550_2003
AT
550. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Hohenems
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 550. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Hohenems
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Hohenems errichtet.