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549_1991 AT

549. Verordnung: Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 549. Verordnung: Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 68/1991, wird verordnet

Die Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl.

Nr. 523/1979, wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 3 lautet

„(3) Die Bauvereinigungen haben ihrer Buchführung

den Kontenrahmen gemäß Anlage A und ihrer

Abrechnung den Betriebsabrechnungsbogen gemäß

Anlage B zugrunde zu legen."

2. § 8 lautet

„§ 8. (1) Diese Verordnung tritt, soweit Abs. 2

nicht anderes bestimmt, mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 549/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in

Kraft; er ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die

nach dem 31. Dezember 1991 beginnen."

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