

Im fachlichen Rechnen ist die Querverbindung

zum Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftsrechnen

mit Buchführung" zu beachten.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Betriebsorganisation und Touristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die aktuellen Bedürfnisse der

verschiedenen Gästezielgruppen kennen.

Er soll die personellen und räumlichen Gegebenheiten

sowie die betriebsspezifische Organisation in

den verschiedenen Betriebsformen unter Berücksichtigung

der geltenden gesetzlichen Bestimmungen,

Verordnungen und Abkommen kennen.

Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus-

und Kulturland sowie das wesentliche Tourismusangebot

kennen.

Er soll aktuelle Maßnahmen der Animation

kennen.

Lehrstoff

1. Klasse

Bedürfnisse des Gastes.

Gastgewebliche Betriebsformen.

Voraussetzungen für den Tourismus (politisch,

wirtschaftlich, geographisch, kulturell).

Regionale Tourismuseinrichtungen und ihre

Organisationsformen.

Verkehrseinrichtungen.

2. Klasse

Organisationsformen des Gastgewerbebetriebes.

Veranstaltungen.

Abrechnung und Kontrolle unter Berücksichtigung

der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen,

Verordnung und Abkommen.

Maßnahmen zur Unfallverhütung.

3. Klasse

Betriebsgründung, Betriebsstillegung.

Überregionale Tourismuseinrichtungen und ihre

Organisationsformen.

Motive des Gastes, Gästezielgruppen.

Marketing und Animation im Tourismus.

Didaktische Grundsätze

Die berufsbezogene Aufbereitung des Lehrstoffes

ist besonders zu beachten.

In Bereichen der inner- und außerbetrieblichen

Organisation sind EDV-unterstützte Maßnahmen

zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen.

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die

aktuelle Entwicklung Bedacht zu nehmen.

Auf den geographischen Vorkenntnissen der

Schüler ist aufzubauen.

Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des

regionalen Tourismus besonders zu berücksichtigen.

Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind

Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert.

Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Kochen" und „Einführung Servieren" ist

besonders Bedacht zu nehmen.

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und

privaten Alltags in der englischen Sprache bewältigen

können. Er soll — erforderlichenfalls unter

Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches

— Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich

mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken

können.

Der Schüler soll sich der Bedeutung von

Englischkenntnissen für die Entwicklung seiner

beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

bewußt sowie bereit sein, seine erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anzuwenden

und weiterzuentwickeln.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

1. Klasse

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Hörtexte verstehen, Einzelheiten heraushören und

mit Lesetexten koordinieren können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Klasse

das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen

können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach

gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen

Gesprächen, einfach ausdrücken können

und an Klassengesprächen teilnehmen können;

Notizen zusammenfassen und Konzepte als Hilfe

für mündliche Äußerungen verfassen können.

3. Klasse

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

ohne Rückfrage folgen und wichtige Details

verstehen können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen und

selektiv lesen können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen

Gesprächen, im normalen Sprechtempo

äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen

können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen und einfache Briefe nach Mustern

verfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Klasse

Die folgenden Themen sind in jeder der 3 Klassen

im Sinne der oben angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in zunehmender

sprachlicher Durchdringung zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Dienstleistungen

und Arbeitsmaterialien.

Gespräche mit dem Gast: Empfehlungen und

Beschwerden.

Auskünfte über Rezepte, Zubereitungsarten und

Speisekarten.

Österreichische Spezialitäten.

Mahlzeiten.

Speisefolgen, Menüs und Catering.

Wirtschafts- und Arbeitswelt

Berufs, Arbeitsplatz, Betrieb. Berufliche Auslandsbeziehungen.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen.

Gesundheit und Sozialdienste.

Essen und Trinken. Ortsangaben. Reise und

Tourismus. Einkaufen. Stellenbewerbung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags des Schülers, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe

zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den

Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich des

Schülers auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen

von Schülern, die keine oder nur geringe

Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der

Vermittlung des Lehrberufes die Leistungsbeurteilung

in den Hintergrund. Das Schwergewicht des

Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der

Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern und mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug

zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten

auf Tonträgern und Filmen, zB mit

Nachrichten- und Fachgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,

zB Speisenkarten, Getränkekarten, Geschäftsbriefe,

Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverstehen,

sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen.

Die besten Ergebnisse werden erzielt,

wenn die Freude an der Mitteilungsleistung

Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

kommunikativer Situationen.

Zweite berufsbezogene

Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die grundlegendsten Situationen

des beruflichen Alltags in der zweiten Fremdsprache

bewältigen; er soll — unter Verwendung eines

zweisprachigen Wörterbuches — Gehörtes und

Gelesenes verstehen und sich mündlich und

schriftlich mit einfachsten Mitteln ausdrücken

können. Er soll die erworbenen Fertigkeiten und

Kenntnisse selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen

für die Erweiterung seiner beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

In den einzelnen Klassen soll der Schüler

1. Klasse

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Hörtexte verstehen;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen;

sich themenbezogen und einfach verständlich

machen können;

Stichworte notieren können.

2. Klasse

das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen;

authentischen Lesetexten mit Hilfe von Wörterbüchern

wesentliche Informationen entnehmen

können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen ausdrücken können;

Stichworte und Redewendungen notieren können.

3. Klasse

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

folgen und wichtige Details verstehen können;

authentische Lesetexte im wesentlichen verstehen;

sich themenbezogen ausdrücken können;

kurze Mitteilungen verfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Klasse

Die folgenden Themen sind in jeder der 3 Klassen

im Sinne der oben angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe für die jeweilige Klasse in zunehmender

sprachlicher Durchdringung zu behandeln.

Beruflicher Alltag

Mahlzeiten, Speisen und Getränke. Rezepte und

Zubereitungsarten. Französische Spezialitäten und

Fachausdrücke.

Aktuelle Themen, Nachrichten.

Privater Alltag

Selbstdarstellung, persönliche Interessen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen

Alltags der Schüler. Um die Erreichung der

Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten,

empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom

Erlebnisbereich der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder

auf Realkontakte in der zweiten Fremdsprache

vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht

des Unterrichts liegt auf der Vermittlung

der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung der zweiten Fremdsprache

als Unterrichtssprache sowie durch den

Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen

gefördert, zB mit Radio- und Fernsehberichten,

Anzeigen und Rezepten, Chansons und Hörspielen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte,

zB Speisen- und Getränkekarten, Prospekte und

Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und

Zeitungen fördern nicht nur das Leseverstehen,

sondern verstärken auch den Praxisbezug.

Für das Hör- und Leseverstehen sind Strategien

für die zunehmend selbständige Sinnerschließung

fremdsprachlicher Originaltexte von großer Bedeutung.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler

an Lektüre und Hörtexten in der zweiten

Fremdsprache gefördert werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die. Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der zweiten

Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes

ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

authentischer Texte und kommunikativer

Situationen.

Kochen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Speisen nach zeitgemäßen

Arbeitsverfahren herstellen können.

Er soll die in der Küche und in ihren

Nebenräumen verwendeten Werkzeuge, Geräte

und Maschinen sicher handhaben können.

Er soll ordentlich, sauber, wirtschaftlich und

rationell arbeiten können.

Er soll auf die Schonung der Umwelt Bedacht

nehmen.

Er soll die berufseinschlägigen Sicherheits- und

Unfallverhütungsbestimmungen kennen.

Lehrstoff

Einführung in den Küchenbetrieb

Arbeitsplatz, Arbeitsgeräte, Maschinen, Handhabung,

Pflege, Reinigung.

Berufskleidung, Berufshygiene.

Unfallverhütung.

Sicherheitsbestimmungen.

Speisen

Vorbereitung, Zubereitung, Anrichten. Konservieren.

Speisen und Speisenfolgen

regionale Küchen, österreichische Küche. Andere

nationale Küchen.

Kostformen.

Gemeinschaftsverpflegung.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,

praktischer Anwendung und dem Erfolg

aufzuzeigen.

Im Unterricht ist stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Behelfe, Maschinen und industriell vorgefertigte

Produkte sowie auf die saison- und

marktbedingten Gegebenheiten Bedacht zu nehmen.

Ferner sind unter ständiger Beachtung des

Dienstnehmerschutzes (Arbeitshygiene, Unfallverhütung)

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche und umweltschonende

Arbeitsweisen anzustreben.

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den Pflichtgegenständen „Ernährungslehre

und Lebensmittelkunde" und „Speisen-

und Menükunde" zu führen.

Einführung Servieren

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einen Tisch für eine einfache

Speisefolge decken können.

Er soll einfache Speisen und Getränke servieren

können.

Er soll Gerichte beim Tisch des Gastes

fertigstellen können.

Er soll serviertechnische Abläufe durchführen

können.

Lehrstoff

Einfaches Speisen- und Getränkeservice.

Tafel- und Bufettservice.

Arbeiten beim Tisch des Gastes.

Didaktische Grundsätze

Dem Kennenlernen von Servierabläufen ist der

Vorrang gegenüber dem Einüben von Fertigkeiten

zu geben.

Auf Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Ernährungslehre und Lebensmittelkunde"

sowie „Speisen- und Menükunde" ist Bedacht zu

nehmen.

Unverbindliche Übungen

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem

beherrschen. Er soll einige Gewandtheit im

Abschreiben und Schreiben nach Diktat und im

Anfertigen von einfachen facheinschlägigen Schriftstücken

nach den geltenden Normen haben.

Lehrstoff

Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller

Funktionstasten.

Abschreib- und Diktatübungen.

Ziffern, Zeichen und Hervorhebungen.

Gestalten von einfachen und genormten Schriftstücken.

Ausfüllen von Formularen, Ausbessern von

Fehlern.

Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Schreib- und Ansagetexte sind vorwiegend aus

dem fachlichen Bereich zu entnehmen. Auf

Fehlerfreiheit, Brauchbarkeit und Formschönheit ist

besonders zu achten."

69. In der Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Konditor [Zuckerbäcker], Lebzelter

und Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher)

lautet die Stundentafel A

„I. STUNDENTAFEL

A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

In der Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Konditor [Zuckerbäcker], Lebzelter

und Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher)

lautet die Stundentafel B

„B. FÜR LEBZELTER UND WACHSZIEHER,

BONBON- UND KONFEKTMACHER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

70. In der Anlage A/6/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Getreidemüller) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

71. In der Anlage A/6/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Molker und Käser) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

72. In der Anlage A/6/8 (Obst- und Gemüsekonservierer)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

73. In der Anlage A/7/1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Glaser, Glasgraveur, Glasschleifer und

Glasbeleger, Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger,

Hohlglasfeinschleifer [Kugler]) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

74. In der Anlage A/7/2 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Keramiker, Kerammodelleur, Porzellanformer)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

75. In der Anlage A/7/3 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Glasmaler, Kerammaler) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

76. In der Anlage A/7/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Emailleur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

77. In der Anlage A/7/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Porzellanmaler) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

78. In der Anlage A/8/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Drucker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

79. In der Anlage A/8/2 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Notenstecher, Tiefdruckformenhersteller,

Fotograveur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

80. In der Anlage A/8/3 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Flachdrucker, Siebdrucker, Kupferdrucker)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

81. In der Anlage A/8/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Typografiker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

82. In der Anlage A/8/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kartolithograf) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

83. In der Anlage A/8/6 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Schriftgießer und Stereotypeur, Stereo-

typeur und Galvanoplastiker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

84. In der Anlage A/8/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograph)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

85. In der Anlage A/8/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Reproduktionstechniker) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

86. In der Anlage A/8/9 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Druckformtechniker) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

87. Die Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Bürokaufmann) lautet

„Anlage A/9/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF BÜROKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit

Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Organisation von Betrieben

kennen. Er soll Kenntnisse über die wichtigsten

Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und

der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken

können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von Marketing

haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke

des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich in

richtiger Weise sowie unter Anwendung von

elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel

des Wirtschafts- und Steuerrechts, der Unternehmensführung

und der Volkswirtschaft kennen und

komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens.

Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch.

Der Betrieb, seine Aufgaben im Rahmen der

Wirtschaft; die Arten der Betriebe.

Der Schriftverkehr im Betrieb: Normung, Gliederung,

Sprache und Stil der kaufmännischen

Schriftstücke, Behandlung der ein- und ausgehenden

Post. Ablagemethoden.

Ein- und Verkauf der Güter. Arten der Waren.

Kaufvertrag, Formen und Inhalt; Anfrage, Angebot,

Abschluß und Erfüllung (normaler Verlauf). Konsumentenschutz.

Ausfertigung der im Orts- und Ferngeschäft

üblichen Schriftstücke: Anfrage, Angebot, Bestellung,

Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein.

Rechnung (SV).

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr,

Schiffahrt. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.

Die zur Nachrichtenübermittlung und zum

Güterverkehr gehörigen schriftlichen Arbeiten,

besonders die Versandpapiere für Post- und

Bahnbeförderung (SV).

Der gestörte Verlauf des Kaufvertrages: Mängelrüge,

Lieferverzug, Annahmeverzug (SV).

Lehrstoff der Vertiefung

Wirtschaftsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Marken-

und Musterschutz).

Volkswirtschaft

Wirtschafts- und Währungssysteme.

2. Klasse

Die Zahlung und der Zahlungsverkehr: In- und

ausländische Zahlungsmittel. Die Zahlungsvermittlung

durch die Post, durch Geld- und Kreditunternehmungen.

Die mit der Zahlung und dem Zahlungsverkehr

verbundenen schriftlichen Arbeiten: Barzahlung

(Barerlag und Inkasso), Zahlungsvordrucke der

Post (auch Postanweisung, Postnachnahme) (SV)

Zahlungsvordrucke der Geld- und Kreditunternehmungen

(SV).

Die wirtschaftliche Bedeutung des Sparens.

Möglichkeiten der Geldanlage.

Der Wechsel (normaler Verlauf; Protest, Notifikation

und Regreß). Zahlung durch Wechsel (SV).

Das Akkreditiv. Der Zahlungsverzug und das

Mahnverfahren.

Mahnbriefe, Stundungsansuchen, Postauftrag,

Klage im Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) (SV).

Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des

Kredites, Kreditgewährung, Teilzahlungsgeschäft,

Überwachung der Außenstände.

Grundsätzliches über Liquidation, Ausgleich und

Konkurs.

Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung

Einteilung der Gewerbe, Umfang und

Endigung der Gewerbeberechtigung (SV).

Der Kaufmannsbegriff. Die Geschäftsfähigkeit.

Die Firma. Das Handelsregister. Die Hilfspersonen

des Kaufmannes und deren Vollmachten. Die

Handelsvermittler: Kommissionär, selbständiger

Handelsvertreter, Makler.

Lehrstoff der Vertiefung

Wirtschaftsrecht

Wechselrecht (Wechselklage).

Grundbuch.

Volkswirtschaft

Budget und Währungspolitik.

3. Klasse

Die Unternehmung und ihre rechtlichen Formen

Die Einzelunternehmung, die Handelsgesellschaften

(Personen- und Kapitalgesellschaften), die

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die

Unternehmungszusammenschlüsse, die öffentlichen

Unternehmungen.

Der Betrieb im Bereich des Handels, des

Handwerks, der Industrie, der Dienstleistungen und

der öffentlichen Verwaltung (Begriff, Aufgaben und

Bedeutung).

Der Einzelhandelsbetrieb: Betriebsformen, innere

Organisation.

Der Großhandelsbetrieb: Begriff, Organisation,

Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf. Import und

Export im Rahmen des Großhandelsbetriebes.

Grundkenntnisse des Zollwesens.

Der Handwerksbetrieb: Merkmale und Bedeutung.

Der Industriebetrieb: Wesen, Arten; Standortfragen;

innere Organisation.

Funktion der einzelnen Betriebsabteilungen (Materialeinkauf,

Lagerhaltung und Lagerverwaltung,

Fertigung, Vertrieb).

Der Ablauf der industriellen Fertigung: Marktforschung;

Einzel-, Serien- und Massenfertigung.

Das Wichtigste über die Rationalisierung im

Fertigungsbetrieb: Arbeitsteilung, Normung, Typisierung,

Spezialisierung, Automatisation. Arbeitsentlohnung

und Lohnsysteme im Fertigungsbetrieb.

Der Betrieb der Geld- und Kreditunternehmungen

Arten; die wichtigsten Bankgeschäfte.

Der Versicherungsbetrieb: Wesen und wirtschaftliche

Bedeutung der Versicherung; Arten der

Versicherung bzw. der Versicherungsbetriebe (ohne

Sozialversicherung).

Die Betriebe des Fremdenverkehrs.

Die Betriebe der öffentlichen Verwaltung.

Personalwesen: Die Unternehmung als soziales

Gebilde; Aufgaben der Personalabteilung (Aufnahme,

Ausscheiden, Betreuung, Beurteilung, Aus-

und Weiterbildung des Personals); Personalplanung;

Organisationsfragen.

Schriftstücke im Personalbereich: Stellenausschreibung,

Stellenbewerbung, Lebenslauf, Dienstzeugnis

(SV).

Die wichtigsten Marktorganisationen: Märkte,

Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Steuerrechtliche Grundbegriffe: Steuerbegriff,

Steuerarten, Steuererklärungen, Steuerbescheide,

Rechtsmittel, Finanzverwaltung.

Übersicht über die Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen-,

Lohn-, Körperschafts-, Lohnsummen- und

Grundsteuer.

Der Schriftverkehr mit den Gebietskörperschaften,

den Berufsverbänden, dem Finanzamt (Ansuchen

um Stundung und Teilzahlungen sowie um

Fristverlängerung zur Einreichung der Abgabenerklärung).

Lehrstoff der Vertiefung

Steuerrecht

Vermögenssteuer.

Unternehmensführung

Finanzierung (Leasing, Factoring). Marketing.

Public Relations. Arbeitsplatzgestaltung. Innovation.

Volkswirtschaft

Außenhandel, Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Sozialprodukt.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrer hat bei der Vermittlung des

Lehrstoffes die Zusammensetzung der Klasse zu

berücksichtigen und unter Bedachtnahme auf die in

der Klasse vertretenen Unternehmens- und 'Betriebsarten

Schwerpunkte zu bilden. Die Bedeutung

des Marketings ist entsprechend zu betonen. Die

Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner

Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung" notwendig ist.

Jene Teilbereiche des Lehrstoffes, denen der

Klammerausdruck (SV) nachgesetzt wurde, sind

vor allem schriftlich zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und

Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen unter

Anwendung des Kopfrechnens, des schriftlichen

Rechnens und unter Verwendung von Rechengeräten

haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können; er soll

auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut

sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Berufsbezogenes Rechnen im Rahmen der Grundrechnungsarten,

der Schlußrechnung sowie der

Prozentrechnung unter Bedachtnahme auf die

Anwendung von einfachen kaufmännischen Rechenvorteilen

und den rationellen Einsatz von

Rechengeräten aus den Themenbereichen

Lehrlingsentschädigungen, Mengen- und Preisberechnungen,

Bargeldverrechnung, Umsatzsteuer-

Berechnungen, Rechnungsausstellung, Rabatt- und

Skontoberechnungen, Durchschnittsrechnung, Valuten-

und Devisenrechnung, Indexrechnung, Anlagenabschreibung,

Lagerbewirtschaftung, Darstellungsmöglichkeiten

einfacher Statistiken aus dem

Betriebsgeschehen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Devisenrechnung.

Indexrechnung.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung.

2. Klasse

Zinsenrechnung einschließlich Verzinsung mehrerer

Kapitalien und kontokorrentmäßiger Verzinsung.

Formen der Geldanlage.

Ratenrechnung.

Diskontierung einzelner Wechsel.

Formen der Finanzierung: Leasing, Factoring.

Verteilungsrechnung einschließlich Gewinnverteilung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kreditkostenvergleiche.

Komplexe Aufgaben

Finanzierungsformen.

Gewinnverteilung.

Zinsenrechnung.

3. Klasse

Personalverrechnung.

Bezugskalkulation.

Zollrechnung.

Kostenrechnung und Controlling im Handelsbetrieb.

Verkaufskalkulation im Handelsbetrieb.

Kostenrechnung im Erzeugungsbetrieb.

Produktionskalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung

Personalverrechnung

Entgeltfortzahlung.

Abfertigungen.

Komplexe Aufgaben

Bezugskalkulation (Importkalkulation).

Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert

im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das Abschätzen

des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des

Rechnens, das Kopfrechnen, die Einhaltung einer

gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen

Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn

einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen.

Der Schüler soll die notwendigen Fertigkeiten in

der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher

und steuerlicher Hinsicht haben. Er soll

wirtschaftlich denken können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel

aus dem Bereich Buchführung kennen lernen. Er

soll auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen

vertraut sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Der Beleg und seine Ablage. Die handel- und

steuerrechtlichen Vorschriften.

Einführung in das System und in die Technik der

doppelten Buchführung von der Eröffnung bis zum

Abschluß.

Vorkontieren und Buchen einfacher Geschäftsfälle.

Österreichischer Einheitskontorahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Buchen komplexer Geschäftsfälle.

Lagerbuchhaltung.

Weitere Neben- und Hilfsaufzeichnungen im

Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.

2. Klasse

Führung betrieblicher Buchungsunterlagen über

die Inventur, das Bargeld, die Waren, die Kunden

und die Lieferanten.

Vorkontieren und Buchen komplexer branchenüblicher

Geschäftsfälle.

Der tabellenförmige Buchabschluß unter Berücksichtigung

einfacher Um- bzw. Nachbuchungen.

Anlagenverrechnung und -verbuchung.

Einfache Abschlüsse von Gesellschaften.

Ausarbeiten eines für die Betriebsführung sowie

für die wichtigsten Steuererklärungen verwertbaren

Geschäftsganges (Großhandels- oder Fertigungsbetrieb).

Lehrstoff der Vertiefung

Buchen komplexer Geschäftsfälle.

3. Klasse

Lohnbuchhaltung, Buchungen im Zusammenhang

mit der Personalverrechnung.

Die wichtigsten Bewertungsvorschriften des

Handels- und des Steuerrechtes.

Buchen von Abschreibungen, Schadensfällen,

Posten der Jahresabgrenzung, Rückstellungen,

Rücklagen.

Auswerten der Buchführungsergebnisse für die

Betriebsführung und für die Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Vorschriften,

Gewinnermittlung). Komplexe Aufgaben zur

Bewertung anläßlich des Jahresabschlusses.

Bilanzanalyse und Bilanzkritik.

Cash-Flow-Analyse.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger kleinerer

Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. Auf eine

praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes

und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten.

Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der

Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer

Wert beizumessen. Auf die äußere Form aller

Ausarbeitungen ist zu achten.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Computerunterstütztes

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen

unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll Datenverarbeitungsgerecht kontieren

sowie Computerausdrücke lesen können.

Lehrstoff

3. Klasse

Überblick über die Organisation des computerunterstützten

Rechnungswesens.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen

Geschäftsfällen

Finanzbuchhaltung einschließlich Lager- und

Anlagenbuchhaltung.

Personalverrechnung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte

und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend

durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und

neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint

zweckmäßig.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über

Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung und die Bedienung von

Datenverarbeitungsgeräten haben.

Er soll über die funktionell geeignete und

ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid

wissen und Einsicht in die Auswirkungen der

Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft

haben.

Lehrstoff

1. Klasse

EDV-Hardware

Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).

Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme,

Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme,

Software für die Verwaltung von Daten in

Datensicherungssystemen).

Einführung in das Betriebssystem

Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen.

Erstellen von Listen und Adreßklebern.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz.

Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der

Berufswelt und der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur

insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems

und für den weiteren Unterricht unbedingt

erforderlich ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend

durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und

neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint

zweckmäßig.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-

und Sozialstruktur Österreichs besitzen.

Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken

zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen

zu bedienen.

Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung

Österreichs mit anderen Ländern sowohl die

Beziehung der Staaten zueinander wie auch die

Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten

Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.

Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Probleme erkennen, sich

damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit

des friedlichen Zusammenlebens der Völker

überzeugt sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrunde liegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs

Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,

Industrie und Gewerbe, Verkehr, Touristik.

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht knüpft an die in den früher

besuchten Schulen erworbenen geographischen

Kenntnisse an.

Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die

starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen

soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen

werden.

Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und

anderen einschlägigen Informationsquellen soll

angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle

Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke

normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen

Hilfsmitteln arbeiten können.

Der Schüler soll berufsspezifische Texte kurzschriftlich

aufnehmen und die eigene Niederschrift

übertragen können.

Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten

Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Maschinenkunde

Aufbau und Pflege der Schreibmaschine unter

Beachtung der Betriebsanleitung.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten.

Einfache Abschreib- und Diktatübungen.

Einfache Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen.

Kurzschrift

Verkehrsschrift. Kurzschrift als Notiz- und

Konzeptschrift.

2. Klasse

Wiedergabe von Texten und Phonogrammen.

Abschreib- und Diktatsübungen. Genormte und frei

gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken

nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.

Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Erweiterte Anwendung der Textverarbeitung.

3. Klasse

Fortsetzung der Arbeiten unter Einsatz von

bürotechnischen Hilfsmitteln. Formlose, form- und

normgerechte maschinschriftliche Wiedergabe von

Diktaten.

Spezielle Anwendungsbereiche der Textverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die Kurzschrift sollte ihrem Stellenwert in der

modernen Büropraxis entsprechend unterrichtet

werden. Deshalb sollte lediglich die Verkehrsschrift

unter Hinzufügung ausgewählter Kürzel und

Kürzungen der Eilschrift erarbeitet werden.

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in

der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen

Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen

Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Sprache und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und

privaten Alltags kommunikativ bewältigen können

und dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

erweitern.

Er soll die Rechtschreibkenntnisse festigen und

erweitern, das Wörterbuch adäquat verwenden

können und zum Lesen guter Literatur motiviert

sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Wortlehre

Rechtschreibregeln, Fremdwortschreibung, Silbentrennung,

Gebrauch des Wörterbuches.

Verbale und nonverbale Kommunikation

Einweg- und Mehrwegkommunikation. Störung

und Blockaden und deren Beseitigung.

Gestik, Mimik, Körperhaltung, Kleidung.

Klassische Literatur.

2. Klasse

Schriftlicher und mündlicher Ausdruck

Stilistik, Protokollführung, Fachtexte. Bericht.

Vortragstechnik.

Fachgespräche. Diskussion, Referat. Telefongespräch.

Gespräche mit Geschäftspartnern.

Gegenwartsliteratur.

Didaktische Grundsätze.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

typischen Kommunikationssituationen des beruflichen

und privaten Alltags, die schriftlich oder

mündlich bewältigt werden sollen.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders jene Methoden, die Freude an der

Mitteilungsleistung der Schüler bewirken (zB

Rollenspiele, Dialoge, Diskussionen).

Die Festigung der Wortlehre ergibt sich am

wirkungsvollsten aus der Übung in kommunikativen

Situationen.

Das Leseverständnis soll besonders an berufsspezifischen

Texten geübt werden."

88. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den

Lehrberuf Industriekaufmann) lautet

„Anlage A/9/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF INDUSTRIEKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

1 und in Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr mit 2,5 —

0,5 — 2 erfolgen, wobei die Gesamtstundenzahl nicht

geändert wird.

4) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen

mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

5) Die Aufteilung der Wochenstunden bzw. Unterrichtsstunden

kann in Kaufmännisches Rechnen auch mit

2.— 1 — 2 bzw. 84 — 24 — 96 und in Textverarbeitung

mit 2,5 — 2 — 0 bzw. 96 — 80 — 0 erfolgen, wobei die

Gesamtstundenzahl nicht geändert wird.

6) Siehe Anlage A, Abschnitt III.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit

Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Organisation von Betrieben

kennen. Er soll Kenntnisse über die wichtigsten

Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs und

der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken

können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung von Marketing

haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke

des Wirtschaftsverkehrs fachlich und sprachlich in

richtiger Weise sowie unter Anwendung von

elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen

können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel

des Wirtschafts- und Steuerrechts, der Unternehmensführung

und der Volkswirtschaft kennen und

komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Wesen der Wirtschaft und Begriff des Wirtschaftens.

Gütererzeugung, Güterverteilung und Güterverbrauch.

Der Betrieb, seine Aufgaben im Rahmen der

Wirtschaft; die Arten der Betriebe.

Der Schriftverkehr im Betrieb: Normung, Gliederung,

Sprache und Stil der kaufmännischen

Schriftstücke, Behandlung der ein- und ausgehenden

Post. Ablagemethoden.

Ein- und Verkauf der Güter. Arten der Waren.

Kaufvertrag, Formen und Inhalt; Anfrage, Angebot,

Abschluß und Erfüllung (normaler Verlauf). Konsumentenschutz.

Ausfertigung der im Orts- und Ferngeschäft

üblichen Schriftstücke: Anfrage, Angebot, Bestellung,

Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein.

Rechnung (SV).

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr,

Schiffahrt. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.

Die zur Nachrichtenübermittlung und zum

Güterverkehr gehörigen schriftlichen Arbeiten,

besonders die Versandpapiere für Post- und

Bahnbeförderung (SV).

Der gestörte Verlauf des Kaufvertrages: Mängelrüge,

Lieferverzug, Annahmeverzug (SV).

Lehrstoff der Vertiefung

Wirtschaftsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Marken-

und Musterschutz).

Volkswirtschaft

Wirtschafts- und Währungssystem.

2. Klasse

Die Zahlung und der Zahlungsverkehr: In- und

ausländische Zahlungsmittel. Die Zahlungsvermittlung

durch die Post, durch Geld- und Kreditunternehmungen.

Die mit der Zahlung und dem Zahlungsverkehr

verbundenen schriftlichen Arbeiten: Barzahlung

(Barerlag und Inkasso), Zahlungsvordrucke der

Post (auch Postanweisung, Postnachnahme) (SV).

Zahlungsvordrucke der Geld- und Kreditunternehmungen

(SV).

Die wirtschaftliche Bedeutung des Sparens.

Möglichkeiten der Geldanlage.

Der Wechsel (normaler Verlauf; Protest, Notifikation

und Regreß). Zahlung durch Wechsel (SV).

Das Akkreditiv. Der Zahlungsverzug und das

Mahnverfahren.

Mahnbriefe, Stundungsansuchen, Postauftrag,

Klage im Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) (SV).

Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des

Kredites, Kreditgewährung, Teilzahlungsgeschäft,

Überwachung der Außenstände.

Grundsätzliches über Liquidation, Ausgleich und

Konkurs.

Die wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung

Einteilung der Gewerbe, Umfang und

Endigung der Gewerbeberechtigung (SV).

Der Kaufmannsbegriff. Die Geschäftsfähigkeit.

Die Firma. Das Handelsregister. Die Hilfspersonen

des Kaufmanns und deren Vollmachten. Die

Handelsvermittler: Kommissionär, selbständiger

Handelsvertreter, Makler.

Lehrstoff der Vertiefung

Wirtschaftsrecht

Wechselrecht (Wechselklage).

Grundbuch.

Volkswirtschaft

Budget und Währungspolitik.

3. Klasse

Die Unternehmung und ihre rechtlichen Formen

Die Einzelunternehmung, die Handelsgesellschaften

(Personen- und Kapitalgesellschaften), die

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die

Unternehmungszusammenschlüsse, die öffentlichen

Unternehmungen.

Der Betrieb im Bereich des Handels, des

Handwerks, der Industrie, der Dienstleistungen und

der öffentlichen Verwaltung (Begriff, Aufgaben und

Bedeutung).

Der Einzelhandelsbetrieb: Betriebsformen, innere

Organisation.

Der Großhandelsbetrieb: Begriff, Organisation,

Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf. Import und

Export im Rahmen des Großhandelsbetriebes.

Grundkenntnisse des Zollwesens.

Der Handwerksbetrieb: Merkmale und Bedeutung.

Der Industriebetrieb: Wesen; Arten; Standortfragen;

innere Organisation.

Funktion der einzelnen Betriebsabteilungen (Materialeinkauf,

Lagerhaltung und Lagerverwaltung,

Fertigung, Vertrieb).

Der Ablauf der industriellen Fertigung: Marktforschung;

Einzel-, Serien- und Massenfertigung.

Das Wichtigste über die Rationalisierung im

Fertigungsbetrieb: Arbeitsteilung, Normung, Typisierung,

Spezialisierung, Automatisation. Arbeitsentlohnung

und Lohnsysteme im Fertigungsbetrieb.

Der Betrieb der Geld- und Kreditunternehmungen

Arten; die wichtigsten Bankgeschäfte.

Der Versicherungsbetrieb: Wesen und wirtschaftliche

Bedeutung der Versicherung; Arten der

Versicherungen bzw. der Versicherungsbetriebe

(ohne Sozialversicherung).

Die Betriebe des Fremdenverkehrs.

Die Betriebe der öffentlichen Verwaltung.

Personalwesen: Die Unternehmung als soziales

Gebilde; Aufgaben der Personalabteilung (Aufnahme,

Ausscheiden, Betreuung, Beurteilung, Aus-

und Weiterbildung des Personals); Personalplanung;

Organisationsfragen.

Schriftstücke im Personalbereich: Stellenausschreibung,

Stellenbewerbung, Lebenslauf, Dienstzeugnis

(SV).

Die Werbung (Werbemittel, wirtschaftliche Bedeutung).

Der unlautere Wettbewerb. Werbebriefe

und Werbeinserate (SV).

Die wichtigsten 'Marktorganisationen: Märkte,

Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Steuerrechtliche Grundbegriffe: Steuerbegriff,

Steuerarten, Steuererklärungen, Steuerbescheide,

Rechtsmittel, Finanzverwaltung.

Übersicht über die Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen-,

Lohn-, Körperschafts-, Lohnsummen- und

Grundsteuer.

Der Schriftverkehr mit den Gebietskörperschaften,

den Berufsverbänden, dem Finanzamt (Ansuchen

um Stundung und Teilzahlungen sowie um

Fristverlängerung zur Einreichung der Abgabenerklärung).

Lehrstoff der Vertiefung

Steuerrecht

Vermögenssteuer.

Unternehmensführung

Finanzierung (Leasing, Factoring). Marketing.

Public Relations. Arbeitsplatzgestaltung. Innovation.

Volkswirtschaft

Außenhandel, Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Sozialprodukt.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrer hat bei der Vermittlung des

Lehrstoffes die Zusammensetzung der Klasse zu

berücksichtigen und unter Bedachtnahme auf die in

der Klasse vertretenen Unternehmens- und Betriebsarten

Schwerpunkte zu bilden. Die Bedeutung

des Marketings ist entsprechend zu betonen. Die

Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner

Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge

Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand

„Textverarbeitung" notwendig ist.

Jene Teilbereiche des Lehrstoffes, denen der

Klammerausdruck (SV) nachgesetzt wurde, sind

vor allem schriftlich zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und

Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen unter

Anwendung des Kopfrechnens, des schriftlichen

Rechnens und unter Verwendung von Rechengeräten

haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können; er soll

auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut

sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Berufsbezogenes Rechnen im Rahmen der

Grundrechnungsarten, der Schlußrechnung sowie

der Prozentrechnung unter Bedachtnahme auf die

Anwendung von einfachen kaufmännischen Rechenvorteilen

und den rationellen Einsatz von

Rechengeräten aus den Themenbereichen

Lehrlingsentschädigungen, Mengen- und Preisberechnungen,

Bargeldverrechnung, Umsatzsteuerberechnungen,

Rechnungsausstellung, Rabatt- und

Skontoberechnungen, Durchschnittsrechnung, Valuten-

und Devisenrechnung, Indexrechnung, Anlagenabschreibung,

Lagerbewirtschaftung, Darstellungsmöglichkeiten

einfacher Statistiken aus dem

Betriebsgeschehen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Devisenrechnung.

Indexrechnung.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung.

2. Klasse

Zinsenrechnung einschließlich Verzinsung mehrerer

Kapitalien und kontokorrentmäßiger Verzinsung.

Formen der Geldanlage.

Ratenrechnung.

Diskontierung einzelner Wechsel.

Formen der Finanzierung: Leasing, Factoring.

Verteilungsrechnung einschließlich Gewinnverteilung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kreditkostenvergleiche.

Komplexe Aufgaben

Finanzierungsformen.

Gewinnverteilung.

Zinsenrechnung.

3. Klasse

Personalverrechnung.

Bezugskalkulation.

Zollrechnung.

Kostenrechnung und Controlling im Handelsbetrieb.

Verkaufskalkulation im Handelsbetrieb.

Kostenrechnung im Erzeugungsbetrieb.

Produktionskalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung

Personalverrechnung

Entgeltfortzahlung.

Abfertigungen.

Komplexe Aufgaben

Bezugskalkulation (Importkalkulation).

Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert

im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen,

ziffernsparender Methoden, das Abschätzen

des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des

Rechnens, das Kopfrechnen, die Einhaltung einer

gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen

Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn

einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen.

Der Schüler soll die notwendigen Fertigkeiten in

der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher

und steuerlicher Hinsicht haben. Er soll

wirtschaftlich denken können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich bestimmte Kapitel

aus dem Bereich Buchführung kennenlernen. Er soll

auch mit arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut

sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Der Beleg und seine Ablage. Die handels- und

steuerrechtlichen Vorschriften.

Vorkontieren und Buchen einfacher Geschäftsfälle.

Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Buchen komplexer Geschäftsfälle.

Lagerbuchhaltung.

Weitere Neben- und Hilfsaufzeichnungen im

Rahmen der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.

2. Klasse

Einführung in das System und in die Technik der

doppelten Buchführung von der Eröffnung bis zum

Abschluß.

Führung betrieblicher Buchungsunterlagen über

die Inventur, das Bargeld, die Waren, die Kunden

und die Lieferanten.

Vorkontieren und Buchen komplexer branchenüblicher

Geschäftsfälle.

Der tabellenförmige Buchabschluß unter Berücksichtigung

einfacher Um- bzw. Nachbuchungen.

Anlagenverrechnung und -verbuchung.

Einfache Abschlüsse von Gesellschaften.

Ausarbeitung eines für die Betriebsführung sowie

für die wichtigsten Steuererklärungen verwertbaren

Geschäftsganges (Großhandels- und Fertigungsbetrieb).

Lehrstoff der Vertiefung

Buchen komplexer Geschäftsfälle.

3. Klasse

Lohnbuchhaltung, Buchungen im Zusammenhang

mit der Personalverrechnung.

Die wichtigsten Bewertungsvorschriften des

Handels- und des Steuerrechts.

Buchen von Abschreibungen, Schadensfällen,

Posten der Jahresabgrenzung, Rückstellungen,

Rücklagen.

Auswerten der Buchführungsergebnisse für die

Betriebsführung und für die Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Vorschriften,

Gewinnermittlung). Komplexe Aufgaben zur

Bewertung anläßlich des Jahresabschlusses.

Bilanzanalyse und Bilanzkritik.

Cash-flow-Analyse.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger kleinerer

Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. Auf. eine

praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes

und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten.

Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der

Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer

Wert beizumessen. Auf die äußere Form aller

Ausarbeitungen ist zu achten.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Computerunterstütztes

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen

unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen

lösen können.

Er soll datenverarbeitungsgerecht kontieren sowie

Computerausdrucke lesen können.

Lehrstoff

3. Klasse

Überblick über die Organisation des computerunterstützten

Rechnungswesens.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen

Geschäftsfällen

Finanzbuchhaltung einschließlich Lager- und

Anlagenbuchhaltung.

Personalverrechnung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte

und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen

gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend

durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und

neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint

zweckmäßig.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über

Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung und die Bedienung von

Datenverarbeitungsgeräten haben.

Er soll über die funktioneil geeignete und

ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid

wissen und Einsicht in die Auswirkungen der

Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft

haben.

Lehrstoff

1. Klasse

EDV-Hardware

Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).

Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme,

Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme,

Software für die Verwaltung von Daten in

Datensicherungssystemen).

Einführung in das Betriebssystem

Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen.

Erstellen von Listen und Adreßklebern.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz.

Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der

Berufswelt und der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur

insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems

und für den weiteren Unterricht unbedingt

erförderlich ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend

durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und

neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint

zweckmäßig.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-

und Sozialstruktur Österreichs besitzen.

Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken

zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen

zu bedienen.

Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung

Österreichs mit anderen Ländern sowohl die

Beziehung der Staaten zueinander wie auch die

Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten

Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.

Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Probleme erkennen, sich

damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit

des friedlichen Zusammenlebens der Völker

überzeugt sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrundeliegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs

Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,

Industrie und Gewerbe, Verkehr, Touristik.

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht knüpft an die in den früher

besuchten Schulen erworbenen geographischen

Kenntnisse an.

Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die

starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen

soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen

werden.

Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und

anderen einschlägigen Informationsquellen soll

angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle

Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.

Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse über die im industriellen

Bereich verwendeten wichtigen Roh-,

Werk- und Hilfsstoffe; ihre technologische Gewinnung

und ihr Einsatz für bestimmte Anwendungsbereiche

auf Grund ihrer speziellen Eigenschaften.

Wecken des Verständnisses für den Zusammenhang

von technischen und wirtschaftlichen Fragen,

um zu einem gewissen Urteilsvermögen in technischen

Belangen zu gelangen.

Lehrstoff

Der Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung

der Klasse nach Fachbereichen zu erstellen. Er

umfaßt

Teil A: Allgemeine Grundlagen,

Teil B: Lehrstoff für einzelne Fachbereiche der

Industrie.

Bei einer Differenzierung nach bestimmten

Fachbereichgruppen ist jenes Stoffgebiet des Teiles

A, welches für die in der Klasse vertretenen

Fachbereiche von wesentlicher Bedeutung ist,

eingehend, die anderen Stoffgebiete des Teiles A

sind übersichtlich zu behandeln. Aus Teil B ist jener

Lehrstoff auszuwählen, welcher den in der Klasse

vertretenen Fachbereichen überwiegend gerecht

wird.

Teil A: Allgemeine Grundlagen

Standort und Standortfaktoren; Industriebetrieb

und Umwelt; Umweltschutzfragen.

Energie, Energieumwandlung, Energieversorgung,

Energieverknappung, Energieträger.

Erdöl als Energieträger und Rohstoff: Gewinnung,

Verarbeitung, Produkte, Verwendung.

Gas als Wärmeenergieträger, als Treibstoff und

als Rohstoff für die Petrochemie: Kohlengas,

Erdgas, Propan, Butan, Stadtgas, industriell verwendete

Gase.

Kohle und Koks: Förderung, Aufbereitung,

Handelsware, Verwendung.

Elektrische Energie: Erzeugung und Verbrauch;

Stromnetz, Stromübertragung, Verbundnetz;

Stromspannung, Stromumwandlung.

Schutzerdung; Sicherungen; Tarife. Elektrische

Energie und Umweltschutz. Bedeutung für Österreichs

Wirtschaft.

Teil B: Lehrstoff für einzelne Fachbereiche

der Industrie

1. Maschinen- und Stahlindustrie sowie sonstige

metallverarbeitende Industrie

Metalle als Werkstoffe und als Handelsprodukte.

Gußeisen.

Stahl: Begriffe, Eigenschaften, Sorten; Wärmebehandlung.

Edelstahle und ihre Legierungsmetalle.

Bleche: Arten, Eigenschaften, Anwendungsbereiche.

Die Hartmetalle und ihr Einsatz.

Die Nichteisenmetalle und ihre Legierungen im

Maschinenbau.

Kunststoffe und Kautschuk im Maschinenbau.

Oberflächenschutz von Metallen.

Be- und Verarbeitung von Metallen: Verfahren,

Eigenschaften der Produkte, Anwendungsbereich

im Maschinenbau; Arten der Verformung;

Metallverbindungen.

Überblick über Schrauben (Gewinde).

Lager von Maschinen; Dichtungen; Schmiermittel;

sonstige Öle für die Metallverarbeitung.

Grundbegriffe der Mechanik: Kraft; Einheiten;

Kraftübertragung.

Übersicht über die wichtigsten Maschinen des

Baugewerbes und für die Be- und Verarbeitung

von Metall, Holz, Kunststoffen, Stein, Leder,

Papier, Textilien und Lebensmitteln.

Grundzüge von Verbrennungs- und Elektromotoren.

Unfallverhütung, einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

2. Gaswerke, Kokereien, Gasindustrie, Wärme-

und Heizungstechnik, Wasser

Wasser: Gewinnung, Pumpanlagen, Rohrnetze,

Speicherung; Qualitätsprüfung; Kläranlagen,

Kanalisation.

Überblick über die Grundlagen der Chemie

dieses Fachbereiches.

Kokerei — Gaswerk: Technologische Verarbeitung

der Steinkohle; Steinkohleprodukte;

Eigenschaften, Verwendung.

Erdgas: Erdgas als Heizgas und in der

Petrochemie; Propan, Butan; Stadtgas.

Gasgemische, Gasspaltanlagen, Speicherung,

Rohrnetz, Tarife.

Überblick über Gasgeräte: Aufbau, Funktion,

Sicherheitseinrichtungen. Technisch verwendete

Gase, Schweißbrenner, Knallgasgebläse;

Daniell'scher Hahn.

Heizöltanks (gesetzliche Vorschriften), Ölbrenner.

Fernheizwerke; Zentralheizungsanlagen; Öfen

für feste und flüssige Brennstoffe; elektrische

Öfen und Heizgeräte; Industrieöfen.

Installationsmaterial: Rohre, Rohrverbindungen.

Heizungs- und Gasarmaturen.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

3. Bergbau

Überblick über den österreichischen Bergbau.

Bergfreie Mineralien

a) Kohle: Steinkohle, Braunkohle;

b) Erze: Eisenerz, Eisenglimmer, Wolframerz,

Blei-Zinkerze, Kupfererz, Antimonerz,

Golderz;

c) Sonstige bergfreie Mineralien: Gips, Anhydrit,

Schwerspat, Graphit.

Grundeigene Mineralien

Magnesit, Talk und Talkschiefer, Kaolin, Ton,

Sande, Betonit, Illit, Quarz und Quarzit,

Quarzsand, Feldspat, Kieselgur, Traß.

Bundeseigene Mineralien

Salzsole, Steinsalz.

Erdöl, Erdgas, Ölschiefer

Erdöl, Erdgas, Ölschiefer.

Bergbau und Hüttenproduktion.

Förderung und Bergwirtschaft bei den für die

Wirtschaft wichtigen Mineralien.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

4. Hüttenindustrie, metallurgische Industrie

Einteilung der Metalle; Erzsorten, Erzaufbereitung;

Hochofen und Hochofenprodukte; Gießereiroheisen;

Ferrolegierungen.

Verfahren der Stahlerzeugung; Stahlarten;

Edelstähle und Legierungsmetalle; Wärmebehandlung

des Stahls; Härtemetalle und ihr

Einsatz.

Chemische und mechanische Werkstoffprüfung.

Arten der Verformung.

Gießen, auch von Nichteisenmetallen; besondere

Gießverfahren. Bleche; nahtlose und

geschweißte Rohre.

Nichteisenmetalle. Leichtmetalle. Edelmetalle.

Seltene Metalle. Pulvermetalle; Sintermetalle.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

5. Elektroindustrie

Der elektrische Strom: Stromarten, Meßwerte;

elektrischer Widerstand; elektrisches Leit- und

Widerstandsmaterial; Isoliermaterial, Stromerzeugung;

Stromübertragung; Stromumspannung,

Stromverteilungsnetz; Stromumwandlung.

Elektrische Meßgeräte und Schutzeinrichtungen.

Anwendung von Elektromagneten; Induktivität

und Kapazität.

Elektrische Geräte: Koch-, Heiz- und Heißwassergeräte,

Geräte der Kältetechnik; Beleuchtungsgeräte;

medizinische Geräte.

Elektrische Motoren und Maschinen.

Überblick über die Steuerungs- und Regelungstechnik.

Einführung in die Nachrichten-, Radio- und

Fernsehtechnik.

Unfallverhütung: einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

6. Gummi- und Kunststoffindustrie

Anorganische Chemie: Luft, Wasser, Säuren,

Basen, Salze.

Organische Chemie: Überblick über die kettenförmigen

Verbindungen (Paraffine, Olefine,

Ringverbindungen, Benzol und -abkömmlinge).

Kunststoffe: Wirtschaftliche Bedeutung; Eigenschaften,

allgemein und im Vergleich mit

anderen Werkstoffen.

Bildungsreaktionen: Aufbau und die damit

zusammenhängenden Eigenschaften.

Mischen der Kunststoffe zur Erreichung

bestimmter Eigenschaften.

Einteilung der Kunststoffe.

Die heute gebräuchlichen Kunststoffarten.

Verarbeitungsverfahren.

Rohstoffe und Halbfabrikate dieses Fachbereichs.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

7. Chemische Industrie

Grundbegriffe: Atome, Moleküle, Elemente.

Anorganische Chemie: Übersicht über Sauerstoff,

Wasserstoff, Stickstoff, Kohlenstoff,

Halogene, Schwefel, Phosphor, Arsen, Antimon,

Wismut, Bor, Silizium. Säuren; Laugen;

Salze.

Organische Chemie: Übersicht über kettenförmige

Verbindungen, Alkohole, Aldehyde, organische

Säuren, Esther, Äther, Kohlehydrate.

Industriell wichtige Produkte: Methan, Äthan;

Äthylen, Propylen; Azetylen; Methanol, Äthanol;

Glykol; Glyzerin; Formaldehyd; Azeton;

Ameisensäure, Buttersäure, Milchsäure, Essigsäure,

Fettsäuren.

Die technische Rohölverarbeitung in der

Raffinerie; Erdölprodukte.

Destillation von Kohle: Die wichtigsten Nebenprodukte

und ihre Verwertung.

Erzeugung von Seifen, Laugen, Waschmitteln,

Farben, Lacken, Klebstoffen, Düngemitteln und

Schädlingsbekämpfungsmitteln.

Kohlehydrate (Stärke, Zucker und Zellulose)

als industrielle Rohstoffe.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

8. Holzindustrie

Chemie des Holzes: Feinbau der Holzzellwand,

chemische Zusammensetzung der Hölzer.

Verarbeitung des Holzes unter Erhaltung der

Fasern.

Holzschliff: Verfahren und Eigenschaften,

Ausnutzung des Holzes.

Zellstoff: Verfahren, Ausbeute, Beschaffenheit,

Nebenerzeugnisse und Abfallverwertung.

Weiterverarbeitung des Zellstoffes zu Papier.

Herstellung von Pappe. Verarbeitung des

Holzes unter Abbau der Fasern.

Verfahren zur Herstellung von Chemiefasern

aus Zellulose.

Holzverzuckerung: Verfahren und Verwendung.

Holzverbrennung: Heizwert und Brenneigenschaften.

Holzfeuerungen.

Holzverkohlung: Verfahren und Erzeugnisse.

Holzvergasung: Verfahren und Verwendung.

Holzschutz: Verfahren und Holzschutzmittel.

Feuerschutz.

Harzgewinnung.

Gerbstoffe.

Technologische Eigenschaften: Oberflächenbehandlung

und Oberflächenvergütung, Oberflächenschutz.

Dämpfen und Holztrocknung, Holzverformung.

Chemische Hilfsmittel der Holzvefarbeitung

und Holzvergütung.

Leime und Kleber.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

9. Papier- und Pappeindustrie

Eigenschaften des Holzes.

Chemische Holzverwertung: Trockene Destillation

des Holzes (Produkte und Verwertung);

Herstellung von Zellstoff.

Weiterverarbeitung von Zellstoff.

Verarbeitung der Zellulosefaser zu Chemieseide

und Chemiespinnfaser.

Papier: Begriff, Erzeugung, Verarbeitung zu

Halb- und Ganzzeug.

Maschinelle und Handpapiererzeugung.

Handelsübliche Papierformate.

Papierarten nach der Erzeugung und nach der

Stoffzusammensetzung.

Papiersorten und -prüfung.

Pappe: Begriff, Erzeugung, Verarbeitung zu

Halb- und Ganzzeug. Pappearten nach der

Erzeugung und nach der Stoffzusammensetzung.

Materialprüfung.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

10. Nahrungs- und Genußmittelindustrie

Zusammensetzung der Nahrungsmittel (Nähr- und

Wirkstoffe).

Konservierung, Färbung, Lebensmittelkontrolle.

Codex alimentarius austriacus.

Qualitätsmerkmale, Verfälschungen.

Industrielle Be- und Verarbeitung von

a) Getreidefrüchten zu Mahlprodukten, Brot,

Backwaren, Teigwaren;

b) Stärke und Zucker;

c) Obst und Südfrüchten;

d) Gemüse, Kartoffeln;

e) Fleisch und Fleischwaren;

f) Fischen und Fischwaren;

g) Milch und Milchwaren;

h) Fetten und Ölen.

Technische Fettverwertung.

Industrielle Erzeugung von Wein, Bier, Spiritus,

Hefe und Essig, Kaffee, Tee und Kakao.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

11. Textilindustrie, ledererzeugende und -verarbeitende

Industrie

a) Fachbereich „Textil"

Einteilung der textilen Faserstoffe.

Gewinnung und Verarbeitung von Baumwolle,

Schafwolle, Flachs, Hanf, Jute,

Nessel- und Hartfasern, tierischen Wollarten

und Haaren, Seiden und Kunststoffasern.

Die Bedeutung von Fasermischungen.

Die Texturierung von Garnen; Garnrechnung.

Erzeugnisse der Spinnerei und der Weberei.

Web-, Wirk- und Strickwarenkonfektion.

Erzeugung von Vorhängen, Teppichen,

Bodenbelägen, Filzen und Hüten, Seilerwaren.

Bekleidung.

b) Fachbereich „Leder"

Haut- und pelzliefernde Tiere.

Aufbau der tierischen Haut. Rohhaut;

Wasserwerkstatt; Beizen der Blößen; Ledergerbung;

Zurichtearbeiten.

Lederprüfung; Lederpflege; Lagerung. Ledersorten.

