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554_1981 AT

554. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 554. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, soweit es sich um Waren

der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes 1968

handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 223/1981, wird wie folgt

geändert

1. Im § 5 Abs. 2 lit. d wird die Fundstelle des

Präferenzzollgesetzes „BGBl. Nr. 93/1972" durch

„BGBl. Nr. 487/1981" ersetzt.

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert

Nach „Belgien" wird „Belize" eingefügt.

Unter den abhängigen Gebieten des Vereinigten

Königreiches Großbritannien und Nordirland in

Amerika wird „Belize (Britisch Honduras)" gestrichen.

3. Die Anlage 2 (Ausfuhr) wird wie folgt geändert

4. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

5. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert

6. Die Anlage 5 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung

in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

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