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54_1949 AT

54. Kundmachung: Dienstverhältnis der Bundesbahnbediensteten liechtensteinischer Staatsbürgerschaft.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 54. Kundmachung: Dienstverhältnis der Bundesbahnbediensteten liechtensteinischer Staatsbürgerschaft.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 19. Jänner

1949 (Gesetz vom 13. April 1920, St. G. Bl.

Nr. 180) wird kundgemacht

Abweichend vom Punkt 1, lit. b, der Anlage 1

der Kundmachung des Bundesministeriums für

Verkehr vom 14. November 1947, B.G.Bl.

Nr. 263, betreffend die Besoldungsordnung für

die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen,

können auch Personen liechtensteinischer Staatsbürgerschaft,

die zur Dienstleistung auf der

Strecke Feldkirch—Buchs (St. G.) vorgesehen

sind, in das Beamtemverhältnis der Österreichischen

Bundesbahnen aufgenommen werden.

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