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550_1988 AT

550. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 550. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Australien am 17. März 1988

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der

Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 175/1988) hinterlegt.

Australien hat anläßlich der Hinterlegung seiner

Beitrittsurkunde folgende Erklärung abgegeben

„Das Übereinkommen findet auf alle australischen

Staaten und Festlandgebiete sowie auf alle

Außengebiete mit Ausnahme jener der Weihnachtsinsel,

der Kokosinseln und der Ashmore- und Cartierinseln

Anwendung."

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