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54_1962 AT

54. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-Erprobungsbereich Wiener Neustadt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 54. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-Erprobungsbereich Wiener Neustadt.

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Luftfahrtgesetzes,

BGBl. Nr. 253/1957, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für

Landesverteidigung verordnet

Artikel I.

Die Verordnung, betreffend den Zivilflugzeug-

Erprobungsbereich Wiener Neustadt, BGBl.

Nr. 54/1960, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 174/1961, wird wie folgt geändert

Der § 10 hat zu lauten

„§ 10. Außerkrafttreten.

Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember

1963 außer Kraft."

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am 1. März 1962 in

Kraft.

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