554. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes
1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.
Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen, soweit es sich um Waren
der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes 1968
handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,
BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter
zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen
in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit
Verordnung BGBl. Nr. 223/1981, wird wie folgt
geändert
1. Im § 5 Abs. 2 lit. d wird die Fundstelle des
Präferenzzollgesetzes „BGBl. Nr. 93/1972" durch
„BGBl. Nr. 487/1981" ersetzt.
2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert
Nach „Belgien" wird „Belize" eingefügt.
Unter den abhängigen Gebieten des Vereinigten
Königreiches Großbritannien und Nordirland in
Amerika wird „Belize (Britisch Honduras)" gestrichen.
3. Die Anlage 2 (Ausfuhr) wird wie folgt geändert
4. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert
5. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert
6. Die Anlage 5 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung
in der Einfuhr) wird wie folgt geändert
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in
Kraft.