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553_1978 AT

553. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 26 Puchberger Straße im Bereich der Gemeinde Wiener Neustadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 553. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 26 Puchberger Straße im Bereich der Gemeinde Wiener Neustadt

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 26 Puchberger Straße

zwischen km 0,000 (alt) und km 1,810 (alt), welcher

durch die Umlegung auf den fertiggestellten

und dem Verkehr übergebenen, mit Verordnung

vom 11. März 1975, BGBl. Nr. 183, in seinem

Verlauf bestimmten Abschnitt für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, wird als Bundesstraße

aufgelassen.

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