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550_2003 AT

550. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Hohenems

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 550. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Hohenems

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Hohenems errichtet.

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