Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
549_1987 AT

549. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im § 10 des Postgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 549. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im § 10 des Postgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 9. Oktober 1987, G 75/87-15, der Bundesregierung

zugestellt am 28. Oktober 1987, die

Worte „wiederkehrend erscheinende" im § 10 des

Postgesetzes, BGBl. Nr. 58/1957, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →