550_1988
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550. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 550. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1988_550_0 550. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Australien am 17. März 1988
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 175/1988) hinterlegt.
Australien hat anläßlich der Hinterlegung seiner
Beitrittsurkunde folgende Erklärung abgegeben
„Das Übereinkommen findet auf alle australischen
Staaten und Festlandgebiete sowie auf alle
Außengebiete mit Ausnahme jener der Weihnachtsinsel,
der Kokosinseln und der Ashmore- und Cartierinseln
Anwendung."