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549_1988 AT

549. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 549. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 10. Juni 1988 zur Änderung der Regeln 2, 25,

36, 53, 57, 58, 70, 71, 72, 77, 95 a und 101 der Ausführungsordnung

zum Übereinkommen über die

Erteilung europäischer Patente (Europäisches

Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 583/1986) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser

Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1,

Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden

aufgelegt wird.

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