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552_1992 AT

552. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel, Republik der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 552. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel, Republik der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

(Übersetzung) BOTSCHAFT DER PHILIPPINEN

Wien, dem 16. März 1992 Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Handel und Industrie der Philippinen andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien öder zollermäßigten Einfuhr, nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 439/1976 das am 20. Mai 1976 in Wien und am 15. Juni 1976 in Manila unterzeichnet wurde, Bezug zu nehmen.

Ich darf Ihnen im Namen des Ministeriums für Handel und Industrie der Republik der Philippinen mitteilen, daß die im Artikel 1 des gegenständlichen Abkommens angeführte ausstellende Behörde durch folgenden Behörden ersetzt worden ist

— Department of Trade and Industry, mit Zweigstellen in den verschiedenen Regionen der Philippinen,

— Garments and Textile Export Board (GTEB), soweit es sich um Bekleidungswaren und um andere handwerkliche Erzeugnisse, die Textilien enthalten, handelt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie freundlicherweise Ihre Zustimmung hierzu geben würden.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Nelson D. Lavina

Botschafter Mag. Josef Mayer Ministerialrat

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1 1011 Wien

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Wien, dem 31. Juli 1992 Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden Briefes vom 16. März 1992 zu bestätigen und Ihnen

, daß ich mit den Änderungen gemäß Ihrem vorerwähnten Schreiben einverstanden bin

„Ich beehre mich,

.....(es folgt der weitere Text der Übersetzung der

Eröffnungsnote ins Deutsche).....

meiner ausgezeichneten Hochachtung."

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Mag. Josef Mayer

Ministerialrat S.E.

Nelson D. Lavina Botschafter der Philippinen Nedergasse 34 1190 Wien

Der Notenwechsel ist mit 31. Juli 1992 in Kraft getreten.

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