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54_1986 AT

54. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn 2010 des ADR über die Verpackung von Zinkchlorid und zinkchloridhaltigen, pulverförmigen Stoffen der Klasse 8 Ziffer 12 in mehrlagigen Papiersäcken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 54. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn 2010 des ADR über die Verpackung von Zinkchlorid und zinkchloridhaltigen, pulverförmigen Stoffen der Klasse 8 Ziffer 12 in mehrlagigen Papiersäcken

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich nach Rn 2010 des ADR über die Verpackung

von Zinkchlorid und zinkchloridhaltigen,

pulverförmigen Stoffen der Klasse 8 Ziffer 12 in

mehrlagigen Papiersäcken Kundgemacht in BGBl. Nr. 389/1978 wurde mit Note des

Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik

Deutschland vom 21. November 1985 widerrufen.

Der Widerruf wurde mit Note des Bundesministeriums

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom

16. Dezember 1985 bestätigt. Die gegenständliche

Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1986 außer Kraft.

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