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54_1951 AT

54. Verordnung: Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 54. Verordnung: Errichtung je einer weiteren Notarstelle in Linz und Vöcklabruck.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird je eine weitere

Notarstelle im Sprengel des Landesgerichtes Linz

mit dem Amtssitz in der Stadt Linz und im

Sprengel des Kreisgerichtes Wels mit dem Amtssitz

in Vöcklabruck errichtet.

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