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549_1989 AT

549. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 549. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Handelsstatistischen

Gesetzes 1988, BGBl. Nr. 661/1987, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

und dem Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 30. Dezember

1987 über die Mengenbezeichnungen bei der

handelsstatistischen Anmeldung, BGBl. Nr. 670, in

der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 656/1988

wird wie folgt geändert

Die Anlage wird wie folgt geändert

Nach der Tarifnummer 9402 wird eingefügt

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

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