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555_1985 AT

555. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 555. Kundmachung: Großverkaufspreise für Technischen Sprit

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 11. Dezember 1985 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird mit Gültigkeit

ab 1. Jänner 1986 der allgemein ermäßigte

Verkaufspreis im Großverkauf für den von der

Verwertungsstelle des Österreichischen Branntweinmonopols

vollständig vergällt für Haushalts- und

gewerbliche Zwecke (Brennspiritus) oder

unvollständig vergällt für gewerbliche Zwecke

(Holzgeistbranntwein) oder zur unvollständigen

Vergällung für gewerbliche Zwecke abgegebenen

Technischen Sprit für 100 Liter Weingeist frachtfrei

Bestimmungsstation

a) mit 900 S,

b) beim Bezug von mehr als 5000

Hektoliter Weingeist innerhalb

eines Kalenderjahres mit 750 S und

c) beim Bezug von mehr als 10000

Hektoliter Weingeist innerhalb

eines Kalenderjahres mit 600 S

festgesetzt.

Nimmt die Verwertungsstelle des Österreichischen

Branntweinmonopols ein gültiges Kaufangebot

an, mit dem eine Mengenstaffel überschritten

wird, so ist der zutreffende Verkaufspreis für die

bestellte Menge zu berücksichtigen und die bis

dahin bezogene Menge innerhalb eines Monats zu

diesem Verkaufspreis abzurechnen.

Zu allen angeführten Preisen kommt die

Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz.

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