549_1991
AT
549. Verordnung: Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 549. Verordnung: Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung
Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,
BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
Nr. 68/1991, wird verordnet
Die Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl.
Nr. 523/1979, wird wie folgt geändert
1. § 5 Abs. 3 lautet
„(3) Die Bauvereinigungen haben ihrer Buchführung
den Kontenrahmen gemäß Anlage A und ihrer
Abrechnung den Betriebsabrechnungsbogen gemäß
Anlage B zugrunde zu legen."
2. § 8 lautet
„§ 8. (1) Diese Verordnung tritt, soweit Abs. 2
nicht anderes bestimmt, mit 1. Jänner 1980 in Kraft.
(2) § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 549/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in
Kraft; er ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die
nach dem 31. Dezember 1991 beginnen."