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552_1991 AT

552. Verordnung: Institut KEIL (Pädagogische Mehrfachtherapie/Konduktive Pädagogik)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 552. Verordnung: Institut KEIL (Pädagogische Mehrfachtherapie/Konduktive Pädagogik)

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes

1985, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 161/1987 wird verordnet

Die 1. bis 7. Schulstufe der konduktiv-mehrfach-

therapeutischen Schule für cerebralbewegungsgestörte

Kinder des Institutes KEIL in Wien, wird als

zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

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