Lederaustauschstoffe.

Übersicht über die Lederverarbeitung und

ihre Produkte.

Pelze: Gerbung, Zurichten, Veredelung.

Pelzpflege.

Werkstoffe und Halbfabrikate in der

lederverarbeitenden Industrie.

Schuhe, Lederwaren und Lederbekleidung.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche

Bestimmungen.

12. Industrie zur Herstellung optischer und feinmechanischer

Geräte einschließlich der Erzeugnisse

für den Fotohandel

Herstellung optischen Glases.

Herstellung und Vergütung von Linsen.

Projektionslampen.

Fotoapparate, Filmkameras, Vergrößerungsgeräte,

Projektionsapparate.

Begriffe: Lichtstärke, Brennweite, Bildwinkel,

Objektiv und Okular.

Linsen und Lupen. Fernrohre; Mikroskop;

Theodolite.

Brillengläser, Brillenfassungen, Sonnenschutzgläser.

Beleuchtungsstärkemesser, Refraktometer, Polarimeter,

Kolorimeter, Spektroskop, Fotozellen,

Belichtungsmesser, Pyrometer, Entfernungsmesser,

Stereoskop.

Fotographisches Material.

Fotochemischer Prozeß. Fotochemikalien und

fotografisches Zubehör.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

13. Keramische Industrie, Glasindustrie und Baustoffindustrie

Mauerziegel, Profilziegel, Hohlziegel, Deckenziegel,

Pflasterziegel, Dachziegel, Drainrohre,

Terrakotten, Kacheln, Steingutwaren, feuerfeste

Steine.

Steinzeug, Klinker,Porzellan.

Kalkfreie Bindemittel: Ton, Lehm, Gips,

Magnesiamörtel.

Luftkalke: Weißkalk, Graukalk, Kalkmörtel.

Hydraulische Kalke: Wasserkalk, hydraulischer

Kalk; hydraulische Zuschlagsstoffe.

Zemente: Arten, Beton, Zusätze zu Beton,

Stahlbeton, Betonstein, Leichtbeton.

Wärmedämmung: Anorganische und organische

Dämmstoffe.

Bausteine und Bauteile aus Leicht-Baustoffen.

Fertigbauteile.

Fassadenschutz.

Glas: Flachglas, Flachglas für besondere

Zwecke (Prismenglas, Trübglas, Sicherheitsglas,

Farbglas, Elektrolytglas); Hohlglas; Glasbausteine.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

14. Fahrzeugindustrie (Schienen- und Straßenfahrzeuge)

Maßeinheiten für Masse, Kraft, Drehmoment,

Arbeit und Leistung.

Be- und Verarbeitung von Metallen im

Fahrzeugbau: Verfahren, Produkte, Arten der

Verformung, Metallverbindungen.

Werkstoffe und Halbfabrikate dieses Fachbereichs.

Triebwerksbereich: Otto-, Diesel- und Elektromotoren.

Kraftstoffe und Öle für diese Motoren;

Schmierfette.

Fahrwerk: Auto- und sonstige Fahrzeugreifen;

Chassis; Aufbauten.

Unterbodenschutz bei Fahrzeugen.

Gummi- und Kunststoffschläuche für Hydraulik

und Druckluft.

Die Innenausstattung von Fahrzeugen.

Kraftübertragungselemente (Wellen, Lager,

Triebe, Kupplungen); Dichtungen.

Kraftübertragung; Radaufhängung; Bremsanlagen;

Lenkung.

Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen.

Unfallverhütung; einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu

pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung

sollen anhand von Warenproben und Modellen

erfolgen. Zusätzlich sollen alle zur Verfügung

stehenden Unterrichtshilfen gezielt eingesetzt werden.

Auf die Querverbindung zu Wirtschaftsgeographie

ist besonders Bedacht zu nehmen, auf

warenkundliche Fachliteratur und Fachzeitschriften

ist hinzuweisen.

Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als

Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung

und des sparsamen Einsatzes der Energie ist

besonders zu verweisen. Der Umweltschutzgedanke

ist in den Unterricht einzubauen.

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke

normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen

können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen

Hilfsmitteln arbeiten können.

Der Schüler soll berufsspezifische Texte kurzschriftlich

aufnehmen und die eigene Niederschrift

übertragen können.

Er soll sich der Wirkung eines gut gestalteten

Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Maschinenkunde

Aufbau und Pflege der Schreibmaschine unter

Beachtung der Betriebsanleitung.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten.

Einfache Abschreib- und Diktatübungen.

Einfache Arbeiten mit Textverarbeitungsprogrammen.

Kurzschrift

Verkehrsschrift. Kurzschrift als Notiz- und

Konzeptschrift.

2. Klasse

Wiedergabe von Texten und Phonogrammen.

Abschreib- und Diktatübungen. Genormte und frei

gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken

nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.

Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Erweiterte Anwendung der Textverarbeitung.

3. Klasse

Fortsetzung der Arbeiten unter Einsatz von

bürotechnischen Hilfsmitteln. Formlose, form- und

normgerechte maschinschriftliche Wiedergabe von

Diktaten.

Spezielle Anwendungsbereiche der Textverarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Die Kurzschrift sollte ihrem Stellenwert in der

modernen Büropraxis entsprechend unterrichtet

werden. Deshalb sollte lediglich die Verkehrsschrift

unter Hinzufügung ausgewählter Kürzel und

Kürzungen der Eilschrift erarbeitet werden.

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in

der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen

Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen

Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Sprache und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und

privaten Alltags kommunikativ bewältigen können

und dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

erweitern.

Er soll die Rechtschreibkenntnisse festigen und

erweitern, das Wörterbuch adäquat verwenden

können und zum Lesen guter Literatur motiviert

sein.

Lehrstoff

1. Klasse

Wortlehre

Rechtschreibregeln, Fremdwortschreibung, Silbentrennung,

Gebrauch des Wörterbuches.

Verbale und nonverbale Kommunikation.

Einweg- und Mehrwegkommunikation.' Störungen

und Blockaden und deren Beseitigung.

Gestik, Mimik, Körperhaltung, Kleidung.

Klassische Literatur.

2. Klasse

Schriftlicher und mündlicher Ausdruck

Stilistik, Protokollführung, Fachtexte. Bericht.

Vortragstechnik.

Fachgespräche. Diskussion, Referat. Telefongespräch.

Gespräche mit Geschäftspartnern.

Gegenwartsliteratur.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

typischen Kommunikationssituationen des beruflichen

und privaten Alltags, die schriftlich oder

mündlich bewältigt werden sollen.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich

besonders jene Methoden, die Freude an der

Mitteilungsleistung der Schüler bewirken (zB

Rollenspiele, Dialoge, Diskussionen).

Die Festigung der Wortlehre ergibt sich am

wirkungsvollsten aus der Übung in kommunikativen

Situationen.

Das Leseverständnis soll besonders an berufsspezifischen

Texten geübt werden."

89. In der Anlage A/9/11 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Binnenschiffer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

90. In der Anlage A/10/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Tischler) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

91. In der Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kunststoffverarbeiter) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

92. In der Anlage A/10/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Säger) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

93. In der Anlage A/10/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Binder) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

94. In der Anlage A/10/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Drechsler) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

95. In der Anlage A/10/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bootbauer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

96. In der Anlage A/10/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Wagner) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

97. In der Anlage A/10/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bürsten- und Pinselmacher) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

98. In der Anlage A/10/9 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

99. In der Anlage A/10/10 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Korb- und Möbelflechter) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

100. In der Anlage A/11/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Fahrzeugtapezierer [Fahrzeugsattler],

Polsterer, Tapezierer und Bettwarenerzeuger)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

101. In der Anlage A/11/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Lackierer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

102. In der Anlage A/11/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Maler und Anstreicher) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

103. In der Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Schilderhersteller) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

104. In der Anlage A/11/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Vergolder und Staffierer) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

105. In der Anlage A/12/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Blechschlosser, Spengler) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

106. In der Anlage A/12/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kupferschmied) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

107. In der Anlage A/12/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Karosseur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

108. In der Anlage A/13/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur,

Wasserleitungsinstallateur) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

109. In der Anlage A/13/2 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Zentralheizungsbauer, Rohrleitungsmonteur)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

110. In der Anlage A/14/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Former und Gießer, Metall- und

Eisengießer, Gelbgießer, Zinngießer) lautet die

Stundentafel A

„I. STUNDENTAFEL

A. FÜR FORMER UND GIESSER (METALL-

UND EISEN), GELBGIESSER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

In der Anlage A/14/1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Gießer, Metall- und Eisengießer,

Gelbgießer, Zinngießer) lautet die Stundentafel B

„B. FÜR ZINNGIESSER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

111. In der Anlage A/14/2 [Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Modelltischler (Formentischler)]

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

112. Die Anlage A/15/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Mechaniker) lautet

„Anlage A/15/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF MECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den berufsspezifischen

Werk- und Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und

Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und

Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften

und des Umweltschutzes.

Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebote soll zusätzlich über Begriffe der

Digitaltechnik Bescheid wissen; er soll auch

komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische und physikalische Grundbegriffe.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von

metallischen und nichtmetallischen Werk- und

Hilfsstoffen.

Normung und Prüfung von Werkstoffen.

Wärmebehandlung von Stahl.

Messen, Anreißen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

spanlosen und spanende Formgebung.

Fügetechniken

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Thermische Trennverfahren.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.

Passungen.

Verbindungselemente

Schrauben, Keile, Federn, Stifte, Nieten.

Bauelemente

Hebel, Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.

Schalt- und Regelwerke.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Digitaltechnik

Begriffe, digitales Messen.

Komplexe Aufgaben

Auswahlkriterien für Werkstoffe, Maschinen und

Geräte. Aufnahme und Auswertung von Kennlinien.

Erstellen von Wartungsplänen.

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung

sind besonders die facheinschlägigen

Normen zu berücksichtigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit sowie auf die

notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von

Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für

die Regel- und Steuertechnik ausführen können; er

soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Rechnungen in Zusammenhang mit Passungen.

Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden

Fertigung.

Das Übersetzungsverhältnis bei Riemen- und

Zahnradtrieb.

Rechnungen zum Kegeldrehen.

Rechnungen zum Arbeiten mit dem Teilkopf.

Berechnungen von modulabhängigen Zahnradabmessungen.

Rechnungen aus dem Stoffgebiet der Mechanik,

Pneumatik, Hydraulik, Wärmelehre, Elektrotechnik

und NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik.

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik und

NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen.

Als Rechenhilfen sind Arbeitsberichte, Diagramme

und Tabellen und weitere Rechenhilfen,

soweit wie möglich zu verwenden. Formelumwandlungen

sind nur in fachbezogenen Beispielen

anzuwenden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich arbeiten zu

können.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung und Lesen von

Werkzeichnungen.

Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen

und Textangaben.

Normgerechte Darstellung von Maschinen- und

Bauelementen.

Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben

und Oberflächenzeichen.

Schaltzeichen und Schaltpläne für die Regel- und

Steuertechnik.

Schematische Darstellung von Funktionsabläufen.

Anfertigung und Lesen von Diagrammen.

Zeichnungen für die NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem

Schüler das Verständnis für die Herstellung der

Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln

zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis

der Fachkunde erstrebt werden, wobei

nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern

der erzielte Erfolg entscheidend ist.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.

Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

und der Regel- und Steuertechnik

Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher

Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,

Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.

Fertigung.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Erstellen von Meßprotokollen.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderer unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung

in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung

der verwendeten Werkzeuge, Maschinen

und Meßgeräte. Anleitung, Werkstücke technisch

richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und

fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher

Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung

und des Umweltschutzes. Wecken und

Förderung der beruflichen Verantwortung.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Messen. Anreißen. Spanlose und spanende

Arbeitstechniken mit Handwerkzeugen und Werkzeugmaschinen.

Fügetechniken

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Thermische Trennverfahren.

Wärmebehandlung von Stählen.

Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung

und Korrosionsschutz von Werkstoffen.

Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach

Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern; erforderlichenfalls

Erstellung von Arbeitsplänen.

Fallweise Unterweisung in speziellen Arbeitstechniken.

Didaktische Grundsätze

Im Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler geholfen werden, die im

Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu ergänzen.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf den Unterricht

in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

abzustimmen.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu

nehmen.

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und

Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso

anzustreben wie die Beachtung der bestehenden

Normen, der Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz."

113. In der Anlage A/15/2 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Büchsenmacher, Waffenmechaniker)

lautet

„Anlage A/15/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER,

WAFFENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, Entsorgung und

wirtschaftlicher Verarbeitung. Vertrautmachen mit

Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,

Geräten und Maschinen sowie insbesondere der

Automatisierungstechniken.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik.

Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die

Funktion von Meßeinrichtungen sowie die gesetzlichen

Bestimmungen für explosive Stoffe kennen; er

soll auch komplette Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

a) Naturlehre

Berufsbezogene physikalische und chemische

Grundbegriffe.

Grundkenntnisse der Wärmelehre, der Mechanik

und Festigkeitslehre; ihre Anwendung als Ergänzung

zur Ballistik und Waffenkonstruktion. Optische

Grundbegriffe.

b) Werkstoff- und Gerätekunde

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von

metallischen und nichtmetallischen Werk- und

Hilfsstoffen. Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

spanabhebenden Formgebung.. Härtetechnische

Grundbegriffe. Verbindungstechniken.

Vollendungsarbeiten. Meßwerkzeuge und Passungen.

Elektrische Grundlagen.

c) Spezielle Fachkunde

Ballistik

Treib- und Zündmittel. Geschoß- und Patronentypen.

Gasdruckkurven, Gasdruckmeßgeräte, Mündungsenergie

und Impulsgesetz. Fluggeschwindigkeit,

Flugzeitmeßgeräte, Flugbahnkurven, Schuß im

Hochgebirge. Kaliber und Patrone. Wirkung und

Zerlegung der Geschosse. Vibration, Streuungs- und

Trefferbilder. Handhabung und Auswertung

der Schußtafeln der einzelnen Munitionsfirmen.

Beurteilungsverfahren des Schrot- und Büchsenschusses.

Beschußgesetz.

Waffenkonstruktion

Geschichtliche Entwicklung der Handfeuerwaffen.

Verschlußtypen und hauptsächliche Systemarten.

Moderne in- und ausländische Verschlußsysteme.

Auswirkungen der Pulverexplosion auf die

Aufnahme der Kräfte sowie auf die Festigkeit des

Lauf- und Verschlußmaterials. Kombinierte Waffen,

Repetier- und Selbstladewaffen. Abzugseinrichtungen

und Sicherungen. Mechanische und

optische Visiereinrichtungen. Schäftungsarten.

Wahl, Prüfung, Handhabung und Verwendung der

Jagdwaffen. Einführung in das Gebiet der Sportwaffen.

Einteilung und Funktionsweise der Faustfeuerwaffen.

Waffengesetz.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Meßtechnik

Mechanische, optische und elektrische Messungen.

Gesetzliche Bestimmungen

Sprengstoffgesetz, Pyrotechnikgesetz Lagerungsvorschriften.

Komplexe Aufgaben

Schneiden und Lochen. Wiederladen der Munition.

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur

Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Metrische Maße und Massen, englisches Zollmaß.

Flächen-, Rauminhalts- und Masseberechnungen.

Trigonometrische Lehrsätze, einfache Gleichungen

und deren Umwandlung. Berechnungen zur

Bewegungs- und Festigkeitslehre sowie der Dynamik

und der Schießtechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Bewegungs- und Festigkeitslehre

sowie der Dynamik und der Schießtechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen. Bei etwa auftretenden Mängeln in den

Grundkenntnissen des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen können verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich zu

arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung und Lesen von

Werkzeichnungen.

Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen.

Konstruktionszeichnungen und Aufstellen von

Stücklisten von Waffenbaugruppen, wie Schlössern,

Garnituren, Schnellern, Fernrohrmontagen und

einfachen Einabzügen. Zusammenstellungszeichnungen

der gangbaren Jagdwaffensysteme.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den im Beruf üblichen

zeichnerischen Darstellungsweisen vertraut zu

machen. Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der

Schüler die Grundlagen zur Weiterbildung erwirbt.

Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das

Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für

die wichtigsten Konstruktionen des Berufes zu

wecken. Bei allen Zeichnungen ist stets auf ihre

praktische Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen und

deren Entsorgung. Unterweisung in der Handhabung,

Pflege und Instandhaltung der verwendeten

Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke technisch

richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und

fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher

Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung.

Wecken und Förderung der beruflichen

Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen.

Grundfertigkeiten: Messen, Winkelmessen, Anreißen,

Feilen, Meißeln, Sägen, Bohren, Drehen,

Senken, Reiben, Gewindeschneiden von Hand,

Schaben und Fräsen. Anfertigen von Werkzeugen.

Löten und Härten. Anfertigen von Waffenbestandteilen.

Reparieren und Anfertigen von Waffenbaugruppen

nach steigendem Schwierigkeitsgrad bis zum

Waffensystem.

Waffenschäften, Schaftoberflächenbehandlung

und Zielfernrohrmontage.

Funktionserläuterung, Zerlegung und Zusammenbau

verschiedener Faustfeuerwaffen. Einschießen

von Waffen am Schießstand und Schußbeurteilungen.

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit

die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,

werkstattmäßiger Anwendung und praktischem

Erfolg aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche

Arbeitsmethoden, Geräte und Maschinen Bedacht

zu nehmen. Ferner sind unter ständiger Beachtung

von Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Umweltschutz,

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."

114. Die Anlage A/15/3 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Kraftfahrzeugmechaniker) lautet

Anlage A/15/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3Vi Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk-

und Betriebsstoffe, Werkzeuge, Werkstatteinrichtungen

und Arbeitsverfahren nach dem Stande der

Technik kennen und sie unter Berücksichtigung der

Wirtschaftlichkeit auswählen können.

Er soll gründliche technische Kenntnisse über das

Kraftfahrzeug und seine Bauteile und das für den

Beruf notwendige Wissen über die Mechanik und

die Kfz-Elektrik haben.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein und den ökologischen

Sinn der Entsorgung von Altlasten verstehen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe.

Werk- und Betriebsstoffe

Eigenschaften, Verwendung.

Arbeitsverfahren

Spanlose und spanende Formgebung. Lösbare

und unlösbare Verbindungen.

Motor

Verbrennungskraftmaschinen. Zwei- und Vier-

Takt-Otto-Motor und Dieselmotor. Bauelemente.

Kühlung, Schmierung. Gemischaufbereitungsanlagen

für Otto-Motoren und Dieselmotoren.

Kraftfahrzeug

Arten, Baugruppen und Maschinenelemente.

Fahrwerk und Karosserie

Räder, Reifen. Radaufhängungen. Lenkungen.

Hydraulische Bremsanlagen. Druckluftbremsanlagen.

Verlangsameranlagen. Karosseriebauarten.

Kfz-Elektrik

Zündanlagen. Batterie. Licht- und Signalanlagen.

Elektrische Zusatzeinrichtungen. Generatoren und

Anlasser. Motorelektronik. Sicherheitselektronik.

Kraftübertragung

Kupplung. Getriebe. Achsantriebe.

Entsorgung von Altlasten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe.

Verbrennungskraftmaschinen. Maschinenelemente.

Gemischaufbereitungsanlagen für Otto-

Motoren und Diesel-Motoren. Zündanlagen. Getriebe.

Hydraulische Bremsanlagen. Sicherheitselektronik

im Fahrzeug.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Gewichtung des Lehrstoffes

ist die Bedeutung der Themen für die Praxis des

Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindung zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts

zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die

theoretischen Vorkenntnisse für die „Praktische

Arbeit" bzw. „Laboratoriumsübungen" rechtzeitig

vermittelt werden.

Die Sicherheitsvorschriften und die Bestimmungen

der Entsorgung sollten nicht gesondert, sondern

in Zusammenhang mit den jeweils betroffenen

Themenbereichen vermittelt werden.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Berechnungen zur Mechanik

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums-,

Masse- und Gewichtsberechnungen. Winkelberechnung.

Berechnungen von Motorkenndaten

Hubraum, Verdichtungsverhältnis, Hubraumleistung,

Leistungsmasse, Kraftstoffstreckenverbrauch.

Berechnungen zur Kfz-Elektrik

Größen, Einheiten, Ohmsches Gesetz, Leitungsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen von Motorkenndaten. Ohmsches

Gesetz.

2. Klasse

Berechnungen zur Mechanik

Kraft, Drehmoment, Wärmedehnung.

Gleichförmige, geradlinige und kreisförmige

Bewegung.

Berechnungen von Motorkenndaten

Spezifischer Kraftstoffverbrauch, Kolbenkraft,

mittlere Kolbengeschwindigkeit, Motorsteuerung.

Berechnungen zur Kfz-Elektrik

Serien- und Parallelschaltungen von Widerständen,

Batteriekapazität.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleichförmige, geradlinige und kreisförmige

Bewegung.

Serien- und Parallelwiderstandsschaltungen von

Widerständen.

3. Klasse

Berechnungen zur Mechanik

Reibung, Zug- und Druckfestigkeit. Mechanische

und hydraulische Übersetzungen.

Berechnungen von Motorkenndaten

Drehmoment, Leistung, Wirkungsgrad.

Berechnungen zur Kraftübertragung

Kupplung, Getriebe, Achsenantrieb, Fahrgeschwindigkeit.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung, Verzögerung. Hydraulisch betätigte

Bremsanlagen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Kraftübertragung. Hydraulisch

betätigte Bremsanlagen.

4. Klasse

Berechnungen zum Motor

Leistung, Drehmoment.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Bremsleistung, Bremsarbeit. Äußere Fahrwiderstände.

Pneumatisch betätigte Bremsanlagen.

Berechnungen zur Kfz-Elektrik

Elektrische Arbeit und Leistung. Wirkungsgrad.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Kfz-Elektrik und Fahrmechanik.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb

die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes

die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Der

Berücksichtigung des aktuellen Standes des Fachgebietes

kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bei

auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen des

Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt

das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang, durch das der

Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben

befähigt wird.

Auch die Verwendung von Rechenhilfen, wie

Arbeitsberichte, Diagramme und Tabellen, gehört

zum Praxisbezug.

In der 1. bis 3. Klasse je zwei Schularbeiten; in der

4. Klasse eine Schularbeit.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Entwurfsskizzen normgerecht

und sauber unter Berücksichtigung der verschiedenen

Funktionen der Kfz-Teile anfertigen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und

lesen können, um nach diesen arbeiten und

erforderliche Berechnungen anstellen zu können.

Lehrstoff

1. Klasse

Technisches Zeichnen

Normgerechte Darstellungen und Bemaßung,

Oberflächenzeichen, Schnittdarstellungen.

2. Klasse

Technisches Zeichnen

Gewinde, Abmaße und Passungen. Skizzieren

und Zeichnen von Motorteilen.

Zeichnen zur Kfz-Mechanik

Funktionsdarstellungen zur Motortechnik.

Zeichnen zur Kfz-Elektrik

Elektrische Schaltpläne.

3. Klasse

Funktionsdarstellungen

Triebwerk. Fahrwerk.

Hydraulische Schaltpläne.

4. Klasse

Zeichnen zur Kfz-Elektrik

Stromlaufpläne (Motorelektronik. Fahrzeugelektronik).

Funktionsdarstellung

Schaltschemata von Druckluftbremsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten

Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch

Skizzen und Entwürfen bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen

und haben auf die einschlägigen Normen

Bedacht zu nehmen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die

Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die

Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand

„Praktische Arbeit" bzw. „Laboratoriumsübungen"

zu achten..

Bei den Funktionsdarstellungen ist das fachliche

Verständnis besonders zu schulen.

Laboratoriums Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in . der Praxis des

Fachgebietes auftretenden Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben

sicher und gewandt durchführen können.

Er soll insbesondere die elektrischen, elektronischen,

hydraulischen und pneumatischen Vorgänge

verstehen und anhand von Messungen überprüfen

können.

Lehrstoff

1. Klasse

Handhabung und Pflege der Meßgeräte.

Erkennen und Messen

Mechanische und elektrische Größen.

Schalten

Einfache Stromkreise (Aufbau, Anwendungen).

Nachweis des Ohmschen Gesetzes.

Erkennen und Prüfen

Werkstoffe und Betriebsstoffe.

2. Klasse

Grundlagen der Elektronik.

Elektrisches und elektronisches Messen

Verhalten und Anwendung von Halbleiterbauelementen.

Verhalten von Widerständen. Spulen und

Kondensatoren im Gleich- und Wechselstromkreis.

Kraftfahrzeugtechnische Meß- und Schaltübungen

Motor, Motorbauteil und Aggregate. Licht- und

Signalanlagen. Elektrische Zusatzeinrichtungen.

3. Klasse

Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik.

Prüfen und Messen

Hydraulische Anlagen am Kfz.

Kraftfahrzeugtechnisches Messen

Kraftübertragung. Fahrwerk. Gemischaufbereitungsanlage

von Dieselmotoren.

4. Klasse

Prüfen und messen

Verhalten von mechanischen, elektrischen und

elektronischen Kraftfahrzeugeinrichtungen.

Prüf-, Meß- und Schaltübungen

Pneumatische Anlagen am Kfz.

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Querverbindung mit den Pflichtgegenständen

„Fachkunde" und „Praktische Arbeit" ist

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf den Bereich der Kfz-Technik

abzustimmen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

sicher handhaben und instand halten

können.

Er soll mit Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung

vertraut sein.

Er soll die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit

des Kraftfahrzeuges notwendigen Arbeiten

sicher beherrschen und Prüf-, Einstell- und

Wartungsarbeiten sachgerecht ausführen können.

Der Schüler soll über Unfallverhütung und Erste

Hilfe Bescheid wissen und Altlasten sachgerecht

entsorgen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Handhaben, Instandhalten.

Grundfertigkeiten der Metall- und Kunststoffbearbeitung

Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken

(Löten, Schweißen, Kleben).

Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Kühl- und Schmieranlage. Elektrische Anlage.

Reifen. Trieb- und Fahrwerk. Bremsanlage. Motor

und Gemischaufbereitungsanlagen. Karosserie.

Fehlerdiagnose.

Sachgerechte Entsorgung von Altlasten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Gewichtung des Lehrstoffes

ist seine Bedeutung für die Praxis des

Lehrberufes.

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Schüler mit

den Eigenschaften und Anwendungen der Werk-

und Betriebsstoffe, der Handhabung der Werkzeuge

und Maschinen und im besonderen mit den

Vorschriften zur Unfallverhütung vertraut gemacht

werden.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch Anhebung des Schwierigkeitsgrades erreicht

werden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und

Materialverbrauch ist besonders zu achten.

Die Grundfertigkeiten der Metall- und Kunststoffbe-

sowie -verarbeitung sind der Praxis

entsprechend auszuwählen und haben auf die

berufliche Notwendigkeit Bedacht zu nehmen.

Die Bestimmungen der sachgerechten Altlastenentsorgung

sollen nicht gesondert, sondern in

Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Themenbereichen

vermittelt werden."

