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551_1989 AT

551. Verordnung: Militär-Verdienstzeichen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 551. Verordnung: Militär-Verdienstzeichen

Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes über

militärische Auszeichnungen, BGBl. Nr. 361/1989,

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler

verordnet

§ 1. Das Militär-Verdienstzeichen besteht aus

einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten,

golden bordierten Kreuz von 60 mm

Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der

Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß

emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon

mit glattem, rot emaillierten Ring und ein

aufgelegter, vergoldeter, dem Bundeswappen entsprechenden

Adler. Zwischen den Kreuzbalken

befinden sich zwei gekreuzte, vergoldete Schwerter.

Die weiß emaillierte Rückseite des Medaillons zeigt

die Aufschrift „VERDIENST".

§ 2. Das Militär-Verdienstzeichen ist an der

linken unteren Brustseite zu tragen. Zur Zivilkleidung

ist auch das Tragen der Dekoration in

bildgetreu verkleinertem Maßstab (Miniatur) gestattet.

§ 3. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in

Kraft.

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