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553_1985 AT

553. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 553. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG

übertrage ich dem Bundesminister Dr. Franz

LÖSCHNAK die sachliche Leitung folgender, zum

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender

Angelegenheiten (allgemeiner und besonderer

Wirkungsbereich): Die im Abschn. A Z 3, 5, 6

und 11 des Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes

1973 genannten Angelegenheiten

mit Ausnahme der Angelegenheiten staatlicher

Hoheitszeichen, des Kundmachungswesens des

Bundes und der Allgemeinen Angelegenheiten der

Information und Dokumentation, zuzüglich der im

Abschn. A Z 1 des Teils 2 dieser Anlage genannten

Koordination in Angelegenheiten der umfassenden

Landesverteidigung sowie der Angelegenheiten des

Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr

von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung

und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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