115. In der Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker) lautet

„Anlage A/15/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den in der Kraftfahrzeugelektrik

verwendeten Werkstoffen sowie mit Einsatz

und Wirkungsweise der Werkzeuge und Arbeitsbehelfe

unter Berücksichtigung der Unfallverhütung.

Vermittlung von Kenntnissen der elektrischen

Anlagen und des Verständnisses für die Funktion

von Motor, Trieb- und Fahrwerk sowie insbesondere

für die Automatisierungstechniken. Förderung

des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Chemische, physikalische und elektrische Grundbegriffe,

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung

der im Kraftfahrzeug vorkommenden Werkstoffe

Eisen und Nichteisenmetalle, Kunststoffe;

Isolierstoffe, Halbleiterwerkstoffe. Betriebsstoffe.

Maschinen- und Bauelemente in der Kraftfahrzeugelektrik,

Aufbau der Kraftfahrzeuge; Arbeitsweise

und Bauarten der Kraftfahrzeugmotoren;

Kraftstoffeinspritzanlagen.

Gemischaufbereitung, Abgaszusammensetzung.

Elektrische Anlageteile der Kraftfahrzeuge,

Zündanlagen, Ladeanlagen, Anlasser, Licht- und

Signalanlagen, Scheibenwisch- und Waschanlagen,

Ventilations- und Klimaanlagen, Entstörungs-,

Steuer-, Kontroll- und sonstige elektrische Einrichtungen;

Halbleiterbauelemente; Elektronik im

Kraftfahrzeugbau. Prüfverfahren. Diagnoseerstellung.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Prüf- und Meßtechnik. Automatisierungstechniken.

Elektrische Anlagen mit Elektronik, Motor,

besondere Bremssysteme, Gemischaufbereitung und

Abgaszusammensetzung. Methoden zur gezielten

Diagnoseerstellung, Erstellung und Auswertigung

von Schaltplänen.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Fachgegenständen herzustellen.

Durch Anschaulichkeit im Unterricht ist das

Verständnis zu sachgemäßer Arbeit; besonders im

Hinblick auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit

des Kraftfahrzeugs, zu wecken.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben in

den Bereichen Elektrotechnik mit Elektronik,

Hydraulik und Pneumatik lösen können.

Lehrstoff

Berechnungen von Längen, Flächen, Volumen

und Masse.

Gleichförmige geradlinige und kreisförmige

Bewegung; Übersetzungen. Hydraulik, Pneumatik.

Kenndaten von Motoren: Hubraum, Verdichtungsverhältnis,

Leistung, Drehmoment. Elektrotechnische

Berechnungen: Strom, Spannung, Widerstand,

Maßeinheiten, Arbeit und Leistung.

Bemessung elektrischer Leitungen.

Einfache Berechnungen bei Zünd- und Ladeanlagen,

Batterie, Anlaßeinrichtungen und Halbleiterbauteilen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsberechnungen, Kapazitäten, Leistungsberechnungen,

Elektronik, Hydraulik, Pneumatik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu

üben, weitere Rechenhilfen können verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen,

Zeichnungen und Schaltpläne technisch richtig und

sauber auszuführen sowie zu lesen, um danach zu

arbeiten.

Lehrstoff

Anfertigung von einfachen technischen Zeichnungen,

normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen,

Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand

von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen

und einfache Werkzeichnungen. Leiter- und

Anschlußbezeichnungen. Schaltzeichen und Schaltpläne

der elektrischen Einrichtungen für Kraftfahrzeuge.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, den

Zeichenvorteilen, der Normung und den in der

Praxis der Kraftfahrzeugelektrik üblichen Beschriftungen

vertraut zu machen. Der Lehrstoff ist so

auszubauen, daß der Schüler die Grundbegriffe des

Fachzeichnens erlernt. Durch das Lesen von

Zeichnungen und Plänen ist ihm das Verständnis für

elektrische Schaltungen in Kraftfahrzeugen zu

vermitteln.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses für die Vorgänge

bei den im Kraftfahrzeug verwendeten elektrischen

Einrichtungen und deren Bauteilen durch Ausführung

und Auswertung von Versuchen.

Lehrstoff

Messen der elektrischen Grundgrößen, Meßbereichserweiterung,

Leistungsermittlung aus Strom

und Spannung im Gleichstromkreis, Schaltung von

Dioden im Wechselstromkreis; Einweg- und

Vollweggleichrichter. Drehstromgleichrichter.

Kennlinienaufnahme von Dioden, Zenerdioden

und Varioden mit Meßgeräten und Oszilloskopen.

Grundschaltung von Transistoren und Tyristoren

mit Anwendungsbeispielen. Transistoren als Schalter,

Regler und Zündung.

Nachweis des Grundverhaltens von Kondensatoren

und Spulen im Gleich- und Wechselstromkreis.

Betriebsverhalten von Gleich-, Wechsel- und

Drehstromgeneratoren. Einfache elektronische

Grundschaltungen.

Didaktische Grundsätze

Ausgehend von einfachen Schalt- und Meßübungen

sind in Verbindung von Demonstration und

Versuch die Vorgänge und Möglichkeiten der

Kraftfahrzeugelektrik zu veranschaulichen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Bei jeder Übung

sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum

Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie die

notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von

Unfällen zu beachten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung

in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung

der verwendeten Werkzeug, Maschinen

und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,

Werkstücke technisch richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit

sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und Berücksichtigung

der Unfallverhütung. Wecken und

Förderung der beruflichen Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Meßübungen, Anreißen.

Spanende und spanlose Formgebung.

Verbindungstechniken. Fügetechniken.

Aus- und Einbau, Anschluß und Inbetriebsetzung

von elektrischen Kraftfahrzeugeinrichtungen. Prüfung,

Einstellung und Behebung von Störungen an

Zündanlagen und Kraftstoffeinspritzanlagen,

Lade-, Anlaß-, Licht-, Signal- und sonstigen

elektrischen Kraftfahrzeugeinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb

erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu

ergänzen.

Die Unterrichtsgestaltung muß in Aufbau und

Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu

nehmen.

Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit

der Arbeit sind beim Unterricht ebenso

anzustreben wie die genaue Beachtung der

bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder

sowie der Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz."

116. Die Anlage A/15/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Landmaschinenmechaniker) lautet

„Anlage A/15/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

LANDMASCHINENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Entsorgung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie

insbesondere der Automatisierungstechniken.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die

zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren

sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige

Sicherheitstechnik.

Vermittlung der Grundlagen der Funktionsmechanik.

Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich die elektronischen

Meß- und Prüfeinrichtungen kennen; er soll auch

komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Chemische und physikalische Grundbegriffe.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.

Korrosions- und Oberflächenschutz.

Messen und Prüfen, Passungen, Anreißen,

Werkzeuge zum Festhalten und Einspannen.

Spanlose und spanende Formgebung.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Kraftübertragungselemente.

Wärmebehandlung der Metalle.

Antriebs- und Regelungsmöglichkeiten für Landmaschinen.

Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Geräte.

Kenntnisse aus der Boden- und Pflanzenkunde,

soweit sie für den Landmaschineneinsatz bedeutsam

sind.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

Grundlagen der NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Elektronische Meß- und Prüfeinrichtungen.

Komplexe Aufgaben

Auswahl von Werkstoffen, Maschinen und

Geräten. Automatisierungstechniken.

Meß- und Prüfaufgaben und deren Auswertung.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt sowie

auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung

von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus

Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik

kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Drehmoment, Reibung,

Wirkungsgrad.

Wärmeenergie, mechanische Energie.

Einfache Aufgaben aus der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Errechnung der Schnittgeschwindigkeit und der

Arbeitsdrehzahlen bei Werkzeugmaschinen.

Übersetzungen. Zahnradberechnung.

Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.

Einfache Festigkeitsrechnungen.

Druck in Flüssigkeiten und Gasen.

Einfache elektrische Rechnungen.

Leistungsgewicht und Zugkraft beim Schlepper.

Berechnungen über Verbrennungskraftmaschinen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik

und Elektrik.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Die zweckmäßige Verwendung des Tabellenbuches

muß besonders berücksichtigt werden.

Weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Die Möglichkeit der Ergebnisprüfung durch

Überschlagsrechnung ist zu üben.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen

und sauberen Ausführung einfacher Skizzen und

Werkzeichnungen.

Befähigung, Zeichnungen und Pläne zu lesen, um

danach wirtschaftlich arbeiten und die damit

verbundenen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Die Normgrundlagen für die Werkzeichnung

nach den Vorschriften des Österreichischen Normungsinstitutes

Blattgröße, Beschriftung, Arten der

Darstellung, Anordnung der Ansichten, Bemaßung,

Maßstäbe, Oberflächenangaben, Schriftfeld und

Stückliste.

Darstellung von Gewinden.

Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen einschließlich

der Verwendung der Sinnbilder. Einfache

Abwicklung, Verschneidungen und Durchdringungen.

Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen

nach einfachen Modellen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten

bzw. Schnitte.

Werkzeichnungen aus Darstellungen der schiefen

Parallelprojektion.

Bemaßung unter Berücksichtigung von Toleranzen

und Passungen.

Schematische Darstellung von Funktionsteilen

und Weiterentwicklung bis zum einfachen selbstgefertigten

Ersatzteil unter Berücksichtigung einer

wirtschaftlichen Herstellungsmöglichkeit.

Schaltzeichen.

Einfache Schaltpläne in Verbindung mit der

Fachkunde und der Praktischen Arbeit.

Zusammenstellungszeichnungen mit Schriftfeld

und Stückliste.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, deren

Handhabung und der Normung vertraut zu

machen.

Der Schwerpunkt beim Zeichnen von Übungsbeispielen

ist besonders auf die Werkstoffauswahl,

Fertigungsmethoden und auf die Grundsätze der

Einzelfertigung zu legen.

Die Zeichenbeispiele sind den Bedürfnissen des

Berufes anzupassen, wobei auch eine Darstellung

der verschiedenen Bearbeitungsverfahren nach dem

Fertigungsgang zu berücksichtigen ist.

Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das

Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für

die wichtigsten Konstruktionen des Berufes zu

wecken.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik, der

pneumatischen und/oder hydraulischen Regel- und

Steuertechnik beherrschen und auf Anlagen praxisbezogene

Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und deren Handhabung

beherrschen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, der

Elektrotechnik sowie Elektronik besser verstehen

und die Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne

überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Meß- und Prüftechniken

Messen mit Meßwerkzeugen.

Anfertigen von Meßprotokollen.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Ohm'sches Gesetz, Stromkreis, Messen elektrischer

Größen, Ausführung einfacher Schaltungen.

Elektronische Grundschaltungen und Schaltübungen.

Anwendung der elektronischen Regel-, Steuer-

und Meßtechnik.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.

Messungen an Verbrennungskraftmaschinen und

Schleppern.

Erkennen von Werkstoffen und deren Eigenschaften.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Druck- und Temperaturmessungen.

Massebestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonders Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Elektrotechnik

und Elektronik, der Regel- und Steuertechnik

sowie der Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik sind im Hinblick

darauf zu unterrichten, daß der Schüler einen

Mechanikerberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung

in der Handhabung, Pflege und Instandhaltung

der verwendeten Werkzeuge, Maschinen

und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,

Werkstücke technisch richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit

sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise, Berücksichtigung

der Unfallverhütung und des Umweltschutzes.

Wecken und Förderung der beruflichen

Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen.

Schulung in den handwerklichen Fertigkeiten

und Fertigungsverfahren zur Verarbeitung von

metallischen Werkstoffen und Kunststoffen unter

besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Arbeitsweisen,

zweckmäßiger Arbeitsfolgen und dem

Umweltschutz.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung und

einfache Blecharbeiten.

Handwerkliche Verarbeitung von Halbzeugen.

Schmieden, Trenn- und Fügetechniken.

Einfache Arbeiten auf Werkzeugmaschinen.

Pflege, Wartung und Instandhaltung der Werkzeuge

und Maschinen. Wartung, Montage- und

Reparaturarbeiten an Schleppern und Landmaschinen.

Test- und Einstellarbeiten an elektrischen,

elektronischen, pneumatischen und hydraulischen

Bauelementen im Landmaschinenbereich.

Anfertigen von facheinschlägigen Bauelementen

nach Werkzeichnungen und Skizzen.

Selbständige Ausführung von Arbeiten nach

festgelegter Zielangabe.

Sorgfältige Beachtung der Arbeitshygiene, der

Unfallverhütung und dem Umweltschutz. Richtiges

Verhalten bei Unfällen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb

erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu

ergänzen.

Die Unterrichtsgestaltung muß in Aufbau und

Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu

nehmen.

Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und

Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso

anzustreben wie die genaue Beachtung der

bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder

sowie der Vorschriften über Unfallverhütung und

Arbeitshygiene."

117. Die Anlage A/15/6 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Feinmechaniker, Waagenhersteller) lautet

„Anlage A/15/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE FEINMECHANIKER,

WAAGENHERSTELLER

I. STUNDENTAFEL

A. FÜR FEINMECHANIKER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

B. FÜR WAAGENHERSTELLER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den berufsspezifischen

Werk- und Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und

Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und

Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften

und des Umweltschutzes.

Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische und physikalische Grundbegriffe.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von

metallischen und nichtmetallischen Werk- und

Hilfsstoffen.

Normung und Prüfung von Werkstoffen.

Wärmebehandlung von Stahl.

Messen, Anreißen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

spanlosen und spanabhebenden Formgebung.

Fügetechniken

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Thermische Trennverfahren.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.

Passungen.

Verbindungselemente

Schrauben, Keile, Federn, Stifte, Nieten.

Bauelemente

Hebel, Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen.

Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.

Schalt- und Regelwerke.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Zusatz für Waagenhersteller

Behandeln von Schneiden, Pfannen und Berührungsteilen.

Präzisionsschleifen, Tuschieren, Polieren. Gasschmelz-

und Elektroschweißung.

Bauelemente: Skalen, Lagerungen, Steuerungselemente

von Waagen.

Gewichts- und Wechselfehler. Elektrische und

optische Meß- und Prüfgeräte. Eichfähigkeit der

Waagen. Eichfähige Gewichtsstücke.

Grundkenntnisse der Schneidenlinie und Schwerkraftlehre.

Einschlägige Maße und Massen.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen

herzustellen. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen,

die fachgerechte Verwendung und die Bearbeitung

der Werkstoffe als auf die Kenntnis der Gewinnung

und Erzeugung zu legen. Bei der Unterrichtserteilung

sind besonders die facheinschlägigen Normen

zu berücksichtigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit sowie auf die

notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von

Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums-, Masseberechnungen.

Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl

und des Vorschubes; des Übersetzungsverhältnisses

bei Riemen- und Zahnradantrieb. Berechnung

der Maße beim Kegeldrehen. Zahnradgrößen.

Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,

der Wärmelehre und der Elektrotechnik. Einfache

Teilkopfrechnungen. Passungsrechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

Fachunterrichtes zu entnehmen und den Erfordernissen

einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe nur

an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen können verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch und

richtig sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu

arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechtes Ausführen und Lesen von Werkzeichnungen.

Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und

Textaufgaben.

Normgerechte Darstellung von Maschinen- und

Bauelementen.

Schematische Darstellung von Funktionsweisen.

Anfertigen und Lesen von Diagrammen.

Didaktische Grundsätze

Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem

Schüler das Verständnis für die Herstellung der

Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln

zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis

der Fachkunde angestrebt werden, wobei

nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern

der erzielte Erfolg entscheidend ist.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften,. Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.

Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

und der Regel- und Steuertechnik

Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher

Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,

Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.

Fertigung.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Erstellen von Meßprotokollen.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen. Unterweisung

in der Handhabung, Pflege und Instand-

haltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen

und sonstigen Werkstätteneinrichtungen. Anleitung,

Werkstücke technisch richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit

sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und Berücksichtigung

der Unfallverhütung. Wecken und

Förderung der beruflichen Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen.

Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Feilen,

Sägen, Bohren, Reiben, Schaben, Gewindeschneiden,

Richten, Biegen.

Maschinenarbeiten: Drehen, Fräsen, Schleifen,

Sägen.

Warmbehandlung von Stählen.

Weichlöten und Hartlöten. Einfache Schweißarbeiten,

Gasschmelz- und Elektroschweißen.

Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung

von Werkstoffen.

Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach

Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern, erforderlichenfalls

Erstellung von Arbeitsplänen.

Zusatz für Feinmechaniker

Grundfertigkeiten: Meißeln, Passen, Räumen,

Kleben, Kitten.

Federwickeln. Einfache Blecharbeiten.

Schmieden, Härten, Schleifen, Schärfen für die

feinmechanische Fertigung.

Montage, Wartung, Fehlersuche, Beheben von

Störungen.

Messen und Prüfen.

Zusammenbau, Schalten, Prüfen und Justieren

von Baugruppen.

Zusatz für Waagenhersteller

Vorjustieren. Schwerpunktbestimmen. Warmbehandlung

von Schneiden, Pfannen und Berührungsteilen.

Präzisionsschleifen, Tuschieren.

Polieren. Herstellen von Skalen und reibungsarmen

Lagerungen.

Montieren und Justieren der Waagen bis zur

Eichfähigkeit.

Erkennen und Beseitigen von Gewichts- und

Wechselfehlern.

Didaktische Grundsätze

Im Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler geholfen werden, die im

Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu ergänzen.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf den Unterricht

in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

abzustimmen.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu

nehmen.

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und

Sauberkeit der Arbeit sind beim Unterricht ebenso

anzustreben wie die Beachtung der bestehenden

Normen, der Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz."

118. Die Anlage A/15/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Uhrmacher) lautet

„Anlage A/15/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF UHRMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse über den Aufbau

und die Wirkungsweise der Uhren. Vertrautmachen

mit den im Beruf verwendeten Werk- und

Hilfsstoffen sowie mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Maschinen und Geräte unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung.

Vermittlung von Kenntnissen über die industrielle

Uhrenproduktion und über Juwelen.

Vertrautmachen mit allen Arbeitsmethoden,

Geräten, Werkstoffen und Hilfsstoffen, welche für

die Service- und Reparaturarbeiten an Uhren

notwendig sind.

Förderung des Verantwortungs- und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die

Funktion alter und seltener Uhren sowie von

Sonnenuhren und die Funktion neuester Zeitmeßgeräte

und Multifunktionsmeßgeräte kennen; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Die wichtigsten Werk-, Hilfsstoffe und Edelmetalle,

deren Eigenschaften, Verwendung und

Entsorgung, Werkstoffnormung.

Punziervorschriften. Natürliche und künstliche

Edelsteine als Uhr- und Schmucksteine.

Messen und Prüfen, Passungen, Anreißen,

Festhalten und Einspannen.

Spanlose und spanende Formgebung, soweit sie

im Lehrberuf Anwendung finden.

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Geräte und Maschinen.

Allgemeine und facheinschlägige physikalische

und chemische Grundlagen unter besonderer

Berücksichtigung der Mechanik, Wärmelehre und

Optik.

Grundlagen der Zeitmessung, Entwicklungsgeschichte

der Uhren.

Mechanische Uhr

Werkgestell, Lager, Aufzug und Antrieb, Verzahnung,

Hemmung, Gangregler. Regulieren und

Grundzüge der Feinstellung. Schlagwerke. Moderne

Zusatzeinrichtungen: Automatik, Kalender,

Chronographen. Gehäuse. Eigenschaften der modernen

Gebrauchsuhren, Normbestimmungen: Aufbau

eines Fourniturenlagers.

Elektrische Uhr

Aufbau, Arten; Antriebe, Energiequellen; Gangregler,

Regulierung.

Elektronische Uhr

Aufbau, Arten; Antriebe, Energiequellen; Gangregler,

Regulierung; Funkuhr.

Elektrotechnik — Elektronik — Meßtechnik

Grundgesetze, lineare Bauelemente (R, L, C);

Transistor als Schalter, Grundlage der Digitaltechnik;

Analog- und Digitalanzeige. Meßgeräte der

Uhrenprüftechnik.

Uhrenprüfung

Elektrische, elektromechanische, optische Methoden;

Dichtigkeitsprüfung.

Lehrstoff der Vertiefung

Besondere Uhren

Hemmungen in alten Großuhren und selteneren

Kleinuhren, Drehmomentausgleich. Sonnenuhren.

Neueste Zeitmeßgeräte.

Komplexe Aufgaben

Ermittlung fehlender Teile. Pendel für Präzisionsuhren.

Uhrenprüfung.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Besonderer Wert ist

auf das grundsätzliche Verständnis des Aufbaues

und der Wirkungsweise der Uhren zu legen.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die sachgemäße

Verwendung und Pflege der Werkzeuge und

Maschinen sowie auf die berufsbezogenen Unfallgefahren,

die bestehenden Sicherheits- und arbeitshygienischen

Vorschriften und den Umweltschutz

hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausführung des Berufes

notwendig ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Übersetzungen, Zahnradberechnung. Berechnung

fehlender Räder und Triebe. Berechnung von

Hemmungen.

Errechnen von Pendelhängen.

Rechnungen im Bereich der Reguliertechnik.

Einfache elektrotechnische Rechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen.

Das Tabellenbuch ist zweckmäßig zu verwenden,

weitere Rechenhilfen können verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, Zeichnungen

und Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich

arbeiten und die damit verbundenen Berechnungen

durchführen zu können.

Erarbeitung des Verständnisses für die Funktion

der Bauelemente der gebräuchlichen Uhren. Erziehung

zum genauen und sauberen Arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,

Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,

Beschriftung, elektrische Schaltsymbole, einfache

Schaltbilder. Anfertigung von Freihandskizzen und

Werkzeichnungen einfacher Modelle, Verzahnungen

und Rädereingriffen, Schlagwerk- und Fortschalteinrichtungen

und Hemmungen.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die Konstruktionen

des Berufes, für die Normung sowie für

die Zeichengeräte und deren Handhabung zu

vermitteln.

Die Leseübungen an Werkzeichnungen bieten

Gelegenheit zu Erörterung und Kritik der Konstruktionsverschiedenheiten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen

und Arbeitsplänen arbeitstechnisch richtig

anzufertigen sowie Reparaturarbeiten nach wirtschaftlichen

Gesichtspunkten durchzuführen.

Bildung des Geschmacks und Vertiefung der

Sach- und Fachkenntnisse, um dem Schüler eine

verständnisvolle und erfolgreiche Arbeit im Beruf zu

ermöglichen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher, verantwortungsbewußter

Arbeitsweise unter Berücksichtigung der

Unfallverhütung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen.

Grundfertigkeiten

Messen, Anreißen; Feilen, Bohren, Drehen in

steigendem Schwierigkeitsgrad-

Instandhaltung

Instandsetzung und Anfertigung von Werkzeugen.

Anfertigen von Uhrenbestandteilen

Zerlegen, Reparieren und Zusammensetzen von

Groß- und Kleinuhren, elektrischen und elektronischen

Uhren. Gravierarbeiten.

Uhrenprüfung mechanischer Uhren

Lagerfeinstellung, Isochronismusfeinstellung,

Temperatureinfluß; Dichtigkeitsprüfung.

Uhrenprüfung elektrischer und elektronischer Uhren

Messung charakteristischer Größen, Regulierung,

Dichtigkeitsprüfung.

Praktische Übungen zur Feststellung fehlender

Fournituren. Regulieren der Uhren. Anwendung

und Handhabung von Meß- und Prüfgeräten.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler helfen,

die im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten zu

ordnen, zu üben und zu ergänzen.

In Aufbau und Durchführung muß die Unterrichtsgestaltung

auf den Unterricht in den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.

Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche

Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge Bedacht

zu nehmen.

Handwerksmäßige Sicherheit, wirtschaftliche

Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sind unter

genauer Beachtung der bestehenden Normen, der

ökonomischen Leitbilder sowie der Vorschriften

über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz

anzustreben."

119. Die Anlage A/15/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Verpackungsmittelmechaniker) lautet

„Anlage A/15/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

VERPACKUNGSMITTELMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne . Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich

Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,

Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher Be-

und Verarbeitung. Vertrautmachen mit Einsatz und

Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und

Maschinen sowie den Automatisierungstechniken.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz. Förderung des Verantwortungs-

und Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Prüfungsmethoden

der Werkstoffe kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Physikalische Grundlagen aus der Mechanik,

Wärmelehre und Elektrotechnik. Berufsbezogene

chemische Grundkenntnisse.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

im Beruf benötigten Werk- und Hilfsstoffe.

Normung und Prüfung von Werkstoffen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

spanlosen und spanabhebenden Formgebung. Verbindungstechniken.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

Verpackungsmittelerzeugung.

Aufbau und Funktionsweise, Einstellen, Umstellen

und Bedienen von Maschinen und Druckwerken,

die bei der Herstellung von Verpackungsmitteln

in Gebrauch stehen. Aus-, Ein- und Zusammenbau

von Maschinen und Maschinenelementen,

Störungsbehebung.

Die bei der Herstellung von Verpackungsmitteln

gebräuchlichen Druckverfahren.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.

Verpackungssysteme. Packmitteltypen.

Lehrstoff der Vertiefung

Werkstoffprüfung.

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung

sind besonders die facheinschlägigen

Normen zu berücksichten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur

Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl

und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis

bei Riemen-, Zahnrad- und Schneckentrieb

sowie stufenlosem Getriebe.

Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,

Wärmelehre und der Elektrotechnik.

Materialverbrauchs- und Arbeitszeitrechnungen

als Grundlage für die Kalkulation.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnung der Drehzahl des Übersetzungsverhältnisses

bei Riemen-, Zahnrad- und Schneckenbetrieb

sowie stufenlosem Getriebe.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,

Diagramme und Tabellen so weit wie

möglich zu benützen, weitere Rechenhilfen können

verwendet werden. Formelumwandlungen sind nur

in fachbezogenen Beispielen anzuwenden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeich n e n

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu

arbeiten. Vermittlung der Formgebung von Verpackungen

und der Grundzüge der graphischen

Gestaltung.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung und Lesen von

Werkzeichnungen.

Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und

Textangaben.

Normgerechte Darstellung von Maschinen- und

Bauelementen.

Eintragen von Maßen, Bearbeitungsangaben und

Oberflächenzeichen.

Anfertigen und Lesen von Schaltplänen.

Schematische Darstellung von Funktionsweisen.

Anfertigen und Lesen von Diagrammen.

Zeichnen von Verpackungsmustern und deren

farb- und formmäßige Gestaltung.

Didaktische Grundsätze

Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem

Schüler das Verständnis für die Herstellung der

Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln

zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis

der Fachkunde sowie für die Formgebung

und graphische Gestaltung angestrebt werden. Die

Grundzüge der graphischen Gestaltung sind nur

soweit zu vermitteln, als zum Verständnis für die

Herstellung der Werkstücke notwendig ist.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.

Funktionsprüfung, Fehlersuche; Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

und der Regel- und Steuertechnik

Messen elektrischer Größen. Aufbau einfacher

Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung,

Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.

