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54_1969 AT

54. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1968

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 54. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1968

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Finanzen verordnet

Für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis und dem technischen

Operat und für die in § 47 Abs. 2 lit. c des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, angeführten

Amtshandlungen sind folgende Bauschbeträge zu entrichten

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