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553_1994 AT

553. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 553. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, wird verordnet: § 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 1994 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 12. August 1994 bestimmt.

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