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552_1985 AT

552. Verordnung: Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 552. Verordnung: Pauschalierung der Vergütung für notwendige Fahrtkosten der Zivildienstleistenden

Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes

(ZDG), BGBl. Nr. 187/1974, idF des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 267/1985 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 20. Dezember 1983, BGBl. Nr. 637, über die

Pauschalierung der Vergütung für notwendige

Fahrtkosten der Zivildienstleistenden wird wie folgt

geändert

§ 1 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die dem Zivildienstleistenden gemäß § 31

Abs. 1 Z 6 ZDG gebührende Vergütung beträgt

380 S monatlich."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1986 in

Kraft.

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