Fertigung.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Erstellen von Meßprotokollen.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderer unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung gründliche Unterweisung in der Handhabung,

Pflege und Instandhaltung der verwendeten

Werkzeuge und Maschinen. Vermittlung

eingehender Kenntnisse und Fertigkeiten in der

Bearbeitung und Entsorgung von Werkstoffen.

Durchführung einfacher Arbeiten an den einschlägigen

Maschinen.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge und Maschinen.

Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung.

Grundfertigkeiten der Verpackungsmittelerzeugung.

Planzeichnen und Anfertigen von Verpackungsmustern.

Anfertigen einfacher Ersatzteile.

Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum

Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken

Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder

Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung

und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht

hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu

nehmen.

Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,

Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,

Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie

wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."

120. Die Anlage A/15/9 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Chirurgieinstrumentenerzeuger) lautet

„Anlage A/15/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

CHIRURGIEINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich

Eigenschaften, Handelsbezeichnungen, Normen

und wirtschaftlicher Verarbeitung. Vertrautmachen

mit Einsatz und Wirkungsweise von

Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie den

Automatisierungstechniken.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz. Förderung des Verantwortungs-

und Pflichtbewußtseins.

Lehrstoff

Chemische und physikalische Grundbegriffe.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von

metallischen und nichtmetallischen Werk- und

Hilfsstoffen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken bei

der Anfertigung chirurgischer Instrumente.

Wärmebehandlung von Stahl.

Verbindungstechniken. Verbindungselemente.

Oberflächenbehandlung. Facheinschlägige Bauelemente.

Chirurgische Instrumente. Einschlägige Meß-

und Prüfgeräte.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Unfallverhütung. Einschlägige Sicherheitstechnik.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung

sind besonders die facheinschlägigen

Normen zu berücksichtigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit sowie auf die

notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von

Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für die

Funktionsvorgänge unterstützt. Anleitung, die im

Beruf notwendigen Berechnungen selbständig und

sachgemäß auszuführen.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums-, Masseberechnungen.

Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl

und des Vorschubs; des Übersetzungsverhältnisses

bei Riemen- und Zahnradantrieb. Berechnen

der Maße beim Kegeldrehen.

Rechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,

der Wärmelehre und der Elektrotechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

Fachunterrichtes zu entnehmen und den Erfordernissen

einer zeitgemäßen Ausbildung anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe nur

an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen der Rechnungen ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen können verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen und

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Werkzeichnungen zu

lesen, um nach ihnen wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechtes Ausführen und Lesen von Werkzeichnungen.

Anfertigen einfacher Skizzen nach Modellen und

Textaufgaben.

Normgerechte Darstellung von Elementen chirurgischer

Instrumente.

Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben

und Oberflächenzeichen.

Didaktische Grundsätze

Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem

Schüler das Verständnis für die Herstellung der

Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln

zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis

der Fachkunde angestrebt werden, wobei

nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern

der erzielte Erfolg entscheidend ist.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Aufbau einfacher Schaltungen nach Schaltplänen.

Funktionsprüfung, Fehlersuche, Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

und der Regel- und Steuertechnik: Messen

elektrischer Größen. Aufbau einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen. Funktionsprüfung, Fehlersuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Programmoptimierung.

Fertigung.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Erstellen von Meßprotokollen.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit der Handhabung, Pflege

und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,

Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke technisch richtig

anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise

und Berücksichtigung der Unfallverhütung

und Umweltschutz. Wecken und Fördern der

beruflichen Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen.

Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Meißeln,

Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Passen, Gewindeschneiden,

Nieten, Richten, Biegen, Schleifen,

Weich- und Hartlöten, Federnwickeln.

Schneiden einfacher Teile.

Schmieden. Härten, Anlassen, Glühen.

Einfache Arbeiten an einschlägigen Werkzeugmaschinen.

Schlichten, Rauhen, Zahnen; Polieren, Bürsten,

Glänzen.

Zusammenpassen von Teilen. Feinschleifen.

Zusammenbau, Instandsetzen und Prüfen von

Instrumenten und Geräten.

Unfallverhütung. Richtiges Verhalten bei Unfällen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb

erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu

ergänzen.

Die Unterrichtserteilung muß in Aufbau und

Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen abgestimmt sein.

Der Unterricht hat stets auf neuzeitliche

Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge Bedacht

zu nehmen.

Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit

der Arbeit sind ebenso anzustreben wie die

genaue Beachtung der bestehenden Normen, der

ökonomischen Leitbilder sowie der Vorschriften

über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz."

121. Die Anlage A/15/10 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer) lautet

„Anlage A/15/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF LEICHTFLUGZEUGBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

vorkommenden Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich

Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher

Verarbeitung. Vertrautmachen mit

Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,

Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und

Arbeitsbehelfen sowie den Automatisierungstechniken.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in

die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren

sowie eines Überblicks über die einschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz. Weckung

des Bewußtseins der fachlichen Verantwortung.

Lehrstoff

Die im Beruf verwendeten und üblichen Werk-

und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungs- und

Bearbeitungsmöglichkeiten und Entsorgung.

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und

Arbeitsbehelfe.

Berufseinschlägige aerodynamische, mechanische,

pneumatische, hydraulische und elektrische

Grundkenntnisse.

Verbindungstechniken bei Metall, Holz und

Kunststoff. Seilverbindungen. Beschläge.

Glasmatten und Glasgewebe in Verbindung mit

Polyester- und Epoxidharzen. Einformen von

Kunststoffteilen.

Arten der Segelflugzeuge. Arten und Herstellung

der einzelnen Bauteile.

Flugwerk, Triebwerk und Bordausrüstung.

Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Vollendungsarbeiten, Unfallverhütung.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Fachgegenständen herzustellen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit, des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur

Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Berechnung von Längenänderung durch Wärme,

von Flächen, Volumen und Masse, Festigkeit auf

Zug und Druck.

Werkstoff- und Materiallisten: Berechnung und

wirtschaftliche Ausnützung der Werkstoffe. Werkstoffbedarf

und Zeitaufwand bei den verschiedenen

Arbeiten als Grundlage für die Kalkulation.

Einfache Berechnungen aerodynamischer, pneumatischer

und elektrischer Vorgänge.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Das

Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen können verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Werkzeichnungen zu lesen, um

danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen.

Normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen,

Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand

von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen

und einfache Werkzeichnungen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, der

Normung und den in der Praxis üblichen

Beschriftungen vertraut zu machen. Der Lehrstoff

ist so auszubauen, daß der Schüler die Grundbegriffe

des Fachzeichnens erlernt. Durch das Lesen

von Zeichnungen ist ihm das Verständnis für die

wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Unterweisung in der Handhabung, Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen

und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke technisch richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und

Berücksichtigung der Unfallverhütung und dem

Umweltschutz. Wecken und Fördern der beruflichen

Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen,

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Bearbeitung der Werkstoffe: Messen, Anreißen,

Körnen, Feilen, Sägen, Schleifen, Schaben, Bohren,

Senken, Reiben, Passen, Richten, Biegen, Gewindeschneiden

von Hand; Zuschneiden, Stemmen,

Schlitzen, Raspeln, Straaken, Hobeln, Schäften.

Weich- und Hartlöten, Gasschmelzschweißen.

Einfache Härtearbeiten. Verarbeiten von Metall,

Sperrholz und Kunststoff zu Einzelteilen. Seilverbindungen.

Montieren von Beschlägen.

Verarbeiten von Glasmatten und Glasgeweben in

Verbindung mit Polyester- und Epoxidharzen;

Einformen von Kunststoffteilen. Vollendungsarbeiten,

Korrosionsschutz.

Einfache Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug.

Montieren der Einzelteile am Flug- und Triebwerk

und der Bordausrüstung.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum

Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken

Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder

Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung

und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht

hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu

nehmen.

Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,

Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,

Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie

wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."

122. Die Anlage A/15/11 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker) lautet

„Anlage A/15/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

LUFTFAHRZEUGMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich

Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher

Verarbeitung. Vertrautmachen mit

Einsatz und Wirkungsweise von Werkzeugen,

Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und

Arbeitsbehelfen sowie den Automatisierungstechniken.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in

die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren

sowie eines Überblicks über die einschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz. Weckung

des Bewußtseins der fachlichen Verantwortung.

Lehrstoff

Die im Beruf verwendeten und üblichen Werk-

und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften, Verwendungs- und

Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Entsorgung.

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und

Arbeitsbehelfe.

Berufseinschlägige aerodynamische, mechanische,

pneumatische, hydraulische, elektrische und

elektronische Grundkenntnisse.

Arbeitstechniken der spanabhebenden und spanlosen

Formgebung.

Einschlägige Schlauch- und Rohrleitungen;

Schlauch-, Rohr- und Seilverbindungen; elektrische

Leitungen.

Verbindungstechniken, wie Weich- und Hartlöten,

Kleben, Niet- und Schraubverbindungen.

Einfache Meß- und Justierarbeiten am Luftfahrzeug,

seinen Systemen und Einzelteilen, einschließlich

der bei der Herstellung von Einzelteilen

vorkommenden mechanischen Meßarbeiten.

Grundkenntnisse: Triebwerk, Leitwerk, Airframe

(Bespannung), Korrosion und ihre Beurteilung.

Grundkenntnisse über Aufgabe und Funktion

elektrischer und elektronischer Geräte.

Montage-, Reparatur-, Prüf- und Einstellungsanleitungen

unter besonderer Berücksichtigung der

Betriebs- und Verkehrssicherheit.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Einschlägige Berufsvorschriften.

Sicherheitsmaßnahmen. Unfallverhütung.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Durch Anschaulichkeit

im Unterricht ist das Verständnis zu sachgemäßer

Arbeit, besonders in Hinblick auf die Betriebs- und

Verkehrssicherheit des Luftfahrzeuges, zu

wecken.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Berechnung von Längenänderung durch Wärme,

von Flächen, Volumen und Masse, Festigkeit auf

Zug und Druck.

Gleichförmige geradlinige und kreisförmige

Bewegung; Übersetzungen. Kenndaten von Motoren,

Hubraum, Verdichtungsverhältnis, Kolbengeschwindigkeit,

Leistung und Drehmoment.

Mechanische und hydraulische Kraftübertragung.

Einfache Berechnungen aerodynamischer, pneumatischer

und elektrischer Vorgänge. Berechnen

der Biege-, Torsions- und Scherfestigkeit. Arbeiten

mit Tabellen und Diagrammen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu

üben, weitere Rechenhilfen können verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Zeichnungen technisch richtig und sauber auszuführen

sowie technische Zeichnungen zu lesen, um

danach zu arbeiten.

Lehrstoff

Anfertigung von einfachen technischen Zeichnungen,

normgerechte Bemaßung, Oberflächenzeichen.

Gewinde, Schnitte; Leseübungen an Hand

von Zeichnungen. Facheinschlägige Freihandskizzen

und einfache Werkzeichnungen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Zeichengeräten, den

Zeichenvorteilen, der Normung und den in der

Praxis üblichen Beschriftungen vertraut zu machen.

Der Lehrstoff ist so auszubauen, daß der Schüler die

Grundbegriffe des Fachzeichnens erlernt. Durch

das Lesen von Zeichnungen ist ihm das Verständnis

für die wichtigsten Konstruktionen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Unterweisung in der Handhabung, Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge, Maschinen

und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke technisch richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise und

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes. Wecken und Fördern der beruflichen

Verantwortung.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen. Meßübungen. Anreißen,

Körnen, Sägen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben,

Schleifen, Schaben, Passen, Gewindeschneiden von

Hand, Richten, Biegen, Niet- und Schraubverbindungen.

Weich- und Hartlöten. Kleben. Bearbeiten,

Vorbereiten und Verlegen von Schlauch- und

Rohrleitungen. Herstellen von Schlauch-, Rohr-

und Seilverbindungen.

Bearbeiten, Vorbereiten und Verlegen von

elektrischen Leitungen.

Werkstattmäßige Arbeiten am Triebwerk und

Airframe (Bespannung).

Prüfen, Messen und Justieren am Luftfahrzeug,

seinen Systemen und Einzelteilen einschließlich der

bei der Herstellung von Einzelteilen vorkommenden

mechanischen Meßarbeiten.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler zum

Lernen jener Fertigkeiten und Arbeitstechniken

Gelegenheit geben, welche die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Dem Schüler sind bei jeder

Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, werkstattmäßiger Anwendung

und praktischem Erfolg aufzuzeigen. Der Unterricht

hat stets auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Behelfe, Geräte und Maschinen Bedacht zu

nehmen.

Unter ständiger Beachtung der Arbeitshygiene,

Unfallverhütung und Umweltschutz sind Sicherheit,

Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie

wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."

123. Die Anlage A/15/12 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Textilmechaniker) lautet

„Anlage A/15/12

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF TEXTILMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe und Hilfsstoffe hinsichtlich

Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,

Handelsbezeichnungen und wirtschaftlicher Be-

und Verarbeitung. Vertrautmachen mit Einsatz und

Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und

Maschinen.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz. Vermittlung der für den Beruf

notwendigen Grundlagen der Automatisierungstechniken.

Förderung des Verantwortungs- und

Pflichtbewußtseins.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich den Aufbau und die

Wirkungsweise von Maschinen der Strickerei und

Wirkerei, der Spinnerei und Weberei und der

Ausrüstung und Textilveredelung kennen; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Chemische und physikalische Grundbegriffe.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von

metallischen und nichtmetallischen Werk- und

Hilfsstoffen.

Normung und Prüfung von Werkstoffen. Wärmebehandlung

von Stahl.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken der

spanlosen und spanabhebenden Formgebung, wie

Schmieden, Biegen, Richten, Gießen; Meißeln,

Feilen, Sägen, Schaben, Bohren, Senken, Reiben,

Gewindeschneiden; Drehen, Fräsen, Stoßen, Ho-

beln, Räumen, Schleifen. Messen, Passungen.

Anreißen.

Verbindungstechniken, wie Weich- und Hartlöten,

Schweißen, Kleben. Brennschneiden.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.

Verbindungselemente: Schrauben, Keile, Federn,

Stifte, Nieten.

Bauelemente: Hebel, Achsen, Wellen, Lager,

Kupplungen.

Getriebe, Riemen-, Ketten- und Zahntrieb.

Schalt- und Regelwerke.

Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Verwendungsmöglichkeit

und Entsorgung textiler Werkstoffe.

Aufbau und Wirkungsweise der Textilmaschinen in

der Spinnerei und Weberei.

Einstell- und Instandhaltungsarbeiten bei Textilmaschinen.

Arten der technischen Kontrollen an Textilmaschinen.

Erkennen von Fehlern am textilen Produkt

und der Fehlerursachen an den Maschinen sowie

deren Behebung.

Numerierungssysteme.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NG-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Textilmaschinen

Spinnmaschinen, Strickmaschinen, Wirkmaschinen

und Webstühle. Ausrüstung und Veredlung.

Komplexe Aufgaben

Fadenbruchanalyse, Spinnpläne. Materialbedarfsermittlung

für Kette und Schuß. Dekomposition

einfacher Gewebe. Webfehler (Bestimmung der

Ursache, Behebung). Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Bei der Unterrichtserteilung

sind besonders die facheinschlägigen

Normen zu berücksichtigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Massenberechnungen.

Passungsrechnungen.

Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl

und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis

bei Riemen- und Zahnradtrieb.

Berechnung der Maße beim Kegeldrehen. Einfache

Teilkopfberechnungen. Zahnradgrößen. Einfache

Rechnungen aus den Stoffgebieten der

Mechanik, Wärmelehre und der Elektrotechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,

Diagramme und Tabellen soweit wie möglich

zu verwenden. Formelumwandlungen sind nur in

fachbezogenen Beispielen anzuwenden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich arbeiten zu

können.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung und Lesen von

Werkzeichnungen.

Anfertigung einfacher Skizzen nach Modellen

und Textangaben.

Normgerechte Darstellung von Maschinen- und

Bauelementen.

Eintragung von Maßen, Bearbeitungsangaben

und Oberflächenzeichen.

Elektronische Schaltzeichen und Schaltpläne.

Schematische Darstellung von Funktionsweisen.

Anfertigung und Lesen von Diagrammen.

Didaktische Grundsätze

Durch das Lesen von Zeichnungen ist dem

Schüler das Verständnis für die Herstellung der

Werkstücke zu vermitteln. Mit den Mitteln

zeichnerischer Darstellung soll ein besseres Verständnis

der Fachkunde erstrebt werden, wobei

nicht die Art der angewandten Verfahren, sondern

der erzielte Erfolg entscheidend ist.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Unterweisung bedürfen.

Vertrautmachen mit den Werkstoffen und

deren Entsorgung. Unterweisung in der Handhabung,

Pflege und Instandhaltung der verwendeten

Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke technisch

richtig anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und

fachgerechter Arbeit sowie zu wirtschaftlicher

Arbeitsweise und Berücksichtigung der Unfallverhütung.

Wecken und Förderung der betrieblichen

Verantwortung.

Lehrstoff

Grundfertigkeiten: Messen, Anreißen, Meißeln,

Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Verstiften, Reiben,

Gewindeschneiden von Hand, Richten und Biegen,

einfache Blecharbeiten.

Nieten, Verschrauben und Verkleben.

Maschinenarbeiten: Drehen, Fräsen, Schleifen,

Sägen.

Wärmebehandlung von Stählen: Glühen, Härten,

Anlassen.

Weich- und Hartlöten.

Einfache Elektroschweißarbeiten.

Schleifen von Werkzeugen, Oberflächenbehandlung

von Werkstoffen.

Anfertigung facheinschlägiger Werkstücke nach

Werkzeichnungen, Skizzen und Mustern; erforderlichenfalls

Erstellung von Arbeitsplänen.

Fallweise Unterweisung in speziellen Arbeitsgebieten.

Aus-, Ein- und Zusammenbau von Maschinenelementen

und Maschinenteilen unter besonderer

Berücksichtigung der Textilmaschinen.

Einstell- und Wartungsarbeiten an Textilmaschinen.

Herstellen einfacher Ersatzteile für Textilmaschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit"

soll dem Schüler helfen, die im Lehrbetrieb

erworbenen Fertigkeiten zu ordnen und zu

ergänzen.

Die Unterrichtsgestaltung ist in Aufbau und

Durchführung auf den Unterricht in den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen abzustimmen.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge Bedacht zu

nehmen.

Sicherheit, wirtschaftliche Genauigkeit und Sauberkeit

der Arbeit sind beim Unterricht ebenso

anzustreben ' wie die genaue Beachtung der

bestehenden Normen, der ökonomischen Leitbilder

sowie der Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz."

124. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Kühlmaschinenmechaniker) lautet

„Anlage A/15/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

KÜHLMASCHINENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit dem Einsatz und der

Wirkungsweise von Werkzeugen und Maschinen

vertraut sein und die Grundlagen der Mechanik,

Wärmelehre, Elektrotechnik und Chemie kennen.

Er soll die Arten, den Aufbau und die

Wirkungsweise von Kältemaschinen und Kälteanlagen

sowie die Arten, Eigenschaften, Verwendung,

Normung und wirtschaftliche Verarbeitung der im

Fachgebiet verwendeten Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe

gründlich kennen.

Er soll gebräuchliche Aufgabenstellungen, Arbeitsverfahren

und Sicherheitsbestimmungen des

Fachgebietes einschließlich der. sachgerechten Entsorgung

von Betriebsmitteln kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. bis 3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Werkzeugmaschinen

und Arbeitsgeräte.

Mechanik

Kraft, Masse, Druck; Festigkeit.

Wärmelehre

Wärme, Temperatur; Kältebegriff. Größen, Gesetze.

Wärmeübertragung.

Chemie

Aufbau der Materie; für die Fachrichtung

bedeutsame Elemente und Verbindungen.

Elektrizität

Größen und Gesetze. Wirkungen des elektrischen

Stromes; Sicherheitsregeln, Schutzeinrichtungen.

Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik;

Wechselstrommotoren, Elektrotechnisches Installationsmaterial.

Größen und Gesetze der Drehstromtechnik.

Drehstrommotor (Anlauf, Anschluß, Schutzarten).

Mechanische Technologie

Für die Fachrichtung bedeutsame Eisenwerkstoffe

und Nichteisenmetalle. Spanende Formgebung

(manuelles Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden);

Spanlose Formgebung (Biegen, Richten).

Für die Fachrichtung bedeutsame Sinterwerkstoffe,

Schmiermittel, Kühlmaschinenöle. Kältemittel.

Sicherheitsvorkehrungen beim Umfüllen und

beim Transport von Kältemittelbehältern. Oberflächenbehandlung

und Korrosionsschutz. Gesetzliche

Bestimmungen des Umweltschutzes.

Kunststoffe, Isolierstoffe; nichtmetallische Hilfsstoffe.

Meßtechnik

Messen mechanischer, elektrischer sowie kältetechnischer

Größen.

Maschinenelemente

Lösbare (Schrauben, Keil-, Feder- und Stiftverbindungen)

und unlösbare Verbindungen (Nietverbindungen,

Weichlöten, Kleben. Hartlöten, Gasschmelzschweißen

einschließlich Brennschneiden,

Lichtbogenschweißen).

Elemente der Kraftübertragung (Wellen, Achsen,

Zapfen, Lager, Riemenscheiben, Zahnräder, Kupplungen).

Kältetechnik

Aufbau einer Kälteanlage. Entsorgung kältetechnischer

Betriebsmittel. Aufgaben (Normalkühlung,

Tiefkühlung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung,

Wärmepumpen). Kältemaschinen. Verdichter.

Kondensatoren; Kühltürme. Sammler. Trockner.

Schaugläser und Filter. Öl- und Flüssigkeitsabscheider.

Dampfkesselverordnung. Verdampfer.

Wärmetauscher. Abtaueinrichtungen.

Rohrleitungstechnik

Rohrleitungen. Rohrverbindungen und Armaturen.

Arbeitstechniken

Spanende Formgebung mit Werkzeugen und

Maschinen.

Regelungstechnik

Primäre Regelorgane (Drosselrohr, Kapillarrohr,

automatisches E-Ventil, thermisches E-Ventil ohne

und mit äußerem Druckausgleich; Auswerten

einschlägiger Diagramme). Hoch- und Niederdruckschwimmer.

Sekundärregler.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wärmelehre.

Elektrizität (Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik).

Kältetechnik (Aufgaben. Verdichter, Kondensatoren;

Verdampfer).

Meßtechnik.

Regelungstechnik: primäre Regelorgane. Aufnehmen

und Auswerten einschlägiger Diagramme.

4. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrizität

Drehstrommotor (Drehzahlregelung). Elektrotechnische

Schutzmaßnahmen.

Steuerungstechnik

Einsatz programmierbarer Steuerungen in Kälte-

und Klimaanlagen.

Regelungstechnik

Mechanische, elektrische und kältetechnische

Regelgeräte für Temperatur und Druck. Elektrotechnische

und elektronische Regelungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Regelungstechnik (elektrotechnische und elektronische

Regelungen). Steuerungstechnik.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dies

erfordert insbesondere in den Themenbereichen

„Wechselstrommotoren", „Elektrotechnisches Installationsmaterial"

und „Drehstrommotor" wohlüberlegte

Beschränkung auf das Wesentliche..

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,

sind die facheinschlägigen Normen von großer

Bedeutung. Insbesondere sind aber ständige Hinweise

auf die geltenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit sowie auf die zur

Unfallverhütung und für den Umweltschutz notwendigen

Maßnahmen erforderlich.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung mit Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und,

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Mechanik und Meßtechnik

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Kräftberechnungen.

Rechnen mit Kräften. Festigkeitsberechnungen.

Berechnungen von Geschwindigkeit,

Drehmoment, mechanischer Arbeit und Leistung

sowie Wirkungsgrad. Druckberechnungen (hydrostatischer

Druck, Überdruck, absoluter Druck;

Druckkräfte).

Wärmelehre

Umrechnungen zwischen Temperatursystemen.

Elektrizität

Berechnungen zu den Gesetzen der Gleichstromtechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mechanik und Meßtechnik

Flächen-, Volums- und Massenberechnungen;

Rechnen mit Kräften. Festigkeitsberechnungen.

Leistungsberechnungen.

Elektrizität

Berechnungen zu den Gesetzen der Gleichstromtechnik.

2. Klasse

Mechanik fester Körper

Umfangs- und Schnittgeschwindigkeit. Riemen-

und Rädertrieb; Übersetzungsverhältnis.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Volums- und Massestrom, Querschnitte.

Wärmelehre

Wärmeenergie bei Temperaturveränderung; Änderung

des Aggregatzustandes; Wärmetransport

durch Massestrom; Wärmeleitung.

Elektrizität

Berechnungen zu den Gesetzen der Wechselstromtechnik.

Winkelfunktionen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase. Wärmelehre.

Wechselstromtecnnik.

3. Klasse

Elektrizität

Berechnungen zu Gesetzen der Drehstromtechnik

sowie zur Ermittlung des Mindestleiterquerschnittes

nach TAEV und ÖVE.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Rohrleitungsquerschnitte; Masse- und Volumsstrom

unter Berücksichtigung der Druckverluste.

Berechnungen zum h-x-Diagramm; absolute und

relative Luftfeuchtigkeit, Feuchtigkeitsausscheidung.

Verdichter (Hubvolumen, Drehzahl und

Liefergrad); Kältemittelstrom für verschiedene

Kältemittelarten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrizität

Berechnungen zu Gesetzen der Drehstromtechnik.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Masse und Volumsstrom unter Berücksichtigung

der Druckverluste; Verdichter (Liefergrad).

4. Klasse

Wärmelehre

Wärmebedarfsberechnung für Kühlräume; Wärmedurchgang

an Wänden; Kühl- und Gefrierwärmebedarf;

Luftwechsel, Leistungszahl, εk, hhyphenminuslog

phyphenminusDiagramm, Wärmerückgewinnung (Aufheizzeit

von Speichern; Leistung von Wärmepumpen).

Energieumwandlung

Energiekostenberechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wärmelehre

Wärmebedarfsrechnung; Leistungszahl, εk, hhyphenminuslog

phyphenminusDiagramm.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb

die Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichtes

die Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Der

Berücksichtigung des aktuellen Standes des Fachgebietes

kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bei

auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen des

Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt

das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang, durch das der

Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben

befähigt wird.

Auch die Verwendung von Rechenhilfen wie

Arbeitsberichten, Diagrammen und Tabellen gehört

zum Praxisbezug.

In der 1. bis. 3: Klasse je zwei Schularbeiten; in

der 4. Klasse eine Schularbeit.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des

Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben

normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen

können.

Er soll Zeichnungen lesen können, um danach

wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu

können.

Lehrstoff

1. Klasse

Normen für Werkzeichnungen

Blattgrößen, Maßstäbe, Darstellungsarten, Maßeintragung,

Beschriftung.

Maschinentechnisches Zeichnen

Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen

Ansichten. Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.

Symbole der Kältetechnik.

Elektrotechnisches Zeichnen.

Symbole der Elektrotechnik. Anfertigen einfacher

Schaltpläne.

Skizzieren.

Anfertigen von Skizzen nach Modellen und

Schaltungen.

