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551_1977 AT

551. Kundmachung: 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 551. Kundmachung: 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1977

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 4. November 1977 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht

Artikel I

1. Die Lohntafel (Anlage zur Salinenarbeiter-Lohnordnung 1968, BGBl. Nr. 264, in der

Fassung des Art. II Z. 1 der 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1976, BGBl. Nr. 284) hat zu lauten

2. Die in Z. 1 enthaltenen Lohnsätze sind auf Dienstleistungen anzuwenden, die nach dem

31. Dezember 1977 erbracht werden. In der Zeit bis 31. Dezember 1977 geleistete Dienste sind

nach der Lohntafel in der Fassung des Art. II Z. 1 der 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1976

abzugelten.

Artikel II

Diese Kundmachung tritt am 1. Jänner 1978 in Kraft.

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