549_1988
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549. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 549. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
1988_549_0 549. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 10. Juni 1988 zur Änderung der Regeln 2, 25,
36, 53, 57, 58, 70, 71, 72, 77, 95 a und 101 der Ausführungsordnung
zum Übereinkommen über die
Erteilung europäischer Patente (Europäisches
Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 583/1986) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser
Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1,
Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden
aufgelegt wird.