2. Klasse

Normen für Werkzeichnungen

Darstellung von Bauelementen. Abmaße und

Passungen.

Maschinentechnisches Zeichnen

Abmaße und Passungen. Kühlkreisläufe. Zusammenstellungszeichnungen;

Stücklisten.

Elektrotechnisches Zeichnen

Schaltplanarten.

Skizzieren

Kühlkreisläufe.

3. Klasse

Maschinentechnisches Zeichnen

Entwurf von Steuerungen für Kälteanlagen;

Funktionsablauf, Meßschaltungen für kältetechnische

Prozesse.

Elektrotechnisches Zeichnen

Entwurf von Stromlaufplänen für kältetechnische

Maschinen und Prozesse. Meßschaltungen für

kältetechnische Prozesse und elektrische Steuerungen.

4. Klasse

Bautechnisches Zeichnen

Aufbau und Lesen von Bauzeichnungen unter

Berücksichtigung von Isolierungen, Dampfsperrungen,

Hinterlüftungen und Führung von Rohrleitungen.

Elektrotechnisches Zeichnen.

Symbole und Schaltpläne für speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb

die Sachgebiete des theoretischen Unterrichtes die

Zubringer für die Aufgabenstellungen sind. Den

Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt der

normgerechten und sauberen Ausführung sowie

dem Lesen von Zeichnungen und Plänen besondere

Bedeutung zu.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, die

das Verständnis für die Zusammenhänge in der

Kühlmaschinenmechanik fördern.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung mit den Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Laboratoriums Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des

Fachgebietes auftretenden Meß-, Prüf-, Schalt-,

Entstör-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben

sicher und gewandt durchführen können.

Lehrstoff

2. Klasse

Messen

Mechanische, elektrische und kältetechnische

Größen.

Prüfen

Kältemittel, Betriebsstoffe.

Schalten

Elektrische Schaltungen (Aufbau, Anwendungen).

3. Klasse

Messen

Kältetechnische Anlagen und Bauteile (Druckverhältnisse,

Temperatur, Kälteleistungen; schall-

technische Messungen; Aufnahme von Diagrammen).

Drehstromtechnik (Strom, Spannung, Leistungen).

Schalten

Drehstromtechnik.

4. Klasse

Messen

Erstellen von Meßprotokollen.

Prüfen

Überprüfung elektrotechnischer Schutzmaßnahmen.

Entstören

Kälteanlagen (mechanische, elektrische, elektronische

und kältetechnische Fehler).

Steuern

Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Regeln

Erstellen von Regelungen (Regelanlagen).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die

Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen

Praxis sowie die Vielseitigkeit. Nützlich sind

Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche

oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

ist die Abstimmung mit den Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,

Werkzeuge, Maschinen- und Werkstätteneinrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung

und Umweltschutz Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. bis 3. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Vorarbeiten

Messen, Anreißen, Schärfen von Werkzeugen.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung

Spanende und spanlose Formgebung.

Rohrleitungen

Rohrbearbeitung, Rohrverbindungen. Leitungsverlegung

und -befestigung; Armaturen. Anschluß

und Handhabung von Druck- und Temperaturmeßgeräten.

Elektrotechnik

Abisolieren von Drähten und Kabeln; einfache

Verdrahtungen.

Aufbau einfacher elektrischer Schaltungen

(Schütze, Zeitrelais, Schaltuhren, Sicherungen,

Anzeigegeräte). Anschluß von Wechselstrommotoren;

Motorschutz. Verdrahtung einfacher Kälteanlagen.

Löten und Schweißen

Hartlöten ohne und mit Schutzgas. Gasschmelzschweißen;

Lichtbogenschweißen.

Kältetechnik

Umfüllen von Kältemitteln und Ölen; Dichtheitsprüfung;

Sicherheitsvorschriften, Umweltbelastung.

Einfache Kälteanlagen (Demontage, Aufbau; Evakuieren,

Druckprobe, mechanische Prüfungen,

Wartungsmaßnahmen).

Montieren und Einstellen der kältetechnischen

Bauteile. Anwendung verschiedener Abtauverfahren.

Inbetriebnahme von Kühlanlagen (mechanische,

elektrische und kältetechnische Einstellung

und Prüfung); Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Inbetriebnahme und Wartung von Wärmepumpen;

Arbeiten an Wärmerückgewinnungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der

beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung

der im Lehrberuf erworbenen Fertigkeiten sowie die

Vielseitigkeit der Aufgaben. Besonders wird auf

dem Stand der Technik angepaßte Werkzeuge,

Maschinen und Arbeitsmethoden zu achten sein.

Aufbau und Durchführung des Unterrichtes

hängen vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in

den fachtheoretischen Pflichtgegenständen ab.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken

sind zu vermeiden.

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit

sind ebenso anzustreben, wie die Beachtung

bestehender Normen und Vorschriften über Unfallverhütung,

Arbeitshygiene und Umweltschutz."

125. Nach der Anlage A/15/13 wird die Anlage

A/15/14 eingefügt

„Anlage A/15/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF

BÜROMASCHINENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

EDV und angewandte EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des

Fachgebietes Programme in einer mathematisch-

technisch orientierten Programmiersprache erstellen

können. Er soll Programme an einer digitalen

Rechenanlage eingeben, speichern und aufrufen

können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware-

und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte

und dokumentierte Programme anwenden können.

Lehrstoff

4. Klasse

Rechnerbedienung

Programmiereingabe, -lauf, -auflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren

Programme mit und ohne Datenzugriff, Unterprogrammtechnik,

Dokumentation. Anwendung bei

Aufgaben aus dem Fachgebiet des Büromaschinenmechanikers.

Ergebnissicherung

Fehlerquellen, Kontrolle.

Betriebssystem und Anwendersoftware

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme,

Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation,

Graphik, Dateiverwaltung), Microsoft-Handbücher.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis.

Daher liegt das Hauptgewicht beim Themenbereich

„Programmieren" bei Aufgaben, die sich aus der

Fachkunde ergeben.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird

minimiert und die Motivation erhöht, wenn nach

kurzen theoretischen Abschnitten eigenständig

programmiert wird.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere

graphische Darstellungen wie Programmablaufpläne,

allenfalls auch Struktogramme.

Für umfangreiche Programme empfiehlt sich

Gruppenarbeit.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und

Meßgeräte sowie die Arbeitsverfahren nach dem

Stand der Technik und ihren Einsatz unter

Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der

menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes

kennen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werk- und

Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung der

technischen Erfordernisse auswählen können.

Er soll die physikalischen Grundlagen der

Elektrotechnik und Elektronik eingehend kennen,

ihre Zusammenhänge verstehen und über Digitaltechnik

und Datentechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die Arten, den Aufbau und

die Bauteile der Büromaschinen kennen und

Kenntnisse über die Sicherheitsvorschriften sowie

Entsorgung von Problemstoffen haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. bis 3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte

Handhabung, Wirkungsweise und Instandhaltung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Normen und Verwendung

von Eisenwerkstoffen und Nichteisenmetallen,

Sinterwerkstoffen, Kunststoffen, Schmiermitteln

und nichtmetallischen Hilfsstoffen. Entsorgung von

Problemstoffen.

Gleichstrom

Elektrische Größen und Grundgesetze. Gleichstromkreise.

Galvanische Elemente.

Wechselstrom

Wechselgrößen und Grundgesetze. Wechselstromkreise.

Elektrisches und magnetisches Feld

Grundgesetze. Kondensator. Induktivität. Motoren

(Bauarten, Prinzipien).

Elektroschutz

Folgen der Stromeinwirkung auf den Körper.

Schutzarten. Schutz von elektrischen Geräten.

Elektronik

Trägerbewegung in Halbleitern, Halbleiterelemente.

Kippschaltungen.

Digitaltechnik

Grundlagen der Schaltungen. Gatter, Zählschaltungen,

Speicherbausteine, Verzögerungsglieder,

Schieberegister.

Mechanische Technologie

Spanende und spanlose Formgebung. Oberflächenbehandlung

und Korrosionsschutz.

Maschinenelemente

Lösbare und unlösbare Verbindungen. Elemente

der Kraftübertragung.

Maschinen der Büro- und Datentechnik

Schreibmaschine (mechanische, elektromechanische

und elektronische). Vervielfältigungsmaschinen.

Kopierer. Rechenmaschinen. Schnittstellen.

Datentechnik

EDV-Anlagen (Aufbau, Funktion, Organisation).

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schaltungen der Digitaltechnik.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Sicherheit des Grundlagenwissens und die Anwendbarkeit

in der beruflichen Praxis.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,

sind die facheinschlägigen Normen von großer

Bedeutung. Insbesondere sind aber ständige Hinweise

auf die geltenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, auf die zur Unfallverhütung notwendigen

Maßnahmen sowie auf die Entsorgung der

anfallenden Problemstoffe erforderlich.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung mit den Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Mechanik und Meßtechnik

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtskraftberechnungen.

Rechnen mit Kräften.

Festigkeitsberechnungen. Berechnungen von Geschwindigkeit,

Drehmoment, mechanischer Arbeit

und Leistung sowie Wirkungsgrad.

Zahlen

Systeme. Das duale Zahlensystem (Aufbau,

Grundrechnungen).

Elektrizität

Berechnungen mit elektrischen Grundgesetzen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Das duale Zahlensystem (Aufbau, Grundrechnungen).

Berechnungen mit elektrischen Grundgesetzen.

2. Klasse

Mechanik und Meßtechnik

Umfangs- und Schnittgeschwindigkeit. Winkelfunktionen.

Riemen- und Rädertriebe. Übersetzungsverhältnis.

Elektrische Arbeit, Leistung sowie

Wirkungsgrad.

Zahlen

Das hexadezimale Zahlensystem (Aufbau,

Grundrechnungen). Umwandlungen zwischen dezimalem,

hexadezimalem und dualem Zahlensystem.

Elektrizität

Rechengrundlagen für elektrische Büromaschinen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechengrundlagen für elektrische Büromaschinen.

3. Klasse

Elektrizität

Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.

Zahlen

Binärcodes (Aufbau, Grundregeln). Grundregeln

der Schaltalgebra.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.

4. Klasse

Zahlen

Umwandlungen zwischen allen Codes. Analyse

und Synthese von logischen Schaltungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Umwandlungen zwischen allen Codes. Analyse

und Synthese von logischen Schaltungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher

stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel

in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten

— Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung

des aktuellen Standes des Fachgebietes im Vordergrund.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt

das Hauptgewicht der Arbeit in der Vermittlung des

Verständnisses für den Rechengang, durch das der

Schüler zur selbständigen Bearbeitung von Aufgaben

befähigt wird.

Auch die Verwendung von Rechenhilfen, wie

Arbeitsberichten, Diagrammen und Tabellen, gehört

zum Praxisbezug.

In der 1.bis 3. Klasse je zwei Schularbeiten; in der

4. Klasse eine Schularbeit.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des

Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben

normgerecht und technisch richtig ausführen

können.

Er soll Zeichnungen lesen können, um danach

wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu

können.

Lehrstoff

1. Klasse

Normen für Werkzeichnungen

Maßstäbe, Darstellungsarten, Maßeintragung,

Beschriftung.

Maschinentechnisches Zeichnen

Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen

Ansichten. Schnittdarstellungen. Gewindedarstellung.

Elektrotechnisches Zeichnen

Symbole der Elektrotechnik. Anfertigen einfacher

Schaltpläne.

Skizzieren

Anfertigen von Skizzen nach Modellen und

Schaltungen.

2. Klasse

Normen für Werkzeichnungen

Darstellung und Bemaßung von Maschinen und

Bauelementen.

Maschinentechnisches Zeichnen

Zusammenstellungszeichnungen.

Elektrotechnisches Zeichnen

Schaltplanarten. Einfache Kennlinien und Diagramme.

3. Klasse

Elektrotechnisches Zeichnen

Einfache Schaltfunktionen. Symbole der Digitaltechnik

und Elektronik. Grafische Darstellung

logischer Schaltungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der

Beitrag zum Verständnis technischer Funktionen.

Daher stehen Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung

des aktuellen Standes des Fachgebietes im

Vordergrund.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend,

kommt der normgerechten Ausführung sowie dem

Lesen von Zeichnungen und Plänen besondere

Bedeutung zu.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Ausführen und Auswerten

von Versuchen und Übungen die elektrischen und

elektronischen Vorgänge verstehen.

Er soll die in der Praxis des Fachgebietes

auftretenden Meß-, Prüf-, Schalt-, Entstör-, Steuerungs-

und Regelungsaufgaben sicher und gewandt

durchführen können.

Er soll in simulierten Anordnungen betriebsbezogene

Aufgaben lösen können und die gebräuchlichsten

englischen Fachausdrücke beherrschen.

Lehrstoff

1. Klasse

Messen

Elektrische Größen im Gleichstromkreis. Verhalten

der Bauteile.

Schalten

Einfache Serien-, Parallel- und Gruppenschaltungen.

2. Klasse

Messen

Elektrische Größen im Wechselstromkreis. Schalten

und Messen der Halbleiterbauteile. Einfache

Bauelementkreise.

Schalten

Widerstand, Kondensator, Spule. Grundschaltungen

der Digitaltechnik.

3. Klasse

Messen

Einfache elektronische Schaltungen. Halbleiterbauteile.

Schalten

Elektronische Bauteile. Logische Verknüpfungen.

4. Klasse

Messen

Baugruppen und Funktionseinheiten von elektronischen

Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen.

Schnittstellen.

Schalten

Funktionseinheiten von Datenverarbeitungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Häufigkeit des Vorkommens in der beruflichen

Praxis, der Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen

Ausbildung sowie die Vielseitigkeit. Nützlich sind

Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche

oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Bei jeder passenden Gelegenheit sind die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen..

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

ist die Abstimmung mit den Lehrern der

anderen Pflichtgegenstände des Fachunterrichtes

wichtig.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß und

wirtschaftlich verwenden, Werkzeuge, Maschinen

und Meßgeräte nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren des Fachgebietes beherrschen

und die Vorschriften zur Unfallverhütung und

Entsorgung von Problemstoffen beachten.

Lehrstoff

1. bis 3. Klasse

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkstoffe

Handhabung, Verarbeitung. Entsorgung der

Problemstoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Meßgeräte

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung

Messen, Anreißen, Schärfen von Werkzeugen.

Spanlose und spanende Formgebung mit Handwerkzeugen.

Herstellen facheinschlägiger Werkstücke.

Fügetechniken

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Elektrische und elektronische Schaltungen

Entwickeln, Herstellen, Messen und Prüfen.

Elektromechanische, elektrische und elektronische

Baugruppen

Zusammenbau, Schalten, Prüfen, Justieren.

Maschinen der Büro- und Datentechnik

Aufstellung, Inbetriebsetzung, Wartung, Fehlersuche,

Reparatur.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben in der

beruflichen Praxis, ferner der Beitrag zur Ordnung

der im Lehrbetrieb erworbenen Fertigkeiten sowie

die Vielseitigkeit der Aufgaben.

Die Abfolge des Unterrichtes hängt vom

jeweiligen Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen ab. Dies erfordert die

Absprache mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken

sind zu vermeiden."

126. In der Anlage A/16/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Gold- und Silberschmied und

Juwelier, Diamantschleifer, Edelsteinschleifer) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

A. FÜR GOLD- UND SILBERSCHMIED UND

JUWELIER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

B. FÜR DIAMANTSCHLEIFER,

EDELSTEINSCHLEIFER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

127. Die Anlage A/16/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Metallschleifer und Galvaniseur)

lautet

„Anlage A/16/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF METALLSCHLEIFER UND

GALVANISEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Herkommen,

Gewinnung, Eigenschaften, Bearbeitbarkeit, Handelsformen

und Anwendung.

Vertrautmachen mit Einsatz- und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Apparaten und Maschinen sowie

mit allen bei der Ausübung des Berufes notwendigen

und üblichen Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Momente. Bildung des

Geschmackes.

Lehrstoff

Naturlehre

Allgemeine und facheinschlägige physikalische

Grundbegriffe. Grundlagen der Mechanik und der

Wärmelehre, des Magnetismus sowie der Elektrizität

und ihre Anwendung auf die Galvanotechnik.

Technologie

Technologische Grundbegriffe. Gewinnung und

Eigenschaften, Verwendung und Handelsformen,

Prüfung und Normung von Eisen und Stahl,

Nichteisenmetallen und Legierungen. Kunststoffe,

Scheuer-, Schleif- und Poliermittel. Schleif- und

Polierscheiben.

Maschinenelemente. Antrieb, Lagerung und

Wartung der allgemein verwendeten Schleif- und

Spezialschleifmaschinen. Im Beruf verwendete

Stromquellen, Apparate und Maschinen.

Chemie

Allgemeine chemische Grundbegriffe. Elemente

und Verbindungen. Chemische Symbole sowie

Formeln und ihre Bedeutung. Besprechung und

Verwendung der in der Galvanotechnik wichtigsten

Elemente und Verbindungen. Grundlagen der

Elektrochemie. Elektrolyse. Galvanische Bäder, ihre

Zusammensetzung, Behandlung und Korrektur.

Besprechung der Unfälle und deren Verhütung.

Spezielle Fachkunde

Einführung in die Galvanotechnik. Die Galvanoplastik

und Galvanostegie. Das Elektroplattieren

oder Galvanisieren und das Eloxieren. Die Ausrüstung

für Galvanisierarbeiten. Die wichtigsten

galvanischen Bäder, ihre Bereitung und Führung.

Die Vorbereitungsarbeiten beim Galvanisieren

chemische und mechanische Verfahren. Die dazu

verwendeten Werkzeuge, Apparate und Maschinen

sowie Arbeitsvorgänge. Die Vollendungsarbeiten an

galvanischen Niederschlägen. Die chemische Metallfärbung.

Erfordernisse des Umweltschutzes.

Anleitung zur Erste-Hilfe-Leistung und allgemeine

hygienische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtserteilung hat im engen Zusammenhang

mit dem Unterrichtsgegenstand „Praktische

Arbeit" zu erfolgen. Es ist mehr Gewicht auf

das Erkennen und die fachgemäße Verwendung der

Werkstoffe als auf deren Gewinnung und Erzeu-

gung zu legen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit

ist auf die wichtigsten feuerpolizeilichen und

arbeitshygienischen Vorschriften hinzuweisen.

Ebenso sind die Sicherheitsvorkehrungen und die

Unfallverhütung zu beachten.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Die metrischen Maße und Massen, das englische

Zollmaß und das Prozentrechnen in fachlicher

Anwendung. Flächen-, Rauminhalts- und Masseberechnungen,

Verwendung von Tabellen.

Angewandte Rechnungen aus den Gebieten der

Mechanik und der Wärmelehre, soweit sie für den

Beruf von Wichtigkeit sind. Elektrotechnische und

galvanotechnische Berechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu

üben, weitere Rechenhilfen können verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit zur technisch richtigen

und sauberen Ausführung von Skizzen und

Werkzeichnungen über Einzelheiten aus dem

Fachgebiet sowie der Befähigung, Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um danach arbeiten und die damit

verbundenen Berechnungen anstellen zu können.

Lehrstoff

Die Ausführung von Zeichnungen nach den

Vorschriften der ÖNORM.

Lesen von Skizzen und Werkzeichnungen aus

dem Fachgebiet. Skizzen und Reinzeichnungen von

Einzelteilen und Zusammenstellungen samt Stückliste.

Herauszeichnen von Teilen aus bemaßten

Zusammenstellungszeichnungen. Schaltungen galvanischer

Bäder.

Zusammenschaltung.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Zeichengeräten und

-behelfen, der Normung und den in der Praxis

üblichen Beschriftungen vertraut zu machen. Der

Lehrstoff ist so aufzubauen, daß der Schüler die

Grundbegriffe des Fachzeichnens soweit erlernt,

daß die Möglichkeit zur selbständigen zeichnerischen

Weiterbildung auf fachtechnischem Gebiet

gegeben ist.

Ferner ist ihm das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen durch das Zeichnen selbst und

durch Lesen von Zeichnungen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung aller wesentlichen Fertigkeiten,

vor allem jener, die einer besonderen

unterrichtlichen Unterweisung bedürfen. Vertiefen

der Sach- und Fachkenntnisse, um dem Schüler die

selbständige, verständnisvolle und erfolgreiche

Arbeit zu ermöglichen. Weckung des Bewußtseins

der aus den Berufspflichten erwachsenden Verantwortung.

Lehrstoff

Behandlung, Bearbeitung und Auswahl der

wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe in Verbindung

mit den Arbeitsvorgängen. Handhabung, Pflege

und Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,

Geräte, Apparate und Arbeitsmaschinen.

Besprechung der Unfallgefahren und deren

Verhütung unter Hinweis auf die Betriebs- und

Sicherheitsvorschriften. Ansatz, Pflege und Instandsetzung

galvanischer Bäder und sonstiger spezieller

Betriebsanlagen bei besonderer Berücksichtigung

der in galvanotechnischen Betrieben auftretenden

Ätz- und Giftwirkungsverfahren. Erste Hilfe bei

Betriebsunfällen.

Ausführung von Arbeiten an einfachen und

zusammengesetzten Werkstücken in mehrfachen

Arbeitsgängen, gegebenenfalls unter Verwendung

von wertvolleren Werkstoffen und Edelmetallen,

verbunden mit der Aufstellung von Arbeitsplänen

und Berücksichtigung wirtschaftlicher Fertigung.

Ausführung höherwertiger Arbeiten unter Verwendung

seltener Werkzeuge, Apparate oder

Betriebseinrichtungen. Veredelungsverfahren, Vollendungs-

und Verschönerungsarbeiten.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem Gelegenheit zum Lernen jener Fertigkeiten

und Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Bei jeder Gelegenheit sind die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis,

werkstattmäßiger Anwendung und praktischem

Erfolg aufzuzeigen.

Der Unterricht hat auf neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Behelfe und Maschinen Bedacht zu

nehmen.

Ferner sind unter ständiger Beachtung der

Arbeitshygiene und der Unfallverhütung Sicherheit,

Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie

wirtschaftliche Arbeitsweise anzustreben."

128. In der Anlage A/16/3 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Graveur; Gold-, Silber- und

Metallschläger; Gürtler; Metalldrücker; Ziseleur)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

129. Die Anlage A/17/1 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Bauschlosser, Betriebsschlosser, Schlosser,

Stahlbauschlosser) lautet

„Anlage A/17/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE BAUSCHLOSSER,

BETRIEBSSCHLOSSER, SCHLOSSER,

STAHLBAUSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

A. FÜR BETRIEBSSCHLOSSER, SCHLOSSER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der, ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

B. FÜR BAUSCHLOSSER,

STAHLBAUSCHLOSSER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehrautgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, Entsorgung und

wirtschaftlicher Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die

zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere der Automatisierungstechniken,

sowie eines Überblickes über die berufseinschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

Meßtechnik, Refa sowie Anlagen der Fördertechnik

haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe; Normungsvorschriften;

Werkstoffprüfung; Korrosion und Oberflächenschutz;

Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten

und Einspannen.

Spanlose und spanende Formgebung.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Wärmebehandlung der Metalle.

Kraftübertragungselemente.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Maßordnung im Bauwesen.

Schlösser, Beschläge, Fenster, Türen, Tore,

Gitter, Geländer, Treppen, Portale, Stahlbau- und

Leichtmetallkonstruktionen, Rohrleitungen, Behälter,

Kessel und Armaturen.

Sachgemäße Bedienung, Wartung und Pflege

hydraulischer, pneumatischer und elektrischer

Werkzeuge, Geräte und Anlagen.

Aufstellen von Maschinen und Apparaten;

Passungen, Maschinenelemente. Wärme-, isolier-

und schallschutztechnische Grundlagen.

Lehrstoff der Vertiefung

Messungen mit optischen und elektrischen

Geräten. Grundlagenrefa. Anlagen der Fördertechnik.

Komplexe Aufgaben

Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und

der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.

Mechanische Messungen. Ermittlung von

Wärmedämmwerten. Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen nach

Refa, Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik

ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen;

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad;

Berechnungen aus dem Bereich der

Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen;

einfache Festigkeitsberechnungen; Berechnungen

für das Schweißen.

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Hauptzeitberechnungen.

Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.

Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.

Zahnradberechnungen.

Einfache Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik

und Elektrotechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnung nach Refa, Regel- und Steuertechnik

und NC-Technik.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu

üben, weitere Rechenhilfen sollen verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit den Zeichengeräten, den

Normen und den in der Praxis üblichen Formen der

Darstellung. Vermittlung der Fähigkeit, einfache

Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig

und sauber auszuführen sowie Zeichnungen und

Pläne zu lesen, um danach wirtschaftlich zu

arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe.

Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,

Beschriftung.

Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken

einschließlich der Sinnbilder.

Einfache Abwicklungen, Verschneidungen;

Durchdringungen.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach

einfachen Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.

Textaufgaben.

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen aus

dem Gitter-, Fenster-, Tür-, Tor-, Treppen- und

Portalbau sowie den sonstigen Konstruktionen;

Blechabwicklungen von Rohrstücken und Behältern.

Passungen.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, für die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Auswahl der Zeichenbeispiele richtet sich

nach den Erfordernissen des Berufes.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im

Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung

des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach

Werkzeichnungen und Arbeitsplätze technisch

richtig anzufertigen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und deren Handhabung

beherrschen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anfertigen von Werkstücken nach Zeichnungen,

Arbeitsplänen, Zielangaben oder Mustern unter

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Arbeitsweise,

entsprechend dem jeweiligen Lehrberuf und unter

methodisch richtiger und fachgerechter Anwendung

der Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung.

Blecharbeiten.

Auswahl von Werk- und Hilfsstoffen; Entsorgung;

Werkstoffprüfung; Oberflächenschutz.

Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Elektro- und Gasschmelzschweißen; Brennschneiden.

Schmieden einfacher Werkzeuge und Werkstücke.

Wärmebehandlung des Stahles.

Arbeiten nach eigenen Entwürfen des Schülers.

Komplettierungen und Dekorationsarbeiten.

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Schaben, Weich- und Hartlöten, Schutzgasschweißen,

Halbzeugverarbeitung, Metallkleben,

Kunststoffverarbeitung, Montage- und Reparaturarbeiten,

Passungen.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken

ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf

ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken sind

zu vermeiden.

Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung

soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen

verstärkt werden. Der Unterricht hat neuzeitliche

Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge

zu berücksichtigen. Sicherheit, Genauigkeit und

Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise

sind anzustreben. Bei jeder Arbeit sind die

geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in

Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des

Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung

von Unfällen zu beachten."

130. Die Anlage A/17/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Maschinenschlosser) lautet

„Anlage A/17/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF MASCHINENSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die

zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere der Automatisierungstechniken,

sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

Meßtechnik, Refa sowie von Anlagen der Fördertechnik

haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung. Wärmebehandlung

der Metalle.

Korrosions- und Oberflächenschutz.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Maschinenelemente: Arten, Funktion, Ein- und

Ausbau, Wartung.

