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551_2003 AT

551. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 551. Verordnung: Errichtung einer fünften Notarstelle in Feldkirch

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.

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