Meßgeräte und Meßverfahren.

Spanende und spanlose Formgebung.

Automatisierungstechniken

Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Messungen mit optischen und elektrischen

Geräten. Grundlagenrefa. Anlagen der Fördertechnik.

Komplexe Aufgaben

Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und

der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnisse der Gewinnung und Erzeugung zu

legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt sowie

auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung

von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen nach

Refa ausführen können; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung;

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,

Hydraulik und Pneumatik, Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnung nach Refa.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Festigkeitsberechnungen. Berechnungen aus

Pneumatik, Hydraulik, Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von

Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen

verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,

Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben

und Passungen (Kurzzeichen —

Passungsfeld).

Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken

einschließlich der Sinnbilder.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach

einfachen Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.

Herauszeichnen von Teilen und Zusammenstellungszeichnungen.

Entwurf einfacher Schaltpläne für elektrische,

pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Teil- und Montagezeichnungen in verschiedenen

Maßstäben.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im

Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung

des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach

Werkzeichnungen und Arbeitsplänen technisch

richtig anzufertigen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und deren Handhabung

beherrschen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstigen Werkstatteinrichtungen.

Einfache Dreharbeiten, Schleifen einfacher

Werkzeuge.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung

Spanende und spanlose Arbeitstechniken. Füge-

und Trenntechniken. Kunststoffverarbeitung.

Montage, Wartung, Störungssuche und Instandsetzung

von Maschinen, einschließlich von mechanischen

Einrichtungen der Hydraulik, Pneumatik

und Programmsteuerung.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken

ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf

ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken sind

zu vermeiden. Die Einsicht in die Zusammenhänge

zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung soll auch durch die Erstellung von

Arbeitsplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit

und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu

beachten."

131. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für die

Lehrberufe Werkzeugmacher, Formenbauer, Modellschlosser)

lautet

„Anlage A/17/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE WERKZEUGMACHER,

FORMENBAUER, MODELLSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

A. FÜR WERKZEUGMACHER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

B. FÜR FORMENBAUER,

MODELLSCHLOSSER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

Meßtechnik sowie der Kunststoffbearbeitung haben;

er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte.

Physikalische und chemische Grundbegriffe.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung.

Korrosions- und Oberflächenschutz.

Maschinenelemente.

Meßgeräte und Meßverfahren; Toleranzen und

Passungen, Anreißen

Spanende und spanlose Formgebung.

Fügetechniken.

Schnitt- und Stanzwerkzeuge.

Ziehwerkzeuge.

Lehren- und Vorrichtungsbau.

Kunststoffpreß- und Spritzwerkzeuge.

Metallpreß- und Spritzwerkzeuge.

Kaltfließ-, Rohr- und Strangpressen. Gesenkbau.

Kunststoffverarbeitungsverfahren.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Wärmebehandlung.

Metallmodelle, Metallkernkasten und Schablone

sowie Metallplatten und deren Montage, Formmaschinen.

Lehrstoff der Vertiefung

Messungen mit optischen und elektrischen

Geräten.

Spanende Kunststoffbearbeitung. Kunststoffschweißen.

Komplexe Aufgaben

Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und

der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Prozentrechnen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Schiefe Ebene.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung;

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Hauptzeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Berechnung der Zuschnitte bei Biege- und

Rollstanzen.

Berechnung der Schnittkraft.

Rechnerische und graphische Ermittlung des

Zapfenmittelpunktes bei Schnitt- und Stanzwerkzeugen.

Berechnung der Platinen, der Ziehkraft und der

Niederhaltekraft bei Ziehwerkzeugen.

Dimensionierungsberechnungen im Formenbau.

Berechnungen der Formfachzahl.

Berechnungen zum Beheizen und Kühlen der

Form.

Materialbedarf bei der Erzeugung von Kunststoffartikeln.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,

Pneumatik, Hydraulik, Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung (nur für Werkzeugmacher)

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik,

Regel- und Steuertechnik sowie NC-

Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von

Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen können

verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen. Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,

Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben

und Passungen.

Darstellung der Ansichten: Anfertigen von

Ansichten und Schnitten, Abwicklungen, Durchdringungen,

Umrissen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten

bzw. Schnitte.

Werkzeichnungen aus Darstellungen der schiefen

Parallelprojektion.

Werkzeichnungen mit Maßeintragungen, Toleranz-

und Passungsangaben, erforderlichenfalls mit

Härtezeichen.

Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen

nach Modellen. Modellaufrisse (Teilrisse)

mit Schwindmaßen, Formschrägen und Kernen.

Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben.

Anfertigen von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen

unter Berücksichtigung der Bemaßung,

Bearbeitungs-, und Behandlungsangaben.

Genormte Bauelemente von Schnitt- und Stanzwerkzeugen

sowie von Spritz- und Preßwerkzeugen.

Entwerfen von Schnitt-, Stanz-, Tiefzieh- und

Verbundwerkzeugen sowie von Kunststoff-, Spritz-

und Preßwerkzeugen.

Ermitteln der Zuschnitte für Tiefziehwerkzeuge.

Entwerfen und Detaillieren von Metallspritzwerkzeugen.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkei-

ten des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen

und Arbeitsplänen technisch richtig

anzufertigen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und deren Handhabung

beherrschen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anfertigung facheinschlägiger Hand-, Maschinen-,

Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge sowie

Kunststoffpreß- und Spritzformen nach Werkzeichnungen,

Skizzen oder Muster unter Berücksichtigung

aller üblichen Fertigungsverfahren der Metallverarbeitung.

Erstellung von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen

Überlegungen.

Werkzeugschleifen.

Wärmebehandlung von Stählen und anderen

Werkstoffen.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Verarbeitung von Kunststoffen.

Erprobung von Preß- und Spritzformen sowie

von Schnitt- und Stanzwerkzeugen.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge

zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung soll auch durch die Erstellung von

Arbeitsplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit

und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu

beachten."

132. Die Anlage A/17/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Dreher) lautet

„Anlage A/17/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF DREHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

Meßtechnik und Refa haben; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte. Physikalische und chemische

Grundbegriffe.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung, Wärmebehandlung,

Korrosion und Oberflächenschutz.

Facheinschlägige Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung.

Meßgeräte und Meßverfahren; Toleranzen und

Passungen: Anreißen.

Spanlose Formgebung.

Spanende Formgebung unter besonderer Berücksichtigung

des Drehens.

Bauarten der Werkzeugmaschinen.

Automatisierungstechniken

Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Messungen mit optischen und elektrischen

Geräten. Grundlagenrefa.

Komplexe Aufgaben

Auswahl der Werkstoffe nach Verwendung und

der Werkzeuge für gegebene Bearbeitungsverfahren.

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Zahnradberechnungen.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,

Wechselräderberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundkenntnisse

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,

Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben

und Passungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten

bzw. Schnitte, Zeichnen fehlender Ansichten,

Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen

nach Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben. Anfertigen

von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen

unter Berücksichtigung

der Bemaßung, Bearbeitungs- und Behandlungsangaben.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Prograrnmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen

und Arbeitsplänen technisch richtig

anzufertigen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und. deren Handhabung

beherrschen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der verwendeten Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen. Herstellen einfacher

Werkstücke mit Handwerkzeugen.

Werkzeugschleifen.

Herstellen von Werkstücken an der Drehmaschinen

unter Berücksichtigung nachfolgender Arbeitsgänge

Lang- und Plandrehen, Stechen, Bohren,

Innendrehen, Reiben, Kegeldrehen, Gewindeschneiden,

Planscheiben- und Lünettenarbeiten,

Rändeln, Anschlagdrehen, Dornarbeiten, Exzenterdrehen.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Erstellen von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen

Überlegungen.

Wärmebehandlung von Stählen.

Herstellen von Werkstücken aus Metallwerkstoffen

und Kunststoffen an Werkzeugmaschinen.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem die Einsichten in die Zusammenhänge

zwischen theoretischen Erkenntnissen und der

praktischen Anwendung vermitteln und ihm zum

Lernen jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Das bloße Einüben von Fertigkeiten an

Übungswerkstücken hat zu unterbleiben. Jedoch

soll die Einsicht in die Zusammenhänge durch die

Erstellung von Arbeitsplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit

und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu

beachten."

133. Die Anlage A/17/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser) lautet

„Anlage A/17/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF HÜTTENWERKSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunter-

richt), davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse über die verwendeten

Rohstoffe, Erzeugnisse, chemischen und

physikalischen Vorgänge, die zur Stahlerzeugung

notwendig sind. Vertrautmachen mit den Hüttenwerkseinrichtungen.

Vermittlung eines Überblicks über die fachlichen

Arbeiten und Arbeitsverfahren, insbesondere die

Automatisierungstechniken, sowie über die berufseinschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich die Verfahren des

Schmiedens und Pressens von Stahl und der

Pfannenmetallurgie sowie den Aufbau und die

Funktion von Meß- und Regelungseinrichtungen

kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Einführung in die Metallbearbeitung

Entwicklung der Eisen- und Stahlerzeugung.

Messen und Meßgeräte.

Die einfachen handwerklichen Arbeitsverfahren

und die dazugehörigen Werkzeuge der Metallbearbeitung.

Eisen und Nichteisenmetalle, Normung.

Hochofen- und Stahlwerkskunde.

Die verschiedenen Erzarten, Erzgewinnung und

Aufbereitung.

Die Hochofenanlage. Vorgänge im Hochofen.

Chemie der Reduktionsvorgänge, Reduktionsmittel.

Hochofenerzeugnisse.

Stahlerzeugung.

Walzwerkskunde

Hilfseinrichtungen (Kühlbett, Haspel, Scheren,

Sägen).

Transporteinrichtungen.

Adjustageeinrichtungen.

Bearbeitung des Walzgutes.

Unfallverhütung, Umweltschutz.

Werkstoffprüfung

Eisenkohlenstoffdiagramm.

Metallographische Untersuchungen und Auswertungen.

Mechanische Werkstoffprüfung, Schnellanalysen.

Grundlagen der Elektrotechnik

Spannung, Stromstärke, Widerstand.

Das magnetische und das elektrische Feld.

Gleichstrom, Wechselstrom, Dreiphasenwechselstrom

Transformator, Elektromotoren.

Schutzvorschriften.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Warmformgebungsverfahren

Schmieden und Pressen von Stahl.

Pfannenmetallurgie.

Meß- und Regelungstechnik

Mechanische, optische und elektrische Messungen.

Zwei- und Mehrpunktregler, stetige Regler.

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Auf die Pflege der

Anlagen, den Umweltschutz und auf die Unfallgefahren

ist immer wieder hinzuweisen.

Besonders einzugehen ist auf die Schmelz- und

Ofenführungen, das Ein- und Zurichten der

Walzgerüste, die Walzfehler sowie das Bedienen

der Transporteinrichtungen. Auf die Wichtigkeit

der Beobachtung bei programmgesteuerten Anlagen

ist aufmerksam zu machen.

Die Grundlage der Elektrotechnik sind auf die

Erfordernisse des Hüttenbetriebes auszurichten.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Facheinschlägige Auszüge aus dem Maß- und

Eichgesetz.

Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Druck in Gasen. Gasgesetze.

Heizwert der Brennstoffe. Spezifische Wärme.

Hebelgesetz.

Auflagerdruck (Achsenbelastung bei Verladen

der Erzeugnisse, Lagerdruck beim Walzen).

Parallelogramm der Kräfte zur Bestimmung der

Seil- und Kettenspannungen (grafisch).

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.

Berechnen des Blockgewichtes beim Gießen

(Abbrand, Wiegefehler, Gießverlust).

Berechnen der Stablängen beim Walzen (Ausbringung).

Einsatzberechnung. Legierungszugabe, Legierungsabbrand.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Gasdruck, Auflagerdruck; Festigkeitsberechnungen.

Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen.

Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten; zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe;

Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben.

Darstellung von Ansichten und Schnitten.

Technische Darstellung einfacher Werkstücke.

Ergänzung unvollständiger Ansichten und

Schnitte.

Werkzeichnungen mit Maßeintragungen, Toleranz-

und sonstigen Angaben.

Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeugen

nach Modellen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den üblichen zeichnerischen

Darstellungsweisen im Beruf vertraut zu machen.

Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der Schüler

die Grundlage zur Weiterbildung erhält. Bei allen

Entwürfen ist stets auf die praktische Anwendung

und Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen. Die

hüttenmäßigen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.»

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratoriurri auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln."

134. Die Anlage A/17/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Universalschweißer) lautet

„Anlage A/17/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF UNIVERSALSCHWEISSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anläge A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse über die verwendeten

Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften, Handelsbezeichnungen,

Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere die Automatisierungstechniken, sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich die Verfahren zum

Schweißen und Trennen hochlegierter Werkstoffe

sowie die Verfahren der Gütesicherung für

Schweißnähte kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Geräte und Maschinen.

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe.

Normvorschriften. Werkstoffprüfung.

Korrosions- und Oberflächenschutz.

Wärmebehandlung der Metalle.

Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten und Einspannen.

Spanlose und spanende Formgebung in Verbindung

mit Schweißen.

Lösbare und unlösbare Verbindungen mit

Schwerpunkt Schweißen.

Gasschmelz- und Elektroschweißen, Sonderschweißverfahren,

Brennschneiden. Kunststoffschweißen.

Kleben.

Schweißen im Stahl-, Behälter- und Kesselbau.

Schweißspannungen; Schweißplan; Prüfen der

Schweißnaht.

Kraftübertragungselemente.

Automatisierungstechniken.

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Hochlegierte Werkstoffe

Zusatzwerkstoffe (Kohlenstoff-Äquivalent, Schaeffler-Diagramm),

Arbeitsvorgänge (Vorwärmen,

Abkühlen; Schweißfolge). Thermisches Trennen.

Schweißmetallurgie.

Gütesicherung für Schweißnähte

Vorschriften und Normen; Güteklassen, Auswirkung

auf die Schweiß- und Überwachungsbefugnis.

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Druck in Gasen. Gasgesetze.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Schweißzeitberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Längen- und Flächenausdehnung durch Wärmeeinwirkung.

Verhalten gasförmiger Körper.

Gasverbrauch beim Gasschmelzschweißen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

Elektroden- und Stromverbrauch beim Elektroschweißen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Festigkeitsberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen.

Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Pläne und Zeichnungen zu lesen,

um. danach wirtschaftlich arbeiten und die damit

verbundenen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Die normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Bemaßung, Maßstäbe, Oberflächenangaben,

Schriftfeld und Stückliste.

Darstellung von Gewinden.

Schraub-, Niet- und Schweißverbindungen einschließlich

der Sinnbilder.

Einfache Abwicklungen, Verschneidungen und

Durchdringungen. Freihandskizzen und Werkzeichnungen

nach einfachen Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.

Textaufgaben.

Schweißkonstruktionen mit Schweißplan.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den üblichen zeichnerischen

Darstellungsweisen im Beruf vertraut zu machen.

Der Lehrstoff ist so zu vermitteln, daß der Schüler

die Grundlage zur Weiterbildung erwirbt. Bei allen

Entwürfen ist stets auf die praktische Anwendung

und Ausführbarkeit Bedacht zu nehmen.

Dem Schüler ist durch das Zeichnen und das

Lesen von Werkzeichnungen das Verständnis für

die wichtigsten Schweißkonstruktionen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen

und Arbeitsplänen technisch richtig

anzufertigen. Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise

unter Berücksichtigung der Unfallverhütung

und des Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Pflege und Instandhaltung der

verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung

Messen, Anreißen, Sägen, Meißeln, Feilen, Bohren,

Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Hämmern,

Richten, Biegen, Nieten; einfache Blecharbeiten;

einfache Dreharbeiten. Entsorgung.

Schmieden einfacher Werkzeuge und Werkstücke.

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.

Brennschneiden.

Flammrichten, Schweißen von Stahl und Nichteisenmetallen;

einfache Kunststoffschweißarbeiten.

Kleben.

Schweißarbeiten nach Zielangaben oder eigenen

Entwürfen des Schülers.

Nachbehandlung und Prüfung der Schweißnähte.

Fugenhobeln.

Herstellen von Schweißschablonen und Schweißlehren.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge

zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung soll auch durch Erstellen von Arbeits- und

Schweißplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit

und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu

beachten."

135. Die Anlage A/17/7 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bergwerksschlosser — Maschinenhäuer)

lautet

„Anlage A/17/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF BERGWERKSSCHLOSSER -

MASCHINENHÄUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen

und Geräten, Gewinnungs- und Fördermaschinen

sowie der bei der Ausübung des Berufes

notwendigen und üblichen Arbeitsverfahren, insbesondere

der Automatisierungstechniken, sowohl im

Werkstätten- als auch im Bergbaubetrieb, einschließlich

der zum Verständnis notwendigen

naturwissenschaftlichen Grundlagen unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Momente.

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Berufe

verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe hinsichtlich

Herkommen, Eigenschaften, Verwendung,

Handelsbezeichnung und Normen.

Vermittlung des notwendigen Sicherheitsdenkens

und der in Betracht kommenden Vorschriften zum

Schutze des Lebens, der Gesundheit und des

Umweltschutzes, insbesondere auch der in Betracht

kommenden einschlägigen Bergpolizeivorschriften.

Lehrstoff

Metallbearbeitung

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung der

wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe; Normvorschriften;

Werkstoffprüfung; Korrosion- und Oberflächenschutz;

Messen, Prüfen, Anreißen, Festhalten

und Einspannen.

Spanlose und spanende Formgebung.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Wärmebehandlung der Metalle.

Kraftübertragungselemente.

Rohrleitungen, Armaturen.

Elektrische, pneumatische und hydraulische

Grundbegriffe.

Aufstellen von Maschinen und Apparaten.

Passungen.

Aufbau der elektrischen Leitungen und Kabeln im

Bergbau, Schutzmaßnahmen.

Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Bergbaukunde

Die für den Lehrberuf bedeutsamen physikalischen

und chemischen Grundlagen.

Allgemeine Eigenschaften der wichtigsten und für

den österreichischen Bergbau bedeutsamen Mineralien

und Gesteine.

Grundlagen der Gebirgslehre und der Lagerstättenlehre

Streichen und Fallen, Gebirgsstörungen,

Kräfte im Erdinneren, Einwirkung der Atmosphäre,

Zusammensetzung der Erdrinde, geologische Zeitalter

und Formationen, Arten der Lagerstätten,

Kohlenflöze, Erzlagerstätten.

Schürfen und Bohrarbeiten: Gewöhnliches

Schürfen, Untersuchungsmethoden, Tiefbohrarten.

Gewinnungsarbeiten.

Grundkenntnisse der Energieversorgung im

Bergbau.

Sprengarbeit: Sprengstoffe, Zündmittel, Geräte

und Hilfsmittel für die Schießarbeit, Anwendung

verschiedener Sprengmethoden, Laden und Besetzen,

Kontrollmessungen bei der Schießarbeit,

Zünden mit elektrischen Zündern und mit Zündschnur,

Beseitigung von Versagern und Vernichtung

von Sprengstoffen und Zündmitteln.

Grundkenntnisse über Gebirgsdruck und seine

Beherrschung: Spannungen tektonischer Art durch

Herstellung von Hohlräumen, tektonische Störungen,

Klüfte (gespanntes Wasser, gespanntes Gas).

Grubenbau, Tagbau: Ausrichtung, Vorrichtung

und Abbau, grundlegende Abbauverfahren.

Grubenausbau; Aufgaben des Grubenausbaues-

und Ausbauarbeiten, Ausbau in Strecken, Schächten

und Abbauen.

Schachtabteufen: grundlegende Verfahren. Grubenbewetterung.

Förderung (händisch und maschinell). Sicherheits-

und Signalvorrichtung.

Aufbereitung: Grundzüge der Aufbereitungsverfahren

in österreichischen Bergbaubetrieben.

Wasserhaltung: Wasser-Hebevorrichtungen,

Kolben- und Kreiselpumpen.

Verhütung von Wasser- und Wetterdurchbrüchen.

Fahrung im Bergbau.

Halden und Schlammteiche.

Nachrichtenübermittlung im Grubenbetrieb.

Rohr- und Schlauchleitungen in Bergbaubetrieben.

Bergmännisches Geleucht.

Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften

sowie der sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit.

Berufskrankheiten (Staubbekämpfung, Gehörschutz,

Strahlenschutz, Schutzkleidungen).

Unfallverhütung.

Gruben-Rettungswesen

Grubenbrände, Entstehung, deren Bekämpfung

und Verhütung. Atmungs- und Rettungsgeräte, die

Rettungswehr.

Das Berggesetz, die Bergbehörde und ihre

Aufgaben.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Im Zusammenwirken mit der Ausbildung im

Lehrbetrieb hat der Unterricht stets auf neuzeitliche

Arbeitsmethoden, Behelfe und Maschinen Rücksicht

zu nehmen und sich den Erfordernissen des

Berufes anzupassen. Es ist besonderes Gewicht auf

die fachgemäße Verwendung und Entsorgung der

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe sowie den richtigen

Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten

unter Anwendung wirtschaftlicher Arbeitsverfahren

zu legen.

Der Lehrstoff ist so aufzubauen, daß der Schüler

die Grundbegriffe der Metallbearbeitung und

Bergbaukunde so weit erlernt, daß ihm die

Möglichkeit zur selbständigen fachlichen Weiterbildung

gegeben wird.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

bergpolizeilichen, die feuerpolizeilichen, sicherheitstechnischen

und arbeitshygienischen Bestimmungen

sowie auf die Unfallverhütung und

Erste-Hilfe-Leistung bei Berufsunfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Die im Beruf regelmäßig vorkommenden fachlichen

Berechnungen unter Anwendung der vier

Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen und

Dezimalzahlen sowie des Bruchrechnens.

Rechnen mit berufseinschlägigen physikalischen

Begriffen: PS, kW, Ampere, Volt, Watt, atü,

Temperaturen.

Einfache bergmännische Berechnungen: Abbau-,

Strecken- und Aufbruchkubaturen. Wasserhaltungsberechnungen.

Vieleck- und Kreisringmauerquerschnitt.

Holzaufwand an Grubenausbaubeispielen.

Gedinge und Leistungsberechnungen.

Sprengmittelberechnungen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

im Bergbau: Preßluftverbrauch, Wasserverbrauch,

Stromverbrauch, Kraftstoffverbrauch, Bewetterung

der Grube.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen ist mit Hilfe von

Tabellen und Rechengeräten zu üben.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse bzw. eine in

der 4. Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen,

Werkzeichnungen und bergtechnische Pläne normgerecht

auszuführen, Zeichnungen und Pläne zu

lesen, um danach arbeitstechnische Überlegungen

und die damit verbundenen Berechnungen anstellen

zu können. Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Lehrstoff

Maschinentechnisches Zeichnen

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe.

Oberflächenangaben, Schriftfeld und Stückliste,

Beschriftung.

Darstellung von Gewinden, Schraub-, Niet- und

Schweißverbindungen einschließlich der Sinnbilder.

Einfache Abwicklungen, Verschneidungen;

Durchdringungen.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach

einfachen Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.

Textaufgaben.

Passungen, Zeichnungslesen.

Erfassen und Bezeichnen der wichtigsten geometrischen

Grundgebilde und der darauf beruhenden

Grundkonstruktionen.

Bergmännisches Zeichnen, insbesondere das Lesen

von Zeichnungen und Schemata

Karten, Pläne, Profile und einfache Lagerstättenraumbilder.

Grubenrisse in Grund- und Aufriß.

Schächte und Rollöcher.

Streckenausbau, Förderung.

Abbau. Wasserhaltung. Wetterführung.

Diagramme: Leistungsdiagramme, Förderdiagramme,

Arbeitsstudiendiagramme, Zeit- und Belegungspläne,

Zykluspläne.

Maßstäbliches Zeichnen von Lage- und Unfallskizzen

in Grundrißform.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit den Grundbegriffen des

Fachzeichnens der Maschinen- und Bergtechnik so

vertraut zu machen, daß ihm die Möglichkeit zur

selbständigen zeichnerischen Weiterbildung auf

fachtechnischem Gebiet gegeben wird. Durch das

Zeichnen und Lesen von Zeichnungen und Plänen

soll ihm das Verständnis für die Konstruktion oder

Anlage vermittelt werden. Die Zeichenthemen

haben praxisbezogen zu sein. Der Inhalt der

Zeichnungen ist zu erörtern."

136. Die Anlage A/17/8 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Schiffbauer) lautet

„Anlage A/17/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF SCHIFFBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

II. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Berufe

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit dem Einsatz und der

Wirkungsweise von Werkzeugen, Geräten und

Maschinen.

Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe des

Schiffbaues.

Vermittlung der fachtheoretischen Einsicht in die

zeitgemäßen fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere die Automatisierungstechniken,

sowie eines Überblicks über die berufseinschlägige

Sicherheitstechnik und den Umweltschutz.

Lehrstoff

Chemische Grundlagen

Aufbau der Stoffe. Die wichtigsten Grundstoffe

und ihre Verbindungen. Säuren, Basen, Salze.

Chemische Vorgänge.

Physikalische Grundlagen

Masse und Gewicht, Kräfte, Kohäsion, Festigkeit,

Adhäsion. Druck. Wärme. Aggregatzustände. Archimedisches

Prinzip, Auftrieb.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung. Wärmehandlung

der Metalle.

Korrosion und Oberflächenschutz.

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte.

Spanende und spanlose Formgebung.

Meßwerkzeuge und Meßverfahren.

Lösbare und unlösbare Verbindungen, Schweißverfahren.

Maschinenelemente. Elemente des Rohrstranges.

Grundlagen der Elektrotechnik.

Grundkenntnisse der allgemeinen Grundbegriffe

des Schiffbaues.

Anordnung und Ausbildung der Hauptbauteile

eines Schiffes: Form des Schiffkörpers, Spantsysteme,

Außenhaut und Innenboden, Decks, Schotte,

Steven und Wellenböcke.

Antriebsarten und Antriebsmaschinen.

Einrichtungen für den Schiffbetrieb.

Bau, Instandhaltung und Docken.

Automatisierungstechniken

Mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei der Vermittlung der allgemeinen Grundbegriffe

des Schiffbaues soll der Schüler einen

Überblick über das Zusammenwirken der einzelnen

Funktionsgruppen des Schiffes erhalten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Gewinnen sicherer Fertigkeiten in jenen Rechnungen,

deren Kenntnis zur Ausübung des Berufes

erforderlich ist oder das Verständnis für Funktionsvorgänge

unterstützt. Anleitung, die im Beruf

notwendigen Berechnungen selbständig und sachgemäß

auszuführen.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Gewicht und Auftrieb, Bestimmung des Deplacements

(Wasserverdrängung).

Ermittlung des Gewichts- und Flächenschwerpunktes.

Statische und dynamische Stabilität.

Rechnungen über die Bewegung.

Schiffwiderstand.

Rechnungen über das Steuern.

Festigkeitsberechnungen.

Rechnungen für das Arbeiten auf Werkzeugmaschinen.

Rechnungen für das Schweißen.

Einfache Rechnungen aus Elektrotechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf das

Verstehen des Rechenganges ist besonderer Wert zu

legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu

üben, weitere Rechenhilfen können verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen.

Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,

Schnitte, Maße und Maßstäbe, Bemaßungsarten,

Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben und

Passungen.

Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken

einschließlich der Sinnbilder.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach

einfachen Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Bestimmung der Hauptabmessungen eines Schiffes.

Geometrische Darstellung des Schiffkörpers,

Entwurf des Linienrisses.

Formen des Vorstevens. Heck- und Hinterstevenformen,

Spantformen. Allgemeine Form der

Wasserlinie. Form des Vor-, Mittelschiffs und

Hecks. Abwicklungen von Bauteilen.

Schiffbauliche Zeichnungen und Beschreibungen.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung,

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vertiefung und Ergänzung der im

Betrieb erworbenen Fertigkeiten und Vermittlung

des Verständnisses für ihre fachgerechte Anwendung.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen, Meßgeräten und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen. Anleitung, Werkstücke

nach Werkzeichnungen und Arbeitsplänen technisch

richtig anzufertigen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstiger Werkstatteinrichtung.

Herstellung einfacher Werkstücke unter Anwendung

der Grundfertigkeiten Messen, Anreißen,

Körnen, Feilen, Meißeln, Bohren, Senken, Reiben,

Lochen, Sägen.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Gewindeschneiden mit Handwerkzeugen.

Einfache Schmiedearbeiten.

Herstellen von Nietverbindungen. Verstemmen.

Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Hartlöten.

Elektroschweißen, Sonderschweißverfahren.

Herstellen von Rohrleitungen. Einfache Arbeiten

auf Werkzeugmaschinen.

Schifflinien nach Aufmaßen ausstraken und

Spantrisse in natürlicher Größe anfertigen.

Bauteile abwickeln.

Modell, Schablonen und Maßlatten für Bauteile

aus Holz und Stahl anfertigen.

Zulegen, Anreißen und Beschriften von Schiffbauteilen.

Zusammenbauen der Teile für das Vernieten oder

Verschweißen.

Richten und Auswiegen mit Wasserwaage,

Schlauchwaage und Lot, Schmiegen, Zuschneiden.

Didaktische Grundsätze

Die Praktische Arbeit soll dem Schüler vor allem

zum Lernen jener Fertigkeiten und Techniken

Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung

ergänzen. Ausgehend von einfachen Arbeitstechniken

ist zu Fachlehrgängen fortzuschreiten, die auf

ein bestimmtes Arbeitsgebiet ausgerichtet sind.

Bloße Übungsarten an Einheitswerkstücken sind zu

vermeiden. Die Einsicht in die Zusammenhänge

zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung soll auch durch die Erstellung von

Arbeitsplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben. Bei jeder Arbeit sind die geltenden

Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens,

der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die

notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von

Unfällen zu beachten."

137. Die Anlage A/17/9 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Werkzeugmaschineur) lautet

„Anlage A/17/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF WERKZEUGMASCHINEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 540, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen und wirtschaftlicher

Verarbeitung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

von Werkzeugen, Geräten und Maschinen.

Vermittlung eines Überblicks über die zeitgemäßen

fachlichen Arbeiten und Arbeitsverfahren,

insbesondere der Automatisierungstechniken, sowie

über die berufseinschlägige Sicherheitstechnik und

den Umweltschutz.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge,

Maschinen und Geräte. Physikalische und chemische

Grundbegriffe.

Die wichtigsten Werk- und Hilfsstoffe, deren

Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,

Werkstoffnormung, Werkstoffprüfung, Wärmebehandlung.

Korrosion und Oberflächenschutz.

Lösbare und unlösbare Verbindungen, Meßgeräte

und Meßverfahren, Toleranzen und Passungen.

Anreißen.

Spanlose Formgebung.

Spanende Formgebung mit besonderer Berücksichtigung

der Arbeitstechniken der Werkzeugmaschinen.

Gesetzliche Verwendungsvorschriften für künstliche

Schleifkörper.

Bauarten der Werkzeugmaschinen.

Automatisierungstechniken

Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische

und elektronische Steuer- und Regeltechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung ist die Querverbindung

zu den anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen. Es ist mehr Gewicht

auf das Erkennen, die fachgerechte Verwendung

und die Bearbeitung der Werkstoffe als auf die

Kenntnis der Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen

in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes

sowie auf die notwendigen Maßnahmen

zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Zahnradberechnungen.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,

Wechselräderberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,

Hydraulik, Regel- und Steuertechnik sowie NC-

Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Berechnungen aus Hydraulik, Elektrotechnik,

Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Abstrakte mathematische Übungen sind unbedingt

zu vermeiden.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundkenntnisse

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Skizzen und

Werkzeichnungen technisch richtig und sauber

auszuführen sowie Zeichnungen und Pläne zu lesen,

um danach wirtschaftlich zu arbeiten.

Lehrstoff

Normgerechte Ausführung von technischen

Zeichnungen: Arten der Darstellung, Anordnung

der Ansichten, Schnitte, Maße und Maßstäbe,

Bemaßungsarten, Schriftfeld und Stückliste, Oberflächenangaben

und Passungen.

Ergänzung unvollständiger und fehlender Ansichten

bzw. Schnitte. Zeichnen fehlender Ansichten.

Anfertigen von Freihandskizzen und Werkzeichnungen

nach Modellen.

Werkzeichnungen nach parallelperspektivischen

Darstellungen.

Zeichnen von Einzelteilen nach Angaben.

Anfertigen von Gruppen- und Zusammenstellungszeichnungen.

Herauszeichnen von Teilen aus

Zusammenstellungszeichnungen unter Berücksichtigung

der Bemaßung, Bearbeitungs- und Behandlungsangaben.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist durch Zeichnen und Lesen von

Werkzeichnungen das Verständnis für die wichtigsten

Konstruktionen des Berufes, die Normung

sowie für die Zeichengeräte und deren Handhabung

zu vermitteln.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen

Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik beherrschen und auf Anlagen

praxisbezogene Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung

die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim

Auswerten der Versuche und Übungen die Vorgänge

in der Regel- und Steuertechnik, Elektrotechnik

sowie NC-Technik besser verstehen und die

Richtigkeit der erarbeiteten Schaltpläne und NC-

Teile-Programme überprüfen können.

Der Schüler soll über Sicherheitsvorschriften,

Unfallverhütung und Erste Hilfe im Labor Bescheid

wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Erste

Hilfe.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen

Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach

Schaltplänen. Funktionsprüfung, Störungssuche,

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen

elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen, Störungssuche und

Fehlerbehebung.

Übungen zu NC-Steuerungen an Werkzeugmaschinen

Programmerstellung. Programmeingabe. Fertigung

an der NC-Maschine.

Meßübungen

Anfertigen von Meßprotokollen. Druckmessungen.

Temperaturmessungen. Massebestimmungen.

Messen von Oberflächenqualitäten.

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Ziel der Laboratoriumsübungen ist die Ergänzung

der Fachtheorie im Hinblick auf das

Verständnis der abstrakten Sachgebiete.

Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in

Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dem

Schüler Gelegenheit zum Üben jener Techniken zu

geben ist, die einer besonderen unterrichtlichen

Unterweisung bedürfen. Demnach sind bei jeder

passenden Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Kenntnis und praktischer

Anwendung aufzuzeigen.

Die Abstimmung zu den Pflichtgegenständen des

Fachunterrichtes ist wegen der Querverbindungen

herzustellen. Insbesondere sind die Übungen im

Laboratorium auf die Schaltpläne der Regel- und

Steuertechnik und Elektrotechnik als auch auf die

Teile-Programme der NC-Technik sowie der

Werkstoffeigenschaften abzustimmen.

Die Bereiche der Elektrotechnik und NC-Technik

sind im Hinblick darauf zu unterrichten, daß der

Schüler einen Metallberuf erlernt.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Zusammenwirken mit der betrieblichen

Ausbildung Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten

des Berufes, vor allem jener, die einer

besonderen unterrichtlichen Behandlung bedürfen.

Vertrautmachen mit Werkstoffen, Werkzeugen,

Werkzeugmaschinen und sonstigen Werkstätteneinrichtungen.

Anleitung, Werkstücke nach Werkzeichnungen

und Arbeitsplänen technisch richtig

anzufertigen.

Der Schüler soll durch Meßübungen mit der

Funktion der in Metallberufen verwendeten Meßgeräte

vertraut werden und deren Handhabung

beherrschen.

Erziehung zu sorgfältiger und fachgerechter

Arbeit sowie zu wirtschaftlicher Arbeitsweise unter

Berücksichtigung der Unfallverhütung und des

Umweltschutzes.

Lehrstoff

Handhabung, Behandlung, Instandhaltung und

Pflege der verwendeten Handwerkzeuge, Werkzeugmaschinen,

Vorrichtungen und sonstigen

Werkstätteneinrichtungen.

Herstellen einfacher Werkstücke mit Handwerkzeugen.

Fügetechniken.

Wärmebehandlung von Stählen.

Werkzeugschleifen.

Teilkopfarbeiten.

Herstellen von Werkstücken aus Metallwerkstoffen

und Kunststoffen auf spanenden Werkzeugmaschinen.

Meßübungen mit verschiedenen Längen- und

Winkelmeßgeräten.

Erstellen von Arbeitsplänen nach wirtschaftlichen

Überlegungen.

Didaktische Grundsätze

Die „Praktische Arbeit" soll dem Schüler vor

allem die Einsichten in die Zusammenhänge

zwischen der theoretischen Erkenntnis und der

praktischen Anwendung vermitteln und ihm zum

Lernen jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Das bloße Einüben von Fertigkeiten an

Übungsstücken hat zu unterbleiben. Jedoch soll die

Einsicht in die Zusammenhänge durch die Erstellung

von Arbeitsplänen verstärkt werden.

Der Unterricht hat stets neuzeitliche Arbeitsmethoden,

Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit

und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu

beachten."

138. Die Anlage A/17/10 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Skierzeuger) lautet

„Anlage A/17/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF SKIERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsverfahren

nach dem Stande der Technik gründlich

kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse

über den Ski und den Skibau haben, über die

Automatisierungstechniken Bescheid wissen sowie

mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

und dem Umweltschutz vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können

Lehrstoff

1. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge und Maschinen

Einsatz und Wirkungsweise vornehmlich der

Werkzeuge.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Verwendung, Entsorgung,

Normung, Handelsformen und -bezeichnungen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanlose und spanende Formgebung vornehmlich

mit Handwerkzeugen.

Gewindearten und -herstellung, Korrosion und

Oberflächenschutz. Wärmebehandlung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Eigenschaften, Verwendung und Normung der

Werkstoffe.

2. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge und Maschinen.

Einsatz und Wirkungsweise vornehmlich der

Werkzeugmaschinen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanende Formgebung mit Werkzeugmaschinen.

Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Passungen. Verarbeitung von Kunststoffen.

Der Ski

Arten und Normung (Alpin-, Langlauf-,

Sprungski); Kenngrößen (Länge, Breite,. Stärke,

Festigkeiten, Lauffläche); Einfluß der Kenngrößen

(Fahr-, Lauf-, Sprungverhalten).

Grundlagen der Elektrotechnik.

Maschinenelemente

Elemente für die Verbindung und Kraftübertragung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Antriebssteuerung der Werkzeugmaschinen.

3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen

Einsatz und Wirkungsweise bei schwierigen

Arbeitstechniken der Skiherstellung.

Heiz- und Kühlsysteme, Maschinenstörung und

deren Behebung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Kleben. Ski- und Werkstoffprüfung.

Der Ski

Konstruktionstypen (Holz, Metall, Kunststoff);

Bauweise (Sandwich, Kasten), Skibauteile. Herstellungsverfahren,

Herstellungsablauf von der Konstruktion

bis zum Fertigprodukt.

Automatisierungstechniken

Mechanische, elektrische, hydraulische, pneumatische

und elektronische Regel- und Steuertechnik.

NC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechniken.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des

Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes

zu erfolgen; insbesondere ist zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse der

enge Zusammenhang zur praktischen Arbeit herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften und der Umweltschutz

sind nicht gesondert, sondern im Zusammenhang

mit den einzelnen Themenbereichen zu

vermitteln.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Berechnungen aus dem

technischen, wirtschaftlichen und physikalischen

Bereich seines Lehrberufes durchführen können. Er

soll sich der mathematischen Symbolik bedienen,

Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie

allgemein in der Praxis verwendete Rechengeräte

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen aus

dem Bereich der elektrischen Schaltungen und

Widerstände sowie der Auflagerkräfte ausführen

können; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

Prozentrechnungen.

Materialverschnitt.

Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln, Diagramme und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen.

2. Klasse

Bewegungslehre

Geradlinige und kreisförmige Bewegung. Schnittgeschwindigkeit,

Drehzahl, Übersetzungen.

Winkelfunktionen.

Kegelberechnungen, Zahnradberechnungen.

Materialbedarfs- und Hauptzeitberechnungen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Elektrische Schaltungen und Widerstände.

Komplexe Aufgaben

Materialbedarfs- und Hauptzeitberechnungen.

3. Klasse

Zug-, Druck-, Scher- und Biegefestigkeit.

Hebel. Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Längenänderungen.

Wärmebedarf beim Skiverpressen.

Hydraulik und Pneumatik.

Lehrstoff der Vertiefung

Auflagerkräfte.

Komplexe Aufgaben

Zug-, Druck-, Scher- und Biegefestigkeit. Wärmebedarf

beim Skiverpressen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind dem Gebiet des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen der zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen. Insbesondere ist auf das Verstehen des

Rechenganges besonderer Wert zu legen. Das

Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

Rechenhilfen können verwendet werden.

Bei auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese nur an berufsbezogenen

Beispielen zu üben.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Freihandskizzen und Werkzeichnungen

lesen sowie normgerecht, technisch

richtig und sauber ausführen können, um dann auch

wirtschaftlich und sicher arbeiten zu können. Er soll

insbesondere Entwürfe und Darstellungen für die

Skiherstellung vorbereiten und Werkstoff- und

Materiallisten anfertigen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Grundlagen des technischen Zeichnens

Arten der Darstellung, Anordnung der Ansichten,

Schnitte. Maße und Maßstäbe, Bemaßungen.

Schriftfeld und Stückliste. Beschriftung. Oberflächenangaben.

2. Klasse

Freihandskizzen und Werkzeichnungen

Darstellung einfacher Skibauteile; parallelperspektivische

Darstellungen.

Verschneidungen und Abwicklungen.

Darstellung von Maschinenelementen und Verbindungstechniken

einschließlich der Sinnbilder.

3. Klasse

Entwerfen und Zeichnen von Vorrichtungen für

die Herstellung von Skibauteilen.

Herauszeichnen von Teilen aus Zusammenstellungszeichnungen.

Entwicklung von Werkzeichnungen für Skibauteile.

Anfertigen von Werkstoff- und Materiallisten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten

Arbeiten des Berufes, die einer Planung durch

Zeichnungen bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist

besonderer Wert zu legen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist

besonders auf die Querverbindung und auf die

Praktische Arbeit zu achten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,

Werkzeuge, Maschinen- und Werkstätteneinrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren beherrschen und über Unfallverhütung

und Umweltschutz Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Klasse

Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.

Werkzeuge und Werkstätteneinrichtungen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanlose und spanende Formgebung hauptsächlich

mit Handwerkzeugen. Herstellung von Skibauvorrichtungen

und Skibauteilen. Gewindeschneiden.

Nieten. Wärmebehandlung.

2. Klasse

Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung

Maschinen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung vornehmlich

der Werkzeugmaschinen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanende Formgebung mit Werkzeugmaschinen.

Lösbare und unlösbare Verbindungen (Schweißen,

Löten, Kleben). Herstellen von Skibauteilen.

Verarbeiten von Kunststoffen.

3. Klasse

Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.

Maschinen

Einrichten, Funktionsüberwachung und Instandsetzen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Skiern verschiedener Bauarten.

Oberflächenbehandlung und Oberflächenschutz.

Ski- und Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem

Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften

und Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe,

der Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen,

vor allem aber mit den einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und dem Umweltschutz

vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Bloße Übungsarten an Einheitswerkstücken sind

zu vermeiden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist

besonders zu achten."

139. Die Bezeichnung der Anlage A/18/1 hat zu

lauten

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE

LEHRBERUFE SCHMIED,

FAHRZEUGFERTIGER, MESSERSCHMIED"

140. In der Anlage A/18/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Schmied, Fahrzeugfertiger, Messerschmied)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

141. In der Anlage A/19/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Physiklaborant) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

142. In der Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Werkstoffprüfer) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

143. In der Anlage A/19/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Universalhärter) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

144. Die Anlage A/19/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Technischer Zeichner) lautet

„Anlage A/19/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN

LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Herstellung, Verarbeitung,

Normung und Verwendung der gebräuchlichsten

Werkstoffe kennen.

Er soll Arbeitsvorgänge und technische Zusammenhänge

aus dem Maschinenbau, der Haustechnik,

der Elektrotechnik und der Steuer- und

Regeltechnik kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu den

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Chemische Grundbegriffe.

Physikalische Grundbegriffe.

Eisen und Stahl.

Prüfen.

Nichteisenmetalle und Legierungen.

Sinterwerkstoffe, Schneidstoffe.

Spanabhebung

Handbearbeitung, einfache Maschinen.

Spanlose Formgebung

Schmieden, Gießen.

Stahlwarmbehandlung.

Maschinenelemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Maschinenelemente.

2. Klasse

Toleranzen, Passungen.

Werkstoffprüfung.

Spanabhebung

Werkzeugmaschinen.

Umformtechniken.

Antriebstechnik.

Grundlagen der E-Technik und Elektronik.

Haustechnik

Sanitär- und Gasinstallationen.

Steuertechnik

NC, CAD/CAM.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Steuertechnik.

3. Klasse

Kunststoffe.

Verbindungstechniken.

Thermisches Trennen.

Steuer- und Regeltechnik

Pneumatik, Hydraulik.

Haustechnik

Heizungs- und Lüftungstechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Haustechnik.

Steuer- und Regeltechnik.

4. Klasse

Elektrische Maschinen.

Steuer- und Regeltechnik

Elektropneumatik, Elektronik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Steuer- und Regeltechnik.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtserteilung sind Querverbindungen

zu anderen Unterrichtsgegenständen des

Fachunterrichtes herzustellen.

Es ist mehr Gewicht auf die fachgerechte

Verwendung und die Bearbeitung der Werkstoffe

als auf die Gewinnung und Erzeugung zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die

geltenden Sicherheitsvorschriften, die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen

und auf den Umweltschutz bedacht zu

nehmen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem

Bereich seines Lehrberufes logisch, ökonomisch

planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und zeitgemäße Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Klasse

Längen-, Winkel-, Flächen- und Volumsberechnungen,

Prozentrechnung.

Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Grundgesetze der Elektrotechnik.

Bewegungslehre.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

2. Klasse

Geometrie

Koordinatensysteme, Konturbeschreibungen.

Berechnungen aus der Mechanik

Einfache Maschinen.

Getriebe.

Festigkeit (Zug, Druck).

Berechnungen aus der E-Technik.

Berechnungen aus der Gas-, Wasser-, Heizungs- und

Lüftungstechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen aus der Mechanik.

Berechnungen aus der E-Technik.

Berechnungen aus der Gas-, Wasser-, Heizungs- und

Lüftungstechnik.

3. Klasse

Energie, Arbeit, Leistung.

Wirkungsgrad.

Berechnungen aus der Mechanik

Festigkeit (Biegung, Schubspannungen).

Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Wärmetechnische Berechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen aus der Mechanik.

Wärmetechnische Berechnungen.

4. Klasse

Umfassende, auf Zeichenprogramme bezogene

Berechnungen

Dimensionierung, Materialbedarf.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Umfassende, auf Zeichenprogramme bezogene

Berechnungen

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Das überschlagsmäßige Rechnen ist im Unterricht

zu berücksichtigen.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und technische Zeichnungen

normgerecht, technisch richtig und sauber,

auch unter Verwendung von computerunterstützten

Systemen anfertigen können.

Er soll die dazu erforderlichen Berechnungen

durchführen und technische Unterlagen richtig

einsetzen können.

1. Klasse

Handhabung der Zeichengeräte und -maschinen.

Blattgrößen, Normschrift, Linien.

Arten der Darstellung, Ergänzungsaufgaben.

Bemaßung.

Maßstäbe.

Schnittdarstellungen.

Oberflächenzeichnen.

Schriftfeld und Stückliste.

Freihandskizzen und Modellaufnahmen.

Maschinenelemente.

Technische Kurven.

CAD

Hardware.

Software.

Dateien.

Bedienung.

Befehle.

2. Klasse

Abwicklungen.

Durchdringungen und Verschneidungen.

Maß-, Form- und Lagetoleranzen.

Maschinenelemente und -teile.

Schalt- und Stromlaufpläne.

Pneumatische und hydraulische Schaltpläne.

Installationspläne für Sanitär- und Gasinstallation.

CAD

Einzelteilzeichnungen.

3. Klasse

Schweißteile.

Einzelteile aus Zuammenstellungszeichnungen.

Zusammenstellungszeichnungen.

Installationspläne für Heizungs- und Lüftungsanlagen.

Elektroinstallationspläne.

CAD

Einzelteil- und Zusammenstellungszeichnungen.

4. Klasse

Komplexe Zeichenprogramme.

CAD/CAM

Komplexe Zeichenprogramme.

Didaktische Grundsätze

Die Zeichnungen sind so zu wählen, daß die

Gebiete des Maschinenbaues sowie der Elektro-

und Haustechnik berücksichtigt werden.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die verschiedenen Bearbeitungsvorgänge

kennen.

Er soll durch Ausführen und Auswerten von

Versuchen und Übungen Vorgänge aus Maschinenbau,

Elektro- und Haustechnik verstehen können.

Er soll über Unfallverhütung die notwendigen

Kenntnisse besitzen und Erste Hilfe leisten können.

1. Klasse

Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Prüfen

Längen, Winkel, Temperatur, Wärmedehnung,

Druck, Masse, Rauhigkeit.

Bearbeitungsvorgänge

Handwerkzeuge, einfache Maschinen.

Wärmebehandlungen.

Elektrische Schaltübungen.

2. Klasse

Prüfen

Ebenheit, Rundlauf.

Werkstoffprüfung.

Bearbeitungsvorgänge

Werkzeugmaschinen.

Steuertechnik

NC-Prögrammierung, Verknüpfung CAD mit

CAM.

Sanitär- und Gasinstallationen.

Elektrotechnik

Schaltungen, Messungen.

3. Klasse

Verbindungstechniken.

Thermisches Trennen.

Steuer- und Regeltechnik

Pneumatik, Hydraulik, Elektronik.

Heizungs- und Lüftungstechnik.

4. Klasse

Steuer- und Regeltechnik

Elektropneumatik, Elektronik.

Elektrische Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten des Schülers sind auf Grundfertigkeiten

zu beschränken.

Bei jeder passenden Gelegenheit ist der Zusammenhang

zwischen theoretischer Erkenntnis und

praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Die Unfallverhütung und Erste Hilfe sind nicht

gesondert, sondern im Zusammenhang mit den

einzelnen Themenbereichen zu vermitteln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf den

Umweltschutz hinzuweisen."

145. In der Anlage A/20/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Klaviermacher, Orgelbauer, Blechblasinstrumentenerzeuger,

Harmonikamacher,

Harmoniumerzeuger und Erzeuger von ähnlichen

Musikinstrumenten, Holzblasinstrumentenerzeuger,

Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger)

lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

A. FÜR KLAVIERMACHER, ORGELBAUER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

B. FÜR BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGER,

HARMONIKAMACHER, HARMONIUMERZEUGER

UND ERZEUGER VON

ÄHNLICHEN MUSIKINSTRUMENTEN,

HOLZBLASINSTRUMENTENERZEUGER,

STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

146. In der Anlage A/21/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Optiker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

147. In der Anlage A/21/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Feinoptiker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

148. In der Anlage A/22/1 (Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeuger,

Kartonagewarenerzeuger) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

149. In der Anlage A/22/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Papiermacher) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 840, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

150. In der Anlage A/23/2 [Rahmenlehrplan für

die Lehrberufe Schönheitspfleger (Kosmetiker),

Fußpfleger] lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

151. In der Anlage A/23/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Masseur) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

152. In der Anlage A/24/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Textilveredler) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

153. In der Anlage A/24/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Dessinateur für Stoffdruck) lautet

die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

154. In der Anlage A/24/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Fotogravurzeichner) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

155. In der Anlage A/24/4 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Stickereizeichner) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

156. In der Anlage A/24/5 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Stoffdrucker) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

157. In der Anlage A/24/6 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Textilmusterzeichner) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 440 und in der zweiten

Klasse 360 Unterrichtsstunden

158. In der Anlage A/25/1 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Zahntechniker) lautet die Stundentafel

„I.STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt

1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 360 Unterrichtsstunden

159. In der Anlage A/25/2 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Bandagist) lautet die Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360 und in der dritten Klasse 360 Unterrichtsstunden

160. In der Anlage A/25/3 (Rahmenlehrplan für

den Lehrberuf Orthopädiemechaniker) lautet die

Stundentafel

„I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten Klasse 480, in der zweiten

Klasse 360, in der dritten Klasse 360 und in der

vierten Klasse 180 Unterrichtsstunden

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft

1. Artikel I Z 1 bis 12 und 54 bis 61, 67, 68, 87,

88, 112 bis 125, 129 bis 138 hinsichtlich der

1. Klasse mit 1. September 1990, der 2. Klasse

mit 1. September 1991, der 3. Klasse mit

1. September 1992 und der 4. Klasse mit

1. September 1993,

2. Artikel I Z 13 bis 23, 26, 27, 29 bis 31, 33 bis

38, 41 bis 45, 47, 48, 50 bis 53, 62 bis 66, 69 bis

71, 73, 74, 76 bis 86, 90 bis 96, 98, 100 bis 110,

111, 126 bis 128, 139 bis 149, 152, 153, 156,

158 bis 160 hinsichtlich der 1. Klasse mit

1. September 1991, der 2. Klasse mit 1. September

1992, der 3. Klasse mit 1. September

1993 und der 4. Klasse mit 1. September 1994,

3. Artikel I Z 24, 25, 28, 32, 39, 40, 46, 49, 72, 75,

89, 97, 99, 150, 151, 154, 155, 157 hinsichtlich

der 1. Klasse mit 1. September 1992, der

2. Klasse mit 1. September 1993, der 3. Klasse

mit 1. September 1994,

4. gegenüber den Landesschulräten hinsichtlich

der Erlassung zusätzlicher Lehrplanbestimmungen

mit dem auf die Kundmachung

folgenden Tag,

5. im übrigen mit 1. September 1990.

(2) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1

des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die im

Abs. 1 Z 1 bis 3 vorgesehenen Inkraftsetzungstermine

um ein Jahr zu verschieben, soweit dies aus

organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der

Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)

erforderlich